Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist auch im Interesse der Investitionssicherheit. Unternehmen und Kommunen können aufgrund systematischer Kenntnisse über Altlasten und Bodenverunreinigungen zuverlässige Planungsentscheidungen treffen. Durch die Ausweisung von Bodenschutzflächen auf der unteren Verwaltungsebene können bei großflächigen Bodenbelastungen grundstücksscharfe Abgrenzungen und kostspielige Einzeluntersuchungen unterbleiben. Die Neuregelungen wurden übrigens von den Industrieverbänden und den kommunalen Landesverbänden ausdrücklich begrüßt.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, neu ist insbesondere die Regelung, wonach Körperschaften des öffentlichen Rechts und Einrichtungen des Landes für eigene Vorhaben, also bei eigenen Investitionen, den Flächenbedarf und Alternativen bereits im Planungsstadium prüfen müssen.

Bei der Plenarsitzung des Landtags vom 26. November 2003 hat die politische Diskussion zum Umweltplan gezeigt, wie ernst das Thema Flächenverbrauch parteiübergreifend genommen wird. Ich halte die gesetzliche Verankerung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei den Bemühungen zur Eindämmung der Flächeninanspruchnahme für ein wichtiges und notwendiges Signal. Das ist gut so, meine Damen und Herren.

Mehr ist landesgesetzlich leider nicht möglich, weil das vor allem flächenrelevante Baugesetzbuch in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegt. Was wir im Land machen konnten, haben wir mit dem Umweltplan 2000 und dem fortgeschriebenen Landesentwicklungsplan angesto

ßen. Mit der neu gestarteten Kampagne zum Aktionsbündnis „Flächen gewinnen in Baden-Württemberg“ wollen wir mit vielen regionalen Veranstaltungen das Thema in die Herzen und Köpfe vor allem der kommunalen Entscheidungsträger im Land, der Stadt- und Gemeinderäte, bringen.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Viel Erfolg!)

Danke. Den werden wir haben, Herr Palmer.

Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Anmerkung machen. Das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz geht primär auf die notwendige Anpassung an das neue BundesBodenschutzgesetz zurück; ich habe es gesagt.

Die eigentlichen Wurzeln des gesamten deutschen Bodenschutzrechts, lieber Herr Palmer, liegen in Baden-Württemberg. Unter dem damaligen Umweltminister Dr. Erwin Vetter hat Baden-Württemberg im Jahr 1991 das bundesweit erste Landes-Bodenschutzgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz war Motor und in guten Teilen Vorbild für das BundesBodenschutzgesetz von 1998. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Baden-Württemberg war im Umweltbereich, speziell gerade im Bereich des Bodeschutzes, schon lange Spitze,

(Zuruf des Abg. Dr. Caroli SPD)

und dieser Gesetzentwurf trägt dazu bei, dass wir diese Spitzenposition unter den Bundesländern weiterhin halten und ausbauen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Heiderose Ber- roth FDP/DVP)

Das Wort erhält zu seiner Jungfernrede Herr Abg. Hitzler.

(Beifall bei der CDU sowie der Abg. Staiger SPD, Heiderose Berroth FDP/DVP und Boris Palmer GRÜNE)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der erforderlichen Anpassung des Landesrechts hat die Landesregierung nun einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Um es vorweg zu sagen: Das Land Baden-Württemberg hat schon zuvor bewährte Regelungen in diesem Bereich geschaffen, die den Boden umfassend schützen.

(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Na ja!)

Es ist ein Ziel der Landespolitik, mit dem Boden sparsam umzugehen und ihn in seiner Qualität zu erhalten.

Dass das Land dies nicht nur mit Worten betreibt, sondern auch etwas tut, verdeutlicht das Modellprojekt zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs, kurz auch MELAP genannt, das es den Kommunen mittels eines Landeszuschusses ermöglicht, flächenschonende Konzepte zur Weiterentwicklung der Städte und Gemeinden durch Nachverdichtung, Schließung von Baulücken und Nutzung von Flächen im innerörtlichen Bereich aufzustellen. Ich habe dies

selbst schon im Rahmen meines Berufs in der Gemeinde praktiziert und dabei erstaunliche Potenziale feststellen können.

Dass die öffentliche Hand dabei eine Vorbildfunktion hat, dürfte ebenso klar sein. Der Landesentwicklungsplan und der Umweltplan des Landes machen dazu klare Aussagen. Wir müssen einer zu massiven Bodenversiegelung entgegenwirken.

Die Auswertung der Anhörung von 62 Verbänden und Körperschaften kam zu dem äußerst seltenen und erfreulichen Ergebnis, dass in allen wesentlichen Punkten Einvernehmen erzielt wurde.

Es ist sicherlich eine Gratwanderung, zwischen den durchaus unterschiedlichen Auffassungen der Naturschutzverbände und der Grundstückseigentümer abzuwägen, weil die einen wesentlich strengere Auflagen gewünscht haben und die anderen die Mitwirkungspflichten als nicht glücklich empfinden. Ich glaube aber, dass die jetzigen Regelungen ausgewogen sind.

Wichtig ist auch, dass die Gemeinden gegenüber der Bodenschutz- und Altlastenbehörde einen Anspruch auf Auskünfte über alle Daten haben, weil die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung wissen müssen, was im Boden ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Pauli CDU: Richtig!)

Ein überaus erfreulicher Aspekt ist auch, dass die Investitionssicherheit verbessert wird, da keine aufwendigen Untersuchungen vor der Nutzung einzelner Grundstücke erfolgen müssen.

