meinde, Vorteile bringt. Eine Kommune, die nach dem Motto „Global denken, lokal handeln“ handelt und eine Holzhackschnitzelanlage errichten will, kann die Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss an eine solche Anlage verpflichten – es sei denn über privatrechtliche Verträge –, und zwar aus folgendem Grund: Die Vorteile einer solchen Anlage ergeben sich überregional, aber nicht lokal. Deshalb ist laut Gemeindeordnung ein Anschlusszwang nicht zulässig.
Genau an diesem Punkt setzt unser Gesetzentwurf an. Das wollen wir ändern. Unser Anliegen ist: Wir wollen, dass ein Anschlusszwang auch dann ausgesprochen werden kann, wenn es um Anlagen geht, die dem überörtlichen Klimaund Ressourcenschutz dienen. Ein solcher Anschlusszwang ist wichtig, damit bei einer solchen Anlage die Rentabilitätsschwelle erreicht wird, damit der Kreis der Wärmeabnehmer von vornherein feststeht und damit der Investor eine sichere Kalkulationsbasis hat.
Meine Damen und Herren, es mag manchen von Ihnen vielleicht etwas seltsam vorkommen, dass wir Grünen in einer Zeit, in der der öffentliche Mainstream in Richtung Liberalisierung und in Richtung mehr Freiheit geht, einen Gesetzentwurf zum Thema Anschlusszwang vorlegen. Das aber ist kein Gegensatz. Das will ich abschließend kurz darlegen.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir Folgendes erreichen: Alle Kommunen, die ein solches Klimaschutzprojekt verwirklichen wollen, sollen dabei Rechtssicherheit über den Anschluss der Grundstücke erhalten. Keine Gemeinde wird durch unseren Vorschlag gezwungen, einen Anschlusszwang auszusprechen. Das bedeutet: Wir wollen keinen Zwang auf die Kommunen ausüben, sondern ihnen eine neue Option eröffnen, eine Option für den Weg weg vom Öl und eine Option für einen Beitrag zum Klimaschutz. Dafür bitte ich Sie im Namen meiner Fraktion um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Die Möglichkeit, in den Städten und Gemeinden über die Gemeindeordnung einen gewissen Anschluss- und Benutzungszwang auszuüben, haben wir, wie Kollege Dr. Witzel gesagt hat, bisher nicht, wenn es um überörtliche Interessen in Bezug auf die Nah- und die Fernwärmeversorgung geht. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE.
Es ist im Ansatz, muss man sagen, kein schlechter Gedanke, den Städten und Gemeinden in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eine Möglichkeit hierfür zu eröffnen. Aber der Gedanke ist in manchen Bereichen noch nicht ganz zu Ende gedacht. Denn auch nach der Meinung des VGH Baden-Württemberg sind gewisse schwierige verfassungsrechtliche Fragen in diesem Bereich noch zu klären. Diese sollten wir klären.
Eine Frage, die zu klären ist, lautet: Ist die beabsichtigte Ausdehnung des Benutzungszwangs verfassungsrechtlich überhaupt zulässig? Wir sollten hier die Themen „Wettbewerb“, „Flexibilität“ und „Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden“ mit einfließen lassen. Die Frage stellt sich vor allem, weil die Bürgerinnen und Bürger durch diese weitere Verpflichtung in ihren Grundrechten extrem eingeschränkt werden.
Deshalb sollten wir zunächst einfach diese Fragen klären, und zwar ganz objektiv und ganz sachlich, und dann darüber beraten und entscheiden.
Eine weitere Frage ist, ob das Land den Kommunen nach unserer Landesverfassung überhaupt Aufgaben übertragen kann, die über den örtlichen Wirkungskreis hinausgehen. Das sollten wir klären, meine Damen und Herren, und dann über dieses Anliegen weiter beraten.
Ich darf darauf hinweisen, dass der Städtetag Baden-Württemberg dem vorliegenden Gesetzentwurf mit gewissen Änderungsvorschlägen zugestimmt hat. Vor allem sollte eine eindeutigere Fassung des Wortlauts ins Auge gefasst werden, damit der überörtliche Umweltgesichtspunkt gerichtsfester formuliert wird. Auf die Übergangsfristen, Herr Dr. Witzel, sollte man nach Meinung der kommunalen Landesverbände verzichten – das meine ich auch –, weil die Städte und Gemeinden immer das Abwägungsgebot beachten müssen. Übergangsfristen brauchen wir meines Erachtens nicht.
Auch der Gemeindetag Baden-Württemberg hat dieser Erweiterung des Anschluss- und Benutzungszwangs mit gewissen Änderungen und Vorschlägen zugestimmt.
