Protokoll der Sitzung vom 06.10.2004

Meine Damen und Herren, die Erhöhung erfolgt zum 1. Februar 2005 um 1,8 %. Unterm Strich sind es, wie Kollege Hauk schon sagte, 0,9 %. Wir haben einige Einschnitte bei den Pensionen vorgenommen, und wir haben auch die Zeit, nach der es überhaupt möglich ist, in den Genuss von Pensionen zu kommen, von acht auf zehn Jahre erhöht und, wie gesagt, den Beginn von 60 auf 63 Jahre angehoben. Ich meine, dass wir damit genau dem Rechnung getragen haben, was wir auch unseren Beamten zumuten, und den gleichen Schritt auch bei uns vorgenommen haben.

Meine Damen und Herren, die FDP/DVP stimmt dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Hauk CDU)

Das Wort erhält Frau Abg. Lösch.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute zum zweiten Mal den gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich bedeutet ein gemeinsamer Gesetzentwurf, dass er auch von allen vier Fraktionen gemeinsam vertreten wird – ist es doch letztendlich ein Kompromiss, in dem sich alle wiederfinden. Aber trotzdem ist es selbstverständlich legitim und zulässig, dass jede Fraktion die eigenen Anteile am Kompromiss und die eigenen Schwerpunkte des Kompromisses noch einmal herausstellt. Ansonsten würde es ja reichen, wenn zukünftig nur noch der Landtagspräsident zur Diätenerhöhung sprechen würde.

Der Gesetzentwurf besteht aus mehreren Punkten, die ein Gesamtpaket darstellen, dem wir auch mehrheitlich zustimmen werden. Sie wissen, dass diese Entscheidung keine ein

fache Entscheidung war, nachdem wir uns im Vorfeld für eine Nullrunde ausgesprochen hatten. In der Gesamtabwägung können wir jedoch zustimmen, da weit reichende Einschnitte im Bereich der Altersversorgung geplant sind.

Unser Hauptkritikpunkt und unser Hauptärgernis sind die Höhe und vor allem das System der Altersversorgung. In der Höhe der Diäten bewegt sich Baden-Württemberg am unteren Ende

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

im bundesweiten Vergleich, wohingegen wir bei der Höhe der Altersentschädigung der Abgeordneten an der Spitze liegen. Deshalb ist die vorgeschlagene Erhöhung der Mindestdauer für eine Versorgungsanwartschaft von acht auf zehn Jahre und die Erhöhung des Mindestalters für den Bezug der Abgeordnetenentschädigung von 60 auf 63 Jahre ein längst überfälliger Schritt.

Wir sind auch auf dem richtigen Weg, wenn wir eine grundsätzliche Reform der Altersversorgung vorbereiten, die da heißt, dass sich Abgeordnete zukünftig wie alle anderen Einkommensbezieher eigenverantwortlich um ihre Altersversorgung kümmern. Deshalb ist es auch richtig, dass wir eine externe, unabhängige Diätenkommission eingesetzt haben, die eine Reform der Altersvorsorge entwirft.

Für uns in der Fraktion war die Frage wichtig, für wen die jetzt beschlossenen Einschnitte bei der Altersversorgung gelten sollen. Die Frage lautete, ob diese Änderungen nur solche Abgeordnete treffen sollten, die im Jahr 2006 erstmals in den Landtag gewählt werden, oder ob auch die bisherigen Abgeordneten, die im Jahr 2006 erneut in den Landtag gewählt werden, betroffen sein sollten. Das war für uns ein zentraler Punkt.

Die Landtagsverwaltung wurde aufgefordert, dies zu überprüfen. Unsere Fraktion hat daraufhin einen entsprechenden Änderungsantrag im Ausschuss eingebracht mit der Zielrichtung, dass die Erhöhung des Mindestalters von 60 auf 63 Jahre auch bei denjenigen Abgeordneten angewendet wird, die jetzt, in der 13. Legislaturperiode, erstmals dem Landtag angehören.

Dieser Änderungsantrag wurde von allen anderen Fraktionen einstimmig abgelehnt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass im Sinne des Vertrauensschutzes und des Rückwirkungsverbots abgewogen wurde. Es wurde argumentiert, dass Gesetzesnormen nicht auf zurückliegende Tatbestände angewendet werden dürfen und dass bei der großen Mehrheit der Aspekt des Vertrauensschutzes überwiegt.

