Nils Schmid
Sitzungen
13/7
13/9
13/12
13/17
13/18
13/19
13/20
13/21
13/24
13/27
13/28
13/30
13/34
13/35
13/41
13/44
13/47
13/49
13/50
13/54
13/57
13/61
13/63
13/64
13/65
13/67
13/68
13/74
13/75
13/76
13/79
13/82
13/85
13/88
13/89
13/93
13/97
13/98
13/102
13/103
13/109
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie viel hat die Anzeigenserie zum Thema Patente, die in der 7. Kalenderwoche in verschiedenen Medien erschienen ist, insgesamt gekostet?
b) Wer hat jeweils wie viel dieser Gesamtkosten bezahlt?
Ist Baden-Württemberg das einzige Land, das gemeinsam mit Unternehmen Imageanzeigen schaltet?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erwartungsgemäß wurde der Entwurf des Nachtragshaushalts durch die Beratung im Finanzausschuss nicht wirklich verbessert. Vielmehr wurde uns das Grunddilemma baden-württembergischer Finanzpolitik einmal mehr nachdrücklich vor Augen geführt: einerseits ein Staatshaushalt, der ausgepresst ist wie eine Zitrone und der auch im Wege des Nachtrags durch eine mutige Opposition nur in wenigen Schwerpunkten verändert werden kann, und andererseits ein üppig ausgestattetes Füllhorn im Nebenhaushalt der Landesstiftung, die zum eigentlichen Gestaltungsfeld der Landespolitik wird und dem Einfluss des Parlaments entzogen ist.
Während die Landesregierung beim Landeshaushalt von einem Schuldenrekord zum nächsten torkelt, haben andere Länder die Gefahr des süßen Gifts der Staatsverschuldung erkannt
und versuchen gegenzusteuern.
So betrug die Zunahme der Pro-Kopf-Verschuldung im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr in Brandenburg 1,7 %, in Rheinland-Pfalz 3,9 % und in Baden-Württemberg 4,4 %.
Im Nachtrag ist wieder deutlich geworden, dass die Landesregierung neue politische Akzente nur noch über die Landesstiftung setzen will und kann. Ein Beispiel ist die so genannte Zukunftsoffensive IV. Die Mittel dafür werden zwar im Haushalt veranschlagt, Änderungsanträgen im normalen parlamentarischen Verfahren sind sie jedoch nicht zugänglich. Denn wegen der Bindung der über die Zukunftsoffensive geförderten Projekte an die Gemeinnützigkeit sind Änderungsanträge, beispielsweise aus der Opposition heraus, gar nicht möglich.
Wir halten fest, dass die einzelnen Projekte der Zukunftsoffensive IV in der Sache alle begrüßenswert sind – deshalb werden wir im Endergebnis auch zustimmen –, wollen aber noch einmal darauf hinweisen, dass die Landesstiftung eine Fehlkonstruktion ist und wir es vorziehen würden, in einer Gesamtabwägung im Parlament befinden zu können, welche Prioritäten in einem Landeshaushalt zu setzen sind und was von nachrangiger Bedeutung ist.
Die Gefahr, die die Landesstiftung mit sich bringt, wird auch an einem konkreten Projekt deutlich, nämlich bei der so genannten Weiterentwicklung des Projekts „Frau im Job“, die jetzt über die Zukunftsoffensive IV abgesichert werden soll, was aber ein klassischer Fall von Anschlussfinanzierung ist. Ein neues Projekt wird zurechtgeschneidert. Es erhält ein neues Gewand, aber im Kern wird ein altes, abgelaufenes Projekt der Landesstiftung weitergeführt. Man musste es aufwendig neu kleiden,
damit eine weitere Finanzierung durch das Land überhaupt möglich ist. Damit bestätigen Sie uns in unserer Grundsatzkritik an der Konstruktion der Landesstiftung: Über dieses Instrumentarium ist keine nachhaltige landespolitische Gestaltung möglich.
Völlig perplex waren wir schließlich, als wir erfuhren, dass der sowieso schon mickrige Landesanteil am Programm zum Ausbau von Ganztagsschulen über die Landesstiftung finanziert wird. Aus unserer Sicht ist auch der Ausbau von Ganztagsschulen mithilfe von Landesmitteln eine Pflichtaufgabe. Wir können nicht recht nachvollziehen, dass dies über die Landesstiftung finanziert werden soll. Es beweist einmal mehr, dass die Landesregierung unfähig ist, im eigentlichen Landeshaushalt neue Akzente zu setzen.
Wir als SPD-Fraktion haben unsere Schwerpunkte im Rahmen der Beratung des Nachtragshaushalts deutlich gemacht und durch Anträge unterfüttert, die zum Teil auch jetzt in der Plenarsitzung wieder gestellt werden. Wir wollen mehr Geld für die Kinderbetreuung einsetzen, damit mehr Krippenplätze entstehen können, und – ganz wichtig – wir wollen die Ganztagsschulen mit zusätzlichem pädagogischem Personal ausstatten.
Sie haben jämmerliche 2 Millionen € für Jugendbegleiter an vielleicht 40 Modellschulen eingesetzt. Das reicht hinten und vorne nicht. Denn eines ist doch klar, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Projekt Ganztagsschulen hat nur dann Sinn, wenn man es mit Entschlossenheit anpackt. Es reicht nicht aus, immer auf das Ehrenamt zu verweisen. Wir wissen doch ganz genau, dass Ganztagsschulen nur dadurch gewinnen, dass eine neue Form des Unterrichts stattfindet. Selbstverständlich gehören dazu die Erweiterung des klassischen Unterrichtsangebots durch naturräumliche Erkundung, Berufsorientierung, Sport und Spiel sowie den musisch-künstlerischen Bereich. Hier ist es durchaus denkbar, dass Ehrenamtliche ergänzend tätig werden, um an der Schule in der Fläche alle Begabungen zur Geltung kommen zu lassen.
Aber das Entscheidende ist doch – und das haben wir bei den Ganztagsschulen immer als pädagogische Substanz in den Vordergrund gerückt – die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler in Ganztagsschulen.
Es geht darum, Schwächere mitzunehmen und die Schwächen überhaupt erst einmal zu erkennen. Denn das erschreckende Ergebnis der ersten PISA-Studie war ja, dass die Lehrerinnen und Lehrer zum Teil gar nicht genau wussten, wer unter den Schülerinnen und Schülern nun wirklich Schwächen hatte. Dieses, also Schwächen zu erkennen und Schwächere mitzunehmen, kann aber nur ein pädagogisch geschultes Personal leisten, und dies geht auch nur mit einem ausgereiften pädagogischen Konzept.