Deshalb folgender Vorschlag: Die CDU-Landtagsfraktion ist schon seit geraumer Zeit dabei, meine Damen und Herren, die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg weiter zu novellieren, weiter entsprechend fortzuschreiben. Wir sind mit dieser Arbeit beschäftigt und haben hier in diesem hohen Hause auch gesagt, dass wir nach den Wahlen, die am 13. Juni 2004 anstehen, und nach der Verwaltungsreform an die Novellierung der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg gehen werden. Wir schlagen Ihnen vor, diese Anregung von Ihnen trotz dieser Bedenken,
(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Das ist ein eigenständi- ger Gesetzentwurf, Herr Kollege! Das ist keine An- regung!)
Herr Dr. Witzel, mit aufzunehmen, weil wir der Meinung sind: Wir können die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg nicht jeden Tag und jede Woche in einzelnen Punkten ändern, sondern wenn, dann machen wir das in der zweiten Hälfte dieses Jahres in e i n e m Gesetzentwurf. So werden wir das mit den Hinweisen aufnehmen – ich sage es hier nochmals –, die der VGH Baden-Württemberg in
dem Urteil vom 18. März 2004 ganz ausdrücklich aufgeführt hat. Das wäre unser Vorschlag. Deshalb können wir Ihrem Gesetzentwurf so, wie er jetzt vorliegt, separat von anderen Änderungen nicht zustimmen.
Noch eine letzte Anmerkung meinerseits: Die 1 111 Städte und Gemeinden, die wir in Baden-Württemberg haben, sind sehr verantwortungsbewusst, wenn es um die Erschließung von neuen Gebieten geht, und werden auch in Bezug auf die Energieversorgung immer entsprechende Gutachten zum Bebauungsplanverfahren erstellen lassen; das haben sie schon bisher gemacht. Wenn es rechtlich möglich wäre, dies noch in § 11 der Gemeindeordnung zu verankern – was wir noch prüfen wollen –, werden wir das sehr gern tun, aber nicht losgelöst von allem, sondern nur im Zusammenhang mit einer gesamten Novellierung und Änderung der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, die in der zweiten Hälfte dieses Jahres ansteht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Problematik dieses Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE lässt sich auf die Frage reduzieren: Sollen auch Gemeinden globales Denken in lokales Handeln umsetzen dürfen, oder soll die politische Entscheidungsgrundlage einer Kommune, soweit es um klima- und umweltpolitische Ergebnisse geht, an der Gemeindegrenze enden? Das ist die ganz einfache Fragestellung.
Wer sich das Urteil des VGH vom 18. März 2004 einmal näher anschaut, erkennt: Es geht um einen Vorfall in der Stadt Aalen, die ein Blockheizkraftwerk in einem Neubaugebiet errichtet hat und ganz selbstverständlich davon ausging, dass bei einem solchen Fernwärmeangebot ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht, und Gutachten eingeholt hat, bei denen herauskam, dass es unmittelbar keinen Unterschied zu einer anderen Befeuerung in jenem Baugebiet gibt. Jetzt haben wir gelesen – und das ist ja das Entscheidende –, dass der Verwaltungsgerichtshof selber darauf hinweist, welche Änderungen notwendig wären, um ein ja von allen hier mitgetragenes Ziel, dass globale Ansätze von Umweltpolitik wirklich auch im lokalen Handeln umgesetzt werden können, zu verwirklichen. Deshalb habe ich kein Verständnis dafür, dass mit der Schallplatte „Irgendwann machen wir ja die große Gemeindereform“ ein ganz konkretes Anliegen – –
Ja, aber wir hätten schon im ersten Vierteljahr das neue Gemeindewirtschaftsrecht bekommen sollen, und es ist auch nichts gekommen. Jetzt wird bald der 30. Juni sein, und ich bin gespannt, ob da etwas kommt. Insofern ist hier wieder eine Situation gegeben, in der die Vorschläge der Grünen genau das aufgreifen, was der Verwaltungsgerichtshof als ein Problem dargestellt hat. Wer haben will, dass globales Denken auch im lokalen Handeln umgesetzt wird,
kann keinen einzigen Grund vorbringen, warum man nicht zunächst einmal im Innenausschuss das vertiefen sollte
und prüfen sollte, ob es noch Anregungen und Hinweise gibt, beispielsweise zu Übergangsfristen. Wichtig ist auch, dass Härteregelungen denkbar sind. Wenn Nachweise geführt werden, dass mit einer anderen, vergleichbaren Feuerung nichts Nachteiliges zu befürchten ist, und wirtschaftliche Abwägungen dazu führen, dass man das unterschiedlich behandeln muss, ist dies im Gesetz tragfähig unterzubringen.
Aber gegen die Hauptidee, dass genau dieser Punkt, dass auch überörtliche Klima- und Umweltschutzbelange im lokalen Handeln einen Anschluss- und Benutzungszwang nach sich ziehen können, kann man ernstlich nichts vorbringen. Wir sollten das gerade im Interesse der Umwelt nicht irgendwann und irgendwie in Regelungen verschieben, bei denen wir miteinander ganz andere, große Problemlagen kontrovers zu diskutieren haben, sondern ich bitte darum, dass wir den Gesetzentwurf gemeinsam an den Innenausschuss überweisen und dort all die Anregungen aufnehmen, seien es die von Ihnen angedeuteten, die hoffentlich noch kommen werden, oder die von den kommunalen Landesverbänden.
