Protokoll der Sitzung vom 06.10.2004

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer für den Änderungsantrag der Fraktion der SPD ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wer Artikel 3 der Gesetzesvorlage zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen ist Artikel 3 zugestimmt.

(Unruhe)

Ich rufe auf

Artikel 4

Inkrafttreten

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 6. Oktober 2004 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.

Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 13/3572, zu befinden. – Sie nehmen von dem Schreiben des Rechnungshofs Kenntnis.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung abgeschlossen.

Ich darf, bevor ich die Sitzung unterbreche, darauf hinweisen, dass um 14:00 Uhr eine Sitzung des Untersuchungsausschusses „FlowTex“ stattfindet.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14:15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:54 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:16 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/ DVP und der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 13/3405

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 13/3602

Berichterstatter: Abg. Herrmann

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, festgelegt.

Das Wort erhält Herr Abg. Hauk.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten ja nach einer regelrechten Karenzzeit über die Sommerpause Gelegenheit, den Gesetzentwurf nach der ersten Lesung reifen zu lassen. Ich glaube, der Reifeprozess

(Heiterkeit des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

hat zu der Erkenntnis geführt, dass der eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ein guter Entwurf ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wahr ist allerdings auch: Es wird mit Sicherheit Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus geben, denen eine Zustimmung zur Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung schwer fallen wird. Ich glaube jedoch, wir brauchen als Politiker unser Licht nicht unter den Scheffel zu stellen. Wir dürfen mit Fug und Recht ein Stück weit stolz darauf sein, dass sich die parlamentarische Demokratie in Deutschland und in BadenWürttemberg gut entwickelt hat, dass sich das 1952 neu gebildete Land Baden-Württemberg bewährt hat und dass wir als Abgeordnete dieses Landtags mit dazu beigetragen haben, dass sich dieses Land prächtig entwickelt hat und wir heute europaweit und international zu den führenden Ländern gehören.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir leben nicht in einem Honoratiorenstaat, in dem die Aufgaben ehrenamtlich wahrgenommen werden können. Das wollen wir auch nicht. Wir wollen eine möglichst breite Repräsentanz der Bevölkerung anstreben. So ist einfach festzuhalten, dass die Abgeordnetenentschädigung zumindest ein Teil des Arbeitseinkommens und für manche das gesamte Arbeitseinkommen darstellt.

Allerdings – ich glaube, das muss man bei allen Beratungen immer wieder abwägen – wollen wir kein Parlament, in dem die Abgeordneten aus finanziellen und persönlichen ökonomischen Gründen ganz starr eine möglichst lange Verweildauer im Parlament anstreben. Deshalb hatten wir in der Vergangenheit die Regelung, dass die Abgeordnetenpensionen nach Vollendung des 60. respektive bei längerer Landtagszugehörigkeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres gezahlt werden. In Zukunft wird das Pensionseintrittsalter auf 63 respektive 58 Jahre hochgesetzt.

Es ist immer eine Frage der Abwägung, was der parlamentarischen Demokratie und dem Parlament in der Summe gut tut. In der Summe muss man sagen: Die Verschiebung der Anhebung der Abgeordnetenentschädigung um 1,8 % auf den 1. Februar 2005 – auch das ist ja ein Kompromiss, wie auch das Zustandekommen des gesamten Abgeordnetengesetzes einen Kompromiss darstellt – bedeutet faktisch eine Anhebung um 0,9 %.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, klar ist auch – das haben wir in den letzten Wochen über die Presse, durch Zuschriften etc. ebenso erfahren –, dass die Bevölkerung nicht unbedingt die Meinung teilt, Politiker sollten mehr verdienen als im letzten Jahr oder in den letzten Jahren. Das ist wohl wahr. Andererseits muss man eben auch sehen, dass im Jahr 2004 – darauf bezieht sich diese Erhöhung – die Tarifeinkommen in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst um 1,5 bis 3 % gestiegen sind. Wenn man das auf das gewichtete Mittel der Bevölkerung herunterbrechen würde, käme man eher auf deutlich über 2 %, während wir eine maßvolle Erhöhung um 1,8 bzw. effektiv um 0,9 % vornehmen. Ich sage noch einmal: Das Bezugsjahr ist 2004, nicht etwa 2005 oder 2006. Im nächsten Jahr wird neu zu beraten sein.

Meine Damen und Herren, zum zweiten Punkt, der Erhöhung der Unkostenpauschalen: Vom Steuerzahlerbund und von anderen wird auch immer wieder das Verfahren angegriffen, Unkosten – wie sie unzweifelhaft anfallen – pauschal auszugleichen. Ich muss für die meisten Kolleginnen und Kollegen ganz offen sagen – auch ich jedenfalls habe diese Erfahrung gemacht –: Durch die gewährten Pauschalen wird man nicht reich. Vielmehr reichen die Pauschalen häufig nicht aus, um die Unkosten, die tatsächlich anfallen, zu decken.

Aber klar ist auch: Wenn wir von Pauschalen abgehen würden und uns für den Kostenersatz auf die Vorlage von Einzelnachweisen verlegen würden, dann, glaube ich, wäre jede und jeder Einzelne der Kolleginnen und Kollegen um ein Vielfaches angreifbarer. Möglicherweise würde es, wie überall im Leben und wie in jeder Bevölkerungsgruppe, auch den einen oder anderen geben, der eine solche Regelung missbrauchen würde.

Meine Damen und Herren, deshalb erachte ich das Festhalten an Unkostenpauschalen als einen richtigen Weg. Ich glaube, auch hier sind die vorgesehenen Erhöhungen maßvoll, wenn man berücksichtigt, dass die Pauschalen im Jahr 2003 nicht angepasst wurden.

Wir haben des Weiteren einen Entschließungsantrag zum Thema Altersversorgung eingebracht. Das Ziel der CDUFraktion ist es – das hat eine breite Mehrheit im gesamten Haus gefunden –, nach Möglichkeit auch bei der Altersversorgung dem Prinzip der Eigenvorsorge ein Stück weit Rechnung zu tragen. Dies wird durch eine Kommission, die in diesem Herbst eingesetzt werden soll, entsprechend geklärt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten ab der nächsten Legislaturperiode auch von den ständigen, jährlichen Diskussionen Abschied nehmen – nicht weil wir uns der Diskussion in der Öffentlichkeit entziehen wollten. Aber wir müssen auch sehen, dass diese Diskussion gegenwärtig unter dem Strich im Bundestag und 16-mal in den Bundesländern geführt wird. Dabei wird nicht immer unterschieden – das merken Sie selbst ja auch an den Zuschriften, die Sie erhalten, und an den Rückäußerungen aus der Bevölkerung –, wo solche Erhöhungen tatsächlich vorgenommen werden.

Ich glaube, ein Beschluss zu Beginn einer Legislaturperiode mit klar definierten Kriterien, mit klar definierten Prämissen reicht aus, um das Thema Diätenerhöhungen bzw. Erhöhungen der Unkostenpauschalen etc. für den Rest der Legislaturperiode zu regeln.

Wir stimmen deshalb dem vorliegenden Gesetzentwurf in Zweiter Beratung zu.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Kleinmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns schon in der ersten Lesung sehr ausführlich mit dem Thema der Diätenerhöhung befasst.

Kollege Hauk hat alle wesentlichen Punkte noch einmal angesprochen. Lassen Sie mich auf zwei Argumente, die ich schon bei der ersten Lesung vorgetragen habe, noch einmal eingehen.

Wenn wir hier die Diäten maßvoll um 1,8 % zum 1. Februar 2005 erhöhen, ist das nicht zuletzt – dies sage ich insbesondere an die Adresse der Grünen – eine Angelegenheit der Rente, Frau Lösch. Die Hinterbliebenen bekommen nur dann eine leichte Erhöhung ihrer Rente, wenn die Diäten insgesamt erhöht werden.

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Das ist gar nicht falsch, Herr Oelmayer. Sie müssen denken lernen. – Wenn zum Beispiel bei einer Erhöhung der Bezüge der Beamten um 2,4 % ein Ministerialdirektor in B 9 2,4 % mehr erhält und nach dessen Ableben seine Witwe einen entsprechenden Anteil davon hat, dann ist nicht einzusehen, weshalb die Hinterbliebenen von Abgeordneten nicht in diesen Genuss kommen sollten. Das verstehe ich nicht. Deshalb ist es in erster Linie eine Frage der Rente und nicht in erster Linie eine Frage der Erhöhung der Diäten. Denn ich meine, diese 20 €, die uns unterm Strich bleiben, sind nun gewiss nicht von großer Bedeutung.

(Zuruf des Abg. Zeller SPD)

Meine Damen und Herren, die Erhöhung erfolgt zum 1. Februar 2005 um 1,8 %. Unterm Strich sind es, wie Kollege Hauk schon sagte, 0,9 %. Wir haben einige Einschnitte bei den Pensionen vorgenommen, und wir haben auch die Zeit, nach der es überhaupt möglich ist, in den Genuss von Pensionen zu kommen, von acht auf zehn Jahre erhöht und, wie gesagt, den Beginn von 60 auf 63 Jahre angehoben. Ich meine, dass wir damit genau dem Rechnung getragen haben, was wir auch unseren Beamten zumuten, und den gleichen Schritt auch bei uns vorgenommen haben.