(Abg. Drexler SPD: Es ist niemand beteiligt gewe- sen! Sie waren in der CDU-Fraktion beteiligt, wir nicht!)
man darf nie den Fehler machen, was konstruktives Zusammenwirken in der Subsumtion angeht, zu sagen: „Deshalb muss das Gesetz geändert werden.“ Denn wenn Sie eine Gesetzesvorschrift streichen,
eine Vorschrift des § 36, haben Sie noch gar nichts gelöst und auch gar nichts geregelt. Es geht um einen Normzweck im Lichte der Verfassung und um eine landesgesetzliche Regelung. Diese landesgesetzliche Regelung ist sehr wohl im Normzweck auch im Lichte der Verfassung aus unserer Sicht gut, konstruktiv und vor allen Dingen verfassungsgemäß.
Ich will Ihnen deshalb hierzu auch abschließend durchaus sagen: Wir sollten nicht den Fehler machen, wenn es jetzt zurück zum Start geht,
bei der Neuausschreibung einen Fehler, der bei der Ausschreibung, die die LfK zu verantworten hat, gemacht worden ist,
zum Anlass für eine abstrakt-generelle Regelung im Gesetz zu nehmen, sondern gerade jetzt sind wir gefordert, und wir sind auch überzeugt davon, dass dieses Gesetz in BadenWürttemberg durch die vielfältigen Kompetenzen des Medienrats sehr demokratisch – übrigens sehr staatsfern – geregelt ist. Dieser Medienrat ist so gruppenplural zusammengesetzt – aus Parlamentariern, aus Regierungsmitgliedern, aus Verbänden, aus Gruppen –, dass aus unserer Sicht gerade dort die Staatsferne gewährleistet ist. Wir halten deshalb Ihren Gesetzentwurf nicht für zustimmungsfähig.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der SPDFraktion zielt darauf ab, bei der Wahl des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation durch den Landtag zwingend eine Zweidrittelmehrheit vorzusehen. Begründet wird dies mit dem Argument, dass dadurch die Staatsferne erhöht und verbessert werden könnte. Denn bei der derzeitigen Regelung – so die Begründung – hätten die Mehrheitsfraktionen im Landtag stets auch die Mehrheit im Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation.
Wenn man einmal genau hinschaut, stellt man in der Tat fest, dass sich im Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation das Spektrum der im Landtag vertretenen Parteien und natürlich auch die Mehrheitsverhältnisse der Fraktionen im Haus widerspiegeln. Man kann ja nun über das d’Hondt’sche Höchstzahlverfahren vieles sagen. Sie wissen, dass dieses Verfahren die großen Parteien eher begünstigt, die kleinen eher benachteiligt. Andererseits ist es ein Auszählungsverfahren, das auch höchstrichterlich durch das Verfassungsgericht immer wieder als Alternative zugelassen wurde. Man kann also in dieser Frage sehr wohl diskutieren, ob man es anders haben möchte oder nicht.
Ich glaube auch, dass die Staatsferne des Rundfunks – sowohl des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch der Kontrollkommission für den privaten Rundfunk, also der Landesanstalt für Kommunikation – gewährleistet sein muss. Die Frage ist, wie man das am besten erreichen kann. Ich glaube, dass man hier kritisch hinterfragen muss, ob die von Ihnen, Frau Kipfer, vorgeschlagene Zweidrittelmehrheit tatsächlich der Weisheit letzter Schluss ist. Erstens sieht die derzeitige Regelung ja vor, dass in den ersten Wahlgängen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Das heißt also, wir haben in diesem Hause bisher die Meinung vertreten, dass es gut ist, am Anfang den Konsens zu suchen. Aber es ist in unserem Landesmediengesetz eine Konfliktlösungsregel enthalten, wonach, wenn eine Einigung nicht erfolgen kann, eine qualifizierte Mehrheit hier im Hause im dritten Wahlgang den Vorstand der LfK berufen kann.
Sind andere konsensuale Verfahren besser geeignet, zu einer vernünftigen Führung zu kommen? Das ist ja das, was Sie hier ansprechen. Ich erinnere nur daran, welches Tauziehen es beispielsweise bei der Findung eines Intendanten für das Zweite Deutsche Fernsehen gegeben hat. Dies war dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zuträglich. Über Monate hinweg wurde gestritten, wie der Intendantenposten beim ZDF besetzt werden kann. Hier haben wir ja über die Mitwirkung der Länder und den Bundestag den Vorstand und auch den Fernsehrat des ZDF, wofür eine Dreifünftelmehrheit erforderlich ist. Man hat gesehen, wie sich hier die Vertreter – angeblich auch staatsfern, aber trotzdem über die Parteien von den Parlamenten bzw. Staatskanzleien vorgeschlagen – gegenseitig blockiert haben. Ich hatte nicht den Eindruck, dass dieses Verfahren besser geeignet war, das Ansehen des ZDF zu erhöhen. Nach außen hin ist der Eindruck erweckt worden, es sei hier ein Tauziehen um die Intendantur des ZDF entstanden.
