Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als vor einigen Wochen der Gesetzentwurf eingebracht worden ist, ist vom Herrn Staatssekretär dargestellt worden, worum es dabei geht. Ich glaube, ich kann heute auf entsprechende Erläuterungen verzichten, und darf vielmehr nur noch auf den vorliegenden Antrag der Fraktion GRÜNE eingehen.
Übrigens ist es keineswegs so, dass wir rückständig wären. Wir haben zum Beispiel als eines der wenigen Länder die Organisation so strukturiert, dass die Zuständigkeiten für alle Fragen des Bauens und des Grundvermögens beim Finanzministerium konzentriert sind.
In den anderen Ländern liegen sie bei den einzelnen Ressorts. Das macht die Sache sicher nicht leichter. Andere Länder sind zurzeit dabei, auf unsere Regelung einzugehen.
Sie haben vorhin gesagt, man müsste einfach reformbereiter sein. Also, so toll sind die beiden Reformvorschläge, die Sie gemacht haben, nun auch nicht. Zum einen wollen Sie den Namen des Landesbetriebs ändern, und zum anderen wollen Sie das Wort „Amt“ durch das Wort „Niederlassung“ ersetzen.
Zunächst einmal kann man sich sicher über den Begriff „Immobilienmanagement“ streiten. Das ist sicher keine Grundsatzfrage. Aber eines ist natürlich wichtig: Der von uns vorgesehene Name enthält auch den Begriff „Bau“. Wenn Sie jetzt als Namen „Grundvermögen und Bau“ vorgeschlagen hätten, dann hätte ich gesagt: Okay, hier beschreibt der Name das, was drin ist. „Vermögen“ ist es eigentlich nicht; denn wir haben auch noch Vermögen, das kein Grundvermögen ist, und das ist da nicht enthalten. Aber ich glaube, der Begriff „Vermögen und Bau“ ist bekannt, und deswegen können wir ihn so belassen.
Ob die nachgeordenten Betriebsteile nun „Niederlassung“ oder „Amt“ heißen: Ich weiß nicht, ob Sie da nicht die inhaltlich prägende und die bewusstseinsprägende Natur eines Namens überschätzt haben. Sie haben gesagt, dass man zum Beispiel in Hessen von Kunden spreche. Das tun wir in
unserem Auftritt auch. Übrigens spricht man auch in den Finanzämtern von Kunden. Ich habe aber nicht den Eindruck, dass sich diese in jedem Fall so fühlen. Insofern ist das also eine ungewisse Sache. Ich würde es deswegen doch gern beim Ausdruck „Amt“ lassen, damit auch deutlich wird, dass der Staat dahinter steht.
Über die Effizienzrendite ist auch schon mehrfach gesprochen worden. Dazu darf ich noch einmal sagen, dass Sie in Zukunft ja den Wirtschaftsplan beschließen. Ich darf wiederholen, was der Redner der Sozialdemokraten gerade gesagt hat.
Ich verspreche Ihnen, dass wir den Geschäftsbericht am Ende des Jahres vorlegen, sodass auf der einen Seite zu Beginn eines Jahres für die Zukunft der Wirtschaftsplan beschlossen wird und auf der anderen Seite der Geschäftsplan diskutiert werden kann. Wir haben in den letzten Jahren sehr viele Reformen gerade in diesem Bereich vorgenommen. Es ist auch schon gesagt worden: Wir haben über 1 000 Stellen – das waren 30 % der Stellen – abgebaut. Ich kann Ihnen versichern: Das wird weitergehen. Es ist keine Frage, dass das weitergehen muss. Wir verkaufen auch Grundstücke in erklecklichem Umfang. Auch das ist sicher ein Beitrag zu einer schlankeren Verwaltung.
