Protokoll der Sitzung vom 08.12.2004

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Blenke CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Rech.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Oelmayer, Sie können ohne Murren und ohne einen Rest von Zweifel diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Ich darf zusammenfassend sagen: Der Anregung des Landesbeauftragten für den Datenschutz ist in Abstimmung mit dem Finanzministerium und mit dem für das Krankenhausgesetz federführenden Sozialministerium Rechnung getragen worden. Insoweit muss ich wohl auch nicht näher darauf eingehen.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Sehr erfreulich!)

Hier wurde schon alles Wesentliche gesagt, nur, wenn ich es recht sehe, zur Änderung des Landespersonalausweisgesetzes noch nicht, obwohl sich die Redner hier schon verschiedentlich die Bälle zugespielt haben. Dazu sage ich dann noch zwei Sätze.

Aber vorweg möchte ich noch eine Anmerkung machen. Es ist mir sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass durch diesen Gesetzentwurf, also durch die moderne Kommunikationsmöglichkeit, niemandem der Gebrauch dieser neuen Kommunikationsform aufgezwungen wird. Dies will ich betonen, weil es natürlich noch einige gibt, die – ich würde mich dazuzählen – noch nicht so im Handling geübt sind. Mit dem Gesetzentwurf soll nur sichergestellt werden, dass die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ledig

lich dann gilt, wenn der Empfänger – das gilt sowohl für den Bürger als auch für die Behörde – zuvor selbst einen Zugang für elektronische Dokumente bewusst eröffnet hat. Das wird niemandem aufgezwungen; das halte ich für wichtig.

Jetzt zu den Änderungen des Landespersonalausweisgesetzes nur wenige Sätze. Wir heben dort § 5 Abs. 3 auf. Diese Regelung bezieht sich auf das alte Betreuungsrecht. Nach heutigem Recht kann der Betreute grundsätzlich selbst einen Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises stellen. Nur in den Fällen – aber das sind eher seltene Fälle –, in denen dies zu den Aufgaben des Betreuers gehört, beispielsweise weil der Betreute kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, hat der Betreuer den Antrag zu stellen oder seine Einwilligung zur Antragstellung durch den Betreuten zu erteilen. Aber dies ergibt sich aus den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes. Die genannte Vorschrift ist deshalb aufzuheben, und dies tun wir. Damit erfolgt auch eine Bereinigung, die ich für erforderlich halte – nichts Bedeutendes, aber gesetzestechnisch richtig.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Und ein Schritt zu mehr Bürgernähe, Herr Minister!)

Insgesamt natürlich ein Schritt zu mehr Bürgernähe. Aber diese Bereinigung des Landespersonalausweisgesetzes hat andere Gründe.

Ich danke Ihnen für Ihre signalisierte Zustimmung.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der FDP/DVP und der Grünen)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Abg. Theurer FDP/DVP: Ich hätte aber die Frage an Herrn Oelmayer, ob er jetzt mit Murren zu- stimmt! – Gegenruf des Abg. Oelmayer GRÜNE: Murrfrei!)

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/3661.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/3780. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Kann ich über den Gesetzentwurf im Ganzen abstimmen lassen? –

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Ja, wir bitten darum!)

Das ist der Fall.

Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 13/3661 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Dem Gesetzentwurf wurde einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 8. Dezember 2004 das folgende Gesetz beschlossen:“.

(Stellv. Präsidentin Beate Fauser)

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Anpassung des Verwaltungsverfahrensrechts an die moderne elektronische Kommunikation und zur Änderung des Landespersonalausweisgesetzes (Elektro- nik-Anpassungsgesetz – EAnpG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt.

Meine Damen und Herren, da aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und anderer Gesetze die Fundstellenangabe in den Einleitungssätzen der Artikel 5 und 6 des Elektronik-Anpassungsgesetzes geändert werden muss, bitte ich um Ihre Zustimmung, dass die Regierung ermächtigt wird, die entsprechende Fundstellenänderung bei der Veröffentlichung im Gesetzblatt vorzunehmen. –

(Abg. Fischer SPD: Das hat Herr Birzele schon ge- macht!)

Sie stimmen dem zu. Ich danke Ihnen.

