Protokoll der Sitzung vom 08.12.2004

(Abg. Rust SPD: Das ist eine Selbstverständlich- keit!)

weil wir das in der bisherigen Verwaltung bereits praktizieren.

Vor diesem Hintergrund lehnen wir die beantragten Änderungen ab und stimmen dem Gesetzentwurf so, wie er vorgelegt wurde, zu.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Rust.

Hochverehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie in der ersten Lesung angekündigt, werden auch wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich möchte das nicht mehr im Einzelnen ausführen, sondern nur noch einmal auf zwei wesentliche Punkte eingehen.

Wichtig bei diesem Gesetzentwurf bleibt: Es ist nicht wichtig, was auf dem Schild außen am Gebäude steht, sondern entscheidend ist, wie in dem zukünftigen Landesbetrieb gearbeitet wird. Das heißt, der Landesbetrieb muss wirtschaftlich arbeiten, sich an betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten orientieren, und da kommt es nicht darauf an, was auf dem Schild außen am Gebäude steht. Da ist wichtig, wie gearbeitet wird. Das ist gleichzeitig der Grund dafür, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE ablehnen. Man könnte jetzt natürlich den ganzen Landesbetrieb „Gebäudemanagement“ nennen. Dagegen spricht nichts. Aber das Wesentliche ist nicht, was außen draufsteht, sondern ist, was drin ist und drinnen gemacht wird. Daher noch einmal der Appell an die Landesregierung, wirklich darauf zu achten, dass das, was sie sich als Ziel gesetzt hat, nämlich die betriebswirtschaftliche Arbeit und die Ausrichtung auf ein einheitliches Ziel, auch wirklich erfolgt.

Zu der Effizienzrendite würde ich mich nur wiederholen. Zum einen – das kann ich noch einmal herausstellen – wurde in den vergangenen Jahren bereits ein Drittel des Personals eingespart. Das ist schon einmal eine sehr, sehr gute Effizienzrendite. Auf die Ämter hat Herr Kollege Scheffold schon hingewiesen. Darum können wir dem Änderungsantrag der Grünen nicht zustimmen.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu und sind auch sehr dankbar dafür, dass der Herr Finanzminister zugesagt hat, dem Finanzausschuss und dem Landtag jährlich Berichte in ähnlicher Form wie bei einer GmbH vorzulegen, sodass wir eine eventuelle Effizienz und Effizienzrendite zusätzlich zu den Neuen Steuerungsinstrumenten nachvollziehen und überprüfen können. Vielen Dank für diese Berichtszusage. Das war uns noch sehr wichtig. Ansonsten kann ich die Zustimmung zum Gesetzentwurf signalisieren.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Theurer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs angesprochen, geht es bei der Reform der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung darum, dass die mit dem Immobilienvermögen des Landes verbundenen wirtschaftlichen Reserven noch besser als in der Vergangenheit gehoben werden können. Gerade in einer Zeit, die wirtschaftlich schwierig ist, müssen wir uns überlegen, ob man durch ein noch besseres Immobilienmanagement hier Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen kann. Dabei ist es für mich gleichgültig, wie die Vereinigung heißt, ob das ein Eigenbetrieb mit einem altdeutschen Begriff ist oder ob man das anders nennt.

(Abg. Fischer SPD: Schließen Sie sich doch Herrn Rust an! Er hat doch alles gesagt!)

Wir sehen es nicht als erforderlich an, dem Antrag der Fraktion GRÜNE, wie auch der Kollege Scheffold ausgeführt hat, zuzustimmen. Es kommt für uns auf das spätere Ergebnis der Arbeit in diesem Landesbetrieb an, wobei wir das Ganze nur als erste Stufe ansehen. Wir als FDP/DVPFraktion sind der Meinung, dass damit die Rahmenbedingungen und die Grundlagen geschaffen werden, um Stück für Stück in Richtung Privatisierung und bessere Ausnutzung der Landesimmobilien zu gehen. Wir sehen darin die Möglichkeit, wie bereits von mir ausgeführt, Wirtschaftlichkeitsreserven zu mobilisieren, Betriebskosten abzusenken und in Zukunft auch den Sanierungsaufwand, der ja im Landeshaushalt etatisiert werden muss, zu deckeln und zu begrenzen.

Mit einem Immobilienmanagement haben die privaten Wirtschaftsbetriebe in den vergangenen Jahren doch erstaunliche Erfolge erzielt. Um dies ebenfalls zu erreichen, müssen wir im Sinne einer Budgetierung verstärkt auch dahin kommen, dass die einzelnen Ministerien ein noch stärkeres Bewusstsein dafür entwickeln, wie viel Fläche sie beispielsweise bei der Nutzung staatlicher Hochbauten in Anspruch nehmen, sodass Anreize geschaffen werden, durch eine Zurücknahme des Flächenbedarfs Mittel im Budget einzusparen. Dann werden Reserven zutage treten, die dazu führen können, diese Hochbauten, diese Immobilien einer anderen Nutzung zuzuführen, sei es, indem die Liegenschaften und Grundstücke dann privatisiert werden, einem Verkauf zugeführt werden, sei es, indem sie vermietet werden.

Dass wir hier einen langen Weg zurückgelegt haben, merkt man ja schon an der einen oder anderen spektakulären Diskussion. Ich darf daran erinnern, dass unser Kollege Dr. Walter Döring einmal vorgeschlagen hat, das Neue Schloss nicht mehr als Ministerium zu nutzen, sondern einer privatwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Man hat dann diese Idee durchdiskutiert und Vor- und Nachteile abgewogen; es gab teilweise einen Aufschrei, es gab teilweise auch begeisterte Zustimmung. Aber man kann an diesem Beispiel sehr schön deutlich machen, dass viele Landesimmobilien natürlich Kulturgüter sind,

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

dass wir Schlösser und Gärten haben, die mit Sicherheit nicht einfach zu veräußern sein werden, wo im Bereich des Eigenbetriebs der Vermögens- und Hochbauverwaltung natürlich auch andere Ziele des Landes Baden-Württemberg verfolgt werden. Denken Sie beispielsweise nur an den wunderbaren Schlosspark in Schwetzingen.

An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei den für die staatlichen Schlösser und Gärten Zuständigen ausdrücklich zu bedanken. Denn dort sind schon unter der alten Rechtsform große Anstrengungen entwickelt worden, Einnahmen zu generieren und mit den knapper werdenden Mitteln wirtschaftlich umzugehen. Wir gehen davon aus, dass mit der neuen Rechtsform nun ein weiterer Schritt in diese Richtung gegangen wird.

An einem Punkt kommen wir jedenfalls nicht vorbei: Wir werden die Landesimmobilien Zug um Zug zurückfahren

müssen. Wir müssen schauen, wie wir sie am Markt einer anderen Nutzung zuführen können. Auch im Zuge des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes wird ja vielleicht die eine oder andere Liegenschaft einer anderen Nutzung zugeführt werden müssen.

(Zuruf des Abg. Fischer SPD)

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich persönlich nicht ausschließen möchte, dass im Sinne einer stärkeren dezentralen Ressourcenverantwortung im Zuge der Umsetzung der Neuen Steuerungsinstrumente auch die eine oder andere Landeseinrichtung sich überlegt, ob sie sehr teure Immobilien in Stadtzentren, beispielsweise hier im Ballungsraum Stuttgart, nutzt

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Das Rathaus in Horb, gell?)

oder ob es nicht wirtschaftlicher ist, wie es in unserem Nachbarland Bayern verstärkt gemacht worden ist, gewisse Back-Office-Bereiche, gewisse Zuarbeitsbereiche in den kostengünstigeren ländlichen Raum zu verlegen, was ja heute im Zeitalter der modernen Datenverarbeitung überhaupt kein Problem darstellt und was ja auch, wenn ich insbesondere die Situation des mittleren Dienstes der Landesbeschäftigten anschaue, den Interessen der Bediensteten entgegenkommt, die in einem Ballungsraum natürlich mit höheren Mieten konfrontiert sind.

Insofern sehen wir diesen Gesetzentwurf als einen ersten Schritt einer weiter gehenden Reform an.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Kleinmann FDP/ DVP: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Dederer.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits in der ersten Lesung gesagt, dass wir die Einrichtung eines Landesbetriebs grundsätzlich begrüßen, weil das letztendlich auch dokumentiert, dass die Landesregierung erkannt hat, dass wir im Bereich des Immobilienmanagements Reformbedarf haben. Sie haben es allerdings etwas spät gemerkt, verehrter Herr Stratthaus;

(Abg. Dr. Scheffold CDU: Hochverehrter!)

denn andere Bundesländer sind ja schon vor vielen Jahren dazu übergegangen, ihre Hochbauverwaltungen umzuorganisieren. Allerdings reicht es unseres Erachtens nicht aus, verehrter Kollege Rust, einfach den rechtlichen Mantel zu ändern und sonst alles andere so zu belassen, wie es ist.

(Abg. Rust SPD: Es muss auch noch der Rahmen stimmen!)

Wir haben im Laufe der Beratungen im Ausschuss keine verbindlichen Signale von der Regierung erhalten, dass diesen rechtlichen Änderungen, die wir hier vornehmen, tatsächliche Änderungen in der Organisation, im Management und in der Struktur folgen werden.

Was ist unserer Fraktion wichtig? Kollege Scheffold, Sie haben natürlich zu Recht darauf hingewiesen, dass im Bereich der Hochbauverwaltung in den letzten Jahren zahlreiche Stellen abgebaut wurden. Das ist korrekt. Allerdings birgt natürlich die Umstrukturierung jetzt die Chance, weitere Einsparungen vorzunehmen. Das Beispiel Hessen ist in diesem Fall ein sehr gutes, denn dort ist mit dieser Strukturreform tatsächlich die Zahl der Außenstellen reduziert worden. Bei uns würde es sich anbieten, die Zahl der Bauämter schlicht und ergreifend zu halbieren, da dadurch noch weitere Stellen eingespart werden können. In Hessen wurden dadurch nochmals 20 % an Personalkosten eingespart.

Warum, so fragen wir uns, wird in dem Gesetzentwurf der Regierung nicht einfach diese Effizienzrendite von 20 % festgeschrieben? Bei der Verwaltungsreform hat man es genauso gemacht.

(Abg. Stickelberger SPD: Da waren Sie doch auch dagegen!)

Von den Landkreisen verlangt man das Erbringen dieser Effizienzrendite, und ich kann mich gut an das zustimmende Nicken des Landrats Schneider erinnern, der hierfür sicher auch wenig Verständnis hat.

(Zurufe)

Er hat im Ausschuss kräftig genickt, meine Damen und Herren.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Wir nicken nicht!)

Wir erwarten zudem auch, dass Contracting-Modelle und Public-Private-Partnership-Modelle eben nicht nur, wie bisher, Modellcharakter haben, sondern verstärkt auch in diesem Landesbetrieb eingesetzt werden. Denn letztendlich haben wir einen großen Sanierungsstau, und es würde auch dem örtlichen Handwerk sehr zugute kommen, wenn man hier mit solchen Modellen wieder verstärkt investieren könnte. Der Landkreis Offenbach hat uns das vorgemacht. Dort wurden die Schulen des Landkreises in ein Public-Private-Partnership-Modell eingebunden, und dieser Landkreis saniert seine Schulen und spart gleichzeitig in den nächsten zehn Jahren Millionenbeträge.

(Abg. Wieser CDU: Versuchen Sie das mal mit der grünen Fraktion, ob Sie da einen Partner finden!)

Und nun, meine Damen und Herren, zu dem Namen des Landesbetriebs. Ich bin schon der Meinung, dass der Name Programm ist. Der Name drückt letztendlich auch eine Geisteshaltung aus.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Jetzt wird es philoso- phisch!)

Deswegen wollen wir, dass dieser künftige Landesbetrieb statt des Namens „Vermögen und Bau Baden-Württemberg“ den Namen „Immobilienmanagement Baden-Württemberg“ trägt und dass er als nachgeordnete Betriebsteile keine „Ämter“ hat, sondern „Niederlassungen“.

(Abg. Rust SPD: Reine Kosmetik!)

Ich glaube, dass dadurch einfach auch ein anderes Bewusstsein ausgedrückt wird. Letztendlich greifen wir mit dem Wort „Immobilienmanagement“ einen Begriff auf, den Sie in Ihrem eigenen Gesetzentwurf verwenden. Das wird nämlich die Hauptaufgabe dieses Landesbetriebs sein; es ist keine Erfindung von uns. Ich darf auch hier auf das Land Hessen verweisen, das einfach einen anderen Auftritt hat. Es wird ein Unternehmensporträt vorgestellt, und es wird eben nicht von irgendwelchen „Dienststellen“ gesprochen, sondern es sind die „Kunden“ des Immobilienmanagements. So sollte unseres Erachtens eine moderne Verwaltung auftreten. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Finanzminister Stratthaus.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als vor einigen Wochen der Gesetzentwurf eingebracht worden ist, ist vom Herrn Staatssekretär dargestellt worden, worum es dabei geht. Ich glaube, ich kann heute auf entsprechende Erläuterungen verzichten, und darf vielmehr nur noch auf den vorliegenden Antrag der Fraktion GRÜNE eingehen.