Protokoll der Sitzung vom 06.10.2004

Sie haben gesagt, seit dem Rundfunkurteil von 1994 sei schon so viel Zeit vergangen, dass sich die Landschaft inzwischen längst geändert habe. Fakt ist aber – daran hat sich nichts geändert –, dass das Bundesverfassungsgericht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als konstitutives Ele

ment der dualen Rundfunkordnung bezeichnet hat und sogar noch weiter gegangen ist und gesagt hat, es müsse zunächst einmal ein funktionierendes öffentlich-rechtliches Rundfunksystem geben, bevor privater Rundfunk veranstaltet werden könne.

(Abg. Scheuermann CDU: Da sind wir einer Mei- nung!)

Daran hat sich doch eigentlich nichts geändert. Insofern kann man die Gültigkeit und Bewertung dieses Rundfunkgebührenurteils heute durchaus weiterführen.

Herr Palmer, Sie haben zu Recht – das habe ich auch getan – die Begründung, die Herr Stadelmaier formuliert hat, zitiert; auch ich habe daraus zitiert. Sie haben aber nicht zitiert, was der Vorsitzende der KEF daraufhin geantwortet hat. Das möchte ich nun meinerseits zitieren:

Zwar beziehen sich die Länder auf § 7 Abs. 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags und stellen auch Erwägungen zur angemessenen Belastung der Gebührenzahler an. Sie beziehen in diese Betrachtung dann allerdings die Selbstverpflichtung der Rundfunkanstalten und die Forderung nach einer teilweisen Weiterveräußerung von Sportrechten ein und bewerten diese Position mit einem Absenkungsbetrag von 10 bzw. 6 %. Die Anstalten haben ihre Selbstverpflichtungserklärung nicht mit Einsparungsbeträgen belegt, die über die in dem 14. Bericht einbezogenen Auflagen der KEF hinausgehen würden. Für uns sind daraus auch keine zusätzlichen Einsparungen erkennbar,

so Conrad –

wie wir der Arbeitsgruppe „Selbstverpflichtung“ der Rundfunkkommission in ihrer Sitzung vom 12. 8. dargelegt haben.

Er zieht daraus den Schluss, dass dieses eben – und darauf habe ich vorhin abgehoben – keine Begründung, vor allem keine nachvollziehbare Begründung sei. Da müssen Sie schon eine Antwort geben, wie Sie das machen. Denn das ist Verfassungsvorgabe.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Die Abweichung muss nachvollziehbar begründet sein, und das ist nicht geschehen.

Frau Kollegin Kipfer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Theurer?

Ja, gerne. Anders als Sie, Herr Theurer! Aber Sie haben es auch gemacht.

Ja, ich habe es auch gemacht.

Verehrte Frau Kollegin Kipfer, sehen Sie eigentlich keinen Konflikt darin, dass Sie als Mitglied des Rundfunkrats des SWR selbstverständlich die Interessen der Anstalt vertreten müssen, dass Sie aber gleichzeitig als Abgeordnete die Interessen der Gebührenzahler zu vertreten haben?

(Abg. Fischer SPD: Jetzt also! – Weitere Zurufe von der SPD – Unruhe)

Wenn Sie sich einmal umfassend informieren würden und die entsprechenden Gutachten lesen würden, dann würden Sie erkennen, dass die subjektiven Interessen eines einzelnen Gebührenzahlers überhaupt keine Relevanz in dieser Diskussion haben, Herr Theurer. Bitte informieren Sie sich!

(Abg. Birzele SPD: Frau Kipfer ist keine gespalte- ne Person!)

Ich komme jetzt noch auf einen ernsthaften Punkt. Vielleicht, Herr Palmer, können Sie dazu auch noch etwas sagen.

(Abg. Theurer FDP/DVP: Das hat für ihn keine Be- deutung!)

Natürlich hat Ministerpräsident Beck die Verpflichtung, in der Rundfunkkommission einen Kompromiss herbeizuführen. Aber wenn man darüber nachdenkt, muss man erkennen, dass jemand, der auf jeden Fall einen Kompromiss herbeiführen will, in gewisser Hinsicht erpressbar ist. Ich gebe zu bedenken, ob dies hier nicht der Fall ist, nämlich seitens der privaten Rundfunkveranstalter, die seit Jahren – bis heute – eine Kampagne gegen die so genannte Zwangsgebühr führen.

(Abg. Fleischer CDU: Redezeit! – Abg. Alfred Haas CDU: Abschalten! – Abg. Schebesta CDU: Ihre Redezeit ist schon lange vorbei! – Weitere Zu- rufe von der CDU)

Wenn Sie in den letzten Tagen das Jugendprogramm bigFM gehört haben, konnten Sie erleben, wie dort ohne Rücksicht zugunsten der Privaten und gegen die Rundfunkgebühr getrommelt wird.

(Glocke der Präsidentin)

Frau Kollegin, bitte achten Sie auf Ihre Redezeit!

Das ist ein solcher Fall, der sich hier niederschlägt. Denn durch diesen Sündenfall – ich nenne es so – –

(Abg. Alfred Haas CDU: Radio abschalten! – Un- ruhe)

Frau Präsidentin, ich hatte zunächst einmal fünf Minuten Redezeit für die Begründung unseres Antrags und dann weitere fünf Minuten Redezeit, und die sind noch längst nicht vorbei.

(Lebhafte Unruhe – Zuruf von der CDU: Schon weit überzogen!)

Die Redezeit für die Begründung wurde berücksichtigt. Dessen dürfen Sie versichert sein.

Noch ein paar Sätze. Ich weiß ja, dass Sie gerne zum Parlamentarischen Abend gehen wollen. Leihen Sie mir noch zwei Minuten lang Ihr Ohr, bitte.

(Abg. Theurer FDP/DVP: Wir hören jetzt zu! – Unruhe)

Dieses Verfahren wird so, wie das jetzt gemacht wird, nachhaltige Folgen für künftige Gebührendebatten haben.

(Zuruf von der CDU: Aber Frau Präsidentin!)

Es entsteht ein Schaden für das duale System und ein Schaden für die KEF und in der Folge auch in Brüssel ein Schaden für die Situation der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Das wissen Sie so gut wie ich.

(Unruhe)

Deshalb fordere ich Sie auf, sich für diese 1,09 €, also für den Vorschlag der KEF, einzusetzen.

(Lebhafte Unruhe)

Meine Damen und Herren, bitte mäßigen Sie sich etwas!

(Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

Ich fordere Sie auf, Schaden von unserem dualen Rundfunksystem abzuwenden.

(Beifall bei der SPD – Unruhe)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3595, und den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/3612.

Wir stimmen zuerst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3595, ab.

(Unruhe)

Wer dem Antrag der Fraktion der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –

(Abg. Walter GRÜNE: Dieser Bitte kommen wir nach!)

Wer stimmt gegen diesen Antrag? –

(Abg. Teßmer SPD: Minderheit! – Abg. Walter GRÜNE: Das Erste war die Mehrheit!)

Wer enthält sich? – Die Gegenstimmen waren in der Mehrheit.

Meine Damen und Herren, wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/3612, ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –