Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Wacker hat es schon ausgeführt: Wir legen heute eine rein technische Novelle des Privatschulgesetzes vor. Zwei wesentliche Punkte, die in dem vom Schulausschuss beratenen Änderungsantrag von CDU und FDP/DVP noch enthalten waren, sind auf Drängen der FDP/DVP herausgenommen worden. Hierzu später mehr.
(Abg. Wacker CDU: Das ist mir neu! – Lachen bei der SPD – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Dr. Ca- roli: Da lachen ja die Hühner!)
Die technische Novelle bringt zum einen eine Reduzierung der Zuschüsse für die Gymnasien und die Klassen 5 bis 12 der Waldorfschulen. Nachdem allerdings bereits seit einem Jahr lauthals hierüber geklagt wird, muss doch auch ich einmal darauf hinweisen, dass diese Korrekturen nur darauf beruhen, dass wir aus Haushaltszwängen heraus auch dem staatlichen Schulwesen Minderungen in gleichem Maße zumuten mussten.
(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Carla Bregenzer SPD: So ein Unsinn! – Abg. Drexler SPD: Das ist falsch! Das ist ein Unsinn!)
(Oh-Rufe von der SPD – Weitere Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Drexler: Reden Sie nicht blöd da- her! – Unruhe)
(Abg. Drexler SPD: Manche reden einen Unsinn daher, und die reden vom Podium weg! – Fortge- setzte Unruhe)
(Abg. Drexler SPD: Da sind Sie selbst schuld! Un- verschämte Art und Weise! – Abg. Capezzuto SPD: Wir sind doch nicht bei einer Vorstandssit- zung der FDP! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Erfreulicherweise ist es uns gelungen, dass der Finanzminister diese Beträge nicht insgesamt zur Haushaltsdeckung verwenden kann. Einen wesentlichen Betrag setzen wir heute dafür ein, um die finanzielle Situation vor allem der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft deutlich zu verbessern. Dadurch gelingt es, Institute, die von der Schließung bedroht waren, weiterhin zu erhalten. Durch die Verbesserungen im Bereich der Grund- und Hauptschulen erhalten übrigens auch die Waldorfschulen für die Schüler ihrer Klassen 1 bis 4 höhere Beträge. Und Gymnasien und die Klassen 5 bis 12 der Waldorfschulen haben durch die verspätete Anpassung einen gewissen Vorteil, der sie vielleicht die Kürzung etwas leichter ertragen lässt.
Übrigens: Auch diese Eckmann-Entgelte – das nur als Hinweis, nachdem wir gerade über Diäten diskutiert haben – sind dynamisiert. Das heißt, sie entwickeln sich mit den Beamtengehältern fort. Deswegen muss man hier beachten, dass künftig eine Erhöhung drin sein kann. Wir haben in unserem Änderungsantrag nur ausgeschlossen, dass es Kürzungen gibt.
Es ist allerdings durchaus nachvollziehbar – das nun zu Ihrer Unruhe –, dass wir seit Jahren die aussagefähigeren Werte des so genannten Bruttokostenmodells – das ist wirklich ein blöder Begriff; da ist nichts brutto, sondern da sind nur noch andere Kostenbestandteile mit drin – vorliegen haben und trotzdem eine Kürzung nach alter Berechnung vornehmen. Aber: Erstens wurde das so in den Haushaltsberatungen beschlossen.
Zweitens haben wir es geschafft, gerade weil wir diese Daten haben, dass nicht auf 80, sondern nur auf 80,7 % heruntergekürzt wurde. Und drittens zeigt die Diskussion um den § 19, dass es auch außerhalb dieser alten Berechnung noch finanzielle Zusagen und Leistungen des Landes gibt, die im Bruttokostenmodell bereits drin sind. Die Differenzen zwischen alt und neu sind also nicht ganz so groß, wie es oft dargestellt wird.
Unter Berücksichtigung der bereits angesprochenen Zeitverschiebung, die ja die FDP/DVP erreicht hat, weil wir bereits im Frühjahr Einspruch gegen den damals vorgelegten umfangreichen Novellierungsvorschlag erhoben hatten, weil eben Bruttokosten nicht drin waren, gehe ich davon aus, dass der nun zu beschließende Wert nach alter Berechnung um einiges über 81 % liegt.
In einer Übergangszeit sind aus meiner Sicht übrigens im Gegensatz zu dem, was Kollege Wacker ausgeführt hat,
jährliche Überprüfungen und gegebenenfalls Anpassungen nötig, weil zum Beispiel G 8 und ähnliche Verschiebungen einfach eine stärkere Verwirbelung der Kostensituation auch im staatlichen Schulwesen bringen.
Jetzt zum § 19. Bei genauerer Prüfung des im Schulausschuss dazu vorgelegten Änderungsbegehrens hat sich gezeigt, dass die in der Begründung aufgeführte Anmerkung – ich zitiere – „wie bisher“ schlicht und einfach irreführend war. Selbstverständlich kommt für uns nur eine Regelung infrage, nach der bisher erreichte Versorgungsanwartschaften und Besitzstände in diesem Bereich erhalten bleiben. Darüber hinaus kann der § 19 entfallen, sobald die Regelung nach dem Bruttokostenprinzip greift, weil alle Werte für die Altersversorgung dort bereits enthalten sind.
Die ursprünglich vorgeschlagene Regelung zum Schulhausbau hat die bestehende Situation bei den Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls zu wenig berücksichtigt. Deshalb haben wir auch diesen Punkt aus der Novelle herausgenommen.
Wir wollen eine Konkretisierung – und nur das geht mit der FDP/DVP durch –, in der festgelegt wird, dass weiter wie bisher verfahren wird, dass man das aber deutlich beschreibt.
Insgesamt gilt eben – darauf wurde schon hingewiesen – unser Änderungsantrag Drucksache 13/3443 vom 28. Juli 2004, der am 22. September 2004 im Schulausschuss beschlossen wurde, nämlich die Zusage „keine Kürzungen“ und die deutliche Aussage, dass wir die Anhebung des Kostendeckungsgrads „anstreben“. Mehr ist in der gegenwärtigen Finanzsituation einfach nicht möglich. Das Bruttokostenprinzip kann nicht so leichtfüßig, wie SPD und Grüne es in ihren Gesetzentwürfen gefordert haben, beschlossen werden.
Herr Kollege Drexler, wir machen keine Gesetzentwürfe nach Berliner Art nach dem Motto: Jetzt beschließen wir etwas, und dann gucken wir, wer sich wehrt.
(Abg. Drexler SPD: Deshalb haben Sie jetzt Ihre ganzen Sachen zurückziehen müssen! § 19! Schlampige Arbeit! Genauso wie es jetzt schlampig ist, dass Sie das in zwei Tagen durchpeitschen!)
Nein. Genau deswegen haben wir es zurückgezogen. Wir haben es zurückgezogen, und wir ziehen das in zwei Tagen durch
wenn Sie mich bitte einmal ausreden lassen –, weil wir das den beruflichen Schulen schuldig sind. Dessen sollten auch Sie sich bewusst sein. Ich weiß nicht, ob Sie das verantworten wollen, wenn die noch einen Monat länger war
Zum Bruttokostenprinzip sind noch einige Vorbehalte, zum Beispiel wegen des Verwaltungsumfangs, zu klären. Zu klären sind auch noch einige Fragen rechtlicher Art. Darüber hinaus müssen wir mit unserem Koalitionspartner auch noch einmal deutlich die Frage besprechen, inwieweit Mehrkosten entstehen.
Wir haben allerdings von einem Zeitplan abgesehen. Einen solchen hatte die SPD schon in den frühen Neunzigerjahren erarbeitet, aber nicht eingehalten.