Protokoll der Sitzung vom 09.06.2004

Meine Damen und Herren, der Landtag hat in seiner Sitzung vom 6. Mai 2004 Herrn Professor Dr. Joachim von Bargen aus Freiburg für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Herrn Dr. Rudolf Schieler zum Mitglied des Staatsgerichtshofs mit der Befähigung zum Richteramt gewählt. Herr Professor von Bargen hat die Wahl angenommen.

Für die heutige Plenarsitzung ist die in § 4 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof vorgeschriebene Vereidigung vorgesehen.

Herr Professor von Bargen, ich darf Sie bitten, zu mir auf das Podium zu treten.

(Die Anwesenden erheben sich.)

Die Mitglieder des Staatsgerichtshofs haben vor Antritt ihres Amtes vor dem Landtag folgenden Eid zu leisten:

Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter alle Zeit die Verfassung des Landes Baden-Württemberg getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Herr Professor von Bargen, ich bitte Sie, die rechte Hand zu erheben und die Worte zu sprechen: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“

Dr. von Bargen: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen für Ihr hohes Amt alles Gute.

Dr. von Bargen: Danke.

(Beifall bei allen Fraktionen – Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und zur Aufhebung heilberufsrechtlicher Vorschriften – Drucksache 13/3092

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 13/3208

Berichterstatterin: Abg. Brigitte Lösch

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, in der Zweiten Beratung das Wort nicht zu ergreifen. Die Regierung wünscht ebenfalls das Wort nicht.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/3092.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/3208. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig angenommen.

Ich rufe zusammen auf

Artikel 2 und 3

Wer beiden Artikeln zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 4

Inkrafttreten

Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 9. Juni 2004 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und zur Aufhebung heilberufsrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

(Stellv. Präsident Birzele)

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 13/3183

Das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten für die Begründung des Gesetzentwurfs und von fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, für die Aussprache festgelegt.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Dr. Witzel, Sie erhalten das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die Entwicklung der letzten Wochen auf den Ölmärkten hat uns drastisch vor Augen geführt, dass wir eine neue Energiepolitik brauchen, eine Energiepolitik, die mit weniger Öl auskommt und die unsere Abhängigkeit vom Öl verringert. Gleichzeitig besteht in diesem Haus Konsens darüber, dass wir aus Gründen des Klimaschutzes die CO2-Emissionen deutlich verringern müssen. Das ist auf vielfältige Weise möglich, und unser Gesetzentwurf greift eine dieser Möglichkeiten auf.

Es geht um den Klimaschutz auf kommunaler Ebene,

(Unruhe)

der häufig dadurch vorangebracht werden kann, dass ein Baugebiet oder ein Wohngebiet angeschlossen wird an eine effiziente Heizungstechnologie wie zum Beispiel eine Holzhackschnitzelanlage, die CO2-neutral ist, oder an eine hoch effiziente und daher umweltfreundliche Anlage der KraftWärme-Kopplung und diese Wärme dann über ein Nahoder ein Fernwärmenetz in die Häuser gebracht wird. Ein solches Projekt kann erhebliche Mengen CO2 einsparen.

Vielfach scheitern derartige Projekte aber daran, dass Anlieger den Anschluss an ein solches Netz verweigern. Es gibt in Baden-Württemberg eine spezielle Regelung, wonach es – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – nicht möglich ist, die Anlieger zu verpflichten, sich an ein solches Nah- oder Fernwärmenetz anzuschließen, um damit die Chancen des Umweltschutzes zu nutzen. So werden einerseits Chancen im Bereich des Klimaschutzes vertan, und andererseits werden Chancen vertan, die Abhängigkeit vom Öl zu verringern.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Fischer SPD – Abg. Fischer SPD: Da klatsche ich auch einmal! – Zuruf des Abg. Zimmermann CDU)

Der Grund für dieses Defizit ist die Regelung in der Gemeindeordnung, wonach ein Anschlusszwang nur dann möglich ist, wenn er lokal, also auf dem Gebiet der Ge

meinde, Vorteile bringt. Eine Kommune, die nach dem Motto „Global denken, lokal handeln“ handelt und eine Holzhackschnitzelanlage errichten will, kann die Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss an eine solche Anlage verpflichten – es sei denn über privatrechtliche Verträge –, und zwar aus folgendem Grund: Die Vorteile einer solchen Anlage ergeben sich überregional, aber nicht lokal. Deshalb ist laut Gemeindeordnung ein Anschlusszwang nicht zulässig.