Sie bringen die Landespolitik insgesamt in die große Gefahr, dass das ganze Vorhaben, die Ganztagsschulen in Baden-Württemberg durchzusetzen, in einer großen Enttäuschung endet. Denn dadurch, dass Sie nur ein bisschen eh
renamtliche Betreuung „drankleben“, diskreditieren Sie den gesamten Ansatz, durch Ganztagsschulen eine bessere Pädagogik an die Schulen zu bringen.
Es bleibt also festzuhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen: Die Rhetorik beim Thema Ganztagsschulen ist schon ganz passabel,
die Untätigkeit ist geblieben, und die Folgenlosigkeit der schönen Worte wird von den Menschen schnell erkannt werden. Sie werden dafür zur Verantwortung gezogen.
Ein drängendes Problem wurde auch im Nachtragshaushalt nicht angepackt: Nach wie vor reicht die Zahl der Ausbildungsplätze nicht aus, um alle, die eine Ausbildung brauchen, in ein Ausbildungsverhältnis zu vermitteln. Insbesondere ist so etwas wie eine Bugwelle nicht vermittelter Bewerberinnen und Bewerber entstanden, die in Maßnahmen wie dem BVJ geparkt werden, aus der Statistik verschwinden und irgendwann einmal der Bundesagentur für Arbeit vor die Tür gesetzt werden, die sich dann um diese Personen kümmern muss.
Das ist ein unverantwortlicher Umgang mit den Zukunftschancen junger Menschen. Der Eintritt in das Berufsleben wird ihnen verdorben. Das ist auch ein ganz schlechtes Signal, welches unsere Gesellschaft an die junge Generation aussendet.
Deshalb stellen wir auch jetzt, bei der Zweiten Beratung des Nachtragshaushalts, wieder unseren Antrag, mehr Geld für die überbetrieblichen Ausbildungsstätten im Land bereitzustellen.
Wir haben mit Zustimmung festgestellt, dass Sie, Herr Finanzminister, und jetzt auch die Fraktion der CDU die Haltung eingenommen haben, Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung vollständig zur Absenkung der Verschuldung zu verwenden. Das begrüßen wir. Aber eines geht nicht, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP/DVP: sich hier dafür feiern zu lassen, dass man bei der Haushaltskonsolidierung dank dieser Erhöhung etwas vorankommt, sich aber gleichzeitig im Bundesrat der Stimme zu enthalten.
Wenn Herr stellvertretender Ministerpräsident Pfister stolz verkündet, dass sich Baden-Württemberg im Bundesrat bei der betreffenden Abstimmung natürlich der Stimme enthalten werde,
die Mehreinnahmen aber hier schon landespolitisch verbucht werden, dann ist das natürlich eine Unverfrorenheit, die auch nicht dazu beiträgt, guten politischen Stil zu pflegen.
Herr Herrmann, genau das ist das Problem: Andere sollen sich beim schwierigen Thema Mehrwertsteuererhöhung die Hände schmutzig machen, und Sie kassieren nur die Mehreinnahmen ein.
Dies ist übrigens kein nebensächliches politisches Problem, sondern das ist eine zentrale Aussage der CDU im Bundestagswahlkampf gewesen. Man muss sich schon wundern, wie es sich ein Ministerpräsident Oettinger bieten lassen kann, dass ausgerechnet in einem solchen Fall auf die Koalitionsklausel in der Koalitionsvereinbarung – Stimmenthaltung im Bundesrat – Rücksicht genommen wird.
Bei weitaus weniger wichtigen Fragen haben Sie im Bundesrat die FDP/DVP einfach überrollt.
Herr Oettinger steht zwar noch, aber in dieser Frage hat er Führungsschwäche bewiesen, und das werden die Menschen in unserem Land ihm nicht vergessen.
Aber, meine Damen und Herren, vielleicht liegt es ja auch daran, dass der Mensch mit 40 Jahren seinen Leistungshöhepunkt überschritten hat und wir deshalb von Herrn Oettinger nichts anderes erwarten können.
Der nachhaltige Konsolidierungspfad ist durch den Nachtragshaushalt nicht aufgezeigt worden, und auch die mittelfristige Finanzplanung gibt dazu keine Andeutungen. Herr Herrmann hat jetzt sogar das Wort des Finanzministers von der Nullnettoneuverschuldung bis 2011 schon wieder für die Fraktion zurückgenommen; er sagte, „eines Tages“ möge sie eintreten. Das erinnert mich an die Koalitionsvereinbarung der CDU und der FDP/DVP. Da hieß es auch einmal: Nullnettoneuverschuldung bis 2006.
Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, will ich diese letzte Haushaltsberatung in dieser Legislaturperiode
doch dazu nutzen, meinen Dank für die gute Arbeit im Finanzausschuss an alle Kolleginnen und Kollegen Mitstreiter in Finanzsachen zum Ausdruck zu bringen. Wir hatten eine überwiegend sachliche Atmosphäre. Wir werden den einen oder anderen künftig vermissen – ich schaue Herrn Winckler an –, und wir danken sowohl dem jetzigen Vorsitzenden, der sich eine zügige, effiziente Verhandlungsführung angeeignet hat,
auch wenn die Mittagspause das nächste Mal etwas großzügiger ausfallen sollte,
als auch dem Vorgänger in seinem Amt, Herrn Moser, für die ebenfalls gute Verhandlungsführung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir die Zuwachsraten bei der Pro-Kopf-Verschuldung der Länder vergleichen, dann stellen wir selbstverständlich auf die Prozentzahlen ab – genauso wie Sie beim Wirtschaftswachstum auch auf Prozentzahlen abstellen und dabei zu Recht feststellen, dass die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich auf einem besseren Platz liegen könnte – und nicht auf die absoluten Zahlen. In absoluten Zahlen ist der Wohlstandszuwachs in Deutschland selbst bei geringen Prozentzahlen natürlich immer noch erheblich.
Deshalb ist es keine Frage der Intelligenz, sondern der intellektuellen Aufrichtigkeit, welche Zahlen man verwendet.
Das Zweite ist: Das Thema, zu dem ich jegliche Aussage vermisse, ist die Mehrwertsteuererhöhung. Sie tauchen dabei weg, und das geht nicht, liebe Freundinnen und Freunde von der CDU. Das geht nicht!
Wenn Sie sich dann, wenn es ernst wird, in die Büsche schlagen, werden Ihnen die Bürgerinnen und Bürger das nicht durchgehen lassen.
