Im Interesse einer echten Realisierungschance habe ich dies mehrfach getan, und zwar bei dem Versuch, die Altersgrenze für Sonderurlaub von Jugendgruppenleitern von 18 Jah
ren auf 16 Jahre zu reduzieren. Der entsprechende Antrag stand dreimal auf der Tagesordnung des Schulausschusses.
Dreimal habe ich den Antrag wieder von der Tagesordnung absetzen lassen. Dreimal ist nichts passiert.
Daraus ist nur ein Schluss zu ziehen: Von einer Vertagung von Initiativen kann man vielleicht einiges erwarten; eines jedenfalls kann man aber nicht erwarten, zumindest nicht bei diesen Regierungsfraktionen: eine größere Erfolgsaussicht.
Meine Damen und Herren, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf Drucksache 13/4264 an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 1. Dezember 2004 – Fünfundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg – Drucksachen 13/3800, 13/4234
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns mit dem 25. Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten. Hierzu gäbe es eigentlich
viel zu sagen, insbesondere weil der Bericht ja auch schön geschrieben ist – in Prosa und in epischer Breite.
Man könnte es sich auch einfach machen und wie in den vergangenen Jahren betonen, dass es keine gravierenden Verstöße gegeben hat, die zu einem öffentlichen Aufruhr oder zu Protesten geführt hätten. Man könnte ein öffentliches Bekenntnis zum Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ablegen wie auch in den vergangenen Jahren und einen Appell an die öffentliche Verwaltung richten, mit den entsprechenden Daten sensibel umzugehen. Und man könnte natürlich auch wie in den vergangenen Jahren dem Beauftragten und seinem Team für die gute Arbeit danken.
In diesem Jahr wird es auch relativ leicht fallen, von dem Bericht Kenntnis zu nehmen, da insbesondere die Gesetzgebung der rot-grünen Bundesregierung kritisiert wird und weniger die des Landes. Aber all das ist, glaube ich, nicht zielführend und führt hier nicht weiter; denn man sollte sich schon weiter gehende Gedanken über das Thema Datenschutz machen, insbesondere wenn wir bestimmte Themenbereiche inhaltlich ansprechen wollen und vom Bürger her denken, der von uns erwartet, dass die Handlungsfähigkeit des Staates in zentralen Fragen aufrechterhalten wird.
Es geht um die Frage, wie wir diesen Abwägungsprozess zwischen dem Grundrecht des Datenschutzes, der informationellen Selbstbestimmung, und dem Allgemeinwohl neu justieren. Es geht auch darum, keine Angst zu schüren und auch in der politischen Diskussion nicht den Eindruck zu erwecken, wir hätten einen Überwachungsstaat, der bei den Bürgern überall hineinblickt. Damit meine ich „Big brother is watching you“ oder ähnliche Stimmungen, die in der Öffentlichkeit natürlich immer mit bestimmten Absichten, teilweise auch bewusst, geschürt werden. Nein, es geht um die Handlungsfähigkeit des Staates und insbesondere ein Stück weit auch um Gerechtigkeit.
Im Bereich der inneren Sicherheit darf der Täterschutz nicht vor den Opferschutz gehen. Unsere Partei, die CDU, und unsere Fraktion sprechen sich auch klipp und klar dafür aus, dass der genetische Fingerabdruck, also die Untersuchung des genetischen Materials, als Standardmaßnahme in der ermittlungsdienstlichen Erkennung eingeführt wird und wir damit bessere Möglichkeiten haben, Straftäter zu identifizieren.
Es geht im Bereich des Gesundheitswesens darum, die Qualität für die Patienten zu steigern und damit auch den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen zu verbessern – zwischen den niedergelassenen Ärzten, den Krankenhäusern und allen anderen. Deswegen stehen wir auch klar zu den neuen Medien der elektronischen Datenerfassung, die vorhanden sind oder geschaffen werden sollen: zu der Patientenchipkarte und der elektronischen Patientenakte, die man sich zukünftig vorstellen kann.
Es geht darum, im Sozialbereich auch Missbrauch zu identifizieren, indem wir einen Datenabgleich stattfinden lassen.
Und es geht zum Beispiel im Steuerrecht darum, Gerechtigkeit zu schaffen. Es kann nicht sein, dass sich Bürger hier durchlavieren können und der Staat keine Zugriffs- und Eingriffsmöglichkeiten hat.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Stickelberger SPD – Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE – Gegen- ruf des Abg. Wieser CDU: Koalition der Ver- nunft!)
Insgesamt sehe ich das Thema wirklich auch als in vielen Bereichen über die Parteigrenzen hinausgehend, weil wir uns, glaube ich, nicht gegenseitig den schwarzen Peter für bestimmte Projekte zuschieben können, die die Bürger von uns erwarten – wo es um Gerechtigkeit und Handlungsfähigkeit des Staates geht, wo es um sinnvolle Maßnahmen für unsere Bürger geht – und die wir nicht aufgrund des Datenschutzes infrage stellen können.
Natürlich ist der Datenschutz ein Grundrecht. Das muss auch jeweils mit in die Diskussion über die Gesetzesausgestaltung einbezogen werden. Aber Datenschutz darf auch kein Selbstzweck an sich sein, sondern muss in die politische Diskussion, in die Abwägungsprozesse der verschiedenen Grundrechte und vor allem auch des Allgemeinwohls, die hier betrachtet werden müssen, einbezogen werden. Deswegen brauchen wir in diesen Punkten eine offene Diskussion, die den Menschen keine Ängste vermittelt. Wir wollen den Staat weiter reformieren und verändern und vor allem den Menschen keine Angst machen.
Deswegen rufe ich dazu auf, dass wir im aktiven Einsatz für den Datenschutz unsere politischen Ziele weiter klar formulieren und möglichst früh den Datenschutz in unsere Überlegungen und in unsere Gesetzeserarbeitung einbeziehen, um dann auch wirklich beweisen zu können, dass Datenschutz nicht immer nur Bürokratie bedeuten muss, sondern dass in diesem Abwägungsprozess am Ende auch etwas Sinnvolles herauskommt, was den Bürgern und dem Staat dient.
In diesem Sinne nehmen wir den Bericht zur Kenntnis. Fünf Minuten Redezeit reichen bei weitem nicht, um die Bandbreite der Themen anzusprechen, die auch dieser Bericht enthält, aber ich glaube, ich habe ein paar Punkte exemplarisch darstellen können, die uns wichtig sind.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegt der 25. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vor. 1980 wurde der Datenschutz in Baden-Württemberg eingeführt, und man muss festhalten, dass wir eines der letzten Bundesländer waren, die auf diesen Zug aufgesprungen sind. In dieser
Schlusslichtposition sind wir in den letzten Jahren konsequent geblieben. Während in anderen Bundesländern der Datenschutz im öffentlichen und im nichtöffentlichen Bereich zusammengelegt wurde, die Personalausstattung besser ist und man sich den technischen Gegebenheiten innerhalb einer modernen Landesverwaltung und außerhalb durch einen modernen, datenbank- und EDV-gestützten Kunden- und Datenverarbeitungsbereich gestellt hat, werden beide Bereiche in Baden-Württemberg konsequent voneinander getrennt.
Herr Kollege Lasotta, bei der Beratung des Datenschutzberichts im Jahr 2003 hatten Sie sich hier gemeinsam mit der Fraktion der CDU für Reformen offen gezeigt. Im Jahr 2004 war das vergessen, und ich habe mich bei der Zusammenstellung meiner Notizen für meinen heutigen Redebeitrag gefragt, ob wir hier nach dem Motto „Und täglich grüßt das Murmeltier“ agieren.
Denn, Herr Lasotta, auch Sie haben hier zuvor anklingen lassen, dass man, wenn der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten im Plenum beraten wird, ja immer einem gewissen Ritual folgt. Mit einer Redezeit von lediglich fünf Minuten – da gebe ich Ihnen Recht – kann man eigentlich in keines der Themen so richtig einsteigen.
Mit der Sozialdemokratie kommt immer die Modernität. Vielleicht schließen Sie sich dem auch einmal an.
(Heiterkeit bei der SPD und der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE – Abg. Wieser CDU: Jetzt haben Sie so gut angefangen, und nun versauen Sie alles!)
Wenn man die Rede des Kollegen Lasotta nähme und ein paar Dinge umstellte, dann käme man da sogar zu einer sehr großen Schnittmenge. Ich stimme Ihnen zu: Wir brauchen einen handlungsfähigen, starken Staat. Wie wir in den letzten Jahren gesehen haben, bekommen wir über die Verwaltungsreform, über die Einführung von EDV, über die Public Private Partnership und über die zunehmenden Privatisierungstendenzen in den einzelnen Bereichen – ich will das jetzt nicht inhaltlich bewerten – eine Auflösung der Grenzen zwischen dem öffentlichen und dem nichtöffentlichen Bereich. Die Folgen sind unabsehbar, und es wäre richtig und gut, wenn wir dem Vorschlag der SPD-Fraktion folgen würden und uns ernsthaft überlegen würden – und hier könnten wir auch Ihr Argument aufnehmen, Herr Kollege Lasotta –, diese beiden Bereiche zusammenzulegen. Denn nur dann wäre das gewährleistet, was der moderne Datenschutz leisten muss, nämlich vorausschauend zu arbeiten, sich den Problemen zu stellen und Eingriffe schon im Vorfeld vorzunehmen,