Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich bin ich nicht überrascht vom Verlauf der Diskussion, aber ein paar Punkte möchte ich noch klarstellen.
Erstens: Wir feiern kein Siegesfest, und es gibt hier keinen Siegestaumel. Es geht nach wie vor um die Umsetzung eines Bundesgesetzes. Der Wortlaut dieses Bundesgesetzes ist seit Anfang November bekannt. Man kann tatsächlich sagen, dass viele Länder schon Ausführungsgesetze beschlossen haben, während das Land Baden-Württemberg vieles ausgesessen hat. Es ist doch recht kurzfristig, wenn gestern die Eilverordnung des Herrn Innenministers bekannt geworden ist. Gehen Sie einmal zu den Landratsämtern, fragen Sie einmal den Landkreistag, was er davon hält. Man weiß noch nicht einmal, wie man das Gesetz umsetzen soll. Sollen wir die eingetragene Lebenspartnerschaft auf der Kfz-Zulassungsstelle oder sonst wo machen?
(Abg. Döpper CDU: Wer hat denn das Gesetz ge- macht? – Abg. Capezzuto SPD zur CDU: Ihr habt ja das Gesetz nicht einmal gelesen! – Abg. Hauk CDU: Sie haben sich doch gedrückt! – Zuruf des Abg. Dr. Lasotta CDU – Weitere Zurufe)
Nun zu dem Punkt, der zum Schluss die große Rolle gespielt hat: Ich weiß gar nicht, welches Problem Sie haben. Was wird Ehe und Familie mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft denn weggenommen?
Wo ist der Schaden durch die eingetragene Lebenspartnerschaft für die Familien? Das Gesetz tangiert die Ehe in keinem Punkt. Der traditionellen Ehe wird nichts weggenommen.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Ca- pezzuto SPD: So ist es! – Abg. Heinz CDU: Der Abstand zur Ehe wird zu sehr verringert!)
Ich verstehe überhaupt nicht, wo Ihr Problem liegt. „Jemand, der schwul oder lesbisch ist, gründet eh keine Familie und heiratet auch nicht.“ Haben Sie überhaupt schon einmal begriffen, was Sie da behaupten?
(Abg. Capezzuto SPD: Nein, eben nicht! – Abg. Hauk CDU: Wir wollten ganz tief in die Begriff- lichkeit einsteigen!)
Ich sage Ihnen eines: An der Angst, dass Ehe und Familie an Bedeutung verlieren, sind doch nicht die Homosexuellen schuld. Ihre Argumentation, das Gesetz bräche mit dem traditionellen Verständnis von Ehe und Familie, hinkt doch in allen Bereichen. Kein Homosexueller kann künftig eine Ehe eingehen, sondern es geht lediglich darum, seine Lebenspartnerschaft amtlich registrieren zu lassen. Das ist der Unterschied.
(Abg. Alfred Haas CDU: Das kann man nicht mehr hören! – Zurufe der Abg. Dr. Salomon GRÜ- NE und Scheuermann CDU)
Ich möchte es Ihnen an drei Punkten erklären. Nach dem Gesetz erhalten gleichgeschlechtliche Paare im Vergleich zu heterosexuellen Paaren kein Adoptionsrecht, kein gemeinsames Sorgerecht und auch nur ein abgeschwächtes Splitting im Steuerrecht. Es geht um Menschen, die eine dauerhafte Partnerschaft eingehen wollen, wie Sie ja vorhin auch gesagt haben. Der Staat hat den Menschen nicht vorzuschreiben, wie sie zu leben haben. Wenn die Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, dann haben sie auch das Recht, eine Lebenspartnerschaft einzugehen.
Deshalb bitte ich Sie noch einmal: Packen Sie Ihre Argumente in die Mottenkiste. Nehmen Sie einfach die gesellschaftlichen Realitäten zur Kenntnis, auch die Damen und Herren von der CDU und von der FDP/DVP.
Ein letztes Wort an die FDP/DVP: Vielleicht nehmen Sie sich einmal das zu Herzen, was Ihre Jugendorganisation, die Julis, gesagt hat. Denn die fordern genau das, was wir auch fordern: die Standesämter als die Institution, um die eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags. Wird von den Antragstellern Abstimmung gewünscht?
Wer dem Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/51, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Meine Damen und Herren, der Landtag hat nach dem Landesrichtergesetz in den Richterwahlausschuss sechs Abgeordnete sowie die gleiche Zahl von Stellvertretern und einen Vertreter der Rechtsanwaltschaft und dessen Stellvertreter zu wählen.
Wir wählen zunächst gemäß § 47 des Landesrichtergesetzes die Abgeordneten und ihre Stellvertreter. Die Fraktion der CDU und die Fraktion der SPD haben sich interfraktionell auf einen Wahlvorschlag geeinigt, der Ihnen vorliegt (Anlage 1).
Ich schlage vor, zunächst über diesen Wahlvorschlag abzustimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Vorschlag ist einstimmig angenommen worden.
Außerdem hat der Landtag nach § 50 des Landesrichtergesetzes auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammern einen Vertreter der Rechtsanwaltschaft und dessen Stellvertreter in den Richterwahlausschuss zu wählen. Alle vier Rechtsanwaltskammern des Landes schlagen Ihnen als Mitglied Herrn Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer und als Stellvertreter Herrn Rechtsanwalt Dr. Eckhart Lohbeck vor. Ein entsprechender Wahlvorschlag liegt Ihnen ebenfalls vor (Anla- ge 2).
Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch dieser Vorschlag ist einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, nach § 4 Abs. 3 der Bekanntmachung der Landesregierung über die Errichtung einer Landeszentrale für politische Bildung vom 25. Januar 1972, zuletzt geändert durch Bekanntmachung der Landesregierung vom 30. April 1990, beruft der Ministerpräsident auf Vorschlag des Landtags 17 Mitglieder des Landtags für die Dauer einer Legislaturperiode in das Kuratorium der
Landeszentrale für politische Bildung. Dazu liegt Ihnen ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen vor (Anla- ge 3).
Wenn sich kein Widerspruch erhebt, stelle ich fest, dass das Haus die in dem Vorschlag genannten Damen und Herren Abgeordneten dem Herrn Ministerpräsidenten zur Berufung in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung vorschlägt. – Es ist so beschlossen.