Auch Herr Leibing hat bei seiner Verabschiedung vor wenigen Tagen dieses als eines der Beispiele genannt, als wäre es neu. Wir fordern das schon sehr lange.
Natürlich müssen wir auch bei der Mineralölsteuer den Autofahrer entlasten. Denn nur so wird dieser Weg auch Akzeptanz finden. Für mich gilt generell: Wenn wir den Nutzern mehr Geld abverlangen, werden sie dies verstehen, sofern das Geld wirklich sicher zu ihrem Vorteil verwendet wird.
Es ist nachvollziehbar, dass bei dem, was Sie in Berlin ständig machen, nämlich im Verkehrshaushalt Haushaltslöcher zu stopfen – bis hin zum Stopfen von Rentenlöchern durch das Ökosteueraufkommen –, der Autofahrer wirklich verdrießlich wird und sagt: „Ich bin die Melkkuh der Nation.“
Wir wollen dadurch, dass wir den Verkehrsbereich ein Stück weit staatsfern über Betreibergesellschaften finanzieren, sicherstellen, dass die notwendigen Investitionen durch den Nutzer finanziert werden und er sicher sein kann, dass er nicht abgezockt wird und dass nicht draufgesattelt wird. Vielmehr ist tatsächlich im Sinne des Nutzers eine Verbesserung zu erreichen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, all dies – verschärftes Subsidiaritätsgebot im Gemeindewirtschaftsrecht, freiberufliche Gerichtsvollzieher, teilprivatisierter Betrieb einer Justizvollzugsanstalt, Nutzung der Chancen von Public Private Partnership, Neuordnung der Finanzierung des Betriebs des Bundesfernstraßennetzes – sind Bestandteile ein und desselben strategischen Ansatzes: Vorrang für private Aufgabenerledigung, wo immer es sinnvoll und möglich ist. Oder in Kurzform: weniger Staat, mehr privat.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei allen Forderungen nach einem schlanken Staat bekennen wir uns zu einem starken Staat, der seine Kernaufgaben zu erledigen hat. Es ist doch eine Binsenweisheit: Nicht der fette Staat, der immer mehr an sich zieht, ist ein fitter Staat, sondern der Staat, der sich auf seine Kernaufgaben beschränkt.
Zu einer solchen Kernaufgabe gehört für uns die Aufgabe des Staates, Bildungschancen zu eröffnen und dabei Chancengleichheit zu gewährleisten. In der Tat ist es ein wichtiges Motiv, dass die Chancen am Start nicht verbaut werden dürfen.
Wenn ich einmal im Vorgriff auf das Thema Studiengebühren kommen darf: Herr Kollege Drexler, Sie sollten schon einmal überlegen, wo der wahre soziale Numerus clausus derzeit liegt.
Der greift nämlich schon dann, wenn ein Kind, das eingeschult wird, dem Unterricht nicht folgen kann, weil es nicht ausreichend Deutsch versteht.
(Abg. Drexler SPD: Warum haben Sie denn fünf Jahre lang Deutschkurse abgelehnt? Das ist das Tollste! Seit fünf Jahren lehnen Sie das ab!)
Trotzdem gelten auch in der Bildung die Prinzipien der Pluralität, um ein Wahlrecht der Eltern zu gewährleisten, und die Prinzipien der Subsidiarität. Schulen in freier Trägerschaft sind für uns nicht nur eine willkommene Ergänzung des öffentlichen Schulwesens, sondern stellen zugleich auch eine Herausforderung und einen Innovationsanreiz an das staatliche System dar.
Sie fördern den Wettbewerb im Schulwesen, sie tragen zur Wahlfreiheit bei. Schulen in freier Trägerschaft sind aber in der Tat auf eine faire und angemessene Finanzierung angewiesen.
(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Abg. Drexler SPD: Deswegen haben Sie den Gesetzent- wurf abgelehnt!)
Die Koalition hat schon im Laufe des letzten Jahres in Aussicht gestellt, das bisherige Zuschussmodell baldmöglichst durch das so genannte Bruttokostenmodell abzulösen
(Abg. Drexler SPD: Das haben Sie abgelehnt! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Jedes Jahr verspre- chen Sie das, und das wird nicht gemacht!)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die neue Regelung – lange versprochen, lange besprochen, von vielen, wie Ihnen, bisher immer wieder angezweifelt – kommt jetzt. Der Herr Ministerpräsident hat es gesagt: Noch in diesem Jahr werden wir das Bruttokostenmodell im Privatschulgesetz verankern. Darauf können Sie sich verlassen.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Drexler SPD: Sie haben es abgelehnt! – Gegenruf der Abg. Heidero- se Berroth FDP/DVP: Ihren Antrag! Ja, natürlich!)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Gegensatz zu Ihnen, Herr Drexler, haben die Verbände, die Vertreter der privaten Schulen durchaus erkannt, welche wesentliche Brisanz unabhängig von der tatsächlichen Mittelausstattung des Haushalts die Einführung dieses Bruttokostenmodells beinhaltet. Ich glaube, Sie werden verstehen, dass wir damit einen Riesenschritt zugunsten einer verstärkten Förderung der Privatschulen hier in diesem Land machen werden.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Drexler SPD: Wir haben doch einen Gesetzentwurf hier zur Abstimmung gestellt! Den haben Sie doch abgelehnt! – Abg. Fischer SPD: Sie waren doch auch dabei!)
Im Bereich der Kinderbetreuung verlangen die Grundsätze der Pluralität und der Subsidiarität die gleichberechtigte Beteiligung freier Träger, der großen wie der kleinen Träger: kirchliche Einrichtungen, Waldorfkindergärten, Elterninitiativen, Waldkindergärten, vor allem auch betriebliche Einrichtungen. Wir haben mit der letzten Novelle des Kindergartengesetzes unser Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung dokumentiert. Wir haben da Konnexität ernst genommen, denn wir haben Aufgabe und Geld in die Hand ein und derselben Ebene gegeben.
Wir erwarten in der Tat – wir haben das wiederholt gesagt – Fairness im Umgang mit den freien Trägern auch und gerade bei der Aufstellung von Bedarfsplanungen. Wir waren bisher der Meinung, dass die kommunale Selbstverwaltung es schaffen wird, auch bei der Finanzierung von Gemeindegrenzen überschreitenden Einrichtungen zu Lösungen zu kommen, die diese nicht krass benachteiligen. Wenn es nicht gelingt – ich bin dem Ministerpräsidenten dankbar, dass er das, was Kollege Haas und ich als Mitglieder des Sozialausschusses immer wieder angedeutet haben, angesprochen hat –, dass die kommunale Familie, so sage ich jetzt einmal, untereinander zu Vereinbarungen kommt, die dieses Problem zufriedenstellend lösen,
dann – so hat der Ministerpräsident angekündigt – wollen wir uns vorbehalten, auch gesetzlich nachzujustieren, etwa im Sinne eines Vorwegabzugs oder wie auch immer. Der Kollege Haas weist zu Recht darauf hin – das Papier ist fast noch so frisch, dass man sich die Finger tintig macht –:
Zwischen den Trägern und den kommunalen Verbänden ist eine Vereinbarung getroffen worden, von der wir hoffen, dass unser Appell jetzt wirklich gefruchtet hat.
Aber wenn ein Stadtoberhaupt einer sehr großen Stadt sehr plakativ sagt: „Uns interessieren keine Kinder, die von außerhalb kommen, die ihren Wohnort nicht in Stuttgart haben, deren Eltern aber hier arbeiten“, dann ist das in einer solchen Diskussion nicht sonderlich hilfreich. Ich vermute
einmal, dass man überhaupt noch nicht mit den Entsendekommunen Kontakt aufgenommen und die Frage erörtert hat, ob man an dieser Stelle eventuell einen Finanzausgleich machen könnte, wie es die Vereinbarung vorsieht.
(Abg. Dr. Lasotta CDU: Wer ist das? – Abg. Al- fred Haas CDU: Der kriegt gerade eine passende Antwort!)
Von daher sind wir optimistisch, behalten uns aber vor, die Entwicklung selbstverständlich weiterzuverfolgen und entsprechend zu reagieren.
Meine Damen und Herren, Bildung, Erziehung und Betreuung sowohl qualitativ als auch quantitativ auszubauen ist in der Tat eine unserer Hauptaufgaben, wenn nicht d i e Hauptaufgabe. Es ist vernünftig und richtig, den Bildungsauftrag der Kinderbetreuungseinrichtungen deutlich zu stärken.
Dies findet nun seinen Niederschlag in der gemeinsam verabredeten neuen Zuordnung der Kinderbetreuung in die Zuständigkeit des Kultusministeriums.
Wir begrüßen sehr, dass dieser Vorschlag jetzt umgesetzt wird. Ich weiß wohl, dass eine Umressortierung nicht zwingend alles besser macht. Aber ich glaube, damit setzen wir ein klares Signal: Der Kindergarten ist Ort der Erziehung, der Betreuung