Und wenn in diesem Hause jemand Oppositionsgebaren ablegen muss, dann sind Sie das, aber nicht wir.
Die FDP/DVP darf sich ruhig schon auf die Oppositionsrolle ab dem 26. März 2006 einrichten.
Die Frage, wie die Umsatzsteuermehreinnahmen verwendet werden, wird bei Ihnen ganz schnell entschieden. Die Frage, ob das Land Baden-Württemberg der Mehrwertsteuererhöhung zustimmt, wird bei Ihnen auf die lange Bank geschoben. Das ist unehrlich, und ich fordere Sie auf, dazu klar Stellung zu beziehen. Alles andere ist Führungsschwäche desjenigen, der mit der Mehrwertsteuererhöhung Wahlkampf gemacht hat, meine Damen und Herren.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Regierung Schröder hat die Rahmenbedingungen für den deutschen Kapitalmarkt und die Finanzinstitutionen nachhaltig gestärkt. Neben einer Reihe von Finanzmarktgesetzen und der integrierten Allfinanzaufsicht gehört als letzte Großtat auch das so genannte ÖPP-Beschleunigungsgesetz dazu, das nicht zuletzt auch dank der Beratertätigkeit unseres früheren Oberbürgermeisters Böhme zustande gekommen ist.
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Partnerschaft von Privatinvestoren und öffentlichem Sektor bei Investitionsvorhaben und Sanierungsvorhaben auf kommunaler und staatlicher Ebene zu unterstützen und Hemmnisse abzubauen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind dank dieses Gesetzes jetzt so ausgestaltet, dass es keine Wettbewerbsnachteile mehr für PPP-Modelle im Vergleich zu konventionellen Finanzierungen gibt. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, denn allein an rechtlichen Hemmnissen soll ein solches PPP-Modell nicht scheitern.
Wir als SPD-Fraktion sind der Auffassung, dass diese gleichen Ausgangsbedingungen dazu genutzt werden müssen, im jeweiligen Einzelfall genau zu prüfen, was sich für die öffentliche Hand rechnet: das konventionelle, direkt über den Haushalt finanzierte Modell oder das Eingehen einer Partnerschaft mit einem privaten Investor. Dazu müssen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen angestellt werden, bei denen aber immer die Gesamtlaufzeit der Finanzierung beachtet werden muss und bei denen auch beachtet werden muss, dass das, was über die Jahre hinweg an einen privaten Investor geleistet werden muss, nichts anderes sind als verdeckte Schuldzinsen. Wir nehmen, ökonomisch gesprochen, bei solchen Investorenmodellen natürlich immer auch Schulden auf, die in der Zukunft abgezahlt werden müssen – zwar nicht direkt über Schuldtitel, aber über Mietzahlungen oder andere Entgelte.
Wir kennen im Haushalt des Landes für den staatlichen Hochbau schon Investorenmodelle. Insofern ist das alles nichts Neues und auch in der Landesverwaltung und im zuständigen Finanzministerium gängige Praxis.
Das so genannte Betreibermodell der zweiten Generation ist erst im Werden. Ich weise aber darauf hin, dass der Finanzminister in der Beantwortung unserer parlamentarischen Anfrage dargestellt hat, dass der Barwertvorteil sich immer nur in einem engen Bereich zwischen 0 % und 5 % bewegt hat. Kosteneinsparungen in der Größenordnung zwischen 10 und 20 % konnten bei diesen Maßnahmen nicht festgestellt werden. Und dann fährt das Finanzministerium vorsichtig fort:
Die Erfahrungen in anderen Ländern … bei Realisierung von Maßnahmen der zweiten Generation sollen gezeigt haben, dass Einsparungen in den genannten Größenordnungen erzielt werden können.
Deshalb macht sich der Finanzminister nicht die uneingeschränkte Unterstützung dieses Betreibermodells zu Eigen. Ich begrüße das. Wir müssen da sehr vorsichtig sein. Denn eines ist doch klar: Auch die privaten Investoren wollen Geld verdienen. Deshalb ist gerade auch bei Betreibermodellen ein sorgfältiges Abwägen von Für und Wider wichtig. Ich habe gehört, dass genau dies auch in Freiburg stattgefunden hat und dass sicher auch große Würfe in diesem Bereich nicht so schnell gelingen werden, sondern einer sorgfältigen Abwägung bedürfen.
Wir sind der Auffassung, dass – anders als von der FDP/ DVP beabsichtigt – diese Diskussion nicht dazu führen kann, hier für die Landespolitik ein Prä für private Betreibermodelle zu postulieren. Das ist kein Feld für ideologische Debatten. Mir ist auch völlig unverständlich, wie zum Beispiel diese Debatte über das Regierungsviertel dazu führen sollte, dass eine Komplettverlagerung von Ministerien
automatisch besser sein soll als die bisherige Unterbringung.
Deshalb plädiere ich für vorsichtiges, abwägendes Vorgehen ohne liberale Euphorie.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin Herrn Kollegen Hofer dankbar, dass er darauf hingewiesen hat: PPP muss bezahlt werden, es gibt nichts geschenkt. Ich habe schon vorhin darauf hingewiesen, dass das, was wir durch PPP erreichen, auch mit Zukunftsbelastungen verbunden ist. Das heißt, Verschuldung findet auf alle Fälle statt, entweder verdeckt oder in Form von Mietzahlungen, sodass sich, wenn wir den Investitionsstau mit dem „Wundermittel“ PPP abbauen wollen, einzig die Frage stellt: Welche Verschuldung ist günstiger, die klassische offene über kommunale oder staatliche Verschuldung oder die verdeckte über Investoren- oder Betreibermodelle, wo es dann davon abhängt, wie hoch die Entgeltzahlungen sind?
Die einzige Frage ist also: Welche Verschuldung ist günstiger? Es ist nicht mehr Geld in den Kassen.
Wer für PPP-Offensiven kämpft, kann im Einzelfall genauso für eine Ausweitung der Verschuldung kämpfen, wenn die Zinszahlungen des Landes gleich hoch sind wie die Mietzahlungen, die man an den Investor leisten müsste.
Deshalb ist es so wichtig, dass sich die Kommunalaufsicht nicht von der Politik einreden lässt, man müsste die klaren Regeln der Gemeindeordnung dehnbar gestalten. In § 87 Abs. 5 der Gemeindeordnung steht, dass die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht auch für Geschäfte gilt, die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommen. Das heißt, wir haben im kommunalen Finanzrecht etwas, was wir im staatlichen Haushaltsrecht nicht haben, nämlich eine
Gleichstellung von formeller und ökonomischer Kreditaufnahme. Diese klaren Regeln können beim besten Willen nicht unterlaufen werden. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde muss bei einem wirtschaftlichen Kredit, wie er durch ein PPP-Modell erreicht wird, genauso gewährleistet sein wie bei der klassischen Kreditaufnahme durch die Gemeinde. Deshalb gibt es da keine Spielräume, sondern nur die Möglichkeit, gleichwertige Betrachtungen anzustellen und sorgfältig zu prüfen, was im Einzelfall günstiger ist.
Wogegen wir uns wehren, ist, dass man jetzt in der Landespolitik an verschiedenen Punkten versucht, ein Prä für private Akteure zu installieren. Das haben wir beim Gemeindewirtschaftsrecht gesehen, und wir sehen es auch im originären Bereich der Landesverwaltung. Ich nenne das Stichwort private Immobilienverwertungsgesellschaft, wo völlig unklar ist, was der Mehrwert der Einschaltung eines privaten Managers ist. Ich nenne das Beispiel Regierungsviertel, wo klar ist, dass ein Drittel der Ministerien in Landesgebäuden untergebracht ist, ein weiteres Drittel in indirekt dem Land über die Landesstiftung gehörenden Gebäuden und nur ein Drittel in angemieteten fremden Gebäuden. Zu diesen Landesgebäuden gehört zum Beispiel das Neue Schloss. Deshalb sind dort die Spielräume auch sehr gering.
Ich verwahre mich dagegen, dass man eine solide Unterbringungspolitik, was die Behörden anbelangt, eine solide Abwägung, welche Baumaßnahmen über PPP oder auf klassische Weise zu finanzieren sind, beiseite schiebt und einfach sagt: Der Markt ist im Zweifel immer besser. Ich glaube, dass dies auch in diesem Haus mit Ausnahme der FDP/ DVP von niemandem geteilt wird.
Ja.
Zunächst, Herr Hofer: Sie haben den Popanz aufgebaut,
indem Sie durch eine Aktuelle Debatte die Kommunalaufsicht offensiv dazu bringen wollten, mit PPP-Projekten dehnbar umzugehen, und die Landesregierung dazu anstoßen wollten, ein Prä für PPP zu etablieren.
Die Debatte um ein neues Regierungsviertel auf dem Gelände von Stuttgart 21 ist natürlich ganz konkret mit der Vorstellung verbunden,
dass das Land dort über einen Investor ein Regierungsviertel errichtet und dies dann gegebenenfalls über Mietzahlungen finanziert. Das ist doch ganz klar. Es ist auch ganz wichtig, dass die Position der Landesregierung da klar wird. Der Finanzminister hat diese Vorstellungen abgelehnt. Wir hielten das für die richtige Position der gesamten Landesregierung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat wirklich allen Grund, sich mit dem Nachtragshaushalt in der Nachmittagsdebatte zu verstecken.
Das ist kein präsentabler Haushalt. Die Regierung und Ministerpräsident Oettinger setzen die Politik von Herrn Teufel fort.
Es gibt keinen strukturellen Ansatz zur Konsolidierung. Das Sparen mit dem Rasenmäher wird fortgesetzt. Die globalen Minderausgaben werden auch im Nachtragshaushalt wieder ausgeweitet und machen einen wesentlichen Teil des Deckungskonzeptes der Landesregierung aus. Die Landesstiftung wird fortgeführt.
Über eine Zukunftsoffensive IV wird dem ordentlichen Haushalt weiterhin Geld entzogen und nicht der parlamentarischen Entscheidung anheim gestellt.
Wir durften auch nichts anderes erwarten, hat doch Herr Oettinger als Fraktionsvorsitzender über Jahre hinweg die Verschuldungsspirale der Regierung Teufel unterstützt mit dem Ergebnis, dass sich am Ende des für diesen Haushalt entscheidenden Jahres 2006 der Schuldenstand innerhalb der letzten zehn Jahre auf 44 Milliarden € fast verdoppelt haben wird. Zum dritten Mal in Folge muss das Land mit den fast 2 Milliarden € Neuverschuldung die verfassungsmäßige Kreditobergrenze fast ausschöpfen.
Wir schlagen vor, dass wir im Rahmen dessen, was bei einem Nachtragshaushalt möglich ist, die Schwerpunkte anders setzen. Wer an der richtigen Stelle den Rotstift ansetzt, kann Gelder für wichtige politische Schwerpunkte freischaufeln. Wir wollen zusätzliche Einsparungen beschließen, und wir wollen die Landesstiftung auflösen.
Zusätzliche Einsparungen sehen wir im Bereich des Ministeriums Ländlicher Raum vor. Hier gibt es eine Sparkasse bei dem Etatansatz für die Auszahlungen an Landwirte in Wasserschutzgebieten. Diesen Etatansatz kann man weiter reduzieren. Insgesamt ist der Agrarhaushalt immer noch üppig ausgestattet. Wir wollen die Schuldendiensthilfe für die Flughäfen, insbesondere Söllingen, und für die Regionalflughäfen einstellen. Wir wollen die Werbekampagne streichen.
Wir wollen die Landesstiftung auflösen, weil wir nach wie vor der Auffassung sind, dass dort Privatisierungserlöse gebunkert werden, die wir für den Haushalt brauchen.
Die Reaktion zeigt mir, dass ich ins Schwarze getroffen habe. Die Landesstiftung gehört aufgelöst.
Wir können uns gerne darüber unterhalten, wie viel Geld dann frei wird durch den Verzicht auf die Zukunftsoffensive und das Einstellen auch dieser Mittel in den ordentlichen Haushalt. Durch die Überführung der Projektgelder in den öffentlichen Haushalt können wir dann endlich im Rahmen der Haushaltsberatung insgesamt darüber entscheiden, wo wir Prioritäten setzen wollen.
Unsere Prioritäten im Nachtragshaushalt sind klar. Wir wollen Ganztagsschulen mit pädagogischem Personal ausstatten und dafür 20 Millionen € bereitstellen. Die Kommunen sollen darüber entscheiden, ob diese Stellen für Lehrer, Kunsterzieher, Musikpädagogen oder Schulsozialarbeiter ausgebracht werden.
Wir sind der Auffassung, dass das Ganztagsschulprogramm, das jetzt groß verkündet worden ist, nicht ausreicht.
Sie geben den kommunalen Haushalten sehr wenig Geld aus dem originären Landeshaushalt. Sie geben überhaupt kein zusätzliches Geld für pädagogisches Personal. Damit können Ganztagsschulen nicht leben. Das ist zu wenig.
