Dennoch passt auch in der Schulverwaltung nichts mehr zusammen. So werden nun innerhalb der Schulverwaltung im Kreis die Dienst- und die Fachaufsicht getrennt sein. Dazu kommt noch, dass in den Stadtkreisen wiederum die Staatlichen Schulämter als untere Sonderbehörden an die Stadtverwaltung angegliedert werden. Da kann man nur sagen: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
In den Kreisen wird also zukünftig der Landrat Dienstvorgesetzter des gesamten Verwaltungspersonals mit Ausnahme der Schulräte sein; für die Schulräte ist noch die Kultusministerin zuständig.
Ich bin gespannt, wie da eine 20-prozentige Effizienzrendite zustande kommen soll. Ich meine, einer solchen Reform fehlt doch jede Idee von der Zukunft von Schulen, in denen Schüler und Schülerinnen individuell gefördert werden müssen. Dem muss sich auch die Struktur der Schulverwaltung anpassen. Die selbstständige Schule braucht mehr Kompetenzen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Schulen die Lehrkräfte selbst einstellen.
Selbstständige Schulen brauchen eine Reduzierung der Vorgaben, das heißt größere Freiräume bei der Gestaltung des Lehrplans, der Stundentafel, der Schulentwicklungsplanung und der Form der Leistungserhebung. Einiges davon ist ja schon auf den Weg gebracht; das bestreitet niemand.
Aber eine reformierte Schule braucht auch eine Reform der Schulverwaltung, und die können wir bei der jetzigen Reform in keiner Weise erkennen. In Zukunft bedeutet dies doch: Wir setzen Standards und überprüfen sie vom Staat
her, schreiben aber der Schule nicht mehr vor, wie sie diese Standards und Ziele erreichen soll. Das ist der Punkt, um den es geht.
Ich habe jetzt versucht, das noch einmal relativ präzise am Beispiel der Schulverwaltung darzustellen. Ich höre aber von Ihnen nie etwas dazu. Sie gehen auf diese konkreten Vorhaltungen niemals ein. Ihre Aussagen bleiben immer ganz im Allgemeinen und Diffusen. Ich glaube, dass wir mit der von uns geplanten Reformgröße das Richtige gemacht hätten, anstatt eine zweistufige Schulverwaltung zusammen mit dem Ministerium noch beizubehalten.
Lassen Sie mich noch einmal betonen: Gerade vor dem Hintergrund eines zusammenwachsenden Europas müssen die Regionen gestärkt werden. Das ist das, was auf der europäischen Agenda steht. Aber statt die Region Stuttgart zu stärken, dem Verband Region Stuttgart mehr Kompetenzen zu geben, wird genau das Gegenteil gemacht: Die Stadt Stuttgart wird nach Aussagen von Oberbürgermeister Schuster durch Ihre Reform mit 1,7 Millionen € jährlich finanziell belastet
Ich mache gerade eine Wirtschaftstour durch das Land. Bei dem Besuch der Regionen wird deutlich: Die Wirtschaftskreisläufe, das ganze Arbeitsleben der Menschen findet heute überwiegend in Regionen statt – das kann kein Mensch ernsthaft bezweifeln –, vornan natürlich in den Ballungszentren.
(Abg. Hofer FDP/DVP: Das ist doch in den Ge- meinden! – Abg. Blenke CDU: Sie alle übersehen den ländlichen Raum!)
Herr Kollege Hofer, es ist doch völlig unbestreitbar, dass die Kreise für die Erfüllung der Aufgaben Nahverkehr, Abfallbeseitigung, Regionalstraßen, Krankenhäuser zu klein sind.
Deswegen gehen die Aufgaben fast alle an Zweckverbände und sonstige ausgegliederte Betriebe. Das zeigt sehr deutlich: Die Landkreise können die eigentlichen kommunalen Aufgaben, die ihnen übertragen sind, selber gar nicht mehr erfüllen.
Das heißt, in der eigentlichen Kommunalsubstanz sind die Kreise schon ausgehöhlt. Jetzt weisen Sie dem Landrat noch massiv Staatsaufgaben zu.
Was hat ein Kreistag dann eigentlich noch zu sagen? Kernaufgaben sind in Zweckverbände ausgelagert, und das, was Sie mit der Verwaltungsreform verlagern, sind reine Staatsaufgaben, auf die er gar keinen Einfluss hat.
