Protokoll der Sitzung vom 06.10.2004

(Abg. Birzele SPD: Herr Theurer! Die FDP/DVP ist doch die Verfassungspartei! – Gegenruf des Abg. Walter GRÜNE: Das ist schon lange her! Frieder, wo hast du aufgehört, mitzudenken? – Un- ruhe)

Herr Oettinger hat in seiner Stellungnahme vom 20. September diese Erhöhung um 86 Cent als „eine gute Basis für eine politische Lösung“ bezeichnet. Ich fordere ihn auf, hier einmal zu erklären, wie er das verfassungskonform begründen will.

(Unruhe)

Es gibt eben keine politische Lösung. Diese ist verfassungsrechtlich nicht erlaubt.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe immer erklärt, dass die SPD-Fraktion durchaus für eine Diskussion über strukturelle Veränderungen innerhalb der Rundfunkanstalten zur Verfügung steht.

(Abg. Walter GRÜNE: Findet die überhaupt schon statt?)

Diese Diskussion aber darf nicht mit dem Gebührenfestsetzungsverfahren verknüpft werden.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Sehr richtig!)

Sie sollte vielmehr im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der ja schon in der Mache ist, ihren Niederschlag finden und sich auf zukünftige Gebührendebatten auswirken.

(Abg. Theurer FDP/DVP: Wer verknüpft sie denn damit? Sie verknüpfen sie damit! Sie verknüpfen doch die Struktur damit! – Unruhe)

So sieht das im Übrigen auch das Rechtsgutachten von Professor Ossenbühl von der Universität Bonn vom 15. Dezember 2003.

Herr Minister Palmer, der Sie sich in der Vergangenheit in dieser Debatte durchaus lobenswert zurückgehalten haben, ich fordere Sie jetzt auf, zu erklären, ob Sie die Resolution des SWR unterstützen können und auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage der Ministerpräsident an der Ministerpräsidentenkonferenz übermorgen teilnehmen wird.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Scheuermann.

(Zuruf des Abg. Capezzuto SPD – Abg. Theurer FDP/DVP: Jetzt habt ihr nichts mehr zu lachen!)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!

(Abg. Birzele SPD: Frau Kipfer hat das Richtige ausgeführt! Sie können sich anschließen!)

Ich darf mit einer persönlichen Bemerkung beginnen.

Erstens: Ich bin Verwaltungsratsmitglied im SWR und war deswegen bei der Abstimmung über die Resolution nicht abstimmungsberechtigt.

Zweitens: Die Mitglieder in den Gremien wissen, dass ich mich nie kritiklos hinter den Vorschlag der KEF für eine Gebührenerhöhung um 1,09 € gestellt habe.

Dritte persönliche Bemerkung: Jedem Landtagskollegen, der Mitglied des Rundfunkrats ist und mich gefragt hat, wie er sich bei der Abstimmung über diese Resolution verhalten solle, habe ich gesagt: „Es ist gut, sich den Rücken freizuhalten, weil wir hier im Landtag erneut über diese Geschichte abstimmen müssen. Deswegen enthaltet euch tunlichst der Stimme!“ Nicht alle Kollegen meiner Fraktion sind mir gefolgt, aber es haben auch nicht alle mit Ja gestimmt, das heißt, es gab einige Enthaltungen.

(Abg. Ruth Weckenmann SPD: Aber es gab kein Nein!)

Kein Nein. Das habe ich auch nicht behauptet.

So viel zur persönlichen Bemerkung.

Die Koalitionsfraktionen haben hier einen Antrag eingebracht, der nicht von einer Gebührenerhöhung um 1,09 €, sondern um 0,86 € ausgeht.

(Abg. Walter GRÜNE: Das steht in dem Antrag nicht drin!)

(Abg. Walter GRÜNE: In dem Antrag steht nichts von 0,86 €!)

Da steht doch irgendwo: wenn möglich, 0,86 €.

(Abg. Walter GRÜNE: Nein, nein, nein! Haben Sie den Antrag gar nicht gelesen?)

Jetzt fangen wir aber keine Wortklauberei an.

(Abg. Walter GRÜNE: Nein! Das ist doch ent- scheidend! – Abg. Junginger SPD: „Weniger als 1,09 €“ steht da nur drin! – Abg. Walter GRÜNE: Wer hat denn den Antrag jetzt geschrieben?)

Es heißt, weniger als 1,09 €. Die 0,86 € sind nach der Konferenz der sechs Ministerpräsidenten mit dem Sprecher der ARD und dem Intendanten des ZDF seither auf dem Tisch und in der Diskussion.

Nun stellen sich doch folgende Fragen: Erstens: Sind wir rechtlich bedingungslos zu einer Gebührenerhöhung in Höhe von 1,09 € verpflichtet?

(Abg. Drexler SPD: Aber das ist die KEF!)

Zweitens: Welche Auswirkungen hat es auf den SWR, wenn die Gebührenerhöhung nicht 1,09 € beträgt? Das sind die zwei wesentlichen Fragen.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Sie müssen begründen!)

Jetzt lassen Sie mich doch einmal zwei Sätze hintereinander reden!

(Abg. Walter GRÜNE: Bis jetzt hatte sie noch nichts gesagt!)

Frau Kipfer, Sie haben argumentiert, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe der Vorschlag der KEF eine sehr hohe Bindungswirkung und ein Abweichen von dem Vorschlag der KEF müsse begründet werden.

(Abg. Fischer SPD: Akzeptiert!)

Das klingt schon einmal in Nuancen anders, als dies viele in den Debatten des SWR gesagt haben. Dort wurde gesagt, an der Erhöhung um 1,09 € müsse festgehalten werden.

(Zuruf der Abg. Ruth Weckenmann SPD)

Ich will einmal ein einfaches Argument dagegensetzen: Wenn sich die Ministerpräsidenten auf einen Staatsvertrag über den Vorschlag der KEF einigen müssen und 16 Landtage dem zustimmen müssen, dann kann es auf jeden Fall nicht so sein, dass die Einigung der Ministerpräsidenten nur noch die Unterschrift unter einen Vorschlag der KEF bedeutet. Es kann auch nicht sein, dass sich 16 Landtage damit zu befassen haben, ohne etwas anderes außer Ja und Amen sagen zu können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Zuruf des Abg. Junginger SPD)

Jetzt muss das begründet werden. Frau Kipfer, das Urteil stammt aus dem Jahr 1994. Erstens haben wir ganz andere wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse als 1994, und zweitens hat sich seit 1994 auch viel auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verändert. Nun meine ich, dass man unter veränderten wirtschaftlichen Bedingungen auch fragen darf und muss, ob das, was allein aus rundfunkpolitischen Gesichtspunkten angemessen ist – sprich der Vorschlag der KEF –, aus anderen politischen Gesichtspunkten unbedingt in die Landschaft passt. Ich meine, es muss ein gewisser Spielraum für die Ministerpräsidenten und die 16 Landtage vorhanden sein. Nichts anderes habe ich auch in den Gremien gesagt.

(Zuruf des Abg. Drexler SPD)

Jetzt zeihen Sie mich hoffentlich nicht der Preisgabe von Äußerungen aus einer nichtöffentlichen Sitzung:

(Abg. Walter GRÜNE: Da sind wir locker!)