Wir jedenfalls tragen diese Gesetzesinitiative mit, weil wir sie für einen wichtigen Beitrag halten, um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, in ihrer lokalen Verantwortung globale Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen. Blockheizkraftwerke und die anderen Anlagen sind ja etwas, wogegen objektiv nichts vorgebracht werden kann, sondern wobei wir allen Gemeinden immer sagen: Wenn sich die Möglichkeit bietet, wollen wir solche Anlagen auch vom Bebauungsplan und den anderen Vorgaben der Gemeinde her umsetzen.
Deswegen war es eine Überraschung für die Stadt Aalen, dass dieser Ansatz in zwei Instanzen verworfen worden ist, weil sich die Dinge gegenwärtig nach den Gutachten nur unmittelbar auf das Gemeindegebiet auswirken dürfen. Das ist sicherlich zu eng, zu lokal gedacht.
Deswegen sind wir bei diesem Gesetzentwurf dabei und halten auch Veränderungen und kleine Verbesserungen für gerechtfertigt. Aber das müssen wir im Innenausschuss miteinander diskutieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eigentlich stellen sich ja die Fraktion GRÜNE und die grüne Partei als diejenigen dar, die die Bürger ernst nehmen, die Bürgerbegehren und mehr direkte Demokratie fordern. In diesem Fall, muss ich allerdings sagen, kann ich von mehr Bürgerbeteiligung nichts feststellen. Ich bin der Meinung, dass die Bürger bei vernünftigen Regelungen, die wir in vielen Bereichen schon früher hatten, selbstverständlich auf die Argumentation der Kommunen eingegangen sind.
Wir haben im Moment eine sehr schwierige Situation, die von einer Überbürokratisierung und -regulierung gekennzeichnet ist. Ich bin der Auffassung, die Belastung der Bürger muss mit ins Kalkül gezogen werden. Aus diesem Grunde werde ich ein Beispiel geben, warum dieser Vorschlag durchaus problematisch ist. In Zukunft auf jeden Fall einen Anschluss an die Fernwärmeversorgung zu erzwingen kann die Bürger sehr teuer zu stehen kommen.
Stellen Sie sich vor, eine Familie – ich nenne sie einmal Familie Huth – hat ein älteres Haus, nehmen wir an von 1930. Die Familie hat das Haus grundlegend modernisiert, hat eine neue Heizungsanlage mit Brennwerttechnik eingebaut, die Wärmedämmung des Daches und der Kellerdecke verstärkt, hat die Fenster erneuert, ferner eine Flachkollektoranlage zur Warmwasserbereitung eingebaut und insgesamt ungefähr 40 000 € bezahlt.
Die Solarkollektoranlage wurde sogar vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aus dem Programm zur Förderung erneuerbarer Energien gefördert. Familie Huth hat das große Problem, dass ihr das alles nach diesem Vorschlag nichts nützt. Familie Huth ist nicht in der Lage, die CO2-Minderungspotenziale einzuhalten, wie sie die Grünen vorschlagen.
Es ist die Frage, wie lang die Übergangsfristen sind und ob nicht viele der Häuslesbauer, obwohl sie sehr viel Geld investiert haben, noch einmal kräftig zur Kasse gebeten werden.
Meine Damen und Herren, wir wollen selbstverständlich alle – das ist gar keine Frage – für Klima- und Ressourcenschutz eintreten. Aber man muss ganz deutlich sagen – Herr Witzel hat es gerade angeführt –, dass Nordrhein-Westfalen eine ähnliche Gesetzgebung hat. Dabei sieht die nordrheinwestfälische Gemeindeordnung den Klima- und Ressourcenschutz als örtliche Aufgabe gar nicht vor. Dies wurde im Februar dieses Jahres geändert.
Meine Damen und Herren, wir brauchen diesen Anschlussund Benutzungszwang über die Köpfe der Bürger hinweg nicht. Ich bin der Meinung, unsere Bürger und Bürgerinnen sind beim Klimaschutz sehr flexibel und haben großes Verständnis dafür. Wir müssen auf die Bürger eingehen, die aufgrund solch einer Änderung extreme finanzielle Nachteile erleiden würden und sich wahrscheinlich auch nicht verstanden fühlen, wenn sie selber in Vorleistung gegangen sind.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst freue ich mich, dass die Grundintention unseres Gesetzentwurfs von den großen Fraktionen zumindest mitgetragen wird, auch wenn sie im Detail Korrekturbedarf sehen. Aber dazu gibt es ja Ausschussberatungen. Der Grundgedanke „Globales Denken – lokales Handeln“ ist etwas, was wir den Kommunen ermöglichen sollten. Wenn darüber Konsens besteht, ist es schon einmal gut.