Ich befürchte, dass es dann, wenn man eine Zweidrittelmehrheit einführt und keinen Konfliktlösungsmechanismus hat, auch hier zu einem monatelangen Geschacher um den Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation kommen kann.
Deshalb stellt sich zweitens die Frage: Welche Kompetenzen hat der Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation, und welche Kompetenzen hat der Medienrat? Hierzu hat der Kollege Reinhart darauf hingewiesen, dass das Verfassungsgerichtsurteil aus Sachsen nicht einfach auf BadenWürttemberg übertragen werden kann. Wenn man genauer hinschaut, sieht man, dass der Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation dort wesentlich weiter gehende Entscheidungsmöglichkeiten hat als bei uns, weil in BadenWürttemberg – ich denke, das zeichnet unser Land aus und war auch eine richtige Entscheidung in der Vergangenheit – der Medienrat doch mehr Kompetenzen hat als der in Sachsen. Das heißt, die Handlungskompetenzen des eher die parteipolitischen Mehrheitsverhältnisse des Landtags widerspiegelnden Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation finden ihre Begrenzung und Kontrolle im Medienrat, der – wie angeführt – plural besetzt ist.
Insofern sind wir der Meinung, dass das Verfassungsgerichtsurteil aus Sachsen nicht einfach übertragen werden kann. Wir verschließen uns nicht einer Diskussion – das ist ja hier die erste Lesung –, in der man überlegt, wie man die Staatsferne besser erreichen kann. Diese Diskussion ist legitim; die muss auch immer wieder geführt werden. Wir weisen aber an dieser Stelle darauf hin, dass die FDP/DVP immer dafür war, die Position des Vorstands der LfK auszuschreiben. Wir haben uns auch für ein faires Bewerberverfahren eingesetzt.
Ich kann für unsere Fraktion erklären, Herr Kollege Drexler: Wir haben alle Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation in die Fraktion eingeladen.
Nein, wir haben nicht zugestimmt, sondern wir haben uns alle Bewerber angeschaut. Wir haben uns auch vorbehalten, hier eine fachlich korrekte Wahl durchzuführen. Wir werden uns auch in Zukunft, wenn jetzt durch formale Fehler neu ausgeschrieben werden muss, vorbehalten, dass wir alle eingegangenen Bewerbungen kritisch und sachgerecht prüfen, um dann die beste Person für dieses wichtige Amt in unserem Land auszuwählen.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Drexler SPD: Sie haben also im Koa- litionsausschuss nicht zugestimmt!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unabhängig von all den juristischen Fragen stellen sich hier natürlich auch die politischen Fragen.
(Abg. Drexler SPD zur CDU: Das können Sie doch ganz besonders! Sie besetzen doch jede Stelle mit CDU-Leuten!)
Sie wissen ja, Herr Kollege Reinhart: „Einser-Jurist und auch sonst nur mäßig begabt“ ist ein bekannter Spruch. Deswegen diskutiere ich jetzt hier lieber die politische Dimension.
Wir haben im Rahmen der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags eine Änderung des Mediengesetzes vorgenommen. Damit sollte unter anderem die Verlängerung der Amtszeit des Vorstands und –
sozusagen als Zuckerle – die Ausschreibung der Stelle des Präsidenten der LfK ermöglicht werden. Die Druckerschwärze war noch nicht einmal trocken, da haben Sie diese Änderung schon ad absurdum geführt, indem Herr Oettinger erklärt hat – ob Sie von der FDP/DVP da noch gehört werden oder nicht, interessiert bei der CDU, glaube ich, ohnehin niemanden mehr –, Regierungssprecher Steinle werde neuer Präsident. Es war noch nicht einmal klar, wer sich alles beworben hat, und schon war die Entscheidung gefallen. Das ist der Umgang mit diesem Parlament, das ist der Umgang mit dem Medienrat. Sie haben der LfK dadurch massiven Schaden zugefügt.
Es geht – das wird doch auch überall immer gelobpreist – um die Staatsferne der LfK, es geht darum, dass hier ein unabhängiger Präsident gewählt wird. Wir hatten in der Vergangenheit schon bei Themen wie „sonnenklar“ das Problem, dass im Grunde der Eindruck entstand, es bestehe eine Standleitung zwischen dem Staatsministerium und der LfK und dass genau das entschieden werde, was das Staatsministerium möchte.
(Abg. Dr. Birk CDU: Böse Unterstellung! Sitzt im Medienrat und weiß es besser! – Zuruf des Abg. Dr. Reinhart CDU)
Gerade weil Sie, Herr Birk, auch im Medienrat sitzen, wissen Sie, wie das Trauma Volz im Medienrat immer noch weiterwirkt und weiterlebt.
Herr Kollege Birk, Sie schaden dem Medienstandort Baden-Württemberg. Welche Diskussionen werden denn in den überregionalen Zeitungen geführt?