Protokoll der Sitzung vom 06.05.2004

(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Und auch von Landes- seite, hoffen wir!)

Sie wissen, dass man im Land selbstverständlich nach Fördermöglichkeiten fragen wird, aber unsere Finanzlage ist bekannt.

Meine Damen und Herren, die Vorteile, die ich gerade genannt habe, treffen leider auf die Windkraft nicht zu. Für jedes installierte Windrad mit einer Leistung von 1 Megawatt brauchen wir ungefähr 0,9 Megawatt an konventioneller Kraftwerksleistung. Es kann nicht sein, dass wir Kraftwerke bauen müssen, deren Leistung dann aushilft, wenn die Windkraft nicht ausreicht.

Deshalb, meine Damen und Herren, ist unter anderem die FDP der Auffassung, dass das EEG in Teilen einfach die falsche Systematik hat. Es ist ein guter Schritt in die richtige Richtung.

(Abg. Knapp SPD: „Guter Schritt in die richtige Richtung“!)

Aber wie Sie alle wissen, tritt die FDP seit Jahren dafür ein, dass wir regenerative Energien mehr marktwirtschaftlich fördern sollten. Herr Dr. Witzel wird nachher natürlich sagen, dass das in England auch nicht möglich gewesen sei. Aber wir – –

(Zuruf des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Herr Palmer, wollen Sie eine Frage stellen? Ich verstehe Sie etwas schlecht.

(Abg. Fischer SPD: Aber der Präsident muss sie genehmigen! – Unruhe)

Wir brauchen eine Mengenregelung. Wir müssen Netzbetreiber und Energiewirtschaft dazu bringen, einen gewissen Anteil an regenerativer Energie abzunehmen und umzusetzen. Dabei wäre die Möglichkeit gegeben, dass sich die Energiewirtschaft auf die wirtschaftlich wirklich vernünftigen regenerativen Energien besinnen und diese über Ausschreibungsmodelle oder am freien Markt einkaufen kann. Dann wird regenerative Energie dort gefördert und einge

setzt, wo sie sinnvoll ist – also keine Windräder im Süden, sondern im Norden, wo sie etwas bringen.

(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Das ist doch nicht das Kriterium, Frau Fauser! – Abg. Fischer SPD: Wenn Sie sie auf die Berge stellen, bringen sie auch etwas! – Abg. Dr. Witzel GRÜNE: In Spa- nien gibt es gute Windräder! Spanien ist auch im Süden!)

Wir brauchen regenerative Energie an den richtigen Standorten, um Kostensenkungspotenziale ausnutzen zu können.

Darüber hinaus ist die FDP/DVP der Meinung, dass wir die Energiespeichertechniken vorantreiben müssen, um in Zukunft regenerative Energien speichern zu können. Energiespeicherung ist eine Herausforderung, und ich freue mich, dass wir in Baden-Württemberg in der Forschung ganz vornan stehen. Wir sollten – das wäre auch eine Aufforderung an die Bundesregierung – den Ausbau von Pilotprojekten in den verschiedensten Bereichen vorantreiben. Leider wird da noch zu wenig getan.

Meine Damen und Herren, die regenerativen Energien – das wissen Sie so gut wie ich – haben in vielen Bereichen den Nachteil, dass sie mittelfristig nicht mehr Arbeitsplätze schaffen, sondern Arbeitsplätze vernichten. Deshalb brauchen wir vernünftige neue Regelungen. Wir sind der Auffassung, dass wir mittelfristig darüber nachdenken sollten, ein vernünftiges Gesetz zu schaffen, das regenerative Energien auf Dauer sinnvoll, kompatibel und marktfähig werden lässt.

Deshalb lehnen wir den Dringlichkeitsantrag ab und stimmen für den gemeinsamen Antrag von CDU und FDP.

(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Und DVP!)

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Pfister FDP/ DVP: Du hast die DVP vergessen!)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Witzel.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist das wichtigste Gesetz zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Es stammt aus dem Jahr 2000. Es hat einen Boom bei den Solar- und Windkraftanlagen ausgelöst, es hat positive Anreize für die Nutzung von Biomasse geschaffen, und es hat die Stromerzeugung aus Geothermie erstmals in den Förderkatalog aufgenommen.

(Abg. Blenke CDU: Das ist auch vernünftig!)

Das alles ist eine vernünftige und richtige Sache.

(Abg. Blenke CDU: Nicht alles, aber die Geother- mie! – Zuruf des Abg. Hofer FDP/DVP)

Angesichts der aktuellen Probleme, die wir mit dem geothermischen Pilotprojekt in Bad Urach haben, müssen wir klar sagen: Wir Grünen wollen, dass dieses Projekt nicht scheitert.

(Zuruf der Abg. Dr. Carmina Brenner CDU)

Im Augenblick gibt es geologische Schwierigkeiten; im Augenblick liegen auch Signale des Bundes vor, dass er bereit ist, Geld dazuzugeben. Wir sagen, die Landesregierung, die ebenfalls immer den Ausbau der Geothermie fordert, darf nicht abseits stehen. Auch die Landesregierung soll einen Beitrag leisten. Wir fordern die Landesregierung auf, eine Gesprächsrunde einzuberufen, die prüft, wie dieses Projekt gesichert werden kann.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Frau Fauser, Sie haben gefordert, der Bund solle alle Zusatzkosten finanzieren. Wenn das Land wirklich an seinem Verdoppelungsziel festhalten will, soll es auch die Geothermie unterstützen. Deshalb darf das Projekt in Bad Urach nicht scheitern. Ich freue mich daher, dass Frau Brenner auch schon positive Signale in diese Richtung gegeben hat.

