Wir sind außerdem der Meinung, dass angesichts der angespannten Haushaltslage die Ausgaben für Gutachten gekürzt werden können. Hierbei sind die globalen Minderausgaben heranzuziehen. Dies erhöht aus unserer Sicht den Druck auf die Ministerien, in Zukunft bei der Prüfung der Notwendigkeit von Gutachtenvergaben strengere Maßstäbe anzulegen und verstärkt die eigene Verwaltung einzusetzen.
Die Kürzungen müssen unserer Meinung nach in allen Ressorts erfolgen und nicht nur, wie von SPD und Grünen im Ausschuss beantragt, in den beiden Ressorts, die der Rechnungshof ganz konkret etwas detaillierter untersucht hat. Der Rechnungshof hat nämlich nur zwei Ressorts genauer untersucht. Der Antrag von SPD und Grünen würde unserer Meinung nach zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung der Ressorts führen, da in anderen Ressorts die Beratungsleistungen nur deshalb nicht gekürzt würden, weil sie nicht untersucht wurden. Das kann ja nicht das Ziel sein.
Des Weiteren fordern wir eine vollständige Dokumentation von Vergabeprozessen, Transparenz, Projektmanagement und Erfolgskontrolle. Die gesamte Beratungsleistung muss von den Ausgangsüberlegungen über die Zieldefinition bis zur Umsetzung der Beratungsergebnisse nachvollziehbar dokumentiert sein; denn Dokumentationen sind eine unverzichtbare Grundlage für eine Erfolgskontrolle. Leider waren aber die Dokumentationen bei der vorliegenden Untersuchung völlig unzureichend.
Eine begleitende Kontrolle und Steuerung des Beratungsprojekts unterstützt einen erfolgreichen Abschluss der Beratung, was natürlich in unserem Sinne ist.
Haushaltstransparenz ist nur gegeben, wenn die Ausgaben für Gutachten in allen Ministerien nach einer einheitlichen Haushaltssystematik verbucht werden. Auch hier wollen wir in Zukunft eine Änderung sehen.
Die CDU-Fraktion geht davon aus und spricht die Erwartung aus, dass wir, wenn wir in einem Jahr den Bericht über die Umsetzung der beantragten Maßnahmen bei der Gutachtenvergabe beraten, wie es in dem Beschlussvorschlag steht, feststellen können, dass bei der Gutachtenvergabe durch die Landesverwaltung ab sofort die vom Rechnungshof aufgestellten und vom Finanzausschuss einstimmig beschlossenen Grundsätze eingehalten werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion spricht dem Rechnungshof Dank und Anerkennung für die gute Arbeit bei der Erstellung der Beratenden Äußerung aus,
nicht zuletzt deshalb, weil die Beratende Äußerung das bestätigt und erweitert, was die SPD schon in einem groß angelegten Antrag herausbekommen hat, nämlich dass die Landesregierung in zu hohem Ausmaß externe Gutachter einschaltet und dabei den Vorgaben, freien Wettbewerb zu garantieren, wenn Aufträge vergeben werden, nicht nachkommt. Wir, die SPD-Fraktion, fühlen uns mit unserer Kritik in vollem Umfang bestätigt, erkennen aber auch an, dass der Rechnungshof darüber hinaus noch weitere Kritikpunkte eruiert hat.
Wir fühlen uns in der Kritik bestätigt, dass ein Großteil der Auftragsvergaben ohne Wettbewerb durchgeführt worden ist. Der Rechnungshof hält für den Bereich, den er untersucht hat, fest, dass rund 90 % aller Gutachten freihändig vergeben worden seien. So wurde der Ausnahmefall der freihändigen Vergabe ohne jegliche Einholung eines Vergleichsangebots zur Regel. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis ist auf den Kopf gestellt worden.
Wir fühlen uns zweitens in der Kritik bestätigt, dass die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit von externen Gutachten nicht untersucht wurden. Ich zitiere den Rechnungshof:
Genau das kam auch bei der breiter angelegten Untersuchung, die in Beantwortung unseres Antrags erfolgt ist, zum Ausdruck. Häufig wurde bei der Umsetzung festgehalten, die Ergebnisse seien in die allgemeine politische Planung eingeflossen. Die Vorfrage, warum die eigene Landesverwaltung nicht über die notwendige Sachkompetenz verfügt, und die notwendige Folgefrage, was denn mit einem solchen Gutachten geschehen soll, fehlt häufig völlig.
Ich habe den Eindruck, dass Gutachten deshalb vergeben werden, weil eine politische Schau ohne Folgen abgezogen werden soll. Das beste Beispiel sind die Gutachten aus dem Wirtschaftsministerium zum Thema „Privatisierung von Landesbeteiligungen“. Da kann der Minister groß vor die
kann Handlungsfähigkeit demonstrieren, indem er ein Gutachten vergibt. Das Gutachten erbringt dann nicht mehr als das, was man schon im Beteiligungsbericht des Finanzministeriums nachlesen kann.
Handeln wird die Regierung schließlich erst recht nicht. Bei Anträgen zum Thema „Privatisierung von Anteilen an der LBBW“ und bei anderen Anträgen, die wir im Rahmen der Finanzausschussberatungen gestellt haben, hat die FDP/ DVP immer treu mit der CDU gestimmt. Handlungsfähigkeit haben Sie da nicht bewiesen.
Drittens wurden wir durch den Rechnungshof in unserer Kritik bestätigt, dass den Dokumentationspflichten nahezu durchgängig zu wenig Beachtung geschenkt worden ist, obwohl die Vergabeordnung in den Vorschriften der VOL/A wörtlich festhält: „Es ist aktenkundig zu machen, weshalb von einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen worden ist.“ Genau dies ist in zahlreichen Fällen – nicht nur bei denen, die vom Rechnungshof untersucht worden sind, sondern auch bei denen, die in unserer Anfrage aufgeführt worden sind – nicht beachtet worden.
Weitere Kritikpunkte sind dazugekommen. Die Vorschriften zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung wurden nicht vollständig gewahrt. Die Praxis der Auftragsvergabe wurde ihnen nicht gerecht. So lautet das Urteil des Rechnungshofs.
Letzter Kritikpunkt, den der Rechnungshof aus meiner Sicht zu Recht und für den Finanzausschuss, aber auch für das Plenum als besonders wichtig herausgearbeitet hat: Die Praxis der Mittelveranschlagung für die Vergabe von Gutachten entspricht nicht den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und -wahrheit. Deshalb wurde jetzt zu Recht angemahnt, die Veranschlagung in Zukunft zweckorientierter und klarer zu handhaben.
Damit ist für uns klar: Die Konsequenzen müssen sein – da bleibt die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses leider etwas hinter unseren Vorstellungen zurück, auch wenn wir sie im Ergebnis mittragen –: Die Gutachtenvergabe muss restriktiver gehandhabt werden, und bevor Gutachten extern vergeben werden, muss die Notwendigkeit dazu strenger überprüft werden. Eigentlich wäre es richtig gewesen, die Ansätze generell um 20 bis 30 % zu kürzen, wie es der Rechnungshof gefordert hat.
Der Wettbewerb muss bei der Vergabe von Gutachten Einzug halten; er muss wieder zur Regel werden. Außerdem muss die Dokumentation stringent gehandhabt werden.
Die Empfehlungen, die wir nun gemeinsam verabschieden, sind nicht zuletzt aufgrund des Drucks der SPD zustande gekommen, leider nicht so sehr aufgrund des Drucks der CDU. Sie gehen nicht weit genug, werden von uns aber als
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Vergabe von Gutachten durch die Ministerien ist in der Tat ein breites Feld. Die Gutachtenliste 2002 bis 2004 – Herr Wieser ist jetzt leider nicht da – toppt den Bericht des Rechnungshofs bei weitem: Sie hat 340 Seiten. Das heißt, de facto beschäftigt das Land weit mehr Personal, als im Haushalt dargestellt ist.
Es ist ein Verdienst der SPD-Fraktion – das soll gar nicht bestritten werden –, dass dieses Thema aufgegriffen wurde.
Auch unser besonderer Dank gilt dem Rechnungshof, der uns nun Grundlagen dafür geliefert hat, dass wir uns mit der Thematik sehr sachkundig befassen können.
Übrigens hat sich auch der Bundesrechnungshof auf Bundesebene mit genau demselben Thema befasst. Es handelt sich also bei weitem nicht nur um ein baden-württembergisches Thema. Interessant war schon, dass die SPD am Montagabend in einer Sendung von SWR 3 – – Wo steckt Herr Schmid? Er hat den Raum verlassen.
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Fluchtartig! – Gegenruf des Abg. Fischer SPD: Er kommt aber sofort wie- der!)
Die SPD hat im Bund Handlungsfähigkeit bewiesen. Sie hat nämlich einfach beschlossen, keine Konsequenzen aus dem Rechnungshofbericht zu ziehen.
Wir haben es anders gemacht. Das möchte ich hier einmal deutlich darstellen. Denn wir haben im Gegensatz dazu die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung im Finanzausschuss verabschiedet. In ihr steht klar drin, dass die Landesregierung ersucht werden soll, die Vorschläge und Empfehlungen des Rechnungshofs zeitnah umzusetzen.
Jetzt habe ich natürlich genauso wenig wie die Kollegin Netzhammer etwas gegen externe freie Berater. Wie sollte ich denn auch? Gehöre ich doch selbst zu diesem Berufsstand. Ich meine bloß: Man kann sich entweder eine kompetente reichhaltige Verwaltung leisten, oder man kann viele Gutachten vergeben. Beides miteinander ist schlicht zu viel.
Es ist schon aufgefallen, dass als Begründung dafür, warum man Gutachten vergeben hat, sehr oft – ich glaube, in 95 % der Fälle – mangelnde Fachkenntnis oder zu wenig Personal
angegeben wurde. Das ist die typische Auskunft, die man gibt, wenn einem nichts anderes einfällt. Ich meine, künftig müssen bessere Begründungen vorliegen, wenn man externe Gutachten einholen will.
Deswegen lautet die zweite Forderung, dass zukünftig weit strengere Maßstäbe angelegt werden und dass man vorrangig den, wie ich meine, in unserer Landesverwaltung durchaus vorhandenen hervorragenden eigenen Sachverstand nutzt. Meine Damen und Herren in der Verwaltung und vielleicht auch in der Regierung, haben Sie Mut und Vertrauen zur eigenen Entscheidung und zur Verantwortung. Bei dem Geld, das wir da einsparen könnten – Frau Netzhammer hat es angesprochen: 22 Millionen € –, wäre sogar der eine oder andere Schadenersatzbetrag mit drin, wenn man denn einmal etwas danebenläge. Das wäre die weit günstigere Lösung.
(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Abg. Schmid SPD: Na ja, bei FlowTex hat man das ja gesehen! – Gegenruf des Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Jetzt ist er wieder da!)
Das ist ein ganz anderes Thema. Das erarbeiten Sie ja. Aber Sie haben das vorher nicht gehört, Herr Kollege Schmid: Geben Sie bitte all diese guten Ratschläge einmal an Ihre Bundestagsfraktion weiter, weil diese den analogen Rechnungshofbericht im Bund nicht berücksichtigt.