Die amtliche Bestellung von Sachverständigen wird durch eine Rechtsverordnung geregelt. Diese Rechtsverordnung erleichtert Harmonisierungen im gesamten Umweltrecht sowie im Bereich der Sachverständigen und Untersuchungsstellen und beseitigt auch Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Bundesländern.

Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, da er sinnvolle und klare Aussagen macht und tatsächlich einen umfassenden Schutz des Bodens ermöglicht.

Wie eben schon ausgeführt, wurde 1999 unter Minister Dr. Vetter ein exzellentes Bodenschutzgesetz entworfen.

(Zurufe: 1991!)

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Eijeijei!)

Eijeijei! Ist das schlimm?

1991 wurde das Gesetz entworfen und vom Landtag verabschiedet. Die führende Stellung unseres Landes wird durch den neuen Gesetzentwurf weiterhin untermauert und dient einer effektiven Schonung der Ressourcen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zuruf von der CDU: Guter Mann! – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Der Mann ist besser als das Gesetz!)

Das Wort erhält Frau Abg. Schmidt-Kühner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schon der Titel dieses Gesetzes „Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Änderung abfallrechtlicher und wasserrechtlicher Vorschriften“ – das ist der volle Name und nicht diese nette Abkürzung, die wir vorhin gehört haben – sagt, dass es vor allem darum geht, ein Bundesgesetz in das entsprechende Ausführungsgesetz des Landes zu transferieren. Das ist natürlich eine andere Ausgangssituation, als sie hier dargestellt wurde. Das Bundesgesetz wurde immerhin schon im März 1998 erlassen. Das war noch unter der Kohl-Regierung. Man kann deswegen nicht gerade von einer zügigen Umsetzung in Landesrecht sprechen, wenn erst einmal sechs Jahre vergehen müssen.

Wichtig am Bundesgesetz wie auch an dem nun endlich vorgelegten Landesgesetz ist vor allem die sinnvolle und längst überfällige Zusammenführung des Bodenrechts mit dem Altlastenrecht. Parallele Gesetzeswerke, die sich in wichtigen Politikfeldern überschneiden oder die womöglich einander widersprechen, muss man nicht nur im Umweltrecht vermeiden. Dazu trägt dieses Gesetz mit dieser Zusammenführung bei.

Ein Fortschritt bei diesem Gesetz ist auch, dass der Bodenschutz als Flächenschutz und damit der sparsame Umgang mit der Überbauung und Versiegelung von Boden endlich gesetzlich verankert ist.

Auch die klare Regelung von Betretungsrechten und Mitwirkungs- sowie Duldungspflichten ist für den Bodenschutz ein wichtiger und lange überfälliger Fortschritt. Ob der dem Kampf gegen Windmühlenflügel gleiche Kampf dieser Landesregierung gegen steigenden Flächenverbrauch durch dieses Gesetz tatsächlich zum Erfolg führen wird, ist aber noch abzuwarten. Während die Inanspruchnahme von Böden und neuen Flächen für Siedlung und Verkehr bundesweit inzwischen zurückgegangen ist – immerhin von 129 auf 117 Hektar pro Tag –, steigt der Flächenfraß in Baden-Württemberg noch immer an. Es darf aber nicht sein, dass ausgerechnet wir in Baden-Württemberg uns aus den zukunftswichtigen Entwicklungen bei den Bemühungen in Bezug auf Flächenverbrauch, Klimaschutz und Naturschutz so ausklinken wie bisher.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Der neue Umweltminister wird uns noch beweisen müssen, dass er es mit dem Umweltschutz ernst meint und sich im Interesse der Umwelt und damit der kommenden Generationen auch im Ministerrat und beim Finanzminister durchsetzt.

Schöne und ausführliche Analysen, ein Umweltplan oder allein Willensbekundungen, in einem Aktionsbündnis Flächen zu gewinnen – welche Flächen wollen Sie eigentlich in Baden-Württemberg gewinnen, Herr Hillebrand? –, reichen nicht mehr aus. Es geht nicht um Flächengewinne, sondern darum, Flächen nicht mehr zu versiegeln. Das ist eine ganz andere Herausforderung als ein Flächengewinn. Wir können Flächen nicht meistbietend versteigern und gewinnen oder auslosen.

Wir – alle, die sich schon seit längerer Zeit mit dem Thema Flächenverbrauch befassen – wissen doch, dass häufig in den Innenbereichen vorhandene Brachflächen von den Gemeinden gar nicht wahrgenommen werden, dass Entsiegelungspotenziale nicht erkannt werden und dass stattdessen lieber bisher unversiegelte Fläche in Anspruch genommen wird. Das erleben wir tagtäglich in den Gemeinden und den Regionalverbänden, wo wir dann die Änderungen der Regionalpläne besprechen müssen.

Lassen Sie uns deswegen im Ausschuss darüber sprechen, ob es sinnvoll wäre, ein verbindliches Brachflächenkataster, ein Kataster für Entsiegelungspotenziale oder etwas Ähnliches zu erstellen, das Handlungsmöglichkeiten aufzeigt, damit wir mit dem Flächenmanagement besser umgehen können. Diese Chance, die uns dieses Gesetz bietet, sollten wir an dieser Stelle nutzen.

Meine Damen und Herren, das Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist also ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Lassen wir ihn uns zu einem weiteren Erfolg führen und die Erkenntnisse zum Flächenverbrauch der letzten Jahre mit einarbeiten!

(Beifall bei der SPD und des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Das Wort erhält Frau Abg. Berroth.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine wichtige Erkenntnis habe ich jetzt schon gewonnen: Durch diese Novellierung wird eine bisher total unaussprechliche Abkürzung der Gesetzesüberschrift, nämlich LBodSchG,