weil zurzeit bei der Landesregierung eh nicht viel Neues in Planung ist. Aber dass die Region Stuttgart in der Regierungserklärung, die immerhin 2 Stunden und 20 Minuten gedauert hat und in der – der Kollege Junginger hat es vorhin gesagt – 20-mal das Wort „Region“ aufgetaucht ist
26-mal –, mit keinem Wort Erwähnung gefunden hat, hat wirklich gezeigt, dass auch unter Ministerpräsident Oettinger nicht viel Neues zu erwarten ist.
ich komme zum Schluss – für die Region Stuttgart und eine Stärkung der Regionen im Land Baden-Württemberg überhaupt.
Wir erwarten, dass Ministerpräsident Oettinger zu seinen eigenen Ideen Stellung bezieht und den Verband Region Stuttgart entsprechend weiterentwickelt, wie er es im Vorfeld immer verkündet hat.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Boris Palmer GRÜ- NE: Sehr gut! – Abg. Hofer FDP/DVP: Eigentlich sind wir uns einig!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute zwei Anträge und die entsprechenden Stellungnahmen der Lan
desregierung zu sich ergänzenden Themen: „Weiterentwicklung der Region Stuttgart“ und „Stärkung der Regionen des Landes insgesamt“.
Ich darf noch einmal daran erinnern, dass der Landtag am 10. November 2004 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart beschlossen hat. Im Vorfeld der Einbringung des Gesetzentwurfs hat das Wirtschaftsministerium – so wie es auch in der betreffenden Stellungnahme steht – eine Anhörung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Anhörung war, dass das Spektrum der Meinungen sehr, sehr weit auseinander gegangen ist. Es reichte von Zustimmung durch Wirtschaftsverbände und auch Umweltverbände bis zur umfassenden Ablehnung durch die kommunalen Landesverbände.
Auch bei dieser Anhörung – das ist schon erwähnt worden – hat eben kein anderer Regionalverband erkennen lassen, dass er das Stuttgarter Modell übernehmen möchte.
Daher haben wir auch keinen Bericht erstellt. Vielmehr hat die Landesregierung auch mit Blick auf den Zeitdruck, der aufgrund der bevorstehenden Regionalwahlen vorhanden war, die Initiative ergriffen und den Gesetzentwurf vorgelegt, der schließlich vom Landtag beschlossen worden ist. Die beiden Punkte sind: die Trägerschaft für Landschaftsparks und der Wegfall des Zweidrittelquorums.
Nach meiner Meinung geht es jetzt darum, dies weiterzuentwickeln. Es gibt ja Überlegungen, die ÖPNV-Kompetenzen im Zusammenspiel zwischen dem Verband und den Landkreisen über ein qualifiziertes Verhandlungsmandat des VRS voranzubringen. Daher bedarf es hierfür nach Auffassung der Landesregierung derzeit keiner gesetzlichen Regelung.
Meine Damen und Herren, zum zweiten Thema: „Die Stärke Baden-Württembergs: Die Regionen“. Die Regionen sind die Stärke des Landes. Das galt bisher, und das gilt weiterhin.
Ich werde Ihnen ganz kurz die vielen Maßnahmen vorstellen, die zur Stärkung der Regionen von der Landesregierung ergriffen worden sind. Ich darf darauf hinweisen, dass der Ministerpräsident zu dieser Zeit Teufel hieß. Er hat schon dadurch, dass die Landesregierung diese Gesetze auf den Weg gebracht hat, deutlich gemacht, dass er für die Region steht und sich der Bedeutung der Regionen für die wirtschaftliche Stärke des gesamten Landes durchaus bewusst war. Dass Ministerpräsident Oettinger wiederum in seiner Regierungserklärung neben der 26-maligen Erwähnung der Regionen – ich werde noch darauf kommen – die Region Stuttgart nicht noch extra zu erwähnen brauchte, geht darauf zurück, dass er hier verwurzelt ist und sich diesem Thema sicherlich besonders verpflichtet fühlt.
Das Gesetz über die Weiterentwicklung der Regionen vom März 2001 hatte den Regionalverbänden weitere Kompetenzen zugestanden, zum Beispiel die Beteiligung an Wirtschaftsförderungsgesellschaften.
Zweitens: Die Stärkung der regionalen Eigenkräfte war eines der Schwerpunktthemen des Landesentwicklungsplans 2002 – hier vom Landtag beschlossen. Da geht es insbesondere darum, die regionale Zusammenarbeit der Akteure zu stärken, auch über Regions- und Landesgrenzen hinweg – einer der Sätze des Landesentwicklungsplans 2002.
Drittens zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vom Mai 2003: Mit dieser Novellierung des Gesetzes sind weitere Schritte zur Verfahrensvereinfachung, zur Beschleunigung und damit auch zur Kostenreduzierung sowie auch zu größerer Bürgernähe auf den Weg gebracht worden.
Viertens: Die Landesregierung – ich möchte das ausdrücklich betonen – respektiert und begrüßt regionale Initiativen, sei es die Technologieregion Karlsruhe, seien es andere Regionen, die in Kooperation mit benachbarten Bundesländern oder anderen Regionen spezifische Schwerpunkte setzen. Ich sage ausdrücklich, dass die Landesregierung diese regionalen Initiativen aktiv unterstützt, und möchte auf zwei Beispiele zu sprechen kommen, die auch hier in der Debatte schon eine Rolle gespielt haben.
So erhält der Rhein-Neckar-Raum durch einen neuen Staatsvertrag mit Rheinland-Pfalz und Hessen eine neue Struktur der Regionalplanung und neue Kompetenzen. Herr Abg. Hofer ist schon darauf eingegangen. Für uns besonders wichtig ist eine einheitliche Regionalplanung. Diese einheitliche Regionalplanung soll die bisherigen Raumordnungspläne sowie zwei Regionalpläne ersetzen und auch eine Verwaltungsvereinfachung und eine Reduzierung von Gremien bewirken. Bislang gab es drei unterschiedliche Verbandsversammlungen. Diese werden durch eine einzige Verbandsversammlung ersetzt.
Ich möchte ausdrücklich auch aufnehmen, was Herr Abg. Hofer über die Atmosphäre bzw. die dortige Bereitschaft, zusammenzuarbeiten, gesagt hat. Sie ist in der Tat – das ist auch unser Eindruck – sehr groß. Es gibt dort eine große Aufbruchstimmung aller Beteiligten, sowohl der Kommunen als auch der Landräte und der Wirtschaft. Das hat auch dazu geführt, dass sich dieser Regionalverband, diese Region sehr stark weiterentwickelt.
Wie wird das weitergehen? Die Ministerräte der drei vertragschließenden Länder werden in den nächsten Wochen abschließend über den Staatsvertrag befinden. Die drei Ministerpräsidenten wollen den neuen Staatsvertrag am 27. Juli in Mannheim unterzeichnen. Dann wird er, entsprechend dem parlamentarischen Verfahren, dem Landtag vorgelegt, um dann in Landesrecht umgesetzt werden zu können.
Der nächste Punkt – da bin ich wieder beim Rhein-NeckarRaum; auch das ist schon angesprochen worden – ist die
Anerkennung als grenzüberschreitende Europäische Metropolregion durch die Ministerkonferenz für Raumordnung. Wir von der Landesregierung haben diese Anerkennung mit Nachdruck unterstützt, weil wir neben den rein planerischen Dingen auch davon überzeugt sind – das sieht und spürt man auch schon –, dass die Region dadurch einen emotionalen Schub bekommt – auch im Wettbewerb mit den anderen Regionen – und sich eine ungeheure Dynamik in dieser Region in Gang setzt.
Wir haben noch ein Weiteres erreicht, nämlich eine Öffnungsklausel für das Metropolkonzept. Ich möchte hier ausdrücklich betonen: Wir haben diese Öffnungsklausel in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen und mit mehreren Ländern durchsetzen können. Sie gibt die große Chance, auch im Oberrheinraum die Qualität eines Europäischen Metropolraums zu bekommen.
Herr Minister Pfister hat daher nach der Entscheidung die regional Verantwortlichen angeschrieben und sie gebeten und dafür geworben, mit dieser Gestaltung einer grenzüberschreitenden Europäischen Metropolregion zu beginnen. Er hat insbesondere die Regierungspräsidenten von Freiburg und Karlsruhe angesprochen, weil diese Regierungsbezirke schwerpunktmäßig im Oberrheinraum liegen. Ich will auch für die Landesregierung ausdrücklich anbieten, dass wir bei dieser Aufgabe gesprächsbereit sind. Darauf hat auch Herr Ministerpräsident Oettinger in seiner Regierungserklärung ausdrücklich hingewiesen.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Regionen nicht allein lassen. Das gilt auch für die Regionalplanung in der Region Donau/Iller. Auch da tut sich etwas. Sie erinnern sich vielleicht noch an die kleine Novelle des Staatsvertrags zwischen Baden-Württemberg und Bayern, die der Landtag noch rechtzeitig vor der Verbandsversammlung beschlossen hat. Dabei ging es darum, die Zahl der Verbandsmitglieder fast zu halbieren. Das ist auch geschehen. Jetzt werden wir, das baden-württembergische und das bayerische Wirtschaftsministerium, noch vor der parlamentarischen Sommerpause gemeinsam an die große Novelle des Staatsvertrags herangehen. Denn dieser alte Staatsvertrag stammt aus dem Jahr 1973 und bedarf nun dringend der Anpassung an das Raumordnungsgesetz des Bundes und die Landesplanungsgesetze der beiden Länder. Das werden wir angehen.
Meine Damen und Herren, Fazit ist: Die Landesregierung weiß um die Bedeutung starker Regionen für unser Land. Sie ist bereit, zur Erreichung dieses Ziels in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in den Regionen – auf diesen Hinweis lege ich sehr viel Wert, denn das Konzept muss von unten nach oben entwickelt werden – weiter wie bisher und auch in Zukunft tätig zu sein.
In der Aussprache, Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, ist wohl herausgekommen, dass meine Begründung vielleicht
Anlass dafür gegeben hat, zu sagen, wir wären am Ende nicht alle in dem Ziel der Förderung der Regionen als wesentliche Lebensräume, die die Stärke des Landes darstellen, einig. Natürlich sind wir uns da einig!
Zweiter Punkt: Selbstverständlich besitzt dieser alte Antrag, der auch einen Beschlussteil beinhaltet, den wir teilweise zur Abstimmung stellen werden, Aktualität, weil das ja ein Prozess ist, der nicht etwa irgendwann, nämlich im November des Jahres 2004, sein Ende gefunden hätte. Es ist vielmehr ein ständiger Prozess der Fortentwicklung. Als Abgeordneter des Rhein-Neckar-Raumes, der mit all diesen Entwicklungen seit vielen, vielen Jahren zu tun hat, sage ich – gerade ist auch eine Mannheimer Besuchergruppe anwesend –: Auf die Zuordnung als Metropolregion sind wir alle, insbesondere wir in unserer Fraktion, außerordentlich stolz, weil dieser Raum im Spannungsfeld zwischen dem nur 60 Kilometer entfernten Frankfurt und dem nur 140 Kilometer weit weg liegenden Stuttgart nun endlich eine selbstständige europäische Definition entsprechend der Bedeutung bekommen hat, die er im Bereich der Verkehrswege, der Industrie und der Kultur ja längstens, und zwar seit Generationen, hat. Deswegen sind wir sehr froh, dass auch die europäische Wahrnehmung, die sich neben anderen Bereichen auch in der TGV-Anbindung über Mannheim nach Frankfurt noch einmal darstellen wird, erreicht werden konnte. Das war ein mühevoller Weg.
Gleichzeitig sind wir sehr froh, dass sich gerade heute die Information über den Entwurf eines Staatsvertrags zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen zur Verbesserung der Kooperationsstrukturen im Rhein-Neckar-Gebiet im Eingang befindet, der am 27. Juli 2005 von den Ministerpräsidenten der drei Bundesländer unterschrieben werden soll. Bereits heute befasst sich das rheinland-pfälzische Parlament mit diesem Staatsvertragsentwurf. Er gibt uns die Möglichkeit, in den Planungsstrukturen wesentliche Vereinfachungen herbeizuführen und erhöhte Kompetenzen zuzuordnen.
Ich bin jemand, der schon vor zehn Jahren gemeinsam mit anderen ein Papier zur europäischen Region Rhein-Neckar verfasst hat, weil wir aufgrund unserer Randlage an den Grenzen dreier Bundesländer nicht so wahrgenommen worden sind, wie es eigentlich notwendig gewesen wäre. Mittlerweile ist das kein Problem mehr, aber die wichtige Aufgabe besteht darin, auch die weiteren Regionen des Landes Baden-Württemberg in diese Entwicklung mit hineinzunehmen. Die Frage der Entwicklung entlang des Rheingrabens und die Frage, wie auch diesem Wirtschafts- und Kulturraum die Bedeutung eingeräumt wird, die ihm zusteht, haben wir auch weiterhin auf jeden Fall im Auge zu behalten. Umgekehrt haben wir allerdings das Problem, dass in dem Gebiet, in dem mein Wahlkreis liegt, der hessische Raum eine Scharnierfunktion zwischen Frankfurt und dem RheinNeckar-Bereich wahrnimmt und dabei vor der schwierigen Aufgabe steht, gleichzeitig zwei Metropolregionen zugeordnet zu werden.
Ich darf der Region Stuttgart immerhin die erfreuliche Botschaft übermitteln, dass der Herr Ministerpräsident natürlich auch die Region Stuttgart in seiner Regierungserklärung erwähnt hat,