Protokoll der Sitzung vom 16.03.2005

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Prima! – Abg. Oelmayer GRÜNE: Das wäre auch schneller gegangen, Herr Kollege!)

Dann brauchen Sie nicht auch noch etwas dazu zu sagen.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Gall.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode kann ich hier am Rednerpult stehen, ohne die Landesregierung kritisieren zu müssen.

(Abg. Stickelberger SPD: Da fehlt uns etwas!)

Bei einer Reihe vorhergehender kommunaler Themen, die wir im Laufe der Zeit hier diskutiert haben, war unter anderem häufig zu kritisieren, dass die hierzu vorgelegten Gesetze und die eingebrachten Anträge unseren Städten und Gemeinden sowohl bürokratische wie auch finanzielle Lasten aufgebürdet haben. Von den Haushaltsberatungen zu Beginn dieses Jahres, bei denen Sie den Kommunen kräftig in die Tasche gegriffen haben, will ich erst gar nicht reden.

Deshalb sollte man fast vermuten, dass das KAG gar nicht aus der Feder der Regierung stammt. Denn, wie bereits eingangs gesagt, man kann es nicht nur nicht kritisieren, nein, man kann es sogar loben.

(Beifall des Abg. Boris Palmer GRÜNE – Heiter- keit – Abg. Blenke CDU: Auch wenn es schwer fällt! – Abg. Herrmann CDU: Dann haben wir möglicherweise etwas falsch gemacht!)

Dieses Lob geht aber eindeutig in Richtung Ministerium und der dort Verantwortung tragenden Beamtinnen und Beamten.

(Beifall bei der SPD)

Die Zielsetzung dieses Gesetzes, meine Damen und Herren, wurde vom Kollegen Herrmann bereits genannt. Ich muss sie an dieser Stelle nicht umfänglich wiederholen. Ich möchte aber ausdrücklich hervorheben, dass – um ein paar wenige Beispiele zu nennen – insbesondere durch die angestrebte Neuregelung des Erschließungsbeitragsrechts die kommunale Selbstverwaltung in der Tat gestärkt wird, indem mehr Entscheidungsspielraum vor Ort in Richtung Städte und Gemeinden gegeben wird. Die Städte und Gemeinden können nun entscheiden, ob sie die möglichen finanziellen Spielräume nutzen wollen oder nicht. Das Stichwort haben Sie genannt, Herr Herrmann, zum Beispiel die Berücksichtigung von Kinderspielplätzen als Erschließungseinheiten. Andere Beispiele ließen sich noch anfügen.

Das heißt, die Neuregelung der Anschluss- und Erschließungsbeiträge ermöglicht den Kommunen einerseits, die erbrachten Leistungen umfänglich, das heißt auch entsprechend des Aufwands, der betrieben wird, zum Ansatz zu bringen, andererseits aber auch mehr Beitragsgerechtigkeit herzustellen, auch wenn dies im einen oder anderen Fall eine höhere Gebühr bedeutet.

Meine Damen und Herren, vielfach spricht diese Regierung von Verwaltungsvereinfachung, tut dann aber relativ wenig oder zumindest nichts Vernünftiges,

(Beifall des Abg. Gustav-Adolf Haas SPD – Hei- terkeit bei Abgeordneten der SPD)

wie man am Beispiel des Standardbefreiungsgesetzes merken kann. Beim KAG jedoch – das will ich ausdrücklich unterstreichen – wird Verwaltungsvereinfachung meines Erachtens in der Tat vor Ort umgesetzt werden können. Durch die zumindest teilweise Vereinheitlichung von Landesgebührenrecht und kommunalem Abgabenrecht stehen diesmal Reden und Handeln tatsächlich im Einklang.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Ausnahmsweise!)

Die vorgesehenen erweiterten Spielräume bei der Abfallgebührengestaltung, um ein weiteres Beispiel zu nennen, ermöglichen den Kommunen Anreize zur Vermeidung und zur Verwertung wie zur Abfalltrennung, aber auch zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die Beratung dazu.

Kosten können seitens der Kommunen – und daraus resultierend auch für die Bürgerinnen und Bürger – eingespart werden wegen der Neuregelung der Regenwasserbewirtschaftung und der Beseitigung des Oberflächenwassers. Auch hier Stichworte: Gräben und Teiche sind nun einmal billiger als Kanäle, ökologisch sinnvoller allemal.

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden sowohl Regelungslücken als auch die vielfach als überzogen empfundenen Anforderungen der Rechtsprechung korrigiert und wird den erschließungsbeitragsrechtlichen Grundsätzen des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung getragen. Ich meine, dass in der Tat insgesamt eine bessere Praktikabilität erreicht wird. Damit ist die Hoffnung auf eine höhere Akzeptanz seitens der Bürgerinnen und Bürger verbunden.

Zwar könnten einzelne Regelungen hinterfragt werden. Ich denke zum Beispiel – wir haben das im Ausschuss diskutiert – an die Regelung, den Kommunen bei der Jagdsteuer einen Höchstsatz vorzuschreiben, wie Sie dies in diesem Gesetzentwurf tun. Man könnte auch hinterfragen, warum es unterlassen wird, bei der Gewerbesteuer gleich dem Bundesgesetz einen Mindestsatz vorzuschreiben und damit auch den politischen Willen in diesem Land zum Ausdruck zu bringen, dass Baden-Württemberg nicht gewillt ist, einen Wettlauf um niedrigste Beitrags- und Steuersätze mitzumachen.

