das Teil dieser Verwaltungsreformgesetzgebung ist, erfüllt in diesem Zusammenhang die Funktion eines Türöffners, dem nach dem Vorliegen erster Erfahrungen selbstverständlich weitere Schritte folgen müssen.
Aber ich weiß, wie die SPD-Fraktion gegen die Aussetzung der Richtlinien für Kindergärten gekämpft hat.
Ich darf einmal an einem ganz praktischen Beispiel klar machen: Schon bei der Vorbereitung der Enquetekommission „Demografischer Wandel“ haben wir diskutiert, ob die Vorschrift, dass Kinderbetreuungseinrichtungen generell ganz niedrige Klobecken haben müssen, möglicherweise verhindert, dass ein solches Gebäude später zum Beispiel als Mehrgenerationenhaus genutzt werden könnte. – Das war jetzt ein bisschen witzig,
(Abg. Drexler SPD: Das ist überhaupt nicht witzig! – Weitere Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Carla Bregenzer SPD: Was ist daran witzig? – Glocke des Präsidenten)
aber es ist so. Sie wissen ganz genau, dass Regulierungen, die gut gemeint und vielleicht auch einmal richtig waren, manchmal Entwicklungen unterbinden, die auf die Anpassung an die Realitäten zielen – etwa die Realität, dass man zukünftig weniger Kinder wird betreuen müssen und die Räume deshalb anders nutzen möchte, etwa durch Jüngere und Ältere –, und manchmal schlicht und einfach kontraproduktiv sind.
(Beifall bei der FDP/DVP – Lachen bei Abgeord- neten der SPD – Abg. Drexler SPD: Schlagen Sie weiter solche Haken! – Weitere Zurufe und Unru- he)
Wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, man sagt mir immer: Du bist noch nicht Generalist. Aber ich habe mir angewöhnt, mich erst einmal fachlich zu informieren und dann meine Arbeit sauber zu machen.
Fachlich habe ich gesehen, was passiert, wenn Sie im Kinderbetreuungsbereich an die Standards herangehen. Sie werden dann fast als Kinderschänder bezeichnet, weil Sie angeblich die Interessen der Kinder nicht mehr wahrnehmen. Möglicherweise kann man aber auch Chancen vergeben, wenn man alles bis ins kleinste Detail, und zwar bis zur Höhe der Kleiderhaken und der Klobecken, reguliert,
(Abg. Drexler SPD: Jetzt sind wir wieder bei den Haken! – Abg. Marianne Wonnay SPD: Es geht uns um die Gruppengrößen! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Sie verhakeln sich, Herr Kollege! – Wei- tere Zurufe und Unruhe)
Die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch die Großen Kreisstädte und die Verwaltungsgemeinschaften anstelle der Landkreise und die Delegation staatlicher Aufgaben in den Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung
sind Themen, die mit dem jetzt vorliegenden Gesetz nur in Ansätzen angegangen werden. Wir legen deswegen allergrößten Wert darauf, dass der
Text der Gesetzesbegründung, es handle sich hier nur um einen Anfang, der nach dem übereinstimmenden Willen aller Beteiligten fortgesetzt werden müsse, nicht nur auf dem Papier steht, sondern möglichst bald umgesetzt wird. Dies betrifft nicht nur die Verlagerung von Aufgaben auf eine möglichst niedrige staatliche Ebene, sondern gilt gleichermaßen für die Herausforderung, eine umfassende Aufgabenkritik vorzunehmen. Das, meine Damen und Herren, haben wir als Liberale nie aus den Augen verloren, und wir wissen, dass wir heute an einem wichtigen Punkt sind.
Hier stellt sich die alte Frage: Was war zuerst da, das Ei oder die Henne? Wenn ich Strukturen verändern will, muss ich dann zuerst lange Diskussionen über 20 Jahre hinweg führen, oder muss ich umgekehrt sagen: „Jetzt machen wir einen Knopf dran, und dann wird sich die Aufgabenkritik – nicht zuletzt aufgrund finanzieller Vorgaben – zwangsläufig ergeben.“?
Wir wollen möglichst rasch Resultate sehen, aber wir sind auch davon überzeugt, dass die Veränderungen in der Verwaltung, die dieses Gesetz mit sich bringt, den weiteren Prozess der Aufgabenkritik, aber natürlich auch der Aufgabendelegation nach unten – Landkreise und Gemeinden – eher befördert, während der bisherige Zustand ihn eher behindert hat. Das Motto heißt also – übrigens auch für alle, die mit der Umsetzung der Reform betraut sind –: Jetzt geht es erst richtig los.
Aufgabenkritik muss schließlich immer auch die Fragestellung umschließen, ob eine bestimmte Aufgabe oder Dienstleistung überhaupt von der öffentlichen Hand wahrgenommen werden muss oder ob sie nicht besser im marktwirt
schaftlichen Sinn durch freie, durch private Träger im Wettbewerb wahrgenommen wird. Zu diesem Thema finden sich im Gesetzeswerk relativ wenig eindeutige Antworten. Das betrifft die Erweiterung des freien Notariats und die Möglichkeit der Übertragung der Aufgaben der Bewährungsund Gerichtshilfe auf freie Träger im Zusammenhang mit der Justizreform. Es betrifft die Zielvorgaben zur stärkeren Beteiligung Privater im Bereich des Vermessungswesens. Das sind Ansätze, aber da besteht durchaus noch Entwicklungspotenzial.
Wir wollen und werden im Bereich der Justiz weiter gehen, sobald die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen dafür gegeben sind.
Wir sind davon überzeugt, dass auch im Bereich der allgemeinen Verwaltung durchaus Privatisierungsspielräume vorhanden sind. Ich nenne als Beispiel die Kraftfahrzeugzulassung, die zu großen Teilen rasch in private Hände überführt werden könnte.
Perfekt im Sinne einer abschließenden, nichts mehr offen lassenden Regelung ist dieses Gesetzeswerk also keineswegs, und das ist gut so. Wer sich einbildet, er könne alles bis ins letzte Detail regeln, liegt in aller Regel schief. Es handelt sich auch hierbei um ein lernendes System, bei dem wir zunächst einmal die Rahmen festlegen werden. Diese Rahmen müssen dann konkret ausgefüllt werden. Nur so kommen wir einen Schritt weiter auf dem Weg zu einer schlankeren, transparenteren, effizienteren und bürgernäheren Verwaltung.
Die Vorstellungen der Opposition sind, wie ich schon aufgezeigt habe, nicht tauglich. Ein zweistufiger Verwaltungsaufbau klingt nach schlanker Struktur, ist aber wesentlich zentralistischer
das zu den Grünen –, und wenn aus diesem Modell kein zentralistisches Ungetüm werden soll, wird es eine weit reichende Übertragung von staatlichen und kommunalen Aufgaben auf die Ebene der Städte und Gemeinden erzwingen, die die heutige Struktur der 1 110 Gemeinden nicht unangetastet lassen könnte.
Ich habe schon vorhin die Auswirkungen auf die Beschäftigten angedeutet. Sie sollten sich auch noch einmal überlegen, ob diese Auswirkungen nicht wesentlich gravierender wären als das, was wir jetzt beschließen werden.
Da ist zuallererst der Hinweis wichtig, weil das selbst manche Abgeordneten offensichtlich nicht wissen – man kann immer lernen, jeder von uns kann immer lernen –, dass die
Landeswohlfahrtsverbände schon immer kommunale Verbände waren, auch wenn der Name etwas anderes sagt.