Stefan Scheffold

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 19. März 2002, also vor dreidreiviertel Jahren, fand die erste Sitzung des FlowTexUntersuchungsausschusses statt. Dieser Ausschuss wird sicherlich in die Geschichte dieses Landtags eingehen. Es war der längste Untersuchungsausschuss, es war zugleich der umfangreichste Untersuchungsausschuss, und es war auch der teuerste Untersuchungsausschuss:
48 Sitzungen, 78 Beweisbeschlüsse, 114 vernommene Zeugen, 1 800 ausgewertete Akten, 1 154 Berichtsseiten, hohe Personalkosten und enorme Kosten für das Kopieren der Akten in fünffacher Ausfertigung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, umgekehrt kann man aber auch feststellen: Wir sind mit dieser enormen und umfangreichen Aufklärungsarbeit dem größten Wirtschaftskriminalitätsfall in der deutschen Nachkriegsgeschichte gerecht geworden.
Der zugrunde liegende Sachverhalt ist einfach und soll kurz dargestellt werden:
Von 1991 bis Februar 2000 verkauften Manfred Schmider und weitere Mittäter mehrere tausend nicht existente Bohrsysteme an Leasinggesellschaften und Banken. Die Folge war ein strafrechtlich relevanter Schaden von etwa 1,5 Milliarden DM.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 7. März 2002, als im Landtag über den Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses beraten wurde, war für die Opposition folgender Vorwurf ausschlaggebend – ich zitiere aus der damaligen Pressemitteilung vom 4. Januar 2002 –:
Entgegen allen Dementis der Landesregierung zeigen sich für die SPD-Landtagsfraktion im FlowTex-Skandal nun doch mehr und mehr „schützende Hände“.
In der „Heilbronner Stimme“ vom 10. Mai 2002 heißt es:
Ich habe von Anfang an mit „sizilianischen Verhältnissen“ gerechnet.
So Abg. Maurer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es handelte sich um ungeheure Vorwürfe, die hier erhoben worden sind. Es wurde der Vorwurf von der „Bananenrepublik“ geäußert, der auch wörtlich einmal in dieser Weise fiel.
Es wurde der Vorwurf erhoben, Mitglieder der Landesregierung oder Politiker des Landes seien käuflich, seien Spielbälle von Wirtschaftsunternehmen oder von Wirtschaftsbossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was hat die umfangreiche Beweisaufnahme und Aktensichtung mit Blick auf diese „schützenden Hände“ nun ergeben?
Um gleich das wichtigste Ergebnis des Ausschusses vorwegzunehmen: Nichts, nichts, aber auch rein gar nichts.
Es fanden sich keinerlei belegbare Anhaltspunkte für eine Einflussnahme der Politik auf die handelnden und ermittelnden Beamten. Weder die Zeugenvernehmungen noch die Auswertungen der zahlreichen Akten erbrachten derartige Anhaltspunkte.
Übrigens, meine sehr verehrten Damen und Herren: Zu diesem Ergebnis kam nicht nur die CDU-Landtagsfraktion. Dazu kam auch die Landespolizeidirektion Karlsruhe in ihrem Abschlussbericht. Darin heißt es – ich zitiere –:
Im Verlauf des Strafprozesses gegen Manfred Schmider und Dr. Klaus Kleiser... wurden durch die Presse mehrfach Vorwürfe laut, sie hätten wegen politischer Einflussnahmen (schützende Hände) nicht ordnungsgemäß ermittelt bzw. geprüft.... Gerade die Abhandlung dieser vorerwähnten Punkte in Vernehmungen und Befragungen erfolgte... im Zusammenwirken mit Staatsanwalt Seiler von der Staatsanwaltschaft Mannheim. Dieser wird bestätigen können,
ich zitiere weiter wörtlich –
dass keinerlei konkrete Anhaltspunkte auf irgendwelche politische Einflussnahmen bei den Befragungen und Vernehmungen behauptet wurden.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole es: Es gab keinerlei Anhaltspunkte für irgendwelche politische Einflussnahmen.
Es ist übrigens auch interessant, sich in diesem Zusammenhang den Bericht der SPD und der Grünen vor Augen zu halten. Denn in diesem Bericht heißt es an mehreren Stellen, dass „erwartungsgemäß“
keine Beweise für „schützende Hände“ gefunden werden konnten.
Ich zitiere exemplarisch aus Seite 946 des Berichtsteils:
Die Frage, ob von übergeordneter Stelle Einflussnahme auf die strafprozessualen Entscheidungen genommen wurde, wurde erwartungsgemäß von allen dazu vernommenen Zeugen verneint.
Oder auf Seite 979:
Einen Beweis dafür haben wir – erwartungsgemäß – nicht gefunden.
Meine Damen und Herren von der Opposition, man fragt sich dann natürlich schon: Warum wurde überhaupt im Rahmen eines Untersuchungsausschusses ermittelt, wenn das Ergebnis gerade für Sie schon von vornherein feststand? Wofür eine aufwendige Beweisaufnahme, wenn Sie mit allem schon von vornherein gerechnet haben?
Ohnehin überzeugt der Bericht der SPD und der Grünen an manchen Stellen wenig. Er ist für über drei Jahre andauernde Ermittlungen zu mager und weist rechtliche Fehler auf. So schreiben Sie auf Seite 963:
Kern des strafrechtlich vorwerfbaren Verhaltens, das... den objektiven Tatbestand einer versuchten Strafvereitlung im Amt erfüllt...
Ich kann das gern wiederholen, Herr Kollege Oelmayer. Der Satz würde aber auch dann nicht verständlicher werden, weil nämlich eine versuchte Tat nicht die Erfüllung eines objektiven Tatbestands beinhalten kann.
Noch fehlerhafter war die ursprüngliche Berichtsfassung der Opposition, die in der 48. Sitzung beraten und aufgrund unserer Ausführungen richtig gestellt wurde. Dort wurde nämlich lapidar behauptet, eine Anzeigepflicht der Finanzämter gegenüber der Staatsanwaltschaft für nicht steuerliche Straftaten ergäbe sich klar aus dem Gesetz, und zwar aus § 116 der Abgabenordnung. Schon beim einfachen Lesen kann man feststellen, dass es sich genau umgekehrt verhält: dass dort eine Anzeigepflicht der Behörden gegenüber den Finanzämtern für Steuerdelikte festgelegt ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte klar betonen: Ich finde es gar nicht so schlimm, wenn derartige Fehler gemacht werden. Mich stören aber die Überheblichkeit und die Gnadenlosigkeit, mit denen gleichzeitig das Verhalten einzelner Beamter im FlowTex-Untersuchungsausschuss rigoros verurteilt wurde.
Ich darf Sie in diesem Zusammenhang an die Äußerungen der SPD in der Pressekonferenz vom 6. Mai 2002 zur Frage der Erkennbarkeit des Betrugssystems erinnern. Ich zitiere die „Schwäbische Zeitung“ vom 7. Mai 2002: „Der Dümmste hätte das merken können.“ Nichts davon ist richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wir haben bei unseren Untersuchungen als CDU-Fraktion festgestellt, dass von Einzelpersonen zweifellos Fehler bei der Bearbeitung des Falles FlowTex gemacht wurden. Ich möchte aber vorab betonen: Es handelte sich um Nachlässigkeit und um Fehlbewertungen einzelner Beamter. Strafrechtlich vorwerfbares Verhalten eines Einzelnen ist bisher nicht festgestellt worden.
Ich möchte im Einzelnen einige Punkte benennen:
Erstens: Nicht bestätigt hat sich beispielsweise, dass Beamte aus Baden-Württemberg Steuerfahnder aus Thüringen gezielt zum Schutz von Manfred Schmider von Ermittlungen abgehalten hätten. Dies wurde in Presseberichterstattungen anfänglich eindeutig und einseitig so behauptet.
Zweitens: Die mehrfachen Einstellungen der Ermittlungsverfahren gegen Manfred Schmider wegen einer möglichen Beteiligung an dem Raubüberfall waren vertretbar.
Drittens: Fehlerhaft war die steuer- und strafrechtliche Behandlung der Scheingeschäfte zwischen den Brüdern Schmider aus den Jahren 1988 bis 1992. Die Verfahrenseinstellungen in diesem Zusammenhang waren nicht vertretbar. Anhaltspunkte für bewusst fehlerhaftes Verhalten der Beamten zugunsten des Herrn Schmider sind nicht ersichtlich. Vielmehr handelt es sich um eine schwierige Vorschrift, die hier falsch eingeschätzt wurde.
Viertens: Ermittlungen in den Jahren 1996 bis 1999 anlässlich einer Selbstanzeige und eingegangener anonymer Anzeigen ergaben Bearbeitungsfehler der Betriebsprüfung, der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaften in BadenWürttemberg und Thüringen.
Fünftens: Es wurden Verstimmungen zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei deutlich. Gründe dafür waren aber persönliche Differenzen. Die Behauptung, unbequeme und übereifrige Polizeibeamte seien auf Drängen der Justiz an weiteren Ermittlungen gehindert worden, hat sich als haltlos herausgestellt.
Sechstens: Als unberechtigt erwiesen sich Vorwürfe der Polizei an der Ermittlungsführung der Staatsanwaltschaft Mannheim in dem Betrugsverfahren gegen Manfred Schmider aus dem Jahr 2000.
Siebtens: Nicht zu beanstanden ist auch, dass im Rahmen der Ermittlungen gegen Staatsanwälte ein Wechsel in der Zuständigkeit der Mittelbehörde von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hin zur Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart für nicht erforderlich gehalten wurde.
Achtens: Vertretbar war auch der Abschluss eines Strafverfahrens gegen Matthias Schmider im Wege eines Strafbefehls mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2,4 Millionen DM. Zu berücksichtigen ist hierbei insbesondere, dass der zuständige Richter gesagt hat: Wenn man in dieser Frage ein Hauptverfahren durchgeführt hätte, dann hätte es eine weniger schwere Strafe gegeben. Matthias Schmider wurde also mit dem Strafbefehl eine schwerere Strafe gegeben; Matthias Schmider wurde in diesem Fall gerade nicht mit Samthandschuhen angefasst.
Neuntens: Zu kritisieren ist die zum Teil mangelnde Distanz verantwortlicher Banker zu Manfred Schmider. Es untergräbt auch das Ansehen einer Bank, wenn man sich in dieser Weise verhält.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als CDUFraktion haben aus diesen Fehleinschätzungen und Nachlässigkeiten konkrete Verbesserungsvorschläge abgeleitet.
Wir sagen beispielsweise erstens, dass frühzeitig eine enge Zusammenarbeit der Strafverfolgungsorgane sichergestellt sein muss. Die Staatsanwaltschaft muss im Einklang mit dem Steuergeheimnis frühzeitig, also schon zu Beginn der Ermittlungen, in die Strafsache eingebunden werden.
Zweitens: Es ist eine Sicherstellung der Einhaltung strafprozessualer Grundsätze bei der Aktenführung herbeizuführen.
Drittens: In Großfällen dieser Art sind frühzeitig eine hinreichende Aufsicht und Koordination sicherzustellen.
Viertens: Die steuerrechtliche Sachkunde bei der Staatsanwaltschaft ist möglicherweise zu verbessern. Das hat sich in zahlreichen Beweisaufnahmen ergeben. Ferner ist auch die strafprozessuale Sachkunde innerhalb der Finanzbehörde, also auf der Gegenseite, zu verbessern.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, entscheidend ist für mich: Trotz der aufgezeigten Nachlässigkeiten und Fehlbewertungen und trotz der notwendigen Verbesserungsvorschläge gibt es überhaupt keinen Grund, schlecht von der Verwaltung und der Justiz in Baden-Württemberg zu sprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Beamtinnen und Beamten gilt mein großer Respekt und vor allem mein uneingeschränktes Vertrauen. Ich habe Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Fahrlässigkeiten oder Fehler Einzelner können ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Verwaltung in keiner Weise begründen.
Das gilt vor allem, wenn man sich vergegenwärtigt, dass es sich beim FlowTex-Fall um einen Großfall handelt, der auch wegen der Auslandsberührung mit besonderen Schwierigkeiten verknüpft war, und deshalb von vornherein nicht ausgeschlossen werden kann, dass Einzelnen Fehler bei der Ermittlung unterlaufen.
Ein zweiter Aspekt betraf die Umfrageaffäre. Sie war im Grunde nur ein Zufallsprodukt. Sie war kein Ermittlungserfolg des Untersuchungsausschusses, sondern wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft durch aufmerksame Ermittlungstätigkeit aufgeklärt und ans Tageslicht gebracht. Der Untersuchungsausschuss hat in diesem Zusammenhang eine auffällig hohe Zahl von Erinnerungslücken festgestellt. Besonders bezeichnend waren auch die weitschweifigen und wenig aussagekräftigen Angaben des Zeugen Hunzinger und seiner Mitarbeiter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang laufen noch Strafverfahren, die sich mit dem Abschluss des FlowTex-Untersuchungsausschusses am heutigen Tage möglicherweise dann erledigen werden.
Zur Arbeit des Ausschusses möchte ich sagen, dass sie überwiegend von einem sehr hohen Aufklärungsinteresse aller beteiligten Parteien gekennzeichnet war. In den Ausschusssitzungen ging es zumeist sehr sachlich zu, was die Arbeit insgesamt sehr erleichtert hat. Auch dem Vorsitzenden möchte ich an dieser Stelle für die sachliche Aufklärungsarbeit im Ausschuss danken.
Allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, hätte ich mir einen anderen und zurückhaltenderen Umgang mit der Presse gewünscht. Es spricht nicht für großen Aufklärungswillen, wenn gegenüber der Presse eine Vorwegnahme
der Beweiswürdigung stattfindet und Vorverurteilungen vorgenommen werden. Vor allem halte ich es für eminent wichtig, dass die Grundsätze des Rechtsstaats beachtet werden und vor allem das Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen nicht infrage gestellt wird. Die SPD sprach im Zusammenhang mit der Auskunftsverweigerung einzelner Finanzbeamter von „sizilianischen Verhältnissen“ und einer „Omertà des Schweigens“.
Das eine Zitat habe ich Ihnen vorhin schon genannt. Das andere Zitat stammt aus dem „Südkurier“ vom 7. Mai 2002:
Wenn die Omertà hält, ist das auch ein Befund.
So Abg. Ulrich Maurer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht derjenige, der sich auf rechtsstaatliche Grundsätze wie das Auskunftsverweigerungsrecht beruft, handelt sizilianisch, sondern derjenige, der sie in Zweifel zieht.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, füge ich hinzu: Das Auskunftsverweigerungsrecht gilt auch für Regierungsmitglieder. Auch ein Regierungsmitglied, das sich bei wahrheitsgemäßer Auskunft gegenüber dem Parlament der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde, hat ein Auskunftsverweigerungsrecht und findet beim Bundesverfassungsgericht Schutz. Das sollten gerade wir Parlamentarier nicht infrage stellen.
Herzlichen Dank.
So ist es, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der ursprüngliche Staatsvertrag hatte das Ziel, ein Begleitprogramm zur Fußballweltmeisterschaft aus Mitteln der Oddset-Sportwetten zu unterstützen. Das ist ein altes Anliegen, das seit den Olympischen Spielen 1972 und der Fußball-WM 1974 eine gute Tradition hat.
In den vergangenen Jahren waren die Erträge aus den Oddset-Wetten allerdings eher rückläufig, sodass die dem DFB aus dem Staatsvertrag tatsächlich zugeflossenen Mittel deutlich hinter den ursprünglichen Berechnungen und Erwartungen zurückgeblieben sind.
Um die Erträge und damit die Finanzierung des Begleitprogramms zu verbessern, soll der Staatsvertrag daher mit dem vorliegenden Gesetz geändert werden. Geändert wird die Berechnungsgrundlage für die dem Begleitprogramm zufließenden Mittel. Statt bisher das Jahr 2001 als Basisjahr für den DFB-Anteil heranzuziehen, soll jetzt das Jahr zwischen 2001 und 2003 als Basisjahr dienen, das die niedrigsten Umsätze aufweist, sodass sich die Abführung an den DFB verbessert.
Dies ist für Baden-Württemberg das Jahr 2003.
Diese Veränderung wird von der CDU-Fraktion unterstützt. Denn wir unterstützen auch die mit dem Begleitprogramm des DFB vorgesehenen Zwecke und Veranstaltungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein anderes Thema, das mit dem Staatsvertrag mittelbar verknüpft ist, ist die durch die geänderte Rechtsprechung verursachte allgemeine Entwicklung der Situation auf dem Wettmarkt, das heißt die weitere Entwicklung privater Anbieter und dabei auch ganz konkret die Äußerung des DFB, eine eigene Sportwette veranstalten zu wollen. Die Problematik liegt schlicht und ergreifend darin, dass der DFB nun einmal für den Profisport auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber auch für den Breitensport und den ehrenamtlichen Sport zuständig ist und diese beiden Zwecke oft auch einen gewissen Zwiespalt aufweisen und für den DFB Schwierigkeiten bringen. Wir haben in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag eingebracht, von dem wir meinen, dass ihn alle Fraktionen unterstützen sollten.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich jetzt gerne den Beginn der Erklärung des Bundespräsidenten zitieren. Aber nun bin ich daran erinnert worden, dass man das in der Aktuellen Debatte nicht tun darf. Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie sich noch an die Eröffnung der Ansprache des Bundespräsidenten erinnern, in der er dann Neuwahlen angesetzt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Deutschland ist in einer dramatischen Schieflage. Dies ist die Tatsache, die er am Anfang seiner Ausführungen benannt hat. Deutschland steht mit dem Rücken zur Wand, und deswegen hat der Bundespräsident Neuwahlen anberaumt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dafür, dass Deutschland mit dem Rücken zur Wand steht,
sind die Bundesregierung und Rot-Grün verantwortlich.
Deswegen bin ich davon überzeugt, dass wir am 18. September unter der Führung der CDU eine gute und bessere Regierung erhalten werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die heutige Aktuelle Debatte steht unter dem Stichwort Mehrwertsteuererhöhung. Ich halte das von vornherein für völlig verkürzt.
Die Debatte muss im Hinblick auf die Frage geführt werden: Was ist in Deutschland die richtige Strategie für die Zukunft? Was ist das richtige steuer- und arbeitsmarktpolitische Gesamtinstrument, um Deutschland wieder flottzumachen? Dafür hatten und haben Sie keine Konzepte.
Wir haben ein schlüssiges und ehrliches Gesamtkonzept vorgelegt.
Das ist der Unterschied, Herr Kollege Drexler. Darauf kommt es uns an.
Sie sprechen immer sehr gern von sozialer Gerechtigkeit; das ist Ihr hauptsächliches Thema. Aber ich frage Sie: Ist es sozial gerecht und gut, dass die Unternehmen aus Deutschland abwandern und dass wir in Deutschland mittlerweile 5 Millionen Arbeitslose haben? Deutschland ist ein Land, in dem jeden Tag 1 500 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wegfallen – jeden Tag, und das seit drei Jahren, Herr Kollege Drexler.
Das ist die soziale Schieflage in Deutschland.
Dass wir in Deutschland immer weniger sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse haben, ist das Problem bei der Rente, bei der Gesundheit und bei den Kosten für die Arbeitslosen. Da wollen wir unseren Schwerpunkt setzen. Deswegen haben wir ein Programm aufgelegt, bei dem die Lohnnebenkosten gesenkt werden.
Sie haben die Renten angesprochen. Wir haben in Deutschland 26 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Wir haben aber in Deutschland 82 Millionen Einwohner – nicht nur Rentner, sondern auch viele andere, die nicht in die Sozialversicherungen einzahlen. Es sind gerade einmal 32 % der Einwohner sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die etwas für diejenigen, die nichts abführen, in Sozialversicherungen einzahlen.
Dieses Problem belastet natürlich Deutschland insgesamt. Deswegen ist es eine verkürzte Argumentation, wenn Sie sagen, Rentner würden durch eine Mehrwertsteuererhöhung belastet. Ich sage Ihnen, dass bei der zunehmenden Schieflage die Renten nicht mehr sicher sind. Wir sorgen dafür, dass die Renten sicherer werden, und zwar dadurch, dass wir in Deutschland mehr Beschäftigung ermöglichen und mit unserem Gesamtprogramm mehr Abgaben erzielen. Deswegen sehe ich die Debatte, wie Sie sie gerne führen wollten – mit einer „Merkel“-Steuer, wie ich gestern in der Zeitung gelesen habe, und mit anderen Stichworten –, als völlig verfehlt an. Wir werden sachlich aufklären. Ich bin sicher, dass wir in dieser Diskussion auch bestehen werden.
Die Lohnnebenkosten bei der Krankenversicherung betrugen in den Siebzigerjahren noch 10 %, heute sind es 12 bis 14 %. Bei der Rente betrugen die Lohnnebenkosten 16 %, heute etwa 19 bis 20 %. Bei der Arbeitslosenversicherung haben wir sogar eine Verdreifachung der Lohnnebenkosten von 2 auf 6,5 %, und das wurde noch von einer Zurückführung der Leistungen begleitet. Das Arbeitslosengeld wird ständig weniger, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deswegen ist es gut, dass Deutschland durch die CDU die Lohnnebenkosten senken will, insbesondere die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 %. Das wird Deutschland neue Arbeitsplätze bringen,
und das wird Deutschland Wirtschaftswachstum bringen. Darauf kommt es an, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ja, sicher.
Herr Kollege Drexler, die entscheidende Frage, vor der wir stehen, ist: Wie machen wir es in der Zukunft?
Ich kann Ihnen Ihr Programm zitieren. Ihre Forderung nach einer Reichensteuer, sagt Ihr eigener Sachverständiger Rürup, sei eine rein symbolische Handlung. Eine Reichensteuer bringt uns für die öffentlichen Kassen überhaupt nichts.
Das Problem ist, dass Sie für die Zukunft kein Konzept dafür haben, wie Deutschland weiterkommen soll. Deswegen
sage ich in Ergänzung zu dem, was ich schon gesagt habe: Wir erhöhen die Mehrwertsteuer, um diese Möglichkeiten zu schaffen. Wir machen damit auch keine neuen Schulden. Auch das wäre unverantwortlich, nachdem Sie die Schulden in den letzten sieben Jahren maßgeblich erhöht haben. Das können wir uns in Deutschland nicht mehr leisten.
Ich glaube, dass wir ein gutes und richtiges Konzept haben, mit dem wir auch Erfolg haben werden.
Herzlichen Dank.
Frau Landtagspräsidentin, Herr Präsident Frank, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kennen die Finanzprobleme der öffentlichen Hand. Sie beschäftigen uns zunehmend auch in den Debatten hier im Landtag.
Um den Haushalt auszugleichen, hat der Finanzminister im Haushaltsjahr 2002 neue Kredite in Höhe von netto 1,9 Milliarden € aufgenommen; in den Folgejahren liegt die Summe teilweise sogar noch höher, beispielsweise schon im Jahr 2003. Dadurch ist auch die Kreditfinanzierungsquote unseres Landes gegenüber früheren Haushaltsjahren erheblich angestiegen. Das alles macht uns besorgt und wird hier auch zunehmend thematisiert.
In diesem Kontext muss man auch die Denkschrift des Rechnungshofs sehen, meine Damen und Herren. Sie liest sich im Grunde wie eine Anleitung zur Haushaltskonsolidierung des Landes. Die Vorschläge der Finanzkontrolle nennen konkrete Einsparmöglichkeiten für uns. Sie belaufen sich auf eine Höhe von fast 100 Millionen € und betreffen mehr als 300 Personalstellen. Ich will versuchen, einige Punkte anzusprechen.
Zunächst weist der Rechnungshof auf das Einsparpotenzial beim Personal und bei Sachgütern hin. Durch die zentrale Festsetzung und Abrechnung von Reisekosten und durch ein papierloses Verfahren können bis zu 118 Personalstellen abgebaut werden. Damit ließen sich die Kosten immerhin um 8,2 Millionen € jährlich reduzieren. Das Finanzministerium arbeitet bereits an der Umsetzung dieser Empfehlungen des Rechnungshofs.
Rund 200 weitere Personalstellen ließen sich bei der Landesforstverwaltung einsparen, wenn die Verwaltungsarbeit mithilfe der hierfür entwickelten Software verbessert würde. Aufgrund der Verwaltungsstrukturreform ist dies im Übrigen auch ein Vorschlag, der vor allem der kommunalen Seite helfen kann, die Effizienzrendite von 20 % zu erbringen.
Erste Fortschritte bei Einsparungen im Bereich der Gebäudereinigung konnten bereits aufgrund früherer Rechnungshofuntersuchungen erreicht werden. In der aktuellen Rechnungshofdenkschrift gibt es nun einen Vorschlag zu organisatorischen Veränderungen, die weitere Einsparungen möglich machen und an deren Umsetzung ebenfalls bereits gearbeitet wird.
Der Rechnungshof hat schließlich auch Vorschläge zur Organisation und zur Umwidmung von Finanzmitteln vorgelegt, die die Ausstattung der Hochschule für Gestaltung in Karlsruhe verbessern.
Ein zweiter wichtiger Punkt der Rechnungshofdenkschrift betrifft den Umgang mit dem Vermögen des Landes. Mehr denn je verlangt die angespannte Haushaltslage unseres Landes, dass mit diesem Vermögen und mit Steuermitteln sorgsam umgegangen wird. Der Rechnungshof gibt auch hier Anregungen, wie dies geschehen kann. So weist er darauf hin, dass das Land seine Beteiligungen an privaten Gesellschaften und deren finanzielle Ausstattung auf den Umfang beschränken sollte, der für die Wahrung der Landesinteressen erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist nach den Feststellungen des Rechnungshofs bei der Staatlichen Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim beispielsweise darauf zu achten, dass die Kapitalausstattung der GmbH auf das betrieblich erforderliche Maß zurückgeführt wird.
Die Universitätsklinika sollten sich nach einem Beitrag des Rechnungshofs bei der Beteiligung an privaten Gesellschaften zurückhalten und nur in Bereichen tätig sein, die im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenstellung stehen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass hier die strittigen Fragen auch schon durch die Neufassung des Universitätsklinika-Gesetzes geklärt und aufgenommen worden sind.
Der Rechnungshof weist dann zutreffend auch darauf hin, dass bei Repräsentationsausgaben der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Anlass stehen sollte.
Ein weiterer Bereich, mit dem sich der Rechnungshof in der Denkschrift beschäftigt, betrifft die Datenverarbeitung in der Landesverwaltung. Sie müsste und könnte nach Auffassung des Rechnungshofs wirtschaftlicher betrieben werden. Noch beschäftigen sich zu viele Bedienstete an den unterschiedlichsten Stellen mit den gleichen Aufgaben. Der Rechnungshof rät hier zu mehr Zentralisierung, um Doppelarbeit zu vermeiden. Für Datenverarbeitungsprojekte werden zahlreiche externe Berater mit Gutachten beauftragt. Das spricht für Zweifel an der eigenen Leistungsfähigkeit. Der Rechnungshof hat dargelegt, dass ein Teil der Leistungen durch eigenes Personal erbracht werden könnte. Wenn man im Übrigen in Datenverarbeitung investiert, sollte sie auch genutzt werden. Dies gilt beispielsweise für das Informationssystem der Personalverwaltung. Auch hierzu gibt es einen Beitrag des Rechnungshofs, der bedenkenswert ist.
Ein weiterer Punkt der Rechnungshofdenkschrift betrifft die Förderprogramme. Die Förderprogramme müssen immer wieder auf ihre Sinnhaftigkeit hinterfragt werden. Nach einem Beitrag des Rechnungshofs wurde so der Bau eines Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof in Karlsruhe untersucht, für das 745 000 € an Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beantragt wurden. Die vom Rechnungshof angeregte Alternativprüfung hat hierfür eine enorm kostengünstigere Lösung erbracht. Dadurch konnten etwa 700 000 € an Fördermitteln eingespart werden. Der Rechnungshof weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass die Förderkriterien ganz allgemein klarer formuliert werden müssten und dass die Förderung zeitnah den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden sollte. Der Rechnungshof gibt in seiner Denkschrift noch weitere Beispiele.
Das Land könnte nach den Feststellungen des Rechnungshofs auch mehr Einnahmen aus Steuern und Gebühren erzielen. Das wird in einem Beitrag des Rechnungshofs ausgeführt, der sich mit der Einkommen- und der Lohnsteuer sowie den Einnahmen der Notariate befasst. Der Rechnungshof weist etwa darauf hin, dass die Effektivität der Lohnsteueraußenprüfung gesteigert werden sollte. Er weist darauf hin, dass höhere Einnahmen bei der Besteuerung von ausländischem Arbeitslohn zu erwarten sind, wenn die spezialisierten Sachbearbeiter hier stärker eingebunden werden. Auch bei den Notariaten ließen sich Steigerungen bei den Einnahmen aus Gebühren erzielen, wenn die gesetzlich vorgesehenen Einnahmemöglichkeiten voll genutzt würden. Auch das ist ein Diskussionspunkt, den wir an dieser Stelle schon aufgegriffen haben.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die Steuermehreinnahmen aufgrund der Empfehlungen der Finanzkontrolle. Der Rechnungshof und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter haben eine eindrucksvolle Zehnjahresbilanz bei den Steuerprüfungen vorzuweisen. Aufgrund dieser Prüfungen sind in den letzten zehn Jahren zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von mehr als 98 Millionen € in die Finanzkassen geflossen. Außerdem hat die Finanzkontrolle dafür gesorgt, dass zu viel gezahlte Steuern in Höhe von 12 Millionen € an die Bürger erstattet wurden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, in diesem Zusammenhang für das gesamte hohe Haus sprechen zu können, wenn ich sage, dass wir dem Rechnungshof für seine Arbeit und vor allem für seine Unterstützung unserer Arbeit sehr dankbar sind. Ich möchte Sie, sehr geehrter Herr Frank, an dieser Stelle ausdrücklich bitten, diesen Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses weiterzuleiten.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Oelmayer, Sie haben sich um Sachlichkeit bemüht. Ich will dasselbe tun.
Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir uns über Pensionszahlungen für Ministerinnen und Minister unterhalten. Dazu gab es in der Vergangenheit oft unterschiedliche Ansichten. Es gab immer wieder Gesetzentwürfe. Es gab wesentliche Veränderungen, die wir, die CDU, gemeinsam mit der FDP/ DVP im Jahr 1997 und im Jahr 2003 vorgenommen haben. Vor diesem Hintergrund kann man mit Fug und Recht sagen, dass man dieses Thema diskutieren kann und vielleicht auch immer wieder neu diskutieren muss, weil sich die Zeitumstände verändern, weil vielleicht auch bei der Lebensarbeitszeit andere Regelungen gefunden werden müssen, natürlich dann auch für Politikerinnen und Politiker.
Aber ich glaube, dass in der Vergangenheit auf diesem Themenfeld bereits sehr viel geleistet worden ist, und deswegen bin ich der Meinung – ich will das nachher auch gern näher begründen –, dass im Augenblick kein akuter Handlungsbedarf besteht.
Ich glaube, man muss zunächst einmal etwas herausstellen, was Sie nicht gesagt haben: Wir müssen bei Politikern und Politikerinnen, bei Ministern und Ministerinnen natürlich in allererster Linie das Gesamteinkommen sehen. Die entscheidende Frage ist ja: Wie viel soll ein Politiker verdienen? Das ist die Frage, die dahinter steht. Ich kann nicht das Aktivgehalt von der Pension abtrennen. Die Regelungen sind teilweise miteinander verknüpft. Die Regelungen in den Ländern sind unterschiedlich, aber sie sind auch in ihrer Gesamtheit zu sehen. Das ist ein Punkt, der von Ihnen bisher gar nicht angesprochen worden ist.
Ich sehe durchaus, dass Sie als Fraktion relativ kontinuierlich in diesen Fragen gearbeitet haben. Ein paar Dinge will ich später noch ansprechen, die hinterfragt werden müssen. Sie haben hier in den vergangenen zehn Jahren durchaus eine gewisse kontinuierliche Linie gezeigt.
Nein, Herr Kollege Oelmayer, wir folgen der Linie nicht mit einem riesigen Timelag, sondern wir haben unsere eigene Meinung. Wir haben die Änderungen vorgenommen, die wir für angemessen, richtig und zwingend erachtet haben.
Ich will damit beginnen, dass Sie sagen, die Altersgrenze für die Auszahlung sollte 65 Jahre sein. Übrigens, Herr Kollege Oelmayer, haben Sie noch vor wenigen Jahren, nämlich im Jahr 2003, selbst nur von 60 Jahren gesprochen. Das ist ja auch eine relativ kurzfristige Änderung, die Sie vorschlagen.
Zwei Jahre. So lange ist das auch wieder nicht her.
Da haben Sie auch einen Änderungsbedarf gesehen.
Bei der Ersten Beratung haben Sie noch davon gesprochen, dass es dem Versorgungssystem entspreche, dass 65 Jahre das Regelalter für die Pension sein solle, aber Sie haben mit keinem Wort die Unterschiede erwähnt. Ein Beamter ist in einer ganz anderen Lebenssituation als eine Ministerin oder ein Minister. Das sind völlig unterschiedliche Lebenssachverhalte. Der Minister oder die Ministerin ist in aller Regel eben nicht auf Lebenszeit, sondern sehr viel kurzzeitiger in diesem Amt und unterliegt politischen Unsicherheiten. Deshalb glaube ich nicht, dass Sie das eine mit dem anderen verknüpfen können und Regelungen einfach übertragen können.
Sie haben darauf hingewiesen, dass es in anderen Ländern anders gehandhabt wird, und in diesem Zusammenhang auf Bayern verwiesen. Das ist zutreffend. Bayern hat die Regelung, die eine Altersgrenze von 65 Jahren vorsieht, tatsächlich bekommen, allerdings erst vor sehr kurzer Zeit,
wobei es in Bayern aber auch so ist, dass die Dauer der Amtszeit eines Ministers berücksichtigt wird. Das heißt, wenn ein Minister zehn Jahre lang im Amt war, ist er auch in Bayern schon mit 60 Jahren berechtigt, ein Ruhegehalt zu beziehen.
Wenn ich die anderen Länder ansehe, stelle ich fest: Berlin, ein Profiteur im Länderfinanzausgleich, leistet sich beispielsweise ein üppigeres Gehalt, und in Rheinland-Pfalz liegt die Altersgrenze mit 55 Jahren noch niedriger als in Baden-Württemberg. Ich glaube, wir liegen in dieser Bandbreite richtig und gut.
Ich darf noch auf einen Gesichtspunkt hinweisen, auf den Sie überhaupt nicht eingegangen sind: Wir haben eine Mindestamtsdauer von fünf Jahren, die erfüllt sein muss, bevor bei uns jemand eine Pension erhält. Das ist eine sehr, sehr scharfe Regelung, die es in keinem anderen Bundesland gibt und die durchaus auch abgeänderte Argumentationslinien erlaubt. Bremen hat nur zwei Jahre, Rheinland-Pfalz hat nur zwei Jahre, Schleswig-Holstein – Frau Simonis – hat nur zwei Jahre. Es gibt also eine ganze Reihe von Begründungen, um an den bisherigen Regelungen festzuhalten.
Sie sind übrigens auch eine Begründung dafür schuldig geblieben, warum Sie die Zahl der Amtsjahre überhaupt nicht berücksichtigt sehen wollen. Es gibt kein Bundesland – auch beim Bund ist es nicht so –, in dem die Amtsjahre keine Rolle spielten. Sie haben hier eingeführt und davon gesprochen, jemand solle einfach generell erst mit 65 Jahren seine Pension bekommen.
Ein zweiter Punkt ist die Absenkung des Sockelbetrags. Herr Kollege Oelmayer, da sind wir mittlerweile auf der Linie, dass wir die beamtenrechtlichen Regelungen übernommen haben. Für die Ministerinnen und Minister gilt kein anderer Sockelbetrag – nämlich die 38,27 % – als für Beamte. Deshalb stehen wir hier eigentlich nicht unter Begründungszwang.
Hinzu kommt das Argument, das ich gerade schon genannt habe: Wenn jemand überhaupt erst nach fünf Jahren eine Pension bekommt, ist das auch etwas, was in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden muss.
Beim Höchstbetrag waren Sie selbst noch vor zwei Jahren bei 74 %. Im Jahr 1997 waren Sie noch bei 74 %, und 1992 waren Sie bei 75 %. Jetzt fordern Sie 70 % und begründen dies damit, dass es an den Beamtenbereich angepasst werden solle. Im Beamtenbereich gelten aber 71,75 %. Deshalb fehlt eigentlich auch hier die Begründung für das, was Sie hier vorschlagen. Im Übrigen haben alle Länder diese 71,75 %, sodass wir uns hier wirklich in guter Gesellschaft befinden.
Bei der Kürzung der Übergangsgelder haben Sie Ansätze, die man durchaus vertreten kann. Wenn Sie aber auf der anderen Seite das Mindestübergangsgeld auf drei Monate kürzen wollen, muss man auch einmal fragen, was für ein Sachverhalt da eigentlich zugrunde liegt und ob es diese Fälle, in denen das überhaupt virulent wird, eigentlich gibt. Vor diesem Hintergrund ist die Diskussion, die wir hier führen, eigentlich doch eher theoretischer Natur.
Im Übrigen – auch dies zu den Übergangsregelungen –: Schleswig-Holstein als wesentlich finanzschwächeres Land hat eine unserer Regelung entsprechende Regelung, Mecklenburg-Vorpommern als wesentlich finanzschwächeres Land ebenfalls, ebenso Sachsen-Anhalt. Ich glaube, dass unsere Regelung eine gute Begründung hat.
Jetzt noch ein Punkt, an dem ich Sie persönlich ansprechen möchte: Noch im Jahr 1997 hatten Sie zur Anrechnung des Erwerbseinkommens auf die Übergangsgelder gesagt, bei diesem Tatbestand müsse es Vertrauensschutz geben, sodass es nicht sofort abgeändert werden könne. Jetzt, wo es um die Länge des Zeitraums für die Übergangsgelder geht,
fordern Sie plötzlich eine Sofortlösung und sagen, wir bräuchten keinen Vertrauensschutz mehr. Herr Kollege Oelmayer, auch das ist noch von Ihnen zu begründen.
Der Altersehrensold ist sicherlich nicht das größte Problem, vor dem Baden-Württemberg steht. Ich glaube, es gibt gar keinen Fall, in dem diese Regelung überhaupt Anwendung gefunden hätte. Mit dieser Begründung können Sie natürlich zur Abschaffung dieser Regelung auffordern, aber ich glaube, es wäre eigentlich übertrieben, wenn wir jetzt im Einzelfall an diese Regelung herantreten würden. Ich glaube, das Sinnvollste ist – und das sollten wir auch tun –,
uns an dem, was derzeit gesprochen wird, zu orientieren – wir sprechen ja derzeit darüber, gegebenenfalls auch die Abgeordnetendiäten einer Überprüfung zu unterziehen – und in diesem Zusammenhang die Pensionsregelungen zu überprüfen.
Ich glaube, dass es, wenn wir dieses Themenfeld in gemeinsamen Gesprächen abgearbeitet haben,
dann möglicherweise auch Sinn macht, bei den Ministerinnen und Ministern eine Anpassung vorzunehmen, falls wir bei den Abgeordneten zu einer Veränderung kommen. Aber im Augenblick besteht aus unserer Sicht kein Abänderungsbedarf.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschland befindet sich in einer wirtschaftlich schwierigen Gesamtsituation. Das hat natürlich auch auf die Aufstellung des Haushalts unseres Landes Baden-Württemberg Auswirkungen. Es war eine schwierige Haushaltsaufstellung, die wir in den letzten Monaten durchführen mussten. Wichtige Änderungen wurden mit der Regierung intensiv diskutiert und dann im Finanzausschuss gemeinsam mit der FDP/DVP beschlossen. Wir haben – auch hier in diesem Parlament in den Haushaltsberatungen nicht – nie geleugnet, dass es kein erfreulicher Haushalt ist, den wir für die Jahre 2005 und 2006 verabschieden müssen. Es gibt eine erhebliche Deckungslücke, nämlich im Jahr 2005 von 3,5 Milliarden € und im Jahr 2006 von 3,7 Milliarden €. Hierzu waren gewaltige Einsparanstrengungen erforderlich. Trotzdem mussten wir eine erhebliche Nettoneuverschuldung in Kauf nehmen. Jeweils ca. 2 Milliarden € neue Schulden je Haushaltsjahr sind eine schwere Hypothek für die Zukunft; das wird von uns uneingeschränkt eingeräumt. Es ist keine Frage: Weniger Schulden wären besser gewesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir leben trotzdem auf keiner Insel und müssen unsere Rahmendaten mit denen in Deutschland und in den anderen Ländern vergleichen. Bei einem Vergleich werden Sie feststellen, dass die Landesverbindlichkeiten pro Einwohner in BadenWürttemberg bei 3 334 €, in Nordrhein-Westfalen mit 5 270 € bald doppelt so hoch und in Rheinland-Pfalz – da
ist es noch mehr – bei 5 466 € liegen. Baden-Württemberg steht im Ländervergleich – das ist gar keine Frage – immer noch gut da.
Wir haben einen verfassungsgemäßen Haushalt aufgestellt. Meine sehr verehrten Damen und Herren insbesondere von den Oppositionsfraktionen, ich hätte mir eigentlich schon einmal gewünscht, dass man das auch positiv hervorhebt,
vor allem, wenn man weiß, dass es Länder gibt, die das nicht schaffen.
Schauen Sie sich einmal an, wie die anderen Länder noch erreichen, dass sie zu einem verfassungsgemäßen Haushalt kommen. Das schaffen sie doch nur, weil sie Bundesergänzungszuweisungen erhalten und weil sie in umfangreichem Maße Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich erhalten. Baden-Württemberg zahlt im Jahr 2005 fast 2 Milliarden € und im Jahr 2006 voraussichtlich ebenfalls fast 2 Milliarden € in den Finanzausgleich ein. Wir zahlen das, was wir an neuen Schulden aufnehmen müssen, an die anderen Länder, damit sie verfassungsgemäße Haushalte erreichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eigentlich ist es nicht Aufgabe der Bürger von Baden-Württemberg, die anderen über Wasser zu halten. Das ist die Wahrheit.
Wir halten auch die Maastricht-Kriterien ein. Auch das hätten Sie in diesen Haushaltsberatungen einmal mit Fug und Recht hervorheben können. Ich hätte das auch erwartet.
Schauen Sie einmal, was Eichel uns alles versprochen hat.
Im Jahr 2002 wollte er die Maastricht-Kriterien einhalten. Dann sind es 3,5 % Defizit geworden. 2003 wollte er sie wieder einhalten: Geworden sind es 3,9 %. 2004 – gestern kam es im Radio und in den Nachrichten – sind es endgültig 3,8 %. Selbst für 2005 hat er bei der Einbringung des Bundeshaushalts noch davon gesprochen, er wolle das Maastricht-Kriterium einhalten. Niemand glaubt mehr daran, nicht einmal die eigene Bundesregierung.
Die Neuverschuldung im Bundeshaushalt, meine sehr verehrten Damen und Herren, verlief folgendermaßen: Für 2002 war im Bundeshaushalt eine Nettokreditaufnahme von 21,1 Milliarden € prognostiziert. Im Nachtrag waren es dann fast doppelt so viel, nämlich 34,6 Milliarden €. Im Jahr 2003 waren es ursprünglich 18,9 Milliarden €. Man
höre: Beim Nachtragshaushalt waren es dann 43,3 Milliarden €! Das waren 130 % mehr Schulden in einem Nachtragshaushalt als ursprünglich vorgesehen! Vergleichen Sie diese Situation einmal mit der in Baden-Württemberg. 2004 hatten wir eine ähnliche Situation mit 80 % zusätzlichen neuen Schulden im Nachtragshaushalt des Bundes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe gelesen, die Bundesregierung plane ein Gesetz über die persönliche Haftung von Managern für falsche Informationen gegenüber dem Kapitalmarkt. Ich kann Ihnen nur wünschen, dass Eichel und Schröder nicht auf die Idee verfallen, sich mit ihren eigenen Zahlen einmal an diesem Gesetz messen lassen zu müssen. Ich glaube, das wäre eine verheerende Entwicklung. Das würde ich ihnen nicht empfehlen. Der „Eiserne Hans“ ist zum „Schuldenbaron“ in Deutschland geworden.
Die Finanzierungslücken in den Haushaltsjahren beruhen zunächst einmal auch auf den rückläufigen Steuereinnahmen, meine sehr verehrten Damen und Herren. 21,8 Milliarden € sind weniger, als wir im Jahr 2003 eingenommen haben. Das sind weniger, als wir im Jahr 2004 eingenommen haben, und das sind sogar 500 Millionen € weniger als im Jahr 1999. Dafür trägt natürlich in allererster Linie die Bundesregierung die Verantwortung.
Es gibt deswegen keine Alternative zu unseren Einsparvorschlägen und Einsparanstrengungen.
In diesem Haushalt haben wir 550 Millionen € bei den Personalausgaben eingespart. Das hat uns nicht gefreut, aber es war dringend und zwingend notwendig. Vor allem haben wir es vermieden, den Beamten ein Sonderopfer zuzumuten. Wir haben lediglich bei den neu eingestellten Beamten die Sonderzuwendung für drei Jahre ausgesetzt. Das ist gerecht, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil sich jedermann überlegen kann, ob er unter diesen Konditionen in den Staatsdienst eintreten will.
Wir haben die Beiträge zur Pflegeversicherung für die Pensionäre ausgedehnt. Auch das ist gerecht, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil es eine Gleichstellung mit den Rentnern bedeutet.
Und wir haben vor allem die Stellenabbauprogramme weitergeführt. Das ist unumgänglich. Die Personalkosten des Landes sind zu hoch. Die 41-Stunden-Woche für Beamte, die schon 2004 beschlossen war, bringt uns Einsparungen von 770 Stellen in den Jahren 2005 und 2006.
Die 41-Stunden-Woche für die neu eingestellten Angestellten und Arbeiter bringt uns ab dem Jahr 2005 115 Stellen
pro Jahr. Die Verwaltungsreform mit der Effizienzrendite wird uns bis zum Jahr 2011 2 000 Stellen bringen. Auch die Verwaltungsreform und die Hochschulreform werden Einsparungen bei den Ministerien und in den Hochschulen mit sich bringen.
Es ist völlig unrealistisch, was Sie dagegen vorschlagen. Sie planen eine Streichung von bis zu 10 000 Stellen bis zum Jahr 2014 – das war der SPD-Vorschlag. Darin beziehen Sie dann schon die Einsparungen bei den Regierungspräsidien und den Landratsämtern aufgrund der Verwaltungsreform ein. Das haben wir ja schon gemacht; das ist schon beschlossen.
Ich weiß gar nicht, was das im Haushalt für die Jahre 2005 und 2006 an Neuerung sein soll. Unsere Vorschläge aufzugreifen und zu integrieren ist wahrlich keine Meisterleistung.
Dann wollen Sie Ministerien abschaffen. Ich weiß nicht, wie das zu einer Personaleinsparung führen soll. Die Ministerien haben Aufgaben, und diese Aufgaben müssen erfüllt werden. Allein damit, dass ich ein Ministerium auflöse, habe ich bei den Personalausgaben überhaupt nichts gewonnen.
Wenn man sich schließlich und endlich fragt, wo Sie eigentlich Personalausgaben einsparen wollen, dann kann man Ihrer Pressemitteilung entnehmen – ich zitiere wörtlich –:
Diese Personaleinsparung, so Drexler, sei realistisch und politisch verantwortbar, da Hochschulen, Polizei, Justiz und Steuerverwaltung von der Stellenreduzierung ausgenommen werden.
Da fragt man sich doch wirklich: Wo soll denn die Personaleinsparung überhaupt herkommen, meine sehr verehrten Damen und Herren? Nein, das ist alles unrealistisch.
Unrealistisch ist aber auch das, was Sie vorschlagen, Herr Kollege Kretschmann. 20 000 Stellen wollten Sie ursprünglich einsparen; das war Ihr ursprünglicher Vorschlag in einer Pressekonferenz. Jetzt räumen Sie selbst ja ein, dass es nicht mehr realistisch ist; denn in Ihren neuesten Vorschlägen sehen Sie nur einen Prüfauftrag an die Landesregierung dazu vor, wie man Stellen einsparen kann. Das ist das Eingeständnis, dass die eigenen Vorschläge unrealistisch waren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sparen 350 Millionen € über den kommunalen Finanzausgleich ein. Es ist uns auch bewusst, dass es ein schweres Opfer ist, das wir da den Kommunen auferlegen. Es ist ein wesentlicher und schmerzhafter Einschnitt. Aber die Kommunen müssen ih
ren Teil zu diesen Einsparanstrengungen beitragen, weil das Land selbst noch wesentlich stärker verschuldet ist. Wir haben eine ungefähr dreimal so hohe Verschuldung wie die Kommunen, und die Einnahmesituation der Gemeinden wird in den kommenden Haushaltsjahren, jedenfalls der letzten Mai-Steuerschätzung zufolge, besser sein, weil die Einnahmen der Kommunen stärker ansteigen werden als die des Landes.
Deswegen haben wir im Einvernehmen mit den Kommunen Kürzungen beim kommunalen Finanzausgleich beschlossen. Wir haben sie auf den Doppelhaushalt beschränkt, und wir haben den Kommunen auch die Zusage gegeben, dass wir Einschränkungen von Standards und Aufgaben prüfen und, so dies möglich ist, auch durchführen wollen.
Der letzte Punkt unserer Haushaltskonsolidierung besteht darin, dass wir Einnahmeverbesserungen erzielen wollen. Wir werden Grundstücksverkäufe tätigen, wir werden die Sonderausschüttungen der L-Bank mit aufnehmen, und wir haben – bedauerlicherweise – den Verkauf der Forderungen aus der stillen Beteiligung des Landes an der LBBW.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir tun dies erst in einer Phase größter Not, und das ist der Unterschied zu Ihren Vorschlägen und Vorstellungen.
Zum Ehrenamt und zu einzelnen Korrekturen, die die Koalitionsfraktionen hierbei beschlossen haben, wird nachher Kollege Wacker sprechen. Ich möchte noch einige Ausführungen zu dem machen, was Sie an Gegenfinanzierungsvorschlägen und Vorschlägen überhaupt vorgelegt haben.
Die SPD spricht beispielsweise in einer Pressemitteilung davon, sie wolle die Hälfte der bestehenden Haushaltslücke mithilfe von Mehreinnahmen durch Stärkung der Wachstumskräfte und Verbesserungen am Arbeitsmarkt schließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da frage ich mich doch: Wer ist denn in Berlin in der Regierung? Wer hat denn die Möglichkeiten, Einfluss auf die Wachstumskräfte und auf den Arbeitsmarkt zu nehmen?
Es ist doch eine katastrophale Bilanz, die Sie in Berlin vorlegen, und es ist doch völliger Humbug, das hier im Land zu versprechen und zu sagen: „Wir als Landesregierung werden dann diese Kräfte wecken und werden hier im Land zu Mehreinnahmen kommen“, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir liegen doch beim Wirtschaftswachstum ganz hinten. Schauen Sie es sich doch einmal an: Deutschland bleibt Schlusslicht beim Wachstum.
Die neuen EU-Mitglieder haben eine Wachstumsrate von 5 %, und Deutschland liegt mit 1,4 % am Ende.
Jede Schätzung, die Sie oder die Bundesregierung vorgelegt haben, ist von den Sachverständigen und von der Wirklichkeit, von den Tatsachen über den Haufen geworfen worden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir bräuchten dringend Reformen in Berlin. Wir bräuchten eine Rentenreform.
Wir bräuchten Arbeitsmarktreformen. Wir bräuchten eine Gesundheitsreform. Wir bräuchten eine Senkung der Lohnnebenkosten. Aber nirgends ist etwas davon zu sehen, meine Damen und Herren. Wir sind das Schlusslicht in Europa!
Im Jahr 2001 gab es in Deutschland 3,9 Millionen Menschen ohne Arbeit. Damals haben Sie in einer Pressemitteilung erklärt, es bestehe keine Rezessionsgefahr in Deutschland. Ein Jahr später, im Jahr 2002, waren es über 4 Millionen Arbeitslose.
Damals hat dann auf dem SPD-Parteitag Bundeskanzler Schröder gesagt: „Die Talsohle ist durchschritten.“ Im Jahr 2003 waren 4,3 Millionen ohne Stelle.
Die Pressemitteilung der Bundesregierung lautete: „Der Tiefpunkt ist durchschritten.“ 2004 sind es 4,4 Millionen Arbeitslose. Herr Clement versichert: „Ich bin überzeugt, dass wir die Arbeitslosigkeit in geraumer Zeit halbieren können.“ Das war am 1. September 2004. Im Januar 2005 waren es über 5 Millionen Arbeitslose. Das ist Ihre Bilanz, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Das ist Ihr Beitrag zum Einstein-Jahr: viel versprechen, relativ wenig halten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wollen Steuermehreinnahmen in Höhe von 10 Millionen € durch die
zusätzliche Einstellung von Steuerbeamten erreichen, Herr Kollege Drexler. Ich habe Ihnen schon vor einem Jahr vorgerechnet, dass das eine Fehlrechnung ist.
Zur Deckung der Personalkosten für 100 Stellen brauchen Sie ungefähr 4 Millionen €. Da sind noch nicht einmal die Pensionslasten inbegriffen. Insgesamt bräuchten Sie 14 Millionen €, um 10 Millionen € Mehreinnahmen zu erreichen. Wenn Sie dann noch berücksichtigen, dass von Mehreinnahmen nur ungefähr 5 % in Baden-Württemberg bleiben – der Rest muss über den Länderfinanzausgleich und über die Ausgleichssysteme abgegeben werden –, dann können Sie ausrechnen, was Sie für eine einzige Personalstelle an Mehreinnahmen bräuchten, nämlich 280 Millionen €.
2,8 Millionen. Von 280 Millionen € ergeben 5 % die 10 Millionen €, die Sie zusätzlich erzielen wollen. Das gibt nach Adam Riese die 10 Millionen, die Sie zusätzlich zu 4 Millionen € Personalkosten erwirtschaften müssten.
Jeder Prüfer müsste 2,8 Millionen € Steuermehrertrag erzielen, um das zu erreichen. Tatsächlich erreicht er allenfalls 0,8 Millionen € Mehrertrag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihre Rechnungen sind Nullsummenspiele. Sie decken diesen Haushalt nie im Leben.
Sie werden mit Ihren Vorschlägen auch nie im Leben diesen Haushalt in Ordnung bringen.
Ein weiterer Vorschlag von Ihnen: Auflösung der Landesstiftung. Wir haben Ihnen das schon so oft vorgerechnet, aber ich rechne es Ihnen gerne noch einmal vor.
Bei einer Nachversteuerung der steuerpflichtigen Erträge entstünde eine Steuerpflicht von ca. 1,5 Milliarden €. Von diesen Steuereinnahmen würden, unter anderem wegen des Länderfinanzausgleichs, aber höchstens ca. 150 Millionen € beim Land verbleiben. Daneben müssten bei einer Rückabwicklung Verpflichtungen für die begünstigten Projekte beglichen werden. Rechnet man beim Land verbleibende Steuereinnahmen und den verbleibenden Rest aus den Erträgen zusammen, verblieben dem Land damit nach Rückabwicklung am Schluss insgesamt noch ca. 400 Millionen €. Wenn Sie die Neuverschuldung damit absenken und von einer Verzinsung von 5 % ausgehen, dann kommen Sie gerade auf 21 Millionen € jährlichen Ertrag. Das sind Ihre Nullsummenspiele. Wir erzielen mit der Landesstiftung jährlich Erträge von 80 bis 90 Millionen €. Sie kämen dagegen nur auf ca. 21 Millionen €. Das ist die Offenbarung, die Sie mit diesen Vorschlägen vorlegen.
Es wäre geradezu eine Verschleuderung von Landesvermögen, wenn wir Ihren Vorschlägen folgen würden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben noch den Vorschlag eingebracht, die Neuverschuldung durch zusätzliche Verkaufserlöse zu senken. Damit stimmen wir in der Richtung überein. Das Ziel ist in Ordnung. Der Vorschlag ist uns allerdings zu undifferenziert, und wir werden ihn deshalb in diesen Haushaltsberatungen ablehnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Land ist nicht nur gut regiert.
Auch der Haushalt dieses Landes ist in Ordnung. Es ist eine schwierige Lage, aber wir haben das Maximale und Beste daraus gemacht.
Herzlichen Dank.
Herr Kollege Kretschmann, nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich lediglich kritisiert habe, dass Sie mit Mehreinnahmen durch die zusätzlichen Steuerbeamten gerechnet haben und damit auch eine Gegenfinanzierung gemacht haben, obwohl Sie diese Mehreinnahmen rechnerisch niemals erzielen würden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben den Haushaltsentwurf in diesem Jahr in schwieriger Zeit aufgestellt. Es ist eine wirtschaftlich schwierige Zeit, es ist eine sozialpolitisch schwierige Zeit, und es ist eine gesellschaftspolitisch schwierige Zeit.
Vor diesem Hintergrund gilt unser besonderer Dank zunächst dem Finanzministerium, an der Spitze unserem Finanzminister Gerhard Stratthaus und seinem Staatssekretär Wolfgang Reinhart, aber natürlich auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses für eine offene, intensive und konstruktive Zusammenarbeit, für eine vertrauensvolle und gute Abstimmung und für einen wohl überlegten und ausgewogenen Haushaltsentwurf als Grundlage dieser Beratung. Unser Dank gilt der Landesregierung, der Koalition aus CDU und FDP/DVP, an der Spitze unserem Ministerpräsidenten Erwin Teufel, für wichtige Weichenstellungen und Impulse für die Landespolitik.
Wir bleiben mit diesem Haushaltsentwurf auf gutem Kurs. Baden-Württemberg bleibt mit diesem Haushaltsentwurf wirtschaftlich, sozial- und gesellschaftspolitisch auf dem richtigen Weg. Baden-Württemberg bleibt mit diesem Haushaltsentwurf das erfolgreichste Land in Deutschland.
Dafür danken wir herzlich. Die CDU-Landtagsfraktion sagt zu, diesen erfolgreichen Weg des Landes auch in der Zukunft zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu unterstützen.