Da muss ich Ihnen doch sagen: Unter diesen Gesichtspunkten ist diese Größe falsch und nicht stimmig. Gerade eine wirtschaftsliberale Partei müsste doch offen sein für den Gedanken, dass sich unsere Verwaltungsstrukturen im Kern an den wesentlichen Wirtschaftskreisläufen orientieren: wo die Menschen leben und arbeiten,
Wir fordern Sie von den Regierungsfraktionen deswegen noch einmal auf, auf eine strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips zu achten. Das Land muss für die Erfüllung seiner Aufgaben auch die vollen Kosten übernehmen. Das steht schließlich in unserer Verfassung.
Herr Innenminister, ich möchte Sie einmal fragen, wie Sie es sich eigentlich vorstellen, wie ein Kreistag kontrollieren soll, dass die Effizienzrendite, die erwirtschaftet werden soll, genau aus der Verwaltungsreform und nicht von woanders her stammt. Dafür hat er doch nicht die erforderlichen Instrumente. Denn noch nicht einmal Sie konnten uns sagen, wie hoch die Effizienzrenditen bei der Eingliederung der Veterinär- und der Gesundheitsämter waren.
Das ist doch völlig unmöglich. Um das überprüfen zu können, hat ein Kreistag nicht die erforderlichen Instrumente. Der Kreistag kann letztlich sagen, ob die Haushaltszahlen stimmen oder nicht – das kann er aus der Summe der ganzen Einzeletats ermitteln –, und wenn es nicht reicht, muss er eben die Kreisumlage erhöhen.
Da bleibt ihm doch gar nichts anderes übrig. Wir sehen doch jetzt massenweise in den verschiedensten Kreisen des Landes,
dass sie aufgrund von Aufgabenzuweisung – Sie haben ja einige Beispiele genannt – in eine Situation kommen, in der die Kreisumlage immer mehr explodiert. Wie soll das, bitte schön, ein Kreistag machen?
Wenn das ein Kreistag machen soll, braucht das Landratsamt x Beamte, die die einzelnen Posten der Effizienzrendite bezüglich der Kreisreform genau auflisten und nachweisen. Das ist doch ein Unterfangen, für das Sie Dutzende von Beamten bereithalten müssten. Ich kann also nicht sehen, wie das erfüllt werden soll.
Ich fordere deswegen die Koalitionsfraktionen noch einmal auf, wenn sie diese Reform schon so unbesehen durchziehen, wie sie das machen – und ich finde, daran kann kein Zweifel bestehen; denn bisher ist außer im Bereich der Polizei nichts Substanzielles durch sie geändert worden –, entsprechend dem Vorschlag der kommunalen Landesverbände – den nehmen wir auf – eine Revisionsklausel in diese Verwaltungsreform einzubauen. Der Ministerpräsident hat ja auf einer Klausur der CDU im letzten Oktober selbst vorgeschlagen, dass Gesetze in Zukunft ein Verfallsdatum und auch Experimentierklauseln beinhalten sollten. Nun können wir einer solchen Reform natürlich kein Verfallsdatum verpassen, aber eine Revisionsklausel – nach der, sagen wir einmal, nach drei Jahren überprüft wird, ob die Bedingungen, die hier genannt worden sind, erfüllt sind und insbesondere die gewünschte Effizienzrendite erreicht wurde, ob die Verwaltung in Zukunft auf qualitativ hohem Stand die Anforderungen an eine moderne Verwaltung erfüllt und ob die Ziele Bürgernähe und Effizienz wirklich erreicht worden sind – ist, glaube ich, die richtige Mischung aus beidem. Eine solche Revisionsklausel ist, glaube ich, das Mindeste, was die Kommunen und Kreise verlangen können, damit wir das Ganze in drei Jahren noch einmal auf den Prüfstand stellen können.
Abschließend möchte ich zusammenfassend sagen: Ich finde nicht, dass diese Verwaltungsreform die Probleme löst, sondern meine, dass sie selbst ein Problem ist.
(Zuruf von der SPD: Ist der nicht befangen? – Abg. Blenke CDU: Jetzt kommt die Praxis, der Bericht aus der Praxis!)
Befangen, das bist du hier schon, wenn du etwas von der Sache verstehst. Darum sind Sie nie befangen. Das ist der Unterschied.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben heute die Annäherung der Opposition an unser Großprojekt „Verwaltungsreform“. Dazu möchte ich etwas aus der Sicht der Praxis sagen und das Thema beleuchten.
Ich möchte nicht mehr viel zum Grundsätzlichen sagen, dem Regionalkreismodell. Nur so viel: Sie können doch die Richtigkeit Ihrer Behauptung der Bürgernähe im Regional