Dann wird von den Grünen noch gefordert, dass wir in Zukunft private Unternehmen einbeziehen sollten, weil dadurch unter anderem die Anwendung der VOB vermieden werde. Das ist nicht richtig. Die Anwendung der VOB würde nicht vermieden. Wir haben nämlich ein Mittelstandsförderungsgesetz. Nach diesem Mittelstandsförderungsgesetz sind Generalunternehmer nicht von der VOB befreit. Das war hier, wohl zum Schutze des mittelständischen Handwerks, ausdrücklich so gewollt.
Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie auch noch Wert darauf legten, dass wir auf Contracting und auf Public-Private-Partnership-Fälle eingehen. Es ist nicht alles besser, wenn es englisch klingt. Das darf ich einmal vorweg sagen.
(Beifall des Abg. Fischer SPD – Abg. Fischer SPD: Das stimmt! – Abg. Heike Dederer GRÜNE: Das habe ich nicht behauptet! – Zustimmung des Abg. Stickelberger SPD)
Ja, das haben Sie nicht behauptet. Aber bei Banken werden oft englische Begriffe verwandt. Ich bin häufig bei Banken. Die Begriffe sind häufig beinahe nicht mehr zu verstehen.
Contracting und PPP haben wir in den letzten Jahren gemacht. Wir haben mit einem Energieeinspar-Contracting seit 1993 über 100 Maßnahmen laufen. Ich bin aber auch der Meinung, dass die Flexibilität zunimmt, wenn wir zum Beispiel örtliche Handwerker einsetzen, wie Sie gesagt haben. Ich verspreche Ihnen – das werden Sie dann auch jeweils im Geschäftsbericht sehen –, dass wir das in Zukunft noch steigern werden.
Was nun PPP-Maßnahmen betrifft, kann man zwischen der alten Form, der ersten Generation der PPP-Maßnahmen, und der neuen Form unterscheiden. Die erste Form hat sich in der Regel in Investorenmaßnahmen niedergeschlagen. Da haben wir viel gemacht. Wir haben zum Beispiel den Leasingkorridor des Bundes insbesondere für den Hochschulbau am stärksten ausgenutzt. Von dieser Seite her haben wir einiges getan.
Es ist übrigens interessant: Manchmal wird das, was hier fortschrittlich ist, auch als eine Verhinderung von Verschuldung gesehen. Auch so kann man das Ganze einmal betrachten. Leasing schlägt sich ja nicht unmittelbar als Schulden nieder. Auf jeden Fall machen wir Leasing, wenn es vernünftig ist. Wir rechnen jeden einzelnen Fall durch und berechnen alle Einzelheiten.
Mit der zweiten Generation, wenn also Bauplanung, Baumanagement, Bauleistung und der spätere Betrieb – ich glaube, das ist das Entscheidende – zusammenkommen, haben wir noch nicht genügend Erfahrung. Wir sind aber zurzeit dabei, das in einem sehr großen Projekt in der Kurfürstenanlage in Heidelberg zu erproben. Dort geht es um die Gerichte. Dort geht es auch um das Finanzamt. Ich hoffe, wir werden dort positive Erfahrungen sammeln.
Alles in allem möchte ich mich für die gute Beratung im Finanzausschuss bedanken und würde mich freuen, wenn Sie dem Gesetzentwurf alle zustimmen würden, insbesondere wenn ich durch meine Ausführungen auch noch die Grünen überzeugt hätte.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/3720.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 13/3787. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE ist mehrheitlich abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr über Artikel 1 in der Fassung der Regierungsvorlage ab. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
zur Abstimmung. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist den Artikeln 2 bis 11 mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Reform der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Aufgrund der Verabschiedung des Elektronik-Anpassungsgesetzes – Tagesordnungspunkt 6 – muss die Fundstellenangabe im Einleitungssatz von Artikel 5 des Gesetzes zur Reform der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg geändert werden. Sie sind damit einverstanden, dass die Regierung ermächtigt wird, die entsprechende Fundstellenänderung bei der Veröffentlichung im Gesetzblatt vorzunehmen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über staatliche Lotterien, Wetten und Ausspielungen (Staatslotteriegesetz – StLG) – Drucksache 13/3719