Protokoll der Sitzung vom 06.10.2004

lautet: „Der Landtag hat am 6. Oktober 2004 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? –

(Heiterkeit – Zuruf von der CDU: Ein Rechtsan- walt, ein Arzt, ein Bürgermeister!)

Dem Gesetz wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.

Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes – Drucksache 13/3608

Für die Begründung hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten und für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erhält Herr Abg. Wacker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP/DVP legen am heutigen Tag eine Novellierung des § 18 des Privatschulgesetzes in erster Lesung vor. Wir wollen damit ausschließlich das vollziehen, was bereits im Haushaltsplan für das Jahr 2004 beschlossen und festgeschrieben wurde.

Ich darf mich bei der Darstellung unseres Vorhabens im Wesentlichen auf vier Punkte beschränken, die wir als Begründung vortragen:

Zunächst einmal wollen wir die beruflichen Schulen, die Grund- und Hauptschulen sowie die Klassen 1 bis 4 der Waldorfschulen besser stellen als bisher. Wir haben nach der bisherigen Fördersystematik und nach dem alten Kostenberechnungsmodell, das von der geltenden Rechtsprechung anerkannt wird, für alle diese Schularten den Zuschusssatz je Schüler auf 70 % der Kosten eines Schülers einer öffentlichen Schule angehoben. Das bedeutet, dass einige Schularten einen erheblichen Anstieg an öffentlicher Förderung genießen dürfen, der teilweise sogar über 25 % beträgt.

Wir haben in zahlreichen Gesprächen erfahren, dass gerade im beruflichen Bereich und hier besonders im sozialen Bereich verschiedene Schulen über existenzielle Nöte klagen; vor allem gilt dies für Fachschulen für Sozialpädagogik. Insofern ist es ein wichtiges Signal, wenn wir in Kürze, nämlich noch in dieser Woche, diese Novellierung zum 1. November dieses Jahres rechtskräftig werden lassen.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr richtig!)

Ich darf auf eine weitere Erklärung verweisen, die Herr Staatssekretär Helmut Rau im Schulausschuss abgegeben hat, wonach gerade in diesen Wochen, in denen die beruflichen Schulen mit einer Erhöhung des Zuschusses rechnen, die Einrichtung zusätzlicher Züge beantragt wurde. Das ist wichtig, zumal wir die Arbeitsmarktsituation kennen, und das schlägt sich natürlich auch bei den Anmeldezahlen der privaten beruflichen Schulen nieder. Würden wir dieses Signal mit der heutigen Novelle nicht geben, dann hätten wir umgekehrt das wichtige Signal der Aufnahme zusätzlicher Schüler seitens der privaten beruflichen Schulen nicht erhalten.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Zweitens: Wir reduzieren bei den Waldorfschulen ab Klasse 5 und bei den privaten Gymnasien den bisherigen Zuschusssatz in Höhe von 83,4 % auf einen Satz von 80,7 %. Damit erfüllen wir lediglich das, was die Rechtsprechung vorgibt. Die Rechtsprechung gibt vor, in der Landesförderung einen Zuschuss von 80 % anzustreben. Wir sehen die angesprochene Reduzierung als einen zumutbaren Solidarbeitrag, weil die Mittel, die dadurch frei werden, nicht entfallen, sondern insgesamt in die Schularten, von denen ich zuvor gesprochen habe, umgeschichtet werden. Aus diesem Grund handelt es sich hier nicht um eine Kürzung, sondern um eine Umschichtung.

Wir kommen diesen Schularten auch noch insofern ein kleines Stück entgegen, als wir die Schülerdatenbasis des Jahres 2003 zugrunde legen. Deswegen vollziehen wir hier eine Abfederung und reduzieren den Fördersatz nicht auf 80 %, sondern tatsächlich nur auf 80,7 %.

Der dritte Punkt, meine Damen und Herren – und dies ist ein ganz wichtiger Punkt, den wir in den Entschließungsantrag einbringen und damit in den Haushaltsberatungen für die Jahre 2005/2006 vollziehen –: Wir gewähren den Schulen, die davon betroffen sind, Planungssicherheit. Jeder sieht, dass die Haushaltslage extrem schwierig ist und dass gerade auch im Einzelplan 04 die Spielräume für weitere Einsparungen extrem niedrig sind, zumal im Kulturetat 87 % der Ausgaben als Personalkosten gebunden sind. Insofern ist die Zusage, dass wir bei den Privatschulen nicht sparen, ein außerordentlich wichtiges und wertvolles Signal in der heutigen Zeit.