Überhaupt lässt sich feststellen, dass Sie gut daran getan haben, die Nachtragshaushaltsdebatte und die Regierungserklärung zu trennen. Denn die wolkigen Worte haben Sie am Mittwochvormittag verkündet. Im Nachtragshaushalt findet man wenig von dem, was Sie angekündigt haben.
Das gilt auch für den Bereich der Kinderbetreuung. Wir wollen Krippenplätze schaffen. Wir liegen bei der Betreuung der Kinder unter drei Jahren in der Hitliste der Bundesländer noch immer sehr weit hinten. 3 000 neue Krippenplätze und eine Erhöhung des Zuschusses des Landes von 10 auf 30 % sind unsere Kernforderungen.
Wir werden die Sprachförderung, wenn es nach uns geht, flächendeckend rasch einführen und dabei auch die Fortbildung der Fachkräfte sicherstellen. Dafür wollen wir schon für das Jahr 2006 3,6 Millionen € zusätzlich bereitstellen.
Wir werden, wenn es wiederum nach uns geht, die Kommunen bei der Umsetzung des Orientierungsplans für die früh
kindliche Erziehung unterstützen und die Weiterbildung der Erzieherinnen aus Landesmitteln mitfinanzieren, so wie es noch im Juli von der Kultusministerin versprochen worden ist.
Wir sind der Auffassung, dass die Rahmenbedingungen durch die Bundespolitik, wenn wir uns anstrengen, nicht schlecht sein dürften. Hier gilt: Redlich nährt sich das Eichhörnchen. Es wird kein großer Wurf sein. Aber wir sehen: Die Steuerschätzung hat sich erfreulicher entwickelt. Man sieht das vor allem im Bereich der Kommunen. Dies ist ein Verdienst des schwierigen Kompromisses im Bundesrat zum Thema Gewerbesteuer – kein Verdienst der Landesregierung.
Uns ist es auch wichtig, dass Mehreinnahmen aus der Steuerschätzung im Landeshaushalt ganz für die Absenkung der Neuverschuldung verwendet werden. Ich schlage also vor, dass wir fraktionsübergreifend einen entsprechenden Antrag in die Haushaltsberatungen einbringen.
Ansonsten gilt aber für das Thema Umsatzsteuer, dass wir bei der Hoffnung auf Konsolidierung nicht vorschnell auf Steuererhöhungen gehen sollten. Die jetzige konjunkturelle Lage ist nicht dazu angetan, dass man eine Mehrwertsteuererhöhung beschließt. Deshalb gilt für die SPD in BadenWürttemberg Folgendes:
Erstens: konsequente Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Steuerbetrugs bei der Umsatzsteuer. Wir wissen, dass durch diese Phänomene dem Fiskus beim bestehenden Umsatzsteuerrecht bundesweit 15 bis 20 Milliarden € entgehen. Dies ist genau die Summe, die man bei einer um zwei Prozentpunkte höheren Umsatzsteuer erwartet. Das heißt, bevor man über Steuererhöhungen diskutiert, muss zunächst einmal die Steuerverwaltung so ausgestattet werden
und das Besteuerungsverfahren gegebenenfalls so verändert werden, dass dieser Steuerbetrug eingedämmt wird.
Zweitens: Wenn wir an die Umsatzsteuer gehen, müssen wir ungerechtfertigte Sondertatbestände bei der Ermäßigung der Umsatzsteuer abschaffen.
Wir hatten die diesbezügliche Debatte über Hundefutter, Schnittblumen. Auch dieses Thema liegt bei den Koalitionsverhandlungen auf dem Tisch. Wenn bei der Umsatzsteuer etwas beschlossen wird, wird zunächst einmal beschlossen, dass man Sondertatbestände abbaut, dass Hundefutter und Schnittblumen nicht einem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Drittens: Wenn es zu einer Umsatzsteuererhöhung kommen sollte, dann gilt die Finanzverfassung. Wenn daraus Geld in die Landeskassen fließt,
muss es ganz zur Absenkung der Neuverschuldung verwendet werden.
Eine weitere wichtige Entwicklung zeichnet sich in Berlin ab. Das ist das Thema Beihilfekosten. Wenn es stimmt, was man in den Zeitungen lesen kann, dann werden wir bei der Beihilfe eine Verpflichtung einführen, wonach zu normalen Sätzen abgerechnet wird. Das ist keine Einsparung zulasten der Beamten, sondern eine Einsparung zulasten der Ärzte. Auch dies wäre ein Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts.
Wir werden nicht mitmachen, was die CDU und der Finanzminister bei den Immobilien ankündigt haben, nämlich eine Ausgliederung von Immobilien im Wert von 300 Millionen € in eine Ausgliederungsgesellschaft, um dann möglichst schnell das Geld zu kassieren; dann werde man sehen, was mit diesen Immobilien geschieht. Das ist nichts anderes als eine verdeckte Kreditaufnahme, ohne dass man weiß, ob eine private Immobilienmanagementgesellschaft wirklich günstiger ist als das neu eingeführte Immobilienmanagement des Landes.
Wir werden bei den Haushaltsberatungen auch dafür plädieren, die Intransparenz, die in dem Nachtragshaushalt jetzt zutage getreten ist, zu beheben. Wir können leider die Umstrukturierung aufgrund der Verwaltungsreform überhaupt nicht nachvollziehen. Wir haben Alttitel und Neutitel, die überhaupt nicht vergleichbar sind. Ich fordere das Finanzministerium auf, bis zu den Ausschussberatungen die Vergleichbarkeit herzustellen, weil es uns sonst sehr schwer fallen wird, diesen Haushalt sachgerecht zu beraten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen, dass der Landeshaushalt, so wie er uns von CDU und FDP/DVP jetzt hinterlassen wird, nur langfristig konsolidiert werden kann. Deshalb ist neben den Vorschlägen, die wir im Rahmen von Nachtragshaushaltsberatungen machen, uns besonders wichtig, dass wir mittelfristig einen Konsolidierungspfad einschlagen.
Dazu gehört, dass wir auf der Einnahmeseite die Steuerverwaltung weiter stärken. Ich habe das Thema Umsatzsteuerbetrug angesprochen. Nicht die Umschichtung von Personal in der Steuerverwaltung ist die Lösung, sondern ein Stopp des Stellenabbauprogramms in der Steuerverwaltung. Wir brauchen mehr Stellen in der Steuerverwaltung. Die Prüferinnen und Prüfer in der Steuerverwaltung bringen ein Vielfaches in den Landeshaushalt ein im Verhältnis zu dem, was sie kosten.