(Abg. Capezzuto SPD zur FDP/DVP: Siehste!)

Jetzt steht die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an, und zwar nicht deshalb, weil das alte Gesetz schlecht gewesen wäre, sondern weil es in der Struktur der Sache liegt, dass bei einer solch dynamischen Entwicklung, wie wir sie im Bereich der erneuerbaren Energien haben, die Förderkosten nach einer gewissen Zeit wieder an den tatsächlichen Kosten orientiert werden müssen. Das ist bei der Struktur dieser Förderung so, und deshalb wurde diese Novellierung notwendig.

(Abg. Knapp SPD: Ja!)

Aber wir haben es geschafft, bei dieser Novellierung auch noch neue Punkte einzubringen, sprich: die Große Wasserkraft. Ich darf sagen: Wir Grünen haben dabei kräftig mitgeholfen. Wir mussten bei manchem unserer Parteifreunde in Berlin Überzeugungsarbeit leisten.

(Abg. Zimmermann CDU: So ist es, genau! – Bei- fall des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Gegenruf des Abg. Knapp SPD: Aber die haben es gemacht! – Unruhe)

Aber wir haben klar und deutlich gesagt, ohne die Große Wasserkraft im Erneuerbare-Energien-Gesetz gehe es nicht. Wir haben da letztendlich auch Unterstützung gehabt. Insofern ist die Tatsache, dass die Große Wasserkraft in der Novelle drin ist, auch ein Erfolg der Grünen.

(Abg. Zimmermann CDU: Aber wir und die MVV haben doch dafür gekämpft, dass Rheinfelden kommt! Sie waren doch dagegen! Sie wollten nur die kleinen Fleischwölfe haben!)

Herr Zimmermann, das mag sein. Ein Erfolg hat viele Väter. Es kann sein, dass auch Sie sich da eingesetzt haben, aber den Beitrag der Grünen können Sie nicht kleinreden.

(Beifall bei den Grünen)

Trotz des Konsenses, der hier herrscht, muss man sagen: Die Abstimmung im Bundesrat ist wichtig. Denn wenn die Abstimmung im Bundesrat scheitert und das Gesetz in den Vermittlungsausschuss kommt, stehen gewisse Fortschritte

auch infrage, und zwar, Herr Zimmermann, sowohl für die Befürworter als auch für die Gegner der Windenergie stünden dann Negativposten zu Buche. Es würde zu einer Verschlechterung bei der Biomasse kommen. Das wollen wir beide nicht. Die Härtefallregelung würde wieder restriktiver werden. Das wollen wir auch nicht. Wenn dieses Gesetz scheitert oder verzögert wird, wäre vor allem die Große Wasserkraft zunächst einmal draußen, und wer weiß, ob wir sie dann noch einmal hineinkriegen können.

Das alles sind Punkte, die zeigen, weshalb es wichtig ist, dass das Land Baden-Württemberg diesem EEG im Bundesrat zustimmt.

(Abg. Zimmermann CDU: Nur deswegen!)

Jetzt komme ich zum Antrag der CDU. Ich darf meiner Freude Ausdruck geben, dass Sie in Ziffer 1 klar sagen: Das Land Baden-Württemberg stimmt im Bundesrat zu, bzw. die Koalitionsfraktionen fordern die Landesregierung in dieser Richtung auf. Das möchte ich eindeutig begrüßen.

In Ziffer 2 fordern Sie, dass die infolge der Novellierung eintretenden Überförderungstatbestände in Zukunft ausgewiesen werden sollen. Meine Damen und Herren, es ist doch gerade so, dass die Novelle des EEG dafür sorgt, dass mögliche Überförderungstatbestände wie zum Beispiel für die Windkraft bei entsprechenden Standorten gekappt und abgebaut werden. Deshalb können wir dem zustimmen, aber wir weisen darauf hin, dass die Novellierung des EEG gerade das Ziel hat, dieses abzubauen.

(Abg. Zimmermann CDU: Dann können Sie zu- stimmen!)

Wo ich aber Ihrem Antrag nicht zustimmen kann, ist Ziffer 4. Wir halten das EEG für ein erfolgreiches und richtiges Instrument. Wenn wir uns im europäischen Kontext umschauen, sehen wir, dass der Trend in allen Ländern dahin geht, solche Modelle wie das EEG, nämlich die preisorientierte Vergütung, zu schaffen, weil das die erfolgreichen sind. Die anderen Modelle, die Ausschreibungsmodelle oder die Quotenmodelle, haben nicht das gebracht, was man sich von ihnen erhoffte. Die Praxis hat gezeigt: Modelle wie das EEG sind erfolgreich. Deshalb werden wir nicht zustimmen, wenn Sie sagen, das EEG solle in den nächsten Jahren abgelöst werden. Deshalb bitte ich darum, getrennt abzustimmen; sonst werden wir diesen Antrag von Ihnen aus dem genannten Grund ablehnen.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Diesen Punkt zurückzie- hen!)

Abschließend darf ich noch sagen: Ich freue mich, dass es hier eine große Einigkeit bei der Unterstützung der Novellierung des EEG gibt. Ich hoffe, dass das dann im Bundesrat auch in einem entsprechenden Votum der Landesregierung Ausdruck findet.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Zimmermann CDU: Wenn Sie das EEG nicht ablösen, lösen wir die Re- gierung ab!)

Das Wort erhält Herr Staatssekretär Mappus.