und dazu die Änderungsanträge der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-19, und der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3316-21 Teil B.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein ganz zentrales Anliegen der Diskussion über die Verwaltungsreform ist die Einführung einer Revisionsklausel, die mit einer Schiedsklausel und mit erweiterten Berichtspflichten überhaupt erst eine faire Regelung für die beiderseitigen Belange darstellt.
Wochenlang hieß es im Land unwidersprochen, in dem Gespräch zwischen der Landesregierung und Vertretern der kommunalen Seite sei sogar die Zusage gegeben worden, dass als faire Regelung nach Jahr und Tag eine Abrechnung nach dem tatsächlich notwendigen Aufwand erfolge, „Revisionsklausel“ genannt. Wenn dies später als Missverständnis dargestellt wurde, dann ändert dies nichts daran,
dass alles, was an Hoffnungen und Erwartungen dargestellt wird – es sei ja kein Problem, mit den zur Verfügung gestellten Mitteln die Aufgaben sachgerecht zu erledigen –, nur dann fair, ernst gemeint und glaubwürdig ist, wenn es durch eine Revisionsklausel abgesichert wird.
Darin steht ja nicht, dass jeder nach Belieben seine Kosten unterbringen kann, sondern es steht darin, dass die Kosten für eine angemessene Erfüllung der übertragenen Aufgaben später im Rahmen einer Revision überprüft und notfalls nachträglich ersetzt werden. Wir halten das für das A und O eines fairen Umgangs mit denen, die jetzt die Segnungen der Landesbehörden bekommen, damit sie dort, wo tatsächlich gegriffene Beträge zugrunde gelegt worden sind – etwa im Bereich der IuK –, später, nach drei oder vier Jahren, noch einmal die Chance haben, dass konkret miteinander nachvollzogen wird, ob die Aufgabenerfüllung und die dafür bereitgestellten Mittel in eine faire Übereinstimmung zu bringen sind.
Dies ist nun die letzte Chance, auch den Verbänden gegenüber klarzustellen, dass man sie nicht über den Tisch ziehen will, sondern dass sie die Chance haben, eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung mit den Beträgen und Mitteln nachzuweisen, die ihnen zugestanden sind, um fremde Aufgaben zu erledigen. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, hier noch eine notwendige Korrektur vorzunehmen.
Der Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3316-21 Teil B, ist inhaltsgleich mit dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-19. Ich lasse deshalb über beide Anträge zusammen namentlich abstimmen.
Wer diesen beiden Änderungsanträgen zustimmen möchte, den bitte ich, mit Ja zu antworten. Wer sie ablehnen möchte, den bitte ich, mit Nein zu antworten. Wer sich der Stimme enthalten möchte, der antworte mit „Enthaltung“.
Ich bitte nun Herrn Abg. Gustav-Adolf Haas als Schriftführer, mit dem Namensaufruf beim Buchstaben R zu beginnen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Platz zu nehmen. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt:
An der Abstimmung über die Änderungsanträge Drucksachen 13/3316-19 und 13/3316-21 Teil B haben sich 119 Abgeordnete beteiligt.
Katrin Altpeter, Theresia Bauer, Bayer, Birzele, Braun, Carla Bregenzer, Capezzuto, Dr. Caroli, Drexler, Fischer, Gall, Gaßmann, Göschel, Rosa Grünstein, Gustav-Adolf Haas, Haller, Rita Haller-Haid, Ursula Haußmann, Junginger, Käppeler, Kaufmann, Birgit Kipfer, Knapp, Kretschmann, Moser, Oelmayer, Boris Palmer, Margot Queitsch, Renate Rastätter, Rivoir, Christine Rudolf, Rust, Sakellariou, Schmid, Regina Schmidt-Kühner, Schmiedel, Edith Sitzmann, Staiger, Stickelberger, Teßmer, Inge Utzt, Ruth Weckenmann, Wichmann, Alfred Winkler, Wintruff, Dr. Witzel, Marianne Wonnay, Zeller.
Behringer, Heiderose Berroth, Dr. Birk, Blenke, Dr. Carmina Brenner, Elke Brunnemer, Döpper, Dr. Döring, Drautz, Beate Fauser, Fleischer, Dr. Glück, Dr. Inge Gräßle, Friedlinde Gurr-Hirsch, Alfred Haas, Hauk, Herrmann, Hillebrand, Hofer, Hoffmann, Kiefl, Kleinmann, Klenk, Dr. Klunzinger, Kübler, Kurz, Dr. Lasotta, Ursula Lazarus, Johanna Lichy, Mack, Mappus, Müller, Veronika Netzhammer, Dr. Noll, Oettinger, Dr. Christoph Palmer, Pauli, Pfister, Pfisterer, Rau, Rech, Reichardt, Dr. Reinhart, Dr. Repnik, Röhm, Rückert, Rüeck, Dr. Schäuble, Dr. Annette Schavan, Schebesta, Dr. Scheffold, Scheuermann, Schneider, Dr. Schüle, Schuhmacher, Seimetz, Sieber, Stächele, Dr. Steim, Dr. Monika Stolz, Stratthaus, Straub, Teufel, Theurer, Traub, Dr. Vetter, Christa Vossschulte, Wacker, Wieser, Clemens Winckler, Zimmermann.
Ich lasse nunmehr über Artikel 179 abstimmen. Wer Artikel 179 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 179 ist mehrheitlich angenommen.
abstimmen. Wer diesen Artikeln zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.
lautet: „Gesetz zur Reform der Verwaltungsstruktur, zur Justizreform und zur Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums (Verwaltungsstruktur-Reformgesetz – VRG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.