(Abg. Fischer SPD: Zum zweiten Mal heute; das hält besser!)

Damit ist Tagesordnungspunkt 6 erledigt.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Reform der Staatlichen Vermögensund Hochbauverwaltung Baden-Württemberg – Drucksache 13/3720

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 13/3787

Berichterstatterin: Abg. Heike Dederer

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Die Berichterstatterin wünscht das Wort nicht.

Ich erteile in der Allgemeinen Aussprache Herrn Abg. Dr. Scheffold das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute in zweiter Lesung über die Umstrukturierung der Vermögensund Hochbauverwaltung. Die Landesregierung schlägt hierzu einen eigenständigen Betrieb „Vermögen und Bau Baden-Württemberg“ vor. Wir haben hierüber schon in der ersten Lesung ausführlich gesprochen; deswegen will ich mich wirklich sehr kurz fassen.

Die Zusammenarbeit der Leitung und der Ämter wird durch die geplante Umstrukturierung verbessert. Der Betrieb wird

konsequent betriebswirtschaftlich umstrukturiert. Es wird aufgebaut auf den Einsparungen, die wir in der Vergangenheit schon gehabt haben. Seit 1993 sind 1 000 Stellen abgebaut worden. Trotzdem wird die gute Qualität unserer Hochbauverwaltung fortgeführt werden können. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat der Finanzausschuss diesem Gesetzentwurf auch bei nur einer Gegenstimme zugestimmt.

Die Fraktion GRÜNE hat eine Reihe von Änderungswünschen eingebracht; ich möchte darauf kurz eingehen.

Sie verlangen, dass die Worte „Vermögen und Bau BadenWürttemberg“ in Artikel 1 des Gesetzentwurfs durch die Worte „Immobilienmanagement Baden-Württemberg“ ersetzt werden. Wir halten das zwar für machbar, aber es stellt sich für uns die Frage, worin hier die sachliche Verbesserung liegen soll. Deswegen glauben wir, dass es bei der vorgesehenen Bezeichnung bleiben sollte, zumal es nicht nur um Immobilienmanagement von Liegenschaften, sondern eben auch um die Hochbauverwaltung geht.

Das Wort „Amt“ möchten Sie durch „Niederlassung“ ersetzt haben. Hierzu ist zu bemerken – und das ist auch ein wesentlicher Punkt –, dass es sich weiterhin um einen Teil der Landesverwaltung handelt. Es liegt ja auch in unserem parlamentarischen Interesse, dass wir Einfluss auf das haben, was in diesem Teilbereich der Verwaltung geschieht. Deswegen halten wir auch diesen Änderungsvorschlag nicht für sinnvoll.

Schließlich schlagen Sie vor, dass ein § 4 (neu) eingefügt wird, in dem – ähnlich wie beim Verwaltungsstruktur-Reformgesetz – eine Effizienzrendite und eine Einsparung vorgesehen werden. Das ist in der Sache sicherlich richtig, aber dieser Paragraf ist an dieser Stelle mit Sicherheit nicht mehr angebracht. Wir haben in der Vergangenheit drei wichtige Bereiche gehabt, in denen Einsparungen erzielt worden sind: Zunächst ist der Personalbestand seit 1993 schon um 1 000 Stellen reduziert worden. Dann wurde bereits 1998 die Aufteilung zwischen den Betrieben vorgenommen. Drittens ist in der Vergangenheit auch die Zahl der Ämter reduziert worden: immerhin von 38 auf 21 im Jahr 1998. Jetzt machen wir in einem dritten und letzten Schritt einen einheitlichen Betrieb. Daran sehen Sie, dass eine ganze Reihe von Effizienzmaßnahmen schon umgesetzt worden sind und wir deswegen keine Notwendigkeit haben, hier eine zusätzliche Effizienzrendite zu erzielen.

Schließlich verlangen Sie in einem § 5 ergänzende Regelungen: „Der Landesbetrieb bezieht private Unternehmen, soweit dies möglich und wirtschaftlich ist, in die Erfüllung seiner Aufgaben ein.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das ist nicht notwendig,

(Abg. Rust SPD: Das ist eine Selbstverständlich- keit!)