Da dieses Gesetz aber – ich sagte es bereits – in erster Linie dazu dient, bundesrechtliche Regelungen umzusetzen, landesgebührenrechtliche Regelungen und kommunales Abgabenrecht anzugleichen, sehen wir dieses Gesetz als ersten

Schritt an, dem aber durchaus noch Änderungen in dem von mir angedeuteten Sinne folgen können.

Die Fraktion der SPD stimmt diesem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr schön!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Fauser.

(Abg. Stickelberger SPD: Die schafft die Kommu- nalabgaben ab!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Baden-Württemberg ist eines der ersten Länder, das das bisher vom Bund geregelte Erschließungsbeitragsrecht landesrechtlich umfassend regelt.

(Abg. Gall SPD: Das erste! – Abg. Dr. Caroli SPD: Wir sitzen hier und nicht da oben!)

Die durchgeführte Anhörung und auch die Ausschussberatungen haben keine Notwendigkeit zur Änderung des Gesetzentwurfs ergeben. Alle Fraktionen haben den Gesetzentwurf im Innenausschuss unterstützt und begrüßt, sodass es heute eigentlich keiner großen Diskussion mehr bedarf.

Wir vereinfachen

(Abg. Herrmann CDU: Vereinheitlichen!)

mit diesem Gesetz nicht nur das Abgabenrecht und stärken die kommunale Selbstverwaltung, sondern wir nutzen auch die dem Land eingeräumte Kompetenz wieder.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

Die Regelungen über die Erhebung von kommunalen Beiträgen werden in einem Gesetz zusammengeführt und vereinheitlicht. Dies ist ein weiterer Baustein zur Verwaltungsvereinfachung und durch die neue Übersichtlichkeit zudem bürgerfreundlicher.

Die Kosten, die in eine Gebührenkalkulation einbezogen werden dürfen, sind nun deutlicher geregelt. Für den Bürger wird dadurch transparenter, welche Leistungen er mit seinen Gebühren bezahlen muss.

Neue Regelungen zur Regenwasserbewirtschaftung und zur Beseitigung des Oberflächenwassers können Kosten einsparen. Statt teurer Kanäle können künftig auch kostengünstigere Gräben und Teiche zur Wasserversickerung bei der Gebührenbemessung berücksichtigt werden.

Bei der Erhebung der Kurtaxe und des Fremdenverkehrsbeitrags in Kurorten wird den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum eingeräumt, was zum Beispiel für den Kurund Bäderkreis Calw von ganz besonderer Bedeutung ist.

(Heiterkeit des Ministers Rech)

Damit wird auch dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Rechnung getragen, wonach die Kurtaxe nur von Übernachtungsgästen erhoben werden darf, die zu Erholungszwecken anreisen.

(Zuruf des Abg. Stickelberger SPD)

Herr Stickelberger, das gilt selbstverständlich auch für den schönen Schwarzwald und das Badnerland ganz besonders.

Beim Erschließungsbeitragsrecht bekommen die Kommunen mehr Handlungsspielraum. Sie können am besten beurteilen, welche Grundstücke von den einzelnen Erschließungsanlagen – Straßen, die zum Grundstück führen – erschlossen werden und damit beitragspflichtig sind.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr richtig!)

Außerdem wird der nach dem geltenden Recht bestehende Zwang zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen gelockert. Für nichtöffentliche Straßen wird die Erhebung von Erschließungsbeiträgen künftig im Ermessen der Kommunen stehen.

Positiv hervorzuheben ist die Schaffung einer gerechteren Beitragsveranlagung. Die bisher geltende Rechtslage, Angrenzer an Haupterschließungsstraßen, die naturgemäß breiter und dementsprechend aufwendiger gebaut werden, zugunsten der Angrenzer an ruhigen und auch begehrteren Straßen zu belasten, ist nicht mehr zeitgemäß. Deshalb wird die Möglichkeit, mehrere Erschließungsanlagen zu einer einheitlichen Beitragserhebung zusammenzufassen, verbessert.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz wird, wie gesagt, von allen Fraktionen begrüßt. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion stimmt dem Gesetz zu.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Oelmayer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann mich im Prinzip den inhaltlichen Ausführungen aller drei Vorredner anschließen. Das ist relativ selten. Ich darf jetzt schon ankündigen, dass auch unsere Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen wird.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut!)

Ich möchte aber noch zwei kurze Bemerkungen machen, und zwar gar nicht so sehr Bezug nehmend auf das Lob, das mein Ausschussvorsitzender hier über das Ministerium und die Beamten ausgebreitet hat. Dem kann man sich durchaus anschließen. Wer den Gesetzentwurf anschaut, wird natürlich als Jurist, aber auch als Nichtsachverständiger, wenn er da Paragrafen findet, die in dem Gesetzentwurf über anderthalb Seiten gehen, schnell feststellen, dass das unheimlich komplexe und umfassende Regelungen sind. Diese im Gesetzentwurf zusammenzufassen ist schon ein Stück weit Kärrnerarbeit. Dafür kann man sich tatsächlich dem Dank, den der Kollege Gall schon zum Ausdruck gebracht hat, anschließen.