Die Absenkung der Hinterbliebenenversorgung von 60 % auf 55 % analog zur Beamtenversorgung und die Kürzung des Überbrückungsgelds für Hinterbliebene von Abgeordneten um 1 050 € wird von uns begrüßt. Ebenso begrüßen wir, dass diese Änderungen sofort, ohne zeitliche Verzögerung, umgesetzt werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei einem so sensiblen und emotionalen Thema wie der Abgeordnetenentschädigung ist es wichtig, zwischen den Fraktionen Konsens herzustellen. Deshalb sind mir die beiden Überschriften „Angemessenheit“ und „Gemeinsamer Kompromiss“ sehr wichtig.

Zum Punkt „Angemessenheit der Diäten“: In einem zweiten Änderungsantrag haben wir uns dafür ausgesprochen, die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung auf den 1. Mai 2005 zu verschieben, sodass wir faktisch eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung erreicht hätten, die unter 0,5 % gelegen hätte – was genau der Erhöhung entspricht, die Kollege Oettinger den Angestellten im öffentlichen Dienst angekündigt hat.

Geeinigt hat man sich jetzt darauf, dass die Diäten nicht, wie es gesetzlich vorgesehen ist, zum 1. August dieses Jahres, sondern erst zum 1. Februar 2005 erhöht werden, sodass wir in diesem Jahr faktisch eine Nullrunde haben. Durch die Verzögerung der Diätenanhebung auf 1. Februar 2005 liegt die Erhöhung der steuerpflichtigen Entschädigung effektiv unter 1 %, nämlich bei 0,9 %.

Jetzt komme ich zu dem Stichwort „Gemeinsamer Kompromiss“: Es waren schwierige Diskussionen und schwierige Entscheidungen, wie es bei Kompromissen nun einmal üblich ist. Wir hätten uns ein Signal in der Richtung gewünscht, dass die Einschnitte nicht nur die künftigen Abgeordneten, sondern auch uns selbst träfen. Dies hat die große Mehrheit abgelehnt.

Aber in der Abwägung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung, in der Diskussion über das künftige Verfahren zur Festsetzung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung, vor allem bei den Einschnitten hinsichtlich der Altersversorgung und letztendlich in den Überlegungen zur Einberufung einer externen und unabhängigen Diätenkommission, die sich mit einer Reform des Systems der Abgeordnetenentschädigung beschäftigt, sehen wir, dass wir auf dem richtigen Weg sind, eine grundsätzliche Reform der Altersversorgung vorzubereiten, was uns ein wichtiges Anliegen ist. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf auch mehrheitlich zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Hauk CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Fischer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur mit zwei, drei Sätzen auf die Äußerungen der Kollegin Lösch eingehen. Sie hat ja die mehrheitliche Zustimmung ihrer Fraktion erklärt. Dies freut uns vor dem Hintergrund der Diskussion, die wir kurz vor den Sommerferien hatten.

Das Problem der Höhe der Altersentschädigung, das Sie angesprochen haben, haben wir alle erkannt, und wir stellen uns diesem Problem auch mit dem Gesetzentwurf, der heute vorliegt.

Zu Ihrer Anregung, dass die Bestimmung rückwirkend auf die Kolleginnen und Kollegen, die 2001 in den Landtag gewählt wurden, anwendbar sein sollte: Dies werten wir deshalb anders, weil es einen Bestands- bzw. Vertrauensschutz gibt. Die Kolleginnen und Kollegen, die damals, im Jahr 2001, für den Landtag kandidiert haben, haben dies in dem Bewusstsein getan – –

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Ich nicht! Ich hatte dieses Bewusstsein nicht! – Zuruf des Abg. Drexler SPD – Unruhe)

Lieber Herr Kollege Palmer, als Sie kandidiert haben, wussten Sie von diesem Gesetz,

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Aber nicht in dem Bewusstsein der Pension!)

und Sie haben nicht von Anfang an gesagt, dass Sie das eigentlich überhaupt nicht in Anspruch nehmen möchten. Das muss man schon sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU)

Dann hat Kollege Hauk in seinem Wortbeitrag etwas gesagt, was ebenfalls richtig ist, nämlich dass wir heute etwas beschließen, was analog zu dem zu sehen ist, was es im Jahr 2004 an Erhöhungen gegeben hat. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass sich der Landtag in den letzten Jahren fünf Nullrunden „gegönnt“ hat.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

Wir sollten also nicht hier hinstehen und sagen, dass dieses Spiel, dieses Hochschaukeln, wie es in der Öffentlichkeit genannt wird, jedes Jahr weitergehe. Wir waren uns vielmehr im Interesse des Haushalts schon immer bewusst, was richtig und was notwendig ist. Das wollte ich meinen Einlassungen voranstellen.

Heute in der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs will ich auch nicht mehr alles das ausführen, was ich in der Ersten Beratung im Einzelnen angemerkt habe, sondern möchte ebenfalls nur noch auf drei, vier Punkte eingehen.

So gab es bei den Verdiensten – ich komme nun zu der Erhöhung der Diäten – im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe, im Handel, im Kredit- und Versicherungswesen im Jahr 2003 Erhöhungen zwischen 1,9 und 4 %. Die Vergütung der Angestellten im öffentlichen Dienst stieg zum 1. Januar 2003 um 2,4 %, zum 1. Januar 2004 um 1 %, und zum 1. Mai dieses Jahres gab es eine weitere Erhöhung um 1 %. Deshalb glauben wir, dass die Anhebung der steuerpflichtigen Entschädigung um insgesamt 1,8 % mit Inkrafttreten zum 1. Februar 2005, wodurch sich eine durchschnittliche Steigerung um 0,9 % ergibt, vertretbar ist. Dieser Anforderung stellen wir uns auch.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Auch zur steuerfreien Aufwandsentschädigung – hierzu ebenfalls nur drei, vier Anmerkungen – wurden umfangreiche Erhebungen durchgeführt. Es geht um die Beherbergungskosten, die Steigerungen der Einzelhandelspreise, die Kraftfahrzeugkosten und die erheblich gestiegenen Bewirtungskosten. Auch hier wurde in den letzten zwei Jahren für die Abgeordneten nichts getan. Deswegen halten wir die Erhöhungen, die ab dem 1. August dieses Jahres, also jetzt für einige Monate rückwirkend, greifen – Steigerung der allgemeinen Kostenpauschale um 2,5 %, Steigerung der Tagespauschale um 1,5 % und Steigerung der Reisekostenpauschale um 3,5 % –, für richtig.

Ich will auch hier noch einmal unterstreichen, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben, indem wir das Min

destalter für den Bezug der Abgeordnetenversorgung von 60 auf 63 Jahre anheben. Auch die Anhebung von 55 auf 58 Jahre – die Kollegen haben vorhin schon ausgeführt, wann das gilt – ist richtig; ich kann mich dem anschließen.

Für ganz wichtig halte ich, dass wir eine Kommission einsetzen, die unabhängig die zukünftige Altersversorgung der Abgeordneten klärt.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut!)

Dann, denke ich, sind wir auf dem richtigen Weg, um in Zukunft hier Vorschläge machen zu können, die auch von unabhängigen Fachleuten kommen. Selbstverständlich – und das möchte ich nicht verhehlen – müssen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Abgeordnete letztlich – so schreibt es das Gesetz vor – über die Erhöhung unserer Entschädigungen selbst beschließen. Dieser Aufgabe müssen wir uns stellen. Es gibt keine andere Berufsgruppe, die das in gleicher Weise beschließen muss.

Ich weiß, dass solche Beschlüsse in der Öffentlichkeit nicht immer gut ankommen, aber – ich habe das auch das letzte Mal schon ausgeführt – es gibt keine Berufsgruppe, die für sich nie eine Erhöhung in Anspruch nimmt, und deshalb sollten wir so selbstbewusst sein, hier Ja zu sagen.

Meine Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU, der FDP/DVP und der Grünen)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/3405. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 13/3602, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich über den Gesetzentwurf insgesamt abstimmen lasse? – Das ist der Fall.

Wer also den einzelnen Artikeln des Gesetzentwurfs zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mit großer Mehrheit bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 6. Oktober 2004 das folgende Gesetz beschlossen:“.