Wir gehen außerdem davon aus, dass im nächsten Jahr möglicherweise 5 % mehr Schüler in Privatschulen gehen und auch eine geringe Personalkostensteigerung eingerechnet werden muss, was sich natürlich sofort auf die Privatschulförderung auswirkt. Wenn wir dies berücksichtigen, dürfen wir in diesem Bereich mit einer nominalen Steigerung in Höhe von 10 Millionen bis 11 Millionen € rechnen, und wer Haushaltszahlen kennt, weiß, welch außerordentlich wichtiges Signal das für die Privatschulen ist.

(Beifall des Abg. Reichardt CDU)

Der vierte Punkt: das Bruttokostenmodell. Die Arbeitsgruppe Privatschulfinanzierung, bestehend aus Vertretern der Regierungskoalition von CDU und FDP/DVP sowie den führenden Vertretern der Privatschulverbände, hat unter Hinzuziehung der Dienstleistung des Kultus- und des Finanzministeriums einvernehmlich ein Bruttokostenmodell erarbeitet. Hier gilt es, zunächst einmal all denjenigen Dank zu sagen, die mit großem Zeiteinsatz an der Erarbeitung dieses Modells mitgewirkt haben.

Meine Damen und Herren, es ist zunächst einmal legitim, dass Fraktionen, wenn es um die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs geht, externen Sachverstand einbeziehen. Es ist darüber hinaus parlamentarischer Brauch, dass die Fraktionen für sich – in diesem Fall die Regierungsfraktionen CDU und FDP/DVP gemeinsam – ein Konzept erarbeiten, das später auf parlamentarischem Weg diskutiert wird. Es gibt von daher aufgrund der parlamentarischen Spielregeln keine Verpflichtung einer Fraktion, eine andere Fraktion,

sprich eine Oppositionsfraktion, in diese Beratungen einzubeziehen.

(Lachen der Abg. Carla Bregenzer SPD)

Ich sage: Niemand hätte SPD oder Grüne daran gehindert, zeitgleich selbst in einen konstruktiven Dialog mit den Privatschulverbänden zu treten.

(Beifall bei der CDU – Abg. Carla Bregenzer SPD: Oh Herr Wacker! Die Scheinheiligkeit wird auch durch Wiederholung nicht besser!)

Wir haben ein erstes Ergebnis erzielt. Das erste Ergebnis bedeutet, dass das Bruttokostenmodell im Landtagsbericht – es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, dass die Landesregierung dem Landtag einmal pro Legislaturperiode einen Bericht über die Situation der Privatschulen vorlegen muss – gleichwertig neben dem von der Rechtsprechung anerkannten alten Kostenberechnungsmodell erscheint. Um das auch klar zu sagen: Das bisherige Kostenberechnungsmodell war keineswegs Bestandteil des Privatschulgesetzes, sondern diente als verbindliche Berechnungsgrundlage, und damit besteht, was die Berechnungsgrundlage angeht, rechtlich gesehen kein Privileg des alten Kostenberechnungsmodells gegenüber dem neuen. Wir vollziehen hier in Bezug auf die Berechnungsgrundlage eine Gleichwertigkeit. Das ist zunächst einmal ein wichtiger Schritt nach vorn, allerdings mit dem einzigen Unterschied, dass das alte Kostenberechnungsmodell einer juristischen Prüfung unterzogen wurde und von der geltenden Rechtsprechung keineswegs infrage gestellt wurde.

Jetzt kommt die berechtigte Frage, die durchaus legitim ist – wir haben innerhalb der Koalition sehr ausführlich über diese Frage diskutiert, die sich jetzt auch im Entschließungsantrag niederschlägt –: Wie verfahren wir mit der Umsetzung des Bruttokostenmodells?

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja! Eine wichtige Fra- ge!)

Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Wenn wir Planungssicherheit für den Rest dieser Legislaturperiode gewährleisten, ist das ein außerordentlicher finanzpolitischer Kraftakt. Wenn wir aber darüber hinaus eine Umsetzung des Bruttokostenmodells und damit auch eine Angleichung in die Wege leiten würden – sprich: 80 % Bruttokosten entsprechen 80 % nach dem alten Kostenberechnungsmodell –, müssten wir mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Das ist finanz- und haushaltspolitisch zumindest in diesen Jahren nicht realisierbar. Deswegen haben wir uns auf eine Kompromissformulierung verständigt. Es ist lediglich ein Kompromiss, aber meines Erachtens vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Lage zumindest ein gangbarer Weg nach vorne. Wir verlieren das Bruttokostenmodell keineswegs aus den Augen.

Ich möchte noch einige Sätze zu den finanziellen Auswirkungen verlieren.

Erstens: Wir reduzieren den Fördersatz bei den Gymnasien und bei den Waldorfschulen ab Klasse 5. Das bedeutet, wir haben ein Umschichtungspotenzial für die Restlaufzeit des Haushaltsjahrs 2004 von 1 Million €. Wir gehen davon aus,

dass wir, wenn wir diesen Betrag umrechnen, den ich jetzt nicht genau beziffern kann, ein Umschichtungspotenzial für das Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen € haben. Diese 6,7 Millionen € kommen den beruflichen Schulen und anderen Schularten uneingeschränkt zugute, indem wir deren Fördersätze auf 70 % anheben.

Zweitens: Wir erzielen mit der Verbesserung bei den beruflichen Schulen zunächst einmal ein Potenzial für das Haushaltsjahr 2004 von ca. 1,6 Millionen €. Für das Jahr 2005 kämen diesen Schulen zusätzlich ca. 10,6 Millionen € zugute. Das heißt, wir nehmen wesentlich mehr Geld in die Hand, um die Schulen im beruflichen Bereich, die Hauptschulen usw. besser zu stellen. Das Umschichtungspotenzial begünstigt diese Entwicklung.

Das bedeutet im Ergebnis auch, dass der Windfall-Profit, der sich natürlich auch niederschlägt – das betrifft die Einsparungen, die wir bei den Beamten für das Haushaltsjahr 2004 beschlossen haben –, damit im Grunde keine reine Ersparnis für das Land ist, sondern weitestgehend den beruflichen Schulen zugute kommt. Die Einsparungen im Privatschulwesen sind unter dem Strich insgesamt – das werden die dann vorliegenden Daten für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 belegen – extrem geringfügig. Das heißt, wir erzielen insgesamt eine finanzielle Verbesserung für unsere Privatschulen, meine Damen und Herren. Das ist in diesem Zusammenhang eine außerordentlich wichtige Botschaft.

(Zurufe der Abg. Zeller und Wintruff SPD)

Gestatten Sie mir eine vorletzte, kurze Bemerkung. Wir wollen dieses Gesetz zum 1. November verabschieden. Da alle Schularten Planungssicherheit brauchen, müssen wir dieses Gesetz, liebe Frau Kollegin Bauer, noch vor dem 1. November verabschieden.

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Der redet sich das Ding schön!)

Deswegen sehen wir keine andere Möglichkeit – zumal ja auch schon eine Beratung im Schulausschuss stattgefunden hat –, als für morgen die Beantragung der Zweiten Beratung in die Wege zu leiten.

(Abg. Drexler SPD: Das ist aber ungehörig!)

Zweitens sehen wir Klärungsbedarf bezüglich einer Änderung des § 19. Hierbei geht es um die Frage: Wie verfahren wir mit den Zusagen, die die Schulen den Lehrkräften erteilt haben, die aus der BfA ausgestiegen sind und die vom Land die Zusage haben, später – wenn sie in Rente gehen – einen Zuschuss von zwei Dritteln für die private Altersvorsorge zu erhalten? Dies wollen wir eingehend prüfen. Das haben wir ja auch im Schulausschuss angekündigt. Deswegen ist § 19 zunächst einmal nicht Bestandteil dieser Novelle, die wir einbringen.

(Abg. Drexler SPD: Was ist dann mit der Sicher- heit?)

Damit vollziehen wir, meine Damen und Herren – um das zum Abschluss zu sagen –, lediglich das, was wir bereits im Haushaltsjahr 2004 beschlossen haben, und stellen die Privatschulfinanzierung insgesamt auf solide Füße.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Carla Bregenzer SPD: Dünne Beinchen!)