Protokoll der Sitzung vom 30.06.2004

Artikel 179

Berichtspflichten

und dazu die Änderungsanträge der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-19, und der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3316-21 Teil B.

Wird das Wort gewünscht? – Herr Abg. Junginger, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein ganz zentrales Anliegen der Diskussion über die Verwaltungsreform ist die Einführung einer Revisionsklausel, die mit einer Schiedsklausel und mit erweiterten Berichtspflichten überhaupt erst eine faire Regelung für die beiderseitigen Belange darstellt.

(Beifall bei der SPD)

Wochenlang hieß es im Land unwidersprochen, in dem Gespräch zwischen der Landesregierung und Vertretern der kommunalen Seite sei sogar die Zusage gegeben worden, dass als faire Regelung nach Jahr und Tag eine Abrechnung nach dem tatsächlich notwendigen Aufwand erfolge, „Revisionsklausel“ genannt. Wenn dies später als Missverständnis dargestellt wurde, dann ändert dies nichts daran,

dass alles, was an Hoffnungen und Erwartungen dargestellt wird – es sei ja kein Problem, mit den zur Verfügung gestellten Mitteln die Aufgaben sachgerecht zu erledigen –, nur dann fair, ernst gemeint und glaubwürdig ist, wenn es durch eine Revisionsklausel abgesichert wird.

(Beifall bei der SPD – Abg. Zeller SPD: Wer ein gutes Gewissen hat, kann zustimmen!)

Darin steht ja nicht, dass jeder nach Belieben seine Kosten unterbringen kann, sondern es steht darin, dass die Kosten für eine angemessene Erfüllung der übertragenen Aufgaben später im Rahmen einer Revision überprüft und notfalls nachträglich ersetzt werden. Wir halten das für das A und O eines fairen Umgangs mit denen, die jetzt die Segnungen der Landesbehörden bekommen, damit sie dort, wo tatsächlich gegriffene Beträge zugrunde gelegt worden sind – etwa im Bereich der IuK –, später, nach drei oder vier Jahren, noch einmal die Chance haben, dass konkret miteinander nachvollzogen wird, ob die Aufgabenerfüllung und die dafür bereitgestellten Mittel in eine faire Übereinstimmung zu bringen sind.

Dies ist nun die letzte Chance, auch den Verbänden gegenüber klarzustellen, dass man sie nicht über den Tisch ziehen will, sondern dass sie die Chance haben, eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung mit den Beträgen und Mitteln nachzuweisen, die ihnen zugestanden sind, um fremde Aufgaben zu erledigen. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, hier noch eine notwendige Korrektur vorzunehmen.

(Beifall bei der SPD)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Es ist namentliche Abstimmung beantragt. – Der Antrag findet die erforderliche Unterstützung.

Der Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3316-21 Teil B, ist inhaltsgleich mit dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-19. Ich lasse deshalb über beide Anträge zusammen namentlich abstimmen.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Jawohl!)

Wer diesen beiden Änderungsanträgen zustimmen möchte, den bitte ich, mit Ja zu antworten. Wer sie ablehnen möchte, den bitte ich, mit Nein zu antworten. Wer sich der Stimme enthalten möchte, der antworte mit „Enthaltung“.

Ich bitte nun Herrn Abg. Gustav-Adolf Haas als Schriftführer, mit dem Namensaufruf beim Buchstaben R zu beginnen.

(Namensaufruf)

Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte, das Ergebnis festzustellen.

(Auszählen der Stimmen)

Meine Damen und Herren, ich bitte Platz zu nehmen. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt:

(Abg. Drexler SPD: So, jetzt!)

An der Abstimmung über die Änderungsanträge Drucksachen 13/3316-19 und 13/3316-21 Teil B haben sich 119 Abgeordnete beteiligt.

Mit Ja haben 48 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 71 Abgeordnete.

Damit sind diese beiden Anträge abgelehnt.

Mit J a haben gestimmt:

Katrin Altpeter, Theresia Bauer, Bayer, Birzele, Braun, Carla Bregenzer, Capezzuto, Dr. Caroli, Drexler, Fischer, Gall, Gaßmann, Göschel, Rosa Grünstein, Gustav-Adolf Haas, Haller, Rita Haller-Haid, Ursula Haußmann, Junginger, Käppeler, Kaufmann, Birgit Kipfer, Knapp, Kretschmann, Moser, Oelmayer, Boris Palmer, Margot Queitsch, Renate Rastätter, Rivoir, Christine Rudolf, Rust, Sakellariou, Schmid, Regina Schmidt-Kühner, Schmiedel, Edith Sitzmann, Staiger, Stickelberger, Teßmer, Inge Utzt, Ruth Weckenmann, Wichmann, Alfred Winkler, Wintruff, Dr. Witzel, Marianne Wonnay, Zeller.

Mit N e i n haben gestimmt:

Behringer, Heiderose Berroth, Dr. Birk, Blenke, Dr. Carmina Brenner, Elke Brunnemer, Döpper, Dr. Döring, Drautz, Beate Fauser, Fleischer, Dr. Glück, Dr. Inge Gräßle, Friedlinde Gurr-Hirsch, Alfred Haas, Hauk, Herrmann, Hillebrand, Hofer, Hoffmann, Kiefl, Kleinmann, Klenk, Dr. Klunzinger, Kübler, Kurz, Dr. Lasotta, Ursula Lazarus, Johanna Lichy, Mack, Mappus, Müller, Veronika Netzhammer, Dr. Noll, Oettinger, Dr. Christoph Palmer, Pauli, Pfister, Pfisterer, Rau, Rech, Reichardt, Dr. Reinhart, Dr. Repnik, Röhm, Rückert, Rüeck, Dr. Schäuble, Dr. Annette Schavan, Schebesta, Dr. Scheffold, Scheuermann, Schneider, Dr. Schüle, Schuhmacher, Seimetz, Sieber, Stächele, Dr. Steim, Dr. Monika Stolz, Stratthaus, Straub, Teufel, Theurer, Traub, Dr. Vetter, Christa Vossschulte, Wacker, Wieser, Clemens Winckler, Zimmermann.

Ich lasse nunmehr über Artikel 179 abstimmen. Wer Artikel 179 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 179 ist mehrheitlich angenommen.

Ich lasse nunmehr über

Artikel 180 bis 187

abstimmen. Wer diesen Artikeln zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.

Meine Damen und Herren!

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 30. Juni 2004 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Reform der Verwaltungsstruktur, zur Justizreform und zur Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums (Verwaltungsstruktur-Reformgesetz – VRG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

(Stellv. Präsident Birzele)

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. –

(Ah-Rufe von der SPD)

Danke. Gegenprobe! –

(Oh-Rufe von der CDU)

Danke. Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, wir haben noch über zwei Entschließungsanträge zu befinden.

Ich rufe zunächst den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-20, auf.

(Abg. Wieser CDU: Dürfen wir wieder namentlich abstimmen?)