Deshalb beantragen wir schon jetzt als ersten Schritt in diesem Nachtragshaushalt mehr Stellen für die Steuerverwaltung. Wir müssen weiterhin neben der Auflösung der Landesstiftung langfristig auch den Beteiligungsbesitz des Landes neu ordnen.
Es gibt keinen Grund, dass das Land beispielsweise am Flughafen Stuttgart dauerhaft beteiligt ist.
Wir müssen aber auch auf der Ausgabenseite weitere Konsolidierungsschritte einleiten. Dazu gehört für uns, dass wir
den Agrarhaushalt der Entwicklung anpassen, die die Landwirtschaft insgesamt genommen hat. Wir haben seit 1991 einen Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe auf ein Drittel. Entsprechend müssen die Gelder im Agrarhaushalt über den Zeitraum der nächsten Jahre angepasst werden. Die überbordende Agrarbürokratie ist leider im Zuge der Verwaltungsreform nur eingeschränkt abgebaut worden.
Wir wollen auch im Bereich der staatlichen Verwaltung und der Ministerien Personalabbau betreiben.
Insgesamt gehört zur Konsolidierung auf der Ausgabenseite auch, dass wir in der allgemeinen Landesverwaltung – das gilt wiederum insbesondere für die Regierungspräsidien und die Ministerien – über ein Zehnjahresprogramm weitere Stellen abbauen.
Wir haben im Rahmen der ordentlichen Haushaltsberatung zum Doppelhaushalt 2005/2006 entsprechende Vorschläge gemacht. Wir sind auch der Auffassung, dass dieser Personalabbau verknüpft werden muss mit einer wirklichen Verwaltungsstrukturreform, bei der an der Spitze angefangen wird, nämlich bei der Frage der Zusammenlegung von Ministerien.
Wir brauchen auf der Ausgabenseite weitere Konsolidierungsschritte. Ich habe es angesprochen. Dies werden wir aber nicht alleine bewältigen können. Ich teile die Auffassung von Finanzminister Stratthaus, dass die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wichtig sein werden. Ohne Wachstum wird das Land nicht aus der Schuldenfalle herauskommen. Und die Föderalismusreform darf nicht mit dem zu Ende sein, was jetzt auf dem Tisch liegt. Wir brauchen eine eigene Steuerautonomie, damit wir im Landtag darüber entscheiden können, welche Gelder wir für Bildung, Kinderbetreuung und Forschung einsetzen,
und gegebenenfalls die Bürger mit der Alternative konfrontieren, dass wir bestimmte Steuern erhöhen müssen, um mehr für diese wichtigen Zukunftsaufgaben zu tun.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Auftritt von Herrn Theurer war ein Paradebeispiel für das, was die Menschen nicht mehr brauchen können:
Fensterreden, Schuldzuweisungen und Wegtauchen vor der eigenen Verantwortung.
Mit welcher Unverfrorenheit hier aufgezeigt worden ist, was für tolle Vorschläge die FDP/DVP angeblich zur Sanierung des Landeshaushalts hat, ohne dass etwas rüberkommt, das war schon sagenhaft! Der Gipfel dieser Unverfrorenheit war, dass Sie 16 Jahre eigene Regierungsverantwortung in Bonn zurückgedrängt haben und gesagt haben, wir seien schuld daran, dass die Rentenkassen jetzt so schwer zu füllen sind.
Ich sage Ihnen einmal eines – rede ich oder Sie, Herr Theurer? –: Sie hatten großes Glück, dass Ihr Fraktionsvorsitzender diese Rede nicht gehört hat.
Denn wenn der finanzpolitische Sprecher einer Regierungsfraktion hier hinsteht und der Regierung bescheinigt, das, was hier in der Haushaltspolitik abgeliefert wird, sei gerade noch einmal mit einer Vier zu bewerten,
dann stellt er natürlich die gesamte Koalition infrage, meine Damen und Herren.
Sie hätten einmal die Betroffenheit in den Gesichtern Ihrer werten Koalitionskollegen über das, was Sie hier veranstaltet haben, sehen sollen, Herr Theurer.
Große Klappe, Fensterreden, aber nichts dahinter. Die FDP/ DVP hat null Komma null an Konsolidierungsbeitrag in diesem Landeshaushalt geleistet. Dies muss einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden.
Wenn wir so in den Landtagswahlkampf gehen und darüber reden, wie wir die notwendige Konsolidierung des Landeshaushalts hinbekommen, dann bin ich sehr zuversichtlich, dass die FDP/DVP keine Rolle mehr spielen wird. Sie hat sich in der Oppositionsrolle schon sehr gut eingerichtet.
In einer Regierung Verantwortung für das Land oder für den Bund zu übernehmen, ist schwierig. Deshalb steht auch die neu formierte Bundesregierung vor schwierigen Entscheidungen. Ich habe einiges aus unserer Sicht dazu gesagt.
Wir werden neben den notwendigen Einsparungsmaßnahmen auch Investitionsschritte brauchen. Deshalb will ich noch einmal einen Punkt aufgreifen, den die baden-württembergische SPD bzw. die SPD insgesamt in die Verhandlungen eingebracht hat: Wir sollten darauf hinwirken, dass private Handwerkerrechnungen abgesetzt werden können
und damit Investitionen anschieben und Schwarzarbeit bekämpfen.
Wenn wir damit bei der CDU auf Zustimmung stoßen, freut uns das. Ich hoffe, dass dies eines der Ergebnisse der Verhandlungen sein wird.
Eines gehört auch zur Ehrlichkeit dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Wenn Sie jetzt so massiv gegen angebliche Steuererhöhungen und „Merkel-Steuern“ oder gar „Müntefering-Steuern“ kämpfen,
dann will ich Ihnen in Erinnerung rufen: Sie sind grundsätzlich auch für eine Verschiebung in Richtung Verbrauchssteuern. Sie haben das ja bei der Ökosteuer mit uns vorexerziert.
Wenn ich das Wahlprogramm von Ihnen richtig in Erinnerung habe, sind auch Sie für einen Spitzenzuschlag bei der Einkommensteuer. Dass Sie das jetzt als „Reichensteuer“ denunzieren, verstehe ich gar nicht. Wenn wir uns einig sind, dass wir eine rechtsformneutrale Unternehmensteuerreform hinbekommen müssen, dass wir Privateinkünfte und unternehmerische Einkünfte auseinander nehmen müssen, und daraufhin darüber nachdenken, ob nicht die stärkeren Schultern über die private Veranlagung etwas mehr zahlen, stoßen wir, glaube ich, auf großen Widerhall in der Bevölkerung.
Ich glaube, das sollten wir gemeinsam vorantreiben.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Staatssekretär, können wir davon ausgehen, dass im Zuge der Nachtragshaushaltsberatungen Ende dieses Jahres auch die Frage von Landeszuschüssen für Ganztagsschulen gelöst wird?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Finanzausschuss hat in seiner Sondersitzung am gestrigen Mittwochvormittag über den Verkauf der SHW-Anteile und der entsprechenden Grundstücke beraten. Zu beiden Verkäufen hat er einstimmig die Zustimmung erteilt.
In dem Antrag Drucksache 13/4541 ist die Rede von einem Verhandlungs-„Gesamtpaket“. Politisch war es natürlich so, dass über den Verkauf der Gesellschaftsanteile und den Verkauf der Grundstücksanteile gemeinsam verhandelt worden ist. Rechtlich ist es, auch im Hinblick auf die Kaufpreise, so, dass für beide Verkäufe gesondert Vereinbarungen getroffen worden sind. Deshalb ist die Formulierung in
der Drucksache 13/4541 ungenau, dass der Kaufpreis „Teil des Kaufpreises für das Gesamtpaket“ sei. Es ist vielmehr so, dass der Kaufpreis für die Grundstücke beschlossen worden ist.
In diesem Zusammenhang haben wir auch die Altlastenproblematik ausführlich beraten. Das Finanzministerium hat uns zutreffend die Auskunft geben können, dass es bei dieser Vereinbarung keine Risikoverschiebung bei den Altlasten zulasten des Landes geben wird. Auch dies ist ein Grund, weshalb der Finanzausschuss daraufhin einstimmig beschlossen hat, dem Plenum die Zustimmung zu dem Verkaufsantrag zu empfehlen.
Ich bitte das Plenum, entsprechend abzustimmen.
Vielen Dank.
Ja.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion spricht dem Rechnungshof Dank und Anerkennung für die gute Arbeit bei der Erstellung der Beratenden Äußerung aus,
nicht zuletzt deshalb, weil die Beratende Äußerung das bestätigt und erweitert, was die SPD schon in einem groß angelegten Antrag herausbekommen hat, nämlich dass die Landesregierung in zu hohem Ausmaß externe Gutachter einschaltet und dabei den Vorgaben, freien Wettbewerb zu garantieren, wenn Aufträge vergeben werden, nicht nachkommt. Wir, die SPD-Fraktion, fühlen uns mit unserer Kritik in vollem Umfang bestätigt, erkennen aber auch an, dass der Rechnungshof darüber hinaus noch weitere Kritikpunkte eruiert hat.
Wir fühlen uns in der Kritik bestätigt, dass ein Großteil der Auftragsvergaben ohne Wettbewerb durchgeführt worden ist. Der Rechnungshof hält für den Bereich, den er untersucht hat, fest, dass rund 90 % aller Gutachten freihändig vergeben worden seien. So wurde der Ausnahmefall der freihändigen Vergabe ohne jegliche Einholung eines Vergleichsangebots zur Regel. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis ist auf den Kopf gestellt worden.
Wir fühlen uns zweitens in der Kritik bestätigt, dass die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit von externen Gutachten nicht untersucht wurden. Ich zitiere den Rechnungshof:
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen … wurden selten durchgeführt. Erfolgskontrollen fehlten generell.
Genau das kam auch bei der breiter angelegten Untersuchung, die in Beantwortung unseres Antrags erfolgt ist, zum Ausdruck. Häufig wurde bei der Umsetzung festgehalten, die Ergebnisse seien in die allgemeine politische Planung eingeflossen. Die Vorfrage, warum die eigene Landesverwaltung nicht über die notwendige Sachkompetenz verfügt, und die notwendige Folgefrage, was denn mit einem solchen Gutachten geschehen soll, fehlt häufig völlig.
Ich habe den Eindruck, dass Gutachten deshalb vergeben werden, weil eine politische Schau ohne Folgen abgezogen werden soll. Das beste Beispiel sind die Gutachten aus dem Wirtschaftsministerium zum Thema „Privatisierung von Landesbeteiligungen“. Da kann der Minister groß vor die
Presse treten und sein Credo nach mehr Privatisierung verkünden,
kann Handlungsfähigkeit demonstrieren, indem er ein Gutachten vergibt. Das Gutachten erbringt dann nicht mehr als das, was man schon im Beteiligungsbericht des Finanzministeriums nachlesen kann.
Handeln wird die Regierung schließlich erst recht nicht. Bei Anträgen zum Thema „Privatisierung von Anteilen an der LBBW“ und bei anderen Anträgen, die wir im Rahmen der Finanzausschussberatungen gestellt haben, hat die FDP/ DVP immer treu mit der CDU gestimmt. Handlungsfähigkeit haben Sie da nicht bewiesen.
Drittens wurden wir durch den Rechnungshof in unserer Kritik bestätigt, dass den Dokumentationspflichten nahezu durchgängig zu wenig Beachtung geschenkt worden ist, obwohl die Vergabeordnung in den Vorschriften der VOL/A wörtlich festhält: „Es ist aktenkundig zu machen, weshalb von einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen worden ist.“ Genau dies ist in zahlreichen Fällen – nicht nur bei denen, die vom Rechnungshof untersucht worden sind, sondern auch bei denen, die in unserer Anfrage aufgeführt worden sind – nicht beachtet worden.
Weitere Kritikpunkte sind dazugekommen. Die Vorschriften zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung wurden nicht vollständig gewahrt. Die Praxis der Auftragsvergabe wurde ihnen nicht gerecht. So lautet das Urteil des Rechnungshofs.
Letzter Kritikpunkt, den der Rechnungshof aus meiner Sicht zu Recht und für den Finanzausschuss, aber auch für das Plenum als besonders wichtig herausgearbeitet hat: Die Praxis der Mittelveranschlagung für die Vergabe von Gutachten entspricht nicht den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und -wahrheit. Deshalb wurde jetzt zu Recht angemahnt, die Veranschlagung in Zukunft zweckorientierter und klarer zu handhaben.
Damit ist für uns klar: Die Konsequenzen müssen sein – da bleibt die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses leider etwas hinter unseren Vorstellungen zurück, auch wenn wir sie im Ergebnis mittragen –: Die Gutachtenvergabe muss restriktiver gehandhabt werden, und bevor Gutachten extern vergeben werden, muss die Notwendigkeit dazu strenger überprüft werden. Eigentlich wäre es richtig gewesen, die Ansätze generell um 20 bis 30 % zu kürzen, wie es der Rechnungshof gefordert hat.
Der Wettbewerb muss bei der Vergabe von Gutachten Einzug halten; er muss wieder zur Regel werden. Außerdem muss die Dokumentation stringent gehandhabt werden.
Die Empfehlungen, die wir nun gemeinsam verabschieden, sind nicht zuletzt aufgrund des Drucks der SPD zustande gekommen, leider nicht so sehr aufgrund des Drucks der CDU. Sie gehen nicht weit genug, werden von uns aber als
erster Schritt mitgetragen. Deshalb werden wir den Empfehlungen zustimmen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Grünen beschreibt in blumigen Worten das richtige Ziel. Wir haben uns sowohl in der ersten Lesung als auch in der Finanzausschussdebatte einig gezeigt in dem Ziel, dass die Verschuldung so nicht weiterbetrieben werden kann. Dies bleibt in der Umsetzung schwierig.
In der Finanzausschussberatung konnten einige Gesichtspunkte inhaltlicher Natur vertieft werden. Die Grünen haben die Detailkritik nicht widerlegen können, sodass unter dem Strich übrig bleibt: Wir müssen gemeinsam überlegen, wie Verfassungsgrenzen habhafter gemacht werden können. Wir sind hierbei noch am „Tasten“.
Der Vorschlag der Grünen beinhaltet das Problem, dass er unklar formuliert ist und über mehrjährige Tilgungspläne zu viele Ausfluchtmöglichkeiten übrig lässt. Wir brauchen handhabbare, klare Vorgaben, die auf die jährliche Verschuldung eingehen.
Wir haben den Vorschlag ins Spiel gebracht, der Schuldenstand möge prozentual nicht stärker steigen als das BIP. Dies beinhaltet auch Problempunkte, zumal wir bei jeder Verfassungsgrenze die Frage antizyklischen Verhaltens berücksichtigen müssen. Man könnte beispielsweise diese Schuldenstandsquote mit der Frage von Investitionen koppeln, sodass in rezessiven Phasen eine Verschuldung zur Finanzierung von Investitionen, aber nur von Investitionen und nicht noch darüber hinaus zu einer Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zugelassen würde. Eine solche Kombination wäre denkbar.
Den Schuldenstand im Verhältnis zur Wertschöpfung des Landes nicht weiter ansteigen zu lassen entspricht genau dem Ziel, das die OECD in ihrem Konzept zur fiskalpolitischen Nachhaltigkeit formuliert hat. Die OECD hat formuliert: Unter Einbeziehung der impliziten Staatsverschuldung muss der Schuldenstand in Relation zum BIP konstant bleiben. Erste Berechnungen des ZEW zeigen: Bezogen auf Land und Kommunen, müssten die Ausgaben in BadenWürttemberg um rund 7 % zurückgefahren werden, um dieses Ziel zu erreichen.
Das ist nur eine erste Annäherung, die verfeinert werden müsste. Aber der Vorteil dieses OECD-Konzepts ist, dass eine versteckte Staatsverschuldung wie Pensionszahlungen berücksichtigt wird. Das ist in dem Konzept der Grünen nicht berücksichtigt. Ein weiterer Vorteil ist, dass dies eine jährliche Verschuldungsgrenze ist, die keine Ausflucht in mehrjährige Tilgungspläne zulässt. Das ist also ein Element der Diskussion, das weiterverfolgt werden sollte.
Wichtig war mir von Anfang an, darzulegen, dass Verfassungsvorgaben als solche wenig helfen, wenn keine verfahrensmäßigen Sicherungen greifen.
Das Haushaltsverfassungsrecht ist zu weiten Teilen politisches Recht und wird oft dehnbar ausgelegt. Daher brauchen wir zusätzliche Sicherungen, um die Verschuldung einzudämmen – Sicherungen auch im Verfahren der Aufstellung von Haushalten. Das haben die Grünen in ihrem Entwurf auch nicht vorgesehen.
Unser Finanzausschussvorsitzender, Herbert Moser, hat verschiedentlich angeregt, ab einer bestimmten Grenze für die Schuldenaufnahme die Notwendigkeit qualifizierter Mehrheiten im Landtag vorzusehen, sodass also nicht die Regierungsmehrheit allein diese Verschuldung beschließen kann. Das wäre ein Ansatz.
Weitere Vorschläge zielen darauf ab, unabhängige Institutionen einzuschalten, wenn es darum geht, eine Verschuldung zu beschließen. Dadurch würde es zur Pflicht, Gutachten von Institutionen einzuholen – auf Landesebene könnte man an den Landesrechnungshof denken, auf Bundesebene könnte man an den Sachverständigenrat oder an die Bundesbank denken –, bevor bestimmte Verschuldungsgrenzen überschritten werden können. Diese verfahrensmäßigen Absicherungen sind zentral, weil die Verfassung, vor allem die Haushaltsverfassung davon lebt, dass sie im politischen Prozess handhabbar eingesetzt wird und dass dann gegebenenfalls auch zeitnah geklagt werden kann, um verfassungswidrige Haushalte zu kippen.
Ferner hat die FDP/DVP-Fraktion zu Recht darauf hingewiesen – dieses Argument geht auf das Thema „implizite Staatsverschuldung“ ein –, dass wir noch keine Vermögensbilanz haben, obwohl die Verfassung eine Vermögensbilanz vorsieht und es Methoden gibt, eine solche einzuführen; trotz NSI ist das nicht gelungen. Auch dies ist ein Beitrag zur Bewusstseinsschärfung beim Thema Verschuldung. Daher müssen wir den Gesetzentwurf der Grünen zum jetzigen Zeitpunkt leider ablehnen. Aber das ist nicht das Ende der Debatte.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir brauchen den Einstieg in den Ausstieg aus der Staatsverschuldung. Man kann sich allerdings fragen, welchen Sinn weitere Verfassungsregeln zu diesem Zweck haben können,
wo doch die Landesregierung seit Jahren eine ganz einfache Regel, nämlich die Vorherigkeit des Haushalts, die in Artikel 79 der Landesverfassung festgeschrieben ist, einzuhalten nicht in der Lage ist. Es steht dort geschrieben, dass der Landeshaushalt zum Jahresbeginn verabschiedet sein muss. Jahr für Jahr wird der Haushalt erst im Februar verabschiedet – ein klarer Verfassungsverstoß. Eine sehr einfache Vorschrift nur formeller Natur – die Landesregierung kann sie nicht einhalten. Wir machen immer vorläufige Haushaltsführung.
Wir haben darüber hinaus weitere inhaltliche Begrenzungen für die Staatsverschuldung. