Protokoll der Sitzung vom 08.12.2004

Herr Oberbürgermeister und Landtagsabgeordneter Kübler. – Dem schließen wir uns vonseiten der FDP/DVP-Fraktion vollinhaltlich an.

Dritter Punkt: Wiederum der Kollege Theurer hat schon bei der Ersten Beratung in der letzten Sitzung gesagt: Wenn es gravierende Vorschläge für Veränderungen gibt, sind wir selbstverständlich dafür offen. Diese hat es nicht gegeben. Im konkreten Forderungskatalog, den der Gemeindetag vorgelegt hat, sind ein paar Änderungen enthalten.

(Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Dr. Christoph Pal- mer: Hört, hört! – Abg. Rüeck CDU: Unglaublich!)

Sie sind nicht so notwendig.

Vierter Punkt: Der Kollege Oelmayer hat das letzte Mal gesagt, er sei mächtig gespannt auf die Anhörung der kommunalen Landesverbände. Die kommunalen Landesverbände sind vom Herrn Kollegen Oberbürgermeister Kübler ausführlich zitiert worden.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Ja, ja!)

Sie haben uns alle Recht gegeben.

(Abg. Birzele SPD: Was?)

Von daher ist es überhaupt keine Frage, dass wir a) dem vorliegenden Gesetzentwurf vollinhaltlich zustimmen und b) die Novellierung von Gemeinde- und Landkreisordnung weiterverfolgen und auf dem Weg haben. Ich kündige Ihnen an: Der große Wurf kommt 2005. Sie können sich darauf verlassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Drexler SPD: Das sind Versprechun- gen!)

Das Wort erhält Herr Abg. Oelmayer.

(Abg. Drexler SPD: Aber jetzt rück das mal zu- recht!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese angenehme Kürze seiner Ausführungen hätte ich mir bei meinem Vorredner auch gewünscht, als er noch Minister war.

(Heiterkeit bei den Grünen und der SPD)

Dann hätten wir uns hier manche Zeit sparen können. So viel vielleicht vorweg als kleine Zwischenbemerkung.

(Abg. Dr. Döring FDP/DVP: Ganz schön frech! – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Außerdem war es eine Vorbemerkung, keine Zwischenbemerkung!)

Zum Gesetzesvorhaben der FDP/DVP-Fraktion: Meine Damen und Herren, natürlich waren wir gespannt auf die Ausschussberatungen. Wir haben das ja auch bei der ersten Lesung hier in diesem hohen Hause schon vorgetragen. Ich habe damals ausgeführt, dass geklärt werden muss, auf wen denn das Gesetz überhaupt Anwendung findet, und zwar konkret für welche Berufsgruppen, für welche eingegliederten Personen.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Aber die Rede ist nicht so kurz wie die von Dr. Döring!)

Auch die Bestimmtheit des Gesetzes lässt durchaus zu wünschen übrig. All diese Bedenken sind – das kann ich vorwegnehmen – in der Ausschussberatung nicht ausgeräumt worden, sodass auch wir als grüne Fraktion zur Überzeugung gekommen sind, dass man diesen Gesetzentwurf eigentlich nur ablehnen kann und dann auch tatsächlich ablehnen muss.

(Abg. Kübler CDU: Ich bin enttäuscht!)

Ich darf diese Aussage noch etwas mit Argumenten unterfüttern, damit Sie nicht zu sehr ins Bedauern verfallen, sondern diese Aussage vielleicht verstehen.

(Zuruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Der Kollege Gall, Vorsitzender des Innenausschusses, hat, denke ich, die Begründungen schon vorgetragen. Aber ein paar kleine, ergänzende Bemerkungen seien mir gestattet.

Ich finde, es ist für den Landtag kein Ruhmesblatt, wenn wir, als Landtag zuständig für die Rechtsgrundlagen der

Kommunalwahlen, und insbesondere Sie, die regierungstragenden Fraktionen, die Verwaltungsstrukturreform beschlossen haben, obwohl auch Sie genau gewusst haben, dass dieses Defizit, dass diese Lücke entsteht und dass Menschen im Land einfach auf Kandidaturen verzichtet

(Abg. Kübler CDU: Ach was!)

und diese Kandidaturen nicht angetreten haben, weil die rechtliche Lage unklar war. Denn wer stellt sich denn schon für eine Kommunalwahl zur Verfügung, um dann gewählt zu werden und nach wenigen Monaten wieder zurückzutreten? Dieses Defizit haben Sie zu verantworten, und das ist eigentlich nicht entschuldbar.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Ein weiterer Punkt, den ich erwähnen möchte: Da sagt ein Vertreter des Innenministeriums – das ergibt sich aus dem von mir als Berichterstatter abgegebenen Bericht – im Innenausschuss zu,

(Zuruf des Abg. Drautz FDP/DVP)

dass er, Kollege Drautz, die Ergebnisse einer Umfrage, die gerade im Gange sei, zu der Frage, wen es denn nun organisatorisch betrifft, wer nicht betroffen ist, ob der Gesetzeswortlaut nun der Bestimmtheit des Gesetzes entspricht oder nicht, noch vor dieser heutigen Debatte vorlegen wolle. Diese Umfrageergebnisse, meine Damen und Herren, liegen mir bis heute nicht vor. Insofern ist diese Zusage des Vertreters des Innenministeriums nicht eingehalten worden. Auch deswegen können wir heute über den Gesetzentwurf unseres Erachtens nicht abstimmen.

(Abg. Gall SPD: Schon wieder etwas versprochen und nicht gehalten! – Abg. Stickelberger SPD: Und das an Weihnachten!)

Wenn Sie ihn zur Abstimmung stellen, müssen wir ihn ablehnen.

Ein letzter Punkt, der genannt werden soll: Im Innenausschuss brachte der Kollege Gall zur Sprache, dass es insbesondere um die Menschen geht, die in den so genannten Sonderbehörden, die Sie ja alle in die Landratsämter eingegliedert haben oder zum 1. Januar 2005 eingliedern werden, tätig sind. Welche Personengruppen das sind und wie viele Personen das betrifft, wurde aber im Innenausschuss nicht dargetan. Der Innenminister hat heute noch einmal Gelegenheit, sowohl das Umfrageergebnis bekannt zu geben als auch seine Recherchen im Bereich der Anwendung dieses Gesetzes mitzuteilen.

Da dies alles unbestimmt und unklar ist, wir uns heute in der zweiten Lesung befinden und Sie den Gesetzentwurf jetzt verabschieden wollen, der aus unserer Sicht wieder im Hauruckverfahren entstanden ist, und weil es keinem guten parlamentarischen Brauch entspricht, wenn wir so mit der Gemeindeordnung umgehen, die die Menschen überall im Land über die Kommunalwahl, aber auch weit darüber hinaus tangiert, und Sie darüber hinaus bis heute all Ihre Vorhaben zur Reform der Gemeindeordnung schuldig bleiben, lehnen wir den Gesetzentwurf ab und sind der Auffassung,

dass Sie dieses Gebaren doch bei künftigen Änderungen der Gemeindeordnung nicht mehr an den Tag legen sollten.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Das Wort erhält Herr Innenminister Rech.

(Abg. Stickelberger SPD: Der ist ja heute schon ge- nug gestraft!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Oelmayer, möglicherweise haben Sie die Stellungnahme zum Antrag des Kollegen Junginger, Drucksache 13/3738, noch nicht. Mit Schreiben vom 2. Dezember wurden die Ergebnisse dieser Erhebung bekannt gegeben. Ich darf sie hier noch einmal ganz kurz erwähnen, weil ich davon ausgehe, dass sie Ihnen in der Tat noch nicht vorliegen. Ich weiß auch nicht, ob Herr Kollege Junginger die Stellungnahme schon hat.

(Abg. Stickelberger SPD: Ja!)

Eigentlich müsste er sie schon haben.

(Abg. Junginger SPD: Ja, er hat sie!)

Er bestätigt das. – Ich darf es kurz zusammenfassen, damit dies noch Eingang in die Debatte findet.

Nach vorläufiger Einschätzung der Landratsämter und der Regierungspräsidien auf der Basis des heutigen Kenntnisstands – dazu sage ich gleich noch etwas – liegen bei unveränderter Rechtslage voraussichtlich für einen Gemeinderat aufgrund von § 29 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung, für drei Gemeinderäte aufgrund von § 29 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung sowie für einen ehrenamtlichen Bürgermeister aufgrund von § 46 Abs. 3 der Gemeindeordnung ab 1. Januar 2005 Hinderungsgründe vor.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Die gehören alle der CDU an!)

Nein, das geht quer durch alle Fraktionen. Ein Grüner ist allerdings nicht dabei, richtig.

Jetzt muss ich aber hinzufügen, dass davon auszugehen ist, dass es sich bei diesen Zahlen nur um einen Teil der tatsächlichen Fälle handelt. Eine vollständige Erfassung ist aus rechtlichen, vor allem aber aus praktischen Gründen noch nicht möglich.

Bei den erfragten Mandaten handelt es sich um öffentliche Ehrenämter, die die Beamten und Angestellten dem Dienstvorgesetzten vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen haben. Das bedeutet, dass bei Bediensteten, die infolge der Verwaltungsstrukturreform zum 1. Januar 2005 den Dienstherrn bzw. Dienstvorgesetzten wechseln, der künftige Dienstvorgesetzte derzeit noch nicht zwingend Kenntnis davon hat, welche Bediensteten ein solches öffentliches Ehrenamt ausüben. Das heißt also, wir können noch nicht sagen, ob es sich bei den genannten Zahlen tatsächlich um endgültige Zahlen handelt; das ist die Krux dabei. Deswegen weise ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin.

Dann war davon die Rede, dass die Landesregierung nicht auf die möglicherweise eintretenden Hinderungsgründe hin