Wer diesen Kapiteln zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die beiden Kapitel wurden einstimmig angenommen.
Wer diesen beiden Kapiteln zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Bei vielen Gegenstimmen wurden diese beiden Kapitel mehrheitlich angenommen.
Damit kommen wir zum Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/4045-1. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Bei einigen Jastimmen wurde dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren, damit ist die Zweite Beratung des Einzelplans 05 abgeschlossen. Vielen Dank.
Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses zu dem Schreiben des Justizministeriums vom 4. Februar 2005, Az.: E.1044.2004/2 – Immunitätsaufhebung – Drucksache 13/4064
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mir liegt hier ein Antrag vor, wonach ich der Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten zustimmen soll. Ich bin nicht Mitglied des Ständigen Ausschusses und weiß nicht, um welche Person und um welches Delikt es sich handelt.
Um prüfen zu können, ob der Umstand, dass ein Parlamentarier strafrechtlich verfolgt wird, nicht auf andere Beweggründe zurückgeht, brauche ich Informationen darüber, aus welchem Grund hier jemand strafrechtlich angezeigt wurde. Ich bitte um Aufklärung. Ich weiß sonst nicht, wie ich mich hier zu verhalten habe.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Birk CDU: Bitte keine Schauspielerei! – Abg. Pfisterer CDU: Ein Schauspiel ist das! – Abg. Blenke CDU: Wo haben Sie Schauspielunterricht genommen? – Weitere Zurufe von der CDU)
Herr Kollege Sakellariou, Sie wissen – wenn Sie es nicht wissen, können Sie sich kundig machen –, dass dieses Verfahren in den letzten Jahren immer so praktiziert wurde. Die Frage, ob es geändert werden sollte, kann möglicherweise einmal beraten oder angesprochen werden. Bisher war es Praxis, dass der Ständige Ausschuss über die Aufhebung der Immunität entscheidet und diese Entscheidung dann hier im Parlament, wenn es sich nicht um Bagatellangelegenheiten handelt, in der Form, wie wir es auch jetzt machen, vorgetragen wird. Genauso ist es üblich, dass auch Ausschussberichte dem Parlament in einer so genannten anonymisierten Form vorgelegt werden.
Wie gesagt, dieses Verfahren war bisher Praxis, die hier schon mehrfach so angewandt wurde. Wir sollten das auch in diesem Fall tun.
Meine Damen und Herren, ich lasse über die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses wurde einstimmig zugestimmt.
Petitionsausschuss ordentliches Mitglied Heike Dederer Dr. Witzel stellvertretendes Mitglied Dr. Witzel Brigitte Lösch