(Abg. Walter GRÜNE: Das sollte man aber wissen, wenn man schon mehr als drei Tage im Parlament ist! – Abg. Fleischer CDU: Nein, nein, das ist in der Praxis meistens nicht so!)
Erstens: Herr Kollege Theurer, ist Ihnen eigentlich nicht bekannt, dass Empfänger von Sozialhilfeleistungen von der Rundfunkgebühr befreit sind? Das Gleiche gilt auch für diejenigen, die mit ihrem Verdienst maximal 50 % über dem Sozialhilfesatz liegen.
Zweitens: Wie verträgt sich das, was Sie da sagen, eigentlich insgesamt mit der Beschlussfassung der FDP, die überhaupt keine Gebührenerhöhung haben will?
Ja, das ist richtig, aber man muss auch zu einer bestimmten Stelle gehen und sich das bestätigen lassen.
Die entscheidende Frage ist doch: Welche Haushalte trifft es besonders, und wie wirkt es sich aus? Gehen wir doch einmal in die Praxis. Tatsache ist doch, dass die Menschen ein Medienbudget haben. Das zeigen auch die neueren Untersuchungen.
Es gibt zunehmend Menschen, die zum Beispiel ihre Tageszeitung abbestellen und dann gemeinsam mit Nachbarn eine Zeitung abonnieren, weil man zunehmend mehr Geld für den Internetzugang und die Nutzung anderer Medien ausgibt.
Man kann nicht so tun, als stünde die Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht auch in einem Zusammenhang mit dem privaten Rundfunk und anderen Medien. Hier gibt es nämlich Substitutionsprozesse, und es gibt auch eine Konkurrenz.
Wir müssen darüber reden, ob in der jetzigen Situation nicht steigender Einkommen den Normalbürgerinnen und Normalbürgern eine Gebührenerhöhung zumutbar ist oder nicht. Darüber muss man hier im Parlament sprechen können.
Wir sind auch für eine Erhöhung der Rundfunkgebühr. Die FDP/DVP-Fraktion hat nicht beschlossen, dass wir keine Erhöhung haben wollen.
Herr Kollege Theurer, halten Sie eine Kürzung des Zuschusses des Landes bei Waldorfschulen in der fünften und sechsten Klasse in Höhe von 11 € im Monat pro Schüler für sozialverträglich, aber eine Differenz von 0,23 €, über die hier diskutiert wird, für sozial unakzeptabel?
Ich persönlich halte die Auswirkung der Kürzung von Zuschüssen, die wir im Moment im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vornehmen müssen, auf die Bürgerinnen und Bürger des Landes für genauso problematisch wie die Auswirkung der Kürzungen, die die Bundesregierung und der Bundestag im Moment vornehmen müssen.
Genau deshalb meine ich, dass die Gebührendiskussion nicht unabhängig von der Gesamtsituation, von der Entwicklung der öffentlichen Haushalte und von der Belastungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger gesehen werden kann. Genau das sage ich,
Ich komme damit zum Schluss. Die Anhörung der Vertreter der KEF – so habe ich im Ständigen Ausschuss ausgeführt – und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat eine Fülle weiterer Erkenntnisse gebracht,
so auch die, dass neben den kleinen Anstalten – also dem Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen – nur die fusionierten Anstalten – also der Südwestrundfunk und Radio Berlin-Brandenburg – für die nächsten Jahre eine Verringerung ihrer Planstellen vorsehen. Der NDR konnte auf einen bereits vollzogenen Stellenabbau verweisen. Von anderen Anstalten ist aber offenbar nichts dergleichen zu vermelden.
Dies bietet Anlass, dem Südwestrundfunk Anerkennung für seine Anstrengungen im Bereich der Kostendämpfung, der Effizienzsteigerung und des Stellenabbaus zu zollen.
Die Fusion erweist sich auch vor diesem Hintergrund immer wieder als richtig. Es besteht aber auch Anlass zu der Frage, warum nicht überall die gleichen Anstrengungen zu verzeichnen sind. Dies muss an dieser Stelle auch einmal gesagt werden.
Ich meine, dass alle Argumente für den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP sprechen.
(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Scheuer- mann CDU – Abg. Ruth Weckenmann SPD: Das war jetzt nur Quatsch!)