(Abg. Birzele SPD: Herr Theurer! Die FDP/DVP ist doch die Verfassungspartei! – Gegenruf des Abg. Walter GRÜNE: Das ist schon lange her! Frieder, wo hast du aufgehört, mitzudenken? – Un- ruhe)
Herr Oettinger hat in seiner Stellungnahme vom 20. September diese Erhöhung um 86 Cent als „eine gute Basis für eine politische Lösung“ bezeichnet. Ich fordere ihn auf, hier einmal zu erklären, wie er das verfassungskonform begründen will.
Ich habe immer erklärt, dass die SPD-Fraktion durchaus für eine Diskussion über strukturelle Veränderungen innerhalb der Rundfunkanstalten zur Verfügung steht.
Sie sollte vielmehr im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der ja schon in der Mache ist, ihren Niederschlag finden und sich auf zukünftige Gebührendebatten auswirken.
(Abg. Theurer FDP/DVP: Wer verknüpft sie denn damit? Sie verknüpfen sie damit! Sie verknüpfen doch die Struktur damit! – Unruhe)
So sieht das im Übrigen auch das Rechtsgutachten von Professor Ossenbühl von der Universität Bonn vom 15. Dezember 2003.
Herr Minister Palmer, der Sie sich in der Vergangenheit in dieser Debatte durchaus lobenswert zurückgehalten haben, ich fordere Sie jetzt auf, zu erklären, ob Sie die Resolution des SWR unterstützen können und auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage der Ministerpräsident an der Ministerpräsidentenkonferenz übermorgen teilnehmen wird.
Erstens: Ich bin Verwaltungsratsmitglied im SWR und war deswegen bei der Abstimmung über die Resolution nicht abstimmungsberechtigt.
Zweitens: Die Mitglieder in den Gremien wissen, dass ich mich nie kritiklos hinter den Vorschlag der KEF für eine Gebührenerhöhung um 1,09 € gestellt habe.
Dritte persönliche Bemerkung: Jedem Landtagskollegen, der Mitglied des Rundfunkrats ist und mich gefragt hat, wie er sich bei der Abstimmung über diese Resolution verhalten solle, habe ich gesagt: „Es ist gut, sich den Rücken freizuhalten, weil wir hier im Landtag erneut über diese Geschichte abstimmen müssen. Deswegen enthaltet euch tunlichst der Stimme!“ Nicht alle Kollegen meiner Fraktion sind mir gefolgt, aber es haben auch nicht alle mit Ja gestimmt, das heißt, es gab einige Enthaltungen.
Die Koalitionsfraktionen haben hier einen Antrag eingebracht, der nicht von einer Gebührenerhöhung um 1,09 €, sondern um 0,86 € ausgeht.
(Abg. Walter GRÜNE: Nein! Das ist doch ent- scheidend! – Abg. Junginger SPD: „Weniger als 1,09 €“ steht da nur drin! – Abg. Walter GRÜNE: Wer hat denn den Antrag jetzt geschrieben?)
Es heißt, weniger als 1,09 €. Die 0,86 € sind nach der Konferenz der sechs Ministerpräsidenten mit dem Sprecher der ARD und dem Intendanten des ZDF seither auf dem Tisch und in der Diskussion.
Nun stellen sich doch folgende Fragen: Erstens: Sind wir rechtlich bedingungslos zu einer Gebührenerhöhung in Höhe von 1,09 € verpflichtet?
Zweitens: Welche Auswirkungen hat es auf den SWR, wenn die Gebührenerhöhung nicht 1,09 € beträgt? Das sind die zwei wesentlichen Fragen.
Frau Kipfer, Sie haben argumentiert, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe der Vorschlag der KEF eine sehr hohe Bindungswirkung und ein Abweichen von dem Vorschlag der KEF müsse begründet werden.
Das klingt schon einmal in Nuancen anders, als dies viele in den Debatten des SWR gesagt haben. Dort wurde gesagt, an der Erhöhung um 1,09 € müsse festgehalten werden.
Ich will einmal ein einfaches Argument dagegensetzen: Wenn sich die Ministerpräsidenten auf einen Staatsvertrag über den Vorschlag der KEF einigen müssen und 16 Landtage dem zustimmen müssen, dann kann es auf jeden Fall nicht so sein, dass die Einigung der Ministerpräsidenten nur noch die Unterschrift unter einen Vorschlag der KEF bedeutet. Es kann auch nicht sein, dass sich 16 Landtage damit zu befassen haben, ohne etwas anderes außer Ja und Amen sagen zu können.
Jetzt muss das begründet werden. Frau Kipfer, das Urteil stammt aus dem Jahr 1994. Erstens haben wir ganz andere wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse als 1994, und zweitens hat sich seit 1994 auch viel auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verändert. Nun meine ich, dass man unter veränderten wirtschaftlichen Bedingungen auch fragen darf und muss, ob das, was allein aus rundfunkpolitischen Gesichtspunkten angemessen ist – sprich der Vorschlag der KEF –, aus anderen politischen Gesichtspunkten unbedingt in die Landschaft passt. Ich meine, es muss ein gewisser Spielraum für die Ministerpräsidenten und die 16 Landtage vorhanden sein. Nichts anderes habe ich auch in den Gremien gesagt.
Jetzt zeihen Sie mich hoffentlich nicht der Preisgabe von Äußerungen aus einer nichtöffentlichen Sitzung: