dass die Gleichsetzung von Ehe und Familie, wie es in Artikel 6 steht, zu einer Privilegierung von Ehen ohne Kinder gegenüber Familien mit Kindern geführt hat, was eben zu diesen Verfassungsgerichtsurteilen in den letzten Jahren geführt hat, die deutlich gemacht haben, dass das Leben mit Kindern,
mit Familie in der Ehe diskriminiert worden ist gegenüber Partnerschaften, das heißt gegenüber Ehen, die kinderlos
vor der das Bundesverfassungsgericht steht, dass jetzt nämlich die Gleichstellung bzw. die Aufhebung von Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und die daraus resultierende – –
(Heiterkeit – Abg. Hauk CDU: Er sucht gerade den Hauptsatz! –Abg. Dr. Reinhart CDU: Es fehlt das „Wer“!)
Ich wollte nur darauf hinweisen, um es noch einmal zusammenzufassen – – Es ist sehr freundlich, wie Sie hier mit Fragen umgehen.
dass das, was Sie hier gesagt haben, die ganze Quintessenz aus diesem Leitartikel der FAZ, nicht dem entspricht, was Herr Dietrich eigentlich meint?
Zunächst, Herr Kollege Salomon, wenn Sie mir ausnahmsweise die Bemerkung erlauben: Ihre Frage hat mich jetzt fast schwindelig gemacht.
Abgesehen davon – das ist das Wesentliche –: Genau deshalb, weil Sie im ersten Teil Ihrer Frage, solange ich ihr noch folgen konnte, mit Recht angesprochen haben, dass das Institut der Ehe in der Realität bedauerlicherweise nicht mehr die Bedeutung hat wie zur Zeit der Gründungsmütter und der Gründungsväter, sagt der Journalist Stefan Dietrich ja völlig zu Recht, wie ich meine, dass wir nach wie vor darauf abstellen müssen: Der eigentliche Schutzadressat von Artikel 6 ist neben der Ehe in erster Linie die Familie. Damit löst sich das wieder auf.
Ich will einen zweiten Leitartikel anführen, der mir auch gut gefallen hat und der auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich sehr positiv reagiert. Stefan Geiger schreibt heute in der „Stuttgarter Zeitung“ völlig zu Recht, dass mit dieser Entscheidung – – Unterstellen wir
jetzt einmal, dass Sie, Herr Bebber, Recht haben, dass die endgültige Entscheidung in diese Richtung gehen sollte.
Ich teile Ihre Auffassung. Die Mehrheitsverhältnisse werden wahrscheinlich die gleichen sein. Diese Entscheidung wird das Bundesverfassungsgericht noch in Schwierigkeiten bringen. Denn das Bundesverfassungsgericht war das Gericht, das gerade unter seinem früheren Präsidenten Roman Herzog, aber auch in der Folgezeit, auch bei Kirchhof, allergrößten Wert darauf gelegt hat,
dass die Familien bei uns nicht immer stärker unter die Räder kommen. Da wird das Bundesverfassungsgericht mit dieser neuen Tendenz noch Schwierigkeiten bekommen. Das kann ich nur sagen.
Im Übrigen – es ist schon oft gesagt worden; ich will es nur nicht ganz in Vergessenheit geraten lassen –: Es ist bedauerlich. Wenn man mit Recht verhindern will – das unterstütze ich auch –, dass bestimmte sexuelle Lebensformen, die niemandem wehtun und die man akzeptieren kann, diskriminiert werden, dann haben wir heute – ohne dieses Gesetz – insbesondere über das Privatrecht alle Möglichkeiten, dies zu tun. Deshalb ist das Gesetz im Grunde genommen auch völlig unnötig.
Das Gesetz ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Rot-Grün natürlich schon dabei ist, die Republik zu verändern.
Sie beeinträchtigen die Familie. Sie machen die PDS hoffähig. Meine Damen und Herren, so habe ich mir die „neue Mitte“ eigentlich nicht vorgestellt.
werden wir in unserer Verordnung vorschlagen und auch so entscheiden, dass die Zuständigkeiten für das Eingehen solcher gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften bei den Landkreisen und Stadtkreisen angesiedelt werden sollen. Damit will ich ganz offen sagen: Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir – weil wir Ehe und Familie in dieser Zeit noch hochhalten wollen – alles tun,
um eine Standesamtslösung für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu verhindern. Und das ist auch gut so.
(Anhaltender Beifall bei der CDU und Abgeordne- ten der FDP/DVP – Unruhe bei der SPD – Abg. Kiefl CDU: Auch mit Symbolen, ja! – Abg. Birze- le SPD: Was sagt die FDP dazu?)
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags.