Heike Dederer
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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch die Fraktion GRÜNE wird dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zustimmen.
Auch wir sehen darin eine deutliche Stärkung des Sparkassenverbands und damit, verehrter Kollege Dr. Döring, auch des Bankenstandorts Baden-Württemberg.
Natürlich haben wir uns auch mit den Risiken beschäftigt. Wir wissen, dass es einen Gemeinwohlauftrag der Sparkassen gibt. Wir haben gesagt, wir stimmen trotzdem zu,
weil diese eventuellen Risiken durch einen Zustimmungsvorbehalt der Rechtsaufsichtsbehörde, der in § 36 enthalten ist, begrenzt werden.
Wichtig ist mir, verehrter Kollege Rückert, dass der Sparkassenverband vor lauter Fusionen seinen regionalen Auftrag nicht vergisst. Darauf hat ja auch der Kollege Junginger hingewiesen.
Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen: Dieser Gesetzentwurf trägt natürlich eindeutig die Handschrift des Finanzministeriums, und zwar sowohl im Schrifttyp als auch beim Zeilenabstand. Aber bei sinnvollen Vorhaben gönnen wir Ihnen natürlich den Erfolg.
Danke schön.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits in der ersten Lesung gesagt, dass wir die Einrichtung eines Landesbetriebs grundsätzlich begrüßen, weil das letztendlich auch dokumentiert, dass die Landesregierung erkannt hat, dass wir im Bereich des Immobilienmanagements Reformbedarf haben. Sie haben es allerdings etwas spät gemerkt, verehrter Herr Stratthaus;
denn andere Bundesländer sind ja schon vor vielen Jahren dazu übergegangen, ihre Hochbauverwaltungen umzuorganisieren. Allerdings reicht es unseres Erachtens nicht aus, verehrter Kollege Rust, einfach den rechtlichen Mantel zu ändern und sonst alles andere so zu belassen, wie es ist.
Wir haben im Laufe der Beratungen im Ausschuss keine verbindlichen Signale von der Regierung erhalten, dass diesen rechtlichen Änderungen, die wir hier vornehmen, tatsächliche Änderungen in der Organisation, im Management und in der Struktur folgen werden.
Was ist unserer Fraktion wichtig? Kollege Scheffold, Sie haben natürlich zu Recht darauf hingewiesen, dass im Bereich der Hochbauverwaltung in den letzten Jahren zahlreiche Stellen abgebaut wurden. Das ist korrekt. Allerdings birgt natürlich die Umstrukturierung jetzt die Chance, weitere Einsparungen vorzunehmen. Das Beispiel Hessen ist in diesem Fall ein sehr gutes, denn dort ist mit dieser Strukturreform tatsächlich die Zahl der Außenstellen reduziert worden. Bei uns würde es sich anbieten, die Zahl der Bauämter schlicht und ergreifend zu halbieren, da dadurch noch weitere Stellen eingespart werden können. In Hessen wurden dadurch nochmals 20 % an Personalkosten eingespart.
Warum, so fragen wir uns, wird in dem Gesetzentwurf der Regierung nicht einfach diese Effizienzrendite von 20 % festgeschrieben? Bei der Verwaltungsreform hat man es genauso gemacht.
Von den Landkreisen verlangt man das Erbringen dieser Effizienzrendite, und ich kann mich gut an das zustimmende Nicken des Landrats Schneider erinnern, der hierfür sicher auch wenig Verständnis hat.
Er hat im Ausschuss kräftig genickt, meine Damen und Herren.
Wir erwarten zudem auch, dass Contracting-Modelle und Public-Private-Partnership-Modelle eben nicht nur, wie bisher, Modellcharakter haben, sondern verstärkt auch in diesem Landesbetrieb eingesetzt werden. Denn letztendlich haben wir einen großen Sanierungsstau, und es würde auch dem örtlichen Handwerk sehr zugute kommen, wenn man hier mit solchen Modellen wieder verstärkt investieren könnte. Der Landkreis Offenbach hat uns das vorgemacht. Dort wurden die Schulen des Landkreises in ein Public-Private-Partnership-Modell eingebunden, und dieser Landkreis saniert seine Schulen und spart gleichzeitig in den nächsten zehn Jahren Millionenbeträge.
Und nun, meine Damen und Herren, zu dem Namen des Landesbetriebs. Ich bin schon der Meinung, dass der Name Programm ist. Der Name drückt letztendlich auch eine Geisteshaltung aus.
Deswegen wollen wir, dass dieser künftige Landesbetrieb statt des Namens „Vermögen und Bau Baden-Württemberg“ den Namen „Immobilienmanagement Baden-Württemberg“ trägt und dass er als nachgeordnete Betriebsteile keine „Ämter“ hat, sondern „Niederlassungen“.
Ich glaube, dass dadurch einfach auch ein anderes Bewusstsein ausgedrückt wird. Letztendlich greifen wir mit dem Wort „Immobilienmanagement“ einen Begriff auf, den Sie in Ihrem eigenen Gesetzentwurf verwenden. Das wird nämlich die Hauptaufgabe dieses Landesbetriebs sein; es ist keine Erfindung von uns. Ich darf auch hier auf das Land Hessen verweisen, das einfach einen anderen Auftritt hat. Es wird ein Unternehmensporträt vorgestellt, und es wird eben nicht von irgendwelchen „Dienststellen“ gesprochen, sondern es sind die „Kunden“ des Immobilienmanagements. So sollte unseres Erachtens eine moderne Verwaltung auftreten. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Kleinmann, in der Tat kann man das Glücksspiel wie der heilige Paulus für verwerflich halten.
Aber es gibt natürlich gute Gründe dafür, dass wir ein Staatslotteriegesetz verabschieden müssen. Der Mensch ist vielleicht mehr ein Homo ludens, als manchem von uns lieb ist.
Meine Damen und Herren, wir haben es mit einem sinnvollen Gesetz zu tun, dem wir natürlich auch zustimmen werden. Denn letztendlich werden in diesem Gesetz eine Vielzahl von Gesetzen zusammengefasst. Das Gesetz schafft dadurch Übersichtlichkeit. Es setzt auch den länderüber
greifenden Staatsvertrag um, dem wir in diesem Parlament bereits zugestimmt haben.
Wichtig ist für uns die Zielsetzung des Gesetzes. Es soll – und damit komme ich zum Anfang zurück – übermäßige Spielanreize verhindern, es soll die Ausnutzung des Spieltriebs,
vor allem die Ausnutzung für private oder gewerbliche Zwecke, ausschließen und, woran wir natürlich alle interessiert sind, die Zuführung eines erheblichen Teils der Spieleinsätze für öffentliche und gemeinnützige Zwecke sichern.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat Anstoß genommen an einer Formulierung in § 1. Dort wird von einem „natürlichen Spieltrieb“ der Bevölkerung ausgegangen. Wir haben daher einen Änderungsantrag eingebracht, und ich möchte mich bei den Regierungsfraktionen ausdrücklich dafür bedanken, dass sie diesen Änderungsantrag übernommen haben. Ich denke, es ist ein wichtiges Signal, dass der Spieltrieb eben nicht als natürlich angesehen wird, sondern als etwas – und das versuchen wir ja mit diesem Gesetz –, das es einzudämmen gilt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat haben wir große Defizite im Immobilienmanagement, vor allem Planungsdefizite. Wir haben in der letzten Sitzung des Finanzausschusses ausführlich darüber diskutiert.
Wir als grüne Fraktion begrüßen daher grundsätzlich, dass sich die Landesregierung jetzt dazu entschlossen hat, die komplette Vermögens- und Hochbauverwaltung zum 1. Januar 2005 in einen Landesbetrieb zu überführen.
Leider muss man an dieser Stelle auch feststellen, dass Baden-Württemberg hier das Schlusslicht aller Bundesländer darstellt. Andere Länder haben sich teilweise schon Jahre vor uns zu diesem Schritt entschlossen. Ich hätte mir gewünscht, dass wenigstens die Erfahrungen, die bereits aus anderen Bundesländern vorliegen, in den Gesetzentwurf eingeflossen wären. Davon ist allerdings nicht viel zu sehen, verehrter Herr Staatssekretär.
Unseres Erachtens reicht es eben nicht aus, einfach den Mantel zu ändern und alles andere so zu belassen, wie es ist. Man sollte in diesen Gesetzentwurf zumindest hineinschreiben, welche organisatorischen Veränderungen man vorhat. Sie haben in Ihrer Rede dazu nichts gesagt. Man kann also nur spekulieren, ob es tatsächlich noch Änderungen gibt.
Ich möchte hier ein paar Beispiele anführen. Dabei genügt ein Blick über die Landesgrenze nach Hessen. In Hessen wurde mit der Einführung des Landesbetriebs die Zahl der Außenstellen deutlich reduziert, nämlich nahezu halbiert. Das hat zu einer Reduktion der Personalkosten um 20 % geführt.
Meines Erachtens müsste es auch in Baden-Württemberg möglich sein, Benchmarks aus anderen Bundesländern zu erreichen.
Wir haben in Baden-Württemberg – das wurde schon gesagt – zwölf Bauämter und drei Universitätsbauämter. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf sollen diese erhalten bleiben. Ich meine, dass man die Zahl der Bauämter und damit auch das Personal problemlos reduzieren könnte. Zielgröße könnten zum Beispiel sechs Ämter im Baubereich und ein Universitätsbauamt sein.
Uns stört auch etwas die unverbindliche Formulierung im Gesetzentwurf, dass die Einsparungen nicht näher beziffert werden könnten. Verehrter Herr Staatssekretär, das ist uns einfach zu unverbindlich. Ihre Regierung hat ja gezeigt, dass es anders geht. Bei der Verwaltungsreform war es Ihnen nämlich durchaus möglich, die Einsparungen näher zu beziffern. Dort haben Sie eine Effizienzrendite von 20 % vorgegeben.
Daher meine Frage, warum man das nicht auch in diesem Gesetz macht und nicht einfach hineinschreibt: Über einen bestimmten Zeitraum hat auch der neue Landesbetrieb eine Effizienzrendite von 20 % zu erwirtschaften.
Beim Thema „Sparen bei den Bewirtschaftungskosten“ – das steht in Ihrem Entwurf drin; Sie nennen es „Optimierung der Betriebskosten“ – muss ich feststellen: Wer den Haushalt strukturell entlasten will, der muss auch dafür sorgen, dass die Bewirtschaftungskosten als laufende Kosten begrenzt und nach Möglichkeit gesenkt werden. Gerade in einer Zeit, in der wir wissen, dass die Ölpreise steigen werden, ist dies umso wichtiger.
Es gibt Modelle. Ich nenne beispielsweise das ContractingModell, das ohne eigene Investitionen des Landes möglich ist. Da werden Investitionskosten – wir stehen ja vor hohen Investitionskosten im Immobilienbereich – von einem privaten Investor übernommen und dann mit künftigen Einsparungen verrechnet. Solche Modelle, denke ich, müssten auch bei uns in der Landesverwaltung beim Gebäudemanagement des Landes künftig Vorrang haben. Ich denke auch, dass die FDP/DVP für solche Modelle aufgeschlossen ist.
Ein weiteres Thema, das ich in diesem Zusammenhang gerne ansprechen möchte, ist das Thema „Public Private Partnership“. Unsere Fraktion hatte am vorletzten Wochenende eine öffentliche Anhörung zum Thema „Nachhaltige Finanzpolitik“ und bekam dabei das Modell des Landkreises Offenbach vorgestellt. Dort werden 41 Schulen für 15 Jahre an einen privaten Generalunternehmer übertragen, und die Einsparungen werden für den Landkreis 19 % betragen;
das sind 150 Millionen €, verehrter Kollege Scheuermann.
Ich denke, dass es durchaus interessant wäre, in der Landesverwaltung, vor allem in der Hochbauverwaltung, solche Modelle verstärkt anzugehen und umzusetzen.
Wir halten es auch für wichtig, dass in einem solchen Landesbetrieb ein verstärkter Austausch mit der privaten Wirtschaft stattfindet. Wir haben im Moment in der Hochbauverwaltung Beamte und werden auch im Landesbetrieb Beamte haben. Aber Sie schreiben selbst in Ihrem Gesetzentwurf, dass in dem Landesbetrieb keine hoheitlichen Aufgaben wahrgenommen werden. Wenn ich jetzt die vorangegangenen Themen anschaue – Public Private Partnership, Contracting –, meine ich, dass es hilfreich wäre, entsprechendes Personal in einem Landesbetrieb zu haben, das Erfahrungen aus der Wirtschaft mitbringt.
Ich komme zum Ende.
Mein letzter Satz: Meine Damen und Herren, ich habe in dieser Rede einige Vorschläge gemacht, wie man die Umwandlung in einen Landesbetrieb optimieren könnte. Ich würde mir wünschen, dass die Landesregierung einige der Anregungen aufgreift. Mit dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf sind wir nicht zufrieden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Theurer, ich glaube, alle Mitglieder des Unterausschusses verbindet die große Freude, dass sich künftig bei den Haushaltsberatungen nicht nur wir, sondern alle Abgeordneten mit den Neuen Steuerungsinstrumenten herumschlagen dürfen. Das ist aber, wie gesagt, keine Schadenfreude. Wir haben uns ja gerne damit befasst.
Ich glaube, wir alle unterschreiben die Ziele, die wir mit den Neuen Steuerungsinstrumenten verbunden haben: Die Abläufe in der Verwaltung sollen effizienter und effektiver, kosten- und qualitätsorientierter werden. Es soll mehr Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung herrschen. Die Dezentralität erweitert die Handlungsspielräume der Mitarbeiter. Und letztendlich sollen Fach- und Finanzverantwortung zusammengeführt werden. Ich wünsche mir, dass es künftig auch ein Benchmarking zwischen einzelnen Bundesländern und nicht nur zwischen den Landesbehörden bei uns in BadenWürttemberg gibt. Das verbinde ich mit dem Projekt NSI.
Die Umsetzung dieser Ziele, meine Damen und Herren, ist das eine. Die Einführung aber war schlichtweg katastrophal. Ich möchte dies anhand von drei Stichworten erläutern:
Der erste und sicherlich größte Fehler war, dass diese Reform per Dekret von oben angeordnet wurde. Ein solches Mammutprojekt wie die Neuen Steuerungsinstrumente – das haben, glaube ich, mittlerweile auch die Regierungsfraktionen begriffen – kann nur mit den Mitarbeitern und nicht gegen die Mitarbeiter erfolgreich sein. Professor Hill hat bereits im Jahr 2000 im Unterausschuss, der damals noch Parlamentarischer Beirat hieß, festgestellt: Die Frage der Motivation der Beschäftigten ist für den Projekterfolg von entscheidender Bedeutung.
Hierzu muss ich einfach feststellen: Seit Jahren erdulden die Mitarbeiter die Einführung der Neuen Steuerungsinstrumente. Minister Stratthaus wird nachher sicher antworten, dass die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte mit einbezogen war, und zwar schon von Projektbeginn an. Das stimmt auch. Nur: Zum einen konnte diese Arbeitsgemeinschaft für die Mitarbeiter keine verbindlichen Regelungen treffen. Zum anderen ersetzt natürlich auch in einem Ressort keine Dienstvereinbarung das Signal an den Mitarbeiter: „Wir nehmen dich und deine Kritik tatsächlich ernst und beschäftigen uns auch damit.“ Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass diese mangelnde Begeisterung für NSI von Projektbeginn an thematisiert wurde, dass es aber bis heute in der Mitarbeiterschaft keine veränderte Stimmung gibt.
Das zweite Thema bei der Einführung betraf die Schulungen, die schlicht und ergreifend vom Inhalt her mangelhaft waren. Dazu brauche ich eigentlich gar nicht mehr viel zu sagen.
Drittens: Dass NSI von Anfang an mit dem Ziel von Personaleinsparungen verkauft wurde – das hat Kollege Schmid auch schon gesagt –, war hirnrissig; denn vereinfacht sage ich da doch dem Mitarbeiter: „Mach bei der Einführung von NSI mit, dann haben wir nachher einen Grund, dich wegzurationalisieren.“ Da muss ich die Frage stellen: Wer schaufelt denn schon gern sein eigenes Grab?
Das konnte nicht funktionieren.
Ein weiterer Punkt betrifft die Finanzierung. Auch dazu hat Kollege Schmid schon etwas gesagt. Die Finanzierung über Personaleinsparungen ist schlicht und ergreifend eine Luftbuchung. Schon ab dem Jahr 2004 sollten 700 Stellen ein
gespart werden. Sie wissen, dass die Verwaltungsreform jetzt zur Eingliederung der Sonderbehörden in die Landratsämter führt. Das heißt, wir haben auf diese Stellen überhaupt keinen Zugriff mehr. Die gesamte geplante Finanzierung – unter dem Strich 550 Millionen € – kann so nicht realisiert werden.
Meine Damen und Herren, mein Hauptanliegen ist – das war es auch in der ganzen Diskussion im Unterausschuss NSI –, dass NSI zuallererst Sache dieses Parlaments und nicht der Landesregierung sein sollte. Warum? NSI verändert unseren gesamten Landeshaushalt, schränkt das gesamte parlamentarische Budgetrecht ein, verändert das gesamte parlamentarische Budgetrecht und damit auch unsere gesamte Arbeit.
Wir haben es mit einer Ausdünnung der Titelstruktur zu tun. Wir werden mehr Globaltitel haben. Eine große Bedeutung kommt dabei der Auswahl und Menge der Erläuterungen im Haushalt zu. Darauf haben wir als Abgeordnete keinen Einfluss. Es liegt letztendlich im Ermessen der Regierung, wie viel sie uns zu welchen Titeln und Kennzahlen erläutert.
Der Landtag war sich bei der Einsetzung des Unterausschusses darüber bewusst, dass es Probleme geben könnte. Ich war damals noch nicht dabei, aber viele von Ihnen. Sie haben für diesen Unterausschuss einen Arbeitsauftrag formuliert. Ich werde Ihnen daraus einige wenige Stichworte nennen. Sie haben den Unterausschuss beauftragt, zu klären, wie letztendlich eine outputorientierte Steuerung durch den Landtag zu erfolgen hat, wie die Gesamtsteuerung zu erfolgen hat, welche Auswirkungen NSI auf das Ausschusswesen hat, wie detailliert sich der Landtag an der Formulierung der Zielvorgaben beteiligt, welche Rechte der Landesrechnungshof hat und inwieweit das Parlament auf dessen Kenntnisse zurückgreifen kann. Dies sind nur einige wenige Stichworte.
Was ist mit diesem Beschluss passiert? Wir haben zwar einiges andiskutiert, Herr Kollege Birk. Aber letztendlich sind viele Fragen offen geblieben. Wir gehen jetzt in die erste Haushaltsplanaufstellung mit NSI und wissen nicht, welche Einblicke wir als Abgeordnete haben.
Wir haben zwar die Landeshaushaltsordnung geändert. Damit haben wir aber der Regierung eine Carte blanche ausgestellt und als Parlament unsere Bedingungen nicht formuliert. Ich gebe zu, es liegt in der Natur der Sache, dass es beim Informationsbedürfnis zwischen der Opposition und den Regierungsfraktionen Unterschiede gibt. Aber meines Erachtens müsste es im Interesse des gesamten Parlaments liegen, Letzteres zu stärken. Letztlich ist das Etatrecht das Königsrecht des Parlaments.
Verehrter Kollege Birk, auch Sie wissen erst im Dezember, wie der eigentliche Haushalt aussehen wird.
Meine Damen und Herren, noch ein Wort zur Verwaltungsreform. Herr Kollege Birk, Sie sagten, wir hätten nach der Verwaltungsreform ein Viertel weniger Nutzer.
Die bisherigen Sonderbehörden, die jetzt in die Landratsämter integriert werden, haben NSI ja ursprünglich benutzt. Die Landräte wollten das nicht und haben davon zum Teil auch ihre Zustimmung zur Verwaltungsreform abhängig gemacht. Das heißt, von NSI ist letztlich nur ein Rumpf übrig geblieben.
Ich hätte NSI gern ganz oder gar nicht gehabt. Sie wissen, dass ich dem ganzen Projekt immer positiv gegenüberstand und mir mehr Transparenz gewünscht hätte. Jetzt haben wir keinen Einblick in die Landratsämter. Wir zahlen aber weiterhin fast den vollen Preis für NSI, meine Damen und Herren. Damit sind wir nicht einverstanden.
Was erwarten wir? Wir erwarten zum einen eine gründliche, laufende Evaluierung des Projekts, und wir erwarten zum anderen, dass das Projekt NSI verstärkt auch auf die Bedürfnisse der einzelnen Ressorts abgestimmt wird. Die anderen Bundesländer, verehrter Herr Minister, machen es uns ja vor. Bayern hat eine gründliche Evaluierung der einzelnen Pilotämter vorgenommen.
Mir ist wichtig, Herr Minister – auch darum würde ich Sie bitten –, dass Sie darauf drängen, dass wir künftig auch Vergleiche mit anderen Bundesländern anstellen können. Ich glaube, dass das teure Projekt NSI nicht nur entsprechende Qualitätsanforderungen an andere stellen sollte, sondern es muss auch selbst nach diesen strengen Qualitätskriterien gemessen werden.
Wir möchten, dass die Informations- und Anhörungsrechte der einzelnen Abgeordneten gestärkt werden, gerade weil wir ja Zuständigkeiten aufgeben. Wir wollen auch im Verlauf eines Jahres wissen, wie der Stand der Dinge ist. Wir möchten, dass diese Rechte speziell auch als Minderheitsrechte ausgestaltet werden. Denn letztlich ist es doch so – Kollege Schmid wird mir da zustimmen –: Die parlamentarische Kontrolle der Regierung nimmt überwiegend die Opposition wahr.
Wir haben auch den Zeitplan für die Haushaltsberatungen kritisiert, meine Damen und Herren. Dank NSI können Haushaltspläne schneller aufgestellt werden. Aber nach dem Willen der Regierungsfraktionen soll sich am bisherigen Zeitplan nichts ändern. Wir hätten aber gern mehr Zeit, uns mit dem neuen Haushalt auseinander zu setzen. Wir wollen, dass die Fachausschüsse, die sich ja künftig auch mit den Produkten auseinander zu setzen haben, frühzeitiger einbezogen werden. Ich denke, das liegt im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen.
Wir erwarten, wie gesagt, regelmäßige Berichte und eine Evaluation im Finanzausschuss.
Gern, ja.
Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen im Gegensatz zu Ihnen nicht aus der Verantwortung für diesen Landeshaushalt entlassen
und halte es für richtig, dass auch in den Fachausschüssen diskutiert wird. Denn dort sitzen letztlich die Fachleute.
Wir Finanzpolitiker sind Generalisten.
Ja.
Verehrter Kollege Moser, das wird Ihnen als Vorsitzendem des Finanzausschusses sicher nicht schwer fallen.
Meine Damen und Herren, wir werden den Bericht angesichts der vielen Kritikpunkte, die wir haben, ablehnen. Unser Fazit lautet: Gut gedacht, aber schlecht gemacht.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es bedarf keiner besonderen Erkenntnis, dass man den Spieltrieb von Menschen nicht wird verhindern können.
Man kann ihn aber, verehrter Kollege Zimmermann – das ist ja die Intention dieses Staatsvertrags –, in geordnete und auch in überwachte Bahnen lenken. Das hat der Herr Innenminister ja schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs so ausgeführt.
Wir begrüßen, dass nach der gelungenen Regionalisierung der Toto-Lotto-Mittel nun auch hier eine bundeseinheitliche
Regelung geschaffen wurde. Das Lotteriewesen ist ja eigentlich eine originäre Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Es macht aber durchaus Sinn, dass sich die einzelnen Bundesländer hier auf einen gemeinsamen Staatsvertrag verständigt haben, denn schließlich macht das Glücksspiel nicht an Ländergrenzen Halt. Daher begrüßen wir diese bundeseinheitliche Regelung.
Das illegale Glücksspiel soll damit verhindert werden. Allerdings, verehrter Herr Kollege Junginger, werden wir das wahrscheinlich nie ganz schaffen.
Aber das bedeutet natürlich nicht, dass wir uns nicht bemühen sollten, dieses Ziel zu erreichen. Aber gerade in Zeiten des Internets ist es einfach schwierig, illegale Glücksspiele komplett zu verhindern.
Erwähnt werden muss – und ich glaube, dass wir alle uns dessen bewusst sind –, dass der Europäische Gerichtshof mit seinen Entscheidungen sicher noch die eine oder andere Nachbesserung von uns fordern wird. Aber das hindert uns nicht daran, diesen Staatsvertrag auf der Basis der aktuellen Rechtsprechung jetzt so zu verabschieden.
Ich möchte noch eine einzige kritische Anmerkung machen, die ich bereits bei der Ersten Beratung gemacht habe. § 9 regelt ja den zulässigen Kostenanteil bei neuen Lotterien. Diese zulässigen Kosten sind sehr hoch angesetzt. Unsere eigene Toto-Lotto-Gesellschaft hat einen sehr niedrigen Kostenanteil. Dies ist natürlich für die Spielerinnen und Spieler gut. Hier könnte es zu einem Ungleichgewicht kommen. Ich bitte deshalb darum, dass das Ministerium ein Augenmerk darauf richtet und gegebenenfalls später noch Korrekturen vornimmt.
Wir sind auf alle Fälle mit diesem Staatsvertrag einverstanden. Ich darf für die Fraktion GRÜNE Zustimmung signalisieren.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde die Ausführungen meiner Vorredner nicht wiederholen und kann es deswegen wirklich sehr kurz machen. Wir werden den Gesetzentwurf aus den bereits genannten Gründen mittragen.
Ich erlaube mir nur einen Hinweis auf § 9, der aus badenwürttembergischer Sicht vielleicht nicht ganz so optimal ist. Da wird geregelt, welchen Reinertrag und welche Gewinnsumme neue Lotterien vorsehen müssen. Da ist ein sehr hoher Kostenanteil erlaubt. Das ist natürlich schlecht für die Spielerinnen und Spieler. Wenn man sich unsere eigene Lottogesellschaft anschaut, sieht man, dass die eine ganz andere Kostenstruktur hat, nämlich einen sehr niedrigen Kostenanteil. Ich befürchte, dass es da vielleicht zu einem Ungleichgewicht kommen kann, und möchte einfach die Bitte äußern, dass sowohl das Innenministerium als auch das Finanzministerium ein Auge darauf haben. Vielleicht gelingt es, über diesen Vertrag hinaus hier langfristig eine Änderung zu erzielen, wohl wissend, dass neue Lotterien am Anfang auch durch höhere Werbekosten natürlich immer höhere Kosten haben werden. Vielleicht kann man aber langfristig da einfach auch einen niedrigeren Kostenanteil vorschreiben.
Das war meine einzige kritische Anmerkung. Ansonsten stimmen wir dem Gesetzentwurf uneingeschränkt zu.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Rede des Kollegen Reinhart konnte man den Eindruck gewinnen, als ginge es hier um einen 08/15-Zeugen und nicht um einen Zeugen, der in diesem Land Minister ist und politische Verantwortung zu tragen hat.
Herr Kollege Hofer, es sind nicht die SPD und die Grünen, die hier Unschärfen hereinbringen, sondern diese Debatte findet heute einzig und allein deswegen statt, weil Ihr Minister Döring in dieses ganze Thema Unschärfen gebracht hat.
Herr Minister Döring hat nämlich gegenüber Öffentlichkeit und Parlament in zweierlei Hinsicht die Unwahrheit gesagt: zum einen in Bezug auf die Sachfragen – also wer die infasUmfrage tatsächlich bezahlt hat –, zum anderen in Bezug auf die Verfahrensfrage, wie er gedenkt, dem Parlament als Kontrollorgan der Regierung Rede und Antwort zu stehen.
Ich nenne ganz kurz die wichtigsten Vorgänge. Es gab den Briefwechsel mit Herrn Hunzinger und eine erste Stellungnahme vor Journalisten, in der Herr Minister Döring behauptet hat, die 10 000-DM-Umfrage von FlowWaste habe nichts mit der 30 000-DM-Umfrage von Herrn Hunzinger zu tun, nach der die gelbe Wirtschaftspolitik über den schwarz-gelben Klo gelebt, Klee gelobt wurde.
Das war jetzt ein Freud’scher Versprecher.
Er sagte, er erinnere sich zwar an irgendwelche Fragen, er wisse aber nichts mehr vom Zustandekommen und über die Hintergründe der Umfrage. Erst nachdem seine Büroleiterin, Frau Haussmann, durch eine Aussage bei der Polizei seine Erinnerung wieder ein bisschen aufgefrischt hat, merkt er plötzlich doch, dass er irgendetwas mit den 10 000 DM zu tun hatte und dass er selbst sogar Frau Morlok als potenzielle Spenderin genannt hatte.
Am 25. März behauptete er noch vor der Presse: „Ich bin in keiner Weise mit der Durchführung oder Bezahlung der Umfrage befasst gewesen.“
Heute wissen wir doch: Im Beisein von Minister Döring ist im Wirtschaftsministerium über die Finanzierung dieser 10 000 DM gesprochen worden. In Absprache mit Herrn Minister Döring ist über die Möglichkeit einer Finanzierung durch eine Parteispende gesprochen worden. Und: Minister Döring hat die Schmider-Vertraute Morlok ins Gespräch gebracht. Meine Damen und Herren, was ist denn hier „in keiner Weise befasst“? Herr Minister, Sie sind unglaubwürdig!
Was uns maßlos ärgert – Sachaufklärung war hier ja auch schon ein Thema –: Da wird aus Dr. Döring plötzlich „Dr. Salamitaktik“.
Wir kennen das ja: Herr Schmider hat das genauso gemacht.
Herr Schmider hat auch immer nur das zugegeben, was man ihm nachweisen konnte. Ja, meine Damen und Herren, ein Krimineller kann sich das vielleicht leisten, aber nicht ein Minister dieses Landes.
Meine Damen und Herren, mit diesem Zickzackkurs und mit diesen taktischen Spielchen brüskiert der Wirtschaftsminister das Parlament in einer Art und Weise, wie es bisher ohne Beispiel ist. Meine Mündlichen Anfragen werden nicht zugelassen, weil der Untersuchungsausschuss hier im Haus streng als Exklusivorgan betrachtet wird.
Natürlich ist es richtig – Herr Reinhart hat es ja auch schon gesagt –, Herrn Döring im Untersuchungsausschuss als Zeugen zu befragen. Natürlich ist der Untersuchungsausschuss der richtige Ort, weil wir dort auch nachfragen können. Herr Minister Döring lässt sich aber nicht befragen
und gibt nur einseitig eine Erklärung ab. Stattdessen will er heute nicht kneifen,
in einer Debatte, in der wir als Abgeordnete nur eine begrenzte Redezeit haben und Detailfragen nicht stellen können. Wie soll ich denn da meiner in der Verfassung verbürgten Kontrollfunktion als Abgeordnete nachkommen?
Selbstverständlich kann Herr Minister Döring von seinem verfassungsmäßigen Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen. Aber es ist doch keine Frage:
Wenn er damit seiner Rechenschaftspflicht als Minister gegenüber dem Parlament nicht nachkommt, kann er eben kein Minister mehr sein.
Es ist mir auch ein Rätsel, dass die Abgeordneten von FDP/ DVP und CDU ihrer Kontrollfunktion nicht nachkommen.
Gerade Sie müssten auf Rechenschaft bestehen, denn es ist schließlich Ihr Minister. Aber vielleicht unterbleibt das auch mangels personeller Alternativen.
Meine Damen und Herren, letztendlich schaden Sie durch Ihr Verhalten – auch Sie, Herr Ministerpräsident – der Regierung. Das könnte mir als Vertreterin der Opposition egal sein.
Aber Sie schaden durch diesen Vorgang auch dem gesamten Parlament, und das ist unerträglich.
Meine Damen und Herren, wenn es das Staatsverständnis von CDU und FDP/DVP ist, dass man gegen einen Minister nur ein Ermittlungsverfahren einzuleiten braucht und das Parlament damit schon kaltgestellt ist, dann ist es hier mit der politischen Kultur und auch mit dem politischen Anstand nicht mehr weit her.
Verehrter Kollege Fleischer, im Gegensatz zu Ihnen kenne ich die Landesverfassung und meine Rechte.
Dieser Vorgang ist nämlich das Aus für die politische Gewaltenteilung, die seit Montesquieu zum Selbstverständnis unseres Staates gehört. Wir werden es nicht hinnehmen, dass diese Regierung unsere parlamentarischen Rechte mit Füßen tritt.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Offensichtlich gibt es hier eine selektive Wahrnehmung.
Ich habe nicht Herrn Minister Dr. Döring mit Herrn Schmider verglichen. Ich habe seine Salamitaktik bei seinen Aussagen mit der Salamitaktik des Herrn Schmider bei dessen Aussagen verglichen.
Das ist ein Unterschied.
Nach der Aussage von Herrn Minister Dr. Döring wissen wir ja jetzt, wie es im Leben eines Wirtschaftsministers zugeht. Allerdings ist die Frage nicht beantwortet, wer die Umfrage auf welchem Weg bezahlt hat.
Diese Frage ist bis heute nicht beantwortet; sie ist auch durch die Aussage des Wirtschaftsministers vor dem Parlament nicht beantwortet worden.
Eines ist klar geworden, Herr Minister Dr. Döring: Sie haben ein ernsthaftes Problem, Ihre Ministerialangelegenheiten von Parteiangelegenheiten zu trennen.
Das zeigt sich schon daran, dass Sie zunächst einmal abklären, ob diese Umfrage von infas über das Wirtschaftsministerium bezahlt werden kann. Das klappt nicht, und dann fragt man eben einmal bei der Partei nach, ob sie es finanzieren kann.
Ihnen fehlt jegliches Bewusstsein für die Trennung von Partei- und Ministerangelegenheiten.
Meine Damen und Herren, selbst wenn Herr Minister Döring in der Annahme gehandelt hat, dass es die Partei, die FDP/DVP, bezahlt:
Unter der Umfrage – das können Sie nachlesen – steht „Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg“. Da wird doch der ganze Widerspruch offensichtlich.
Letztendlich ermittelt auch aus diesem Grund die Staatsanwaltschaft, weil nicht sauber getrennt ist.
Wegen Vorteilsannahme. – Egal, ob ich mir durch Frau Morlok diese Umfrage bezahlen lasse
oder ob ich von Herrn Hunzinger die Durchführung einer kostenlosen Umfrage annehme:
Es ist eine Vorteilsannahme.
Deswegen ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Meine Damen und Herren, es gibt einen Grund, warum Herr Minister Döring bisher nicht im Untersuchungsausschuss ausgesagt hat:
weil gegen ihn wegen Vorteilsannahme ermittelt wird; das hat er selbst im Untersuchungsausschuss gesagt.
Bitte.
Herr Kollege Hofer, ich empfehle Ihnen, Ihren Minister Dr. Döring zu bitten, in der nächsten Sitzung des Untersuchungsausschusses dem Parlament Rede und Antwort zu stehen und uns darüber Aufklärung zu geben.
Wir erwarten das von Herrn Minister Dr. Döring, nachdem er sich heute hier erklärt hat.
Wir erwarten von ihm eine scharfe Trennung seiner Parteiund seiner Ministerangelegenheiten.
Im Übrigen erwarte ich auch von Herrn Minister Dr. Döring, dass er noch einmal Stellung zu seinem Aussageverhalten im Untersuchungsausschuss nimmt, das ich unglaublich für einen Minister finde.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind ja nicht gerade optimal für das Glücksspiel. Umso ärgerlicher ist es, dass entgegen dem allgemeinen Bundestrend die gewerblichen Spielevermittler Zuwächse verzeichnen. Diese sitzen leider nicht in BadenWürttemberg, sondern ziehen ganz im Gegenteil erhebliche Spieleinsätze aus Baden-Württemberg ab. Die Hauptprofiteure sind Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Daher ist es auch aus unserer Sicht höchste Zeit, dass man sich einigt und eine Regionalisierung dieser Spieleinsätze einführt. Das ist schlichtweg auch ein Gebot der Gerechtigkeit. Wir haben zwar keine hundertprozentige Regionalisierung – das hätten wir Baden-Württemberger natürlich sehr gern gehabt –, aber wir sind auf alle Fälle auf einem guten Weg. Wir haben auch die Möglichkeit – so ist es in dem Staatsvertrag enthalten –, diese Berechnung und Verteilung alle zwei Jahre überprüfen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass unser Finanzministerium ein scharfes Auge darauf haben wird.
Noch eine Anmerkung zu Keno: Wir werden dem SPD-Antrag zustimmen. Keno ist ja kein reines Internet-Spiel, aber ein Großteil der Umsätze wird natürlich über das Internet
getätigt. Da muss man heutzutage einfach feststellen: Das Internet kennt keine Grenzen. Daher macht es Sinn, dass Keno auch in Baden-Württemberg angeboten wird, bevor die Leute auf illegale Glücksspiele von ausländischen Anbietern ausweichen. Es gibt natürlich ein Problem, und zwar die Überprüfung des Alters.
Das ist noch nicht gelöst. Dieses Problem sehe ich in der Tat. Ich denke aber, man hat es auch in anderen Bereichen geschafft. Daher bin ich zuversichtlich.
Wir stimmen dem Antrag der SPD zu. Ich gehe davon aus, das Finanzministerium würde im Geiste auch gern zustimmen.
Danke.
Warum seid ihr denn heute so schnell?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zur Landesstiftung kann ich nicht schweigen.
Es ist ja völlig klar, dass ich jede Gelegenheit nutze, um dazu zu reden. Vielen Dank noch einmal der Kollegin Lösch für die Vorankündigung.
Meine Damen und Herren, das Thema Landesstiftung ist aktueller denn je. Denn die Landesfinanzen werden ja nicht besser. Die Landesstiftung hat im Moment eine Bilanzsumme von knapp 3 Milliarden €.
Das ist ein Zehntel unseres Landesetats. Das zeigt einfach die Dimension, die diese Landesstiftung mittlerweile angenommen hat. Das ist ein veritabler Schattenhaushalt, der letztendlich dem Etatrecht, unserem Königsrecht, entzogen ist.
Kontrolliert wird die Landesstiftung stattdessen von einem kleinen Kreis, vom Aufsichtsrat, der aber unseres Erachtens nicht demokratisch besetzt ist. Er ist nicht nach dem Verfahren nach d’Hondt entsprechend dem Parlament besetzt, sondern besteht zur einen Hälfte aus Regierungsmitgliedern und nur zur anderen Hälfte aus Abgeordneten. Das heißt, wir Grünen sind dort im Verhältnis zu unserem Anteil im Parlament unterrepräsentiert.
Wir plädieren nach wie vor für die Auflösung der Landesstiftung, und wir haben ja neuerdings auch prominente Unterstützer, wie jetzt wieder aktuell den Bund der Steuerzahler.
Es gibt drei Gründe, verehrter Kollege Scheffold, die für die Auflösung der Landesstiftung sprechen.
Der eine Grund ist der, dass, wie vorhin gesagt, der Aufsichtsrat über die Mittelvergabe entscheidet und eben nicht das Parlament hier.
Zweitens: Wir schmeißen mit dieser Stiftung wirklich mit Geld um uns. Dieser Betrag übersteigt bei weitem die freie Spitze, über die wir als Abgeordnete jedes Jahr im Haushalt verfügen können. Wir tun das gerade in Zeiten, in denen wir hier wirklich den letzten Euro einsparen. Sie haben beispielsweise die Gelder für die Bahnhofsmissionen gekürzt. Das zeigt doch, wie absurd die ganze Konstruktion der Landesstiftung ist.
Hinzu kommt drittens die Gemeinnützigkeitsverstrickung, die uns in der Landesstiftung enge Fesseln anlegt. Für wirklich wichtige Aufgaben, für Staatsaufgaben wie die Ausstattung der Schulen oder die Betreuung von Kindern unter drei Jahren, kann die Landesstiftung keine Gelder ausgeben.
Es geht jetzt hier nicht um einzelne Projekte der Landesstiftung. Sie wissen, dass wir viele Projekte mittragen, weil es natürlich tolle Dinge sind. Uns geht es aber hier letztendlich um die Demokratie. Wir halten es für undemokratisch, dass ein kleiner Aufsichtsrat über diese Mittelvergaben entscheidet. Wir wollen die Stiftung auflösen. Sie wissen, dass unserer Fraktion ein Gutachten vorliegt, das darlegt, dass wir die Stiftung ohne größere Steuernachzahlungen oder sogar ganz ohne Steuernachzahlungen auflösen können.
Das würde bedeuten, dass wir die Mittel in den Landeshaushalt einstellen könnten und damit beispielsweise auch Schulden tilgen könnten. Die Landesregierung betreibt mit dieser Landesstiftung die Entmachtung des Parlaments, und wir verstehen unter Demokratie etwas anderes.
Vielen Dank.
Verehrter Kollege Theurer, gestatten Sie mir dazu noch eine Entgegnung. Sie müssen den Leuten natürlich schon sagen, welchen Preis sie für die Landesstiftung bezahlen. Unbestritten – das habe ich vorhin auch gesagt – gibt es viele tolle Sachen, viele Projekte, die von der Landesstiftung finanziert werden und die ich mittrage;
aber den Preis zahlen die Leute draußen auf einer anderen Seite, nämlich im Landeshaushalt, den Sie gegen die Wand fahren.
Seien Sie doch ehrlich: Die ganzen Projekte, die über die Landesstiftung finanziert werden, können eigentlich in der heutigen Zeit nicht mehr bezahlt werden. Wir schaffen es hier nicht einmal mehr, unsere Staatsaufgaben – –
Tun Sie doch nicht so. Der letzte Landeshaushalt ist doch noch nicht so lange verabschiedet. Wir haben wieder 2 Milliarden € neue Schulden gemacht.
Sie regieren hier unverantwortlich.
Eines sage ich Ihnen: Die Leute werden die Zeche für diese Politik bezahlen. Beides, sowohl die Landesstiftung als auch der Landeshaushalt, sind Gelder des Landesvermögens, und es gehört in die Hoheit dieses Parlaments, darüber zu entscheiden, was mit diesen Geldern gemacht wird. Es kann nicht sein, dass man auf der einen Seite seine Orchideen über eine Landesstiftung pflegt, während man auf der anderen Seite im Landeshaushalt Kahlschlag betreibt und trotzdem noch jedes Jahr neue Schulden aufnimmt. Die Zeche zahlen die Leute draußen.
Danke.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte eine kurze Erklärung zur Abstimmung abgeben. Ich tue das auch im Namen des Kollegen Thomas Oelmayer aus meiner Fraktion.
Wir haben dem Gesetzentwurf der Landesregierung nicht zugestimmt, weil wir davon überzeugt sind, dass das Neutralitätsgebot des Staates, das in unserer Verfassung ja unzweifelhaft steht,
nur durch eine laizistische Lösung garantiert und umgesetzt werden kann,
die Lehrerinnen und Lehrern das Tragen von religiösen Symbolen jeglicher Art untersagt.
Der zweite Grund ist: Wir sehen den Gleichheitsgrundsatz verletzt, wenn das eine religiöse Symbol erlaubt wird und das andere religiöse Symbol verboten wird.
Wir haben auch den Gesetzentwurf, den unsere Fraktion mehrheitlich eingebracht hat, nicht mitgetragen. Das geht auf zwei Gründe zurück: Zum einen stehen wir der Verlagerung des Konflikts in die Schulen sehr kritisch gegenüber. Zum anderen – das ist für uns beide der Hauptgrund gewesen – befürchten wir, dass eine Einzelfallprüfung letztlich zu einer Gewissensprüfung führen wird, und auch sie ist durch unser Grundgesetz eindeutig untersagt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zwei Fragen an die Landesregierung:
a) Gibt es Fälle und gegebenenfalls welche, in denen die Landesregierung oder einzelne Ministerien bei der Vorbereitung und Erhebung von demoskopischen Stichproben in der 12. und 13. Legislaturperiode mit Firmen und gegebenenfalls welchen zusammengearbeitet haben, ohne selbst als Auftraggeber in Erscheinung getreten zu sein?
b) Werden gegebenenfalls solche Kooperationen im Rahmen der Korruptionsprävention überprüft und, wenn ja, wie und durch welche Stellen?
Frau Präsidentin, die Geschäftsordnung ist mir in diesem Fall bekannt. Wie Sie aus meiner Fragestellung ersehen, werde ich mich auch daran halten.
Herr Minister Dr. Palmer, darf ich zur Klarstellung noch einmal nachfragen: Aus Ihrer Aussage kann ich entnehmen, dass es nur einen einzigen Fall gab, bei dem es eine Zusammenarbeit zwischen dem Wirtschaftsministerium und einem entsprechenden Unternehmen im Jahr 1999 gab. Ist das richtig?
Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Aussage von Herrn Hunzinger in der „Südwest Presse“ vom 25. März, der ausgeführt hat, vielmehr sei es in der Branche das Üblichste auf der Welt, dass man auf eigene Rechnung demoskopische Stichproben erhebe und dabei auch mit Behörden und Ministerien zusammenarbeite?
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nicht alle Ministerpräsidenten haben dieser Vereinbarung
gerne zugestimmt.
Sie haben alle zugestimmt, aber es gibt natürlich Bundesländer, die von gewerblichen Spielvermittlern bisher profitiert haben. Wir gehören nicht dazu. Wir profitieren jetzt von der angestrebten Regionalisierung.
Deswegen stimmen wir natürlich gern zu.
Vielen Dank.
Genau.
Herr Minister, stimmen Sie mir darin zu, dass das, was in den Zeitungen steht, nicht immer den Tatsachen entspricht?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem meine Vorredner schon sehr ausführlich Stellung genommen haben, werde ich mich kurz fassen und mich in dieser Debatte auf die wichtigsten Punkte beschränken.
Gleich vorweg kann ich für unsere Fraktion anmerken, dass auch wir froh sind, dass es weiterhin eine starke L-Bank in unserem Land geben wird. Das ist gut so. Die EU-Kommission hat zwar entschieden, dass Gewährträgerhaftung und Anstaltslast nicht zulässige Beihilfen sind. Das gilt natürlich auch für rechtlich selbstständige Förderinstitute, allerdings nicht für Fördermaßnahmen. Die L-Bank wird also weiterhin mit einer staatlichen Haftung bei der Finanzierung von Maßnahmen, die meine Vorredner aufgezählt haben, wie der Mittelstandsfinanzierung und dem Wohnungsbau tätig werden. Auch im Bereich des Umweltschutzes und bei EU-Projekten kann die L-Bank tätig werden.
Das sind natürlich ganz wichtige Strukturmaßnahmen, und wir haben als Landesparlament ein großes Interesse daran, weiterhin eine Bank zu haben, die hier unterstützend tätig wird. Ganz wichtig ist, dass weiterhin Darlehen an Kommunen vergeben werden können.
Der größte Kritikpunkt der Banken – Kollege Theurer hat es schon angesprochen –, der Genossenschaftsverbände und des Sparkassenverbands, am ursprünglichen Entwurf war ja die Befürchtung, die L-Bank würde das so genannte Hausbankenprinzip unterlaufen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der jetzt vorliegende Entwurf auf diese Bedenken eingeht. Ich darf noch einmal § 3 Abs. 5 zitieren. Darin steht:
Die Gewährung von Darlehen soll über oder zusammen mit anderen Kreditinstituten erfolgen;...
Damit ist das Hausbanken- bzw. das Konsortialprinzip letztlich unzweifelhaft festgeschrieben. Das gilt auch für die Finanzierung von Gebietskörperschaften und öffentlichrechtlichen Zweckverbänden. Diese Ängste sind also unbegründet.
Meine Damen und Herren, wir werden weiterhin eine starke L-Bank haben. Ich habe es eingangs gesagt: Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt. Wir werden eine L-Bank haben, die weiterhin mit den Sparkassen, mit den Genossenschaftsbanken und auch mit anderen Banken zusammenarbeitet.
Aus diesem Grund werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor allem verehrter Kollege Scheffold!
Herr Scheffold, ich kann Ihr Gejammere über die Situation in Berlin wirklich nicht mehr hören.
Fünf Minuten Ihrer Rede haben Sie allein dafür verwendet, mit dem Zeigefinger auf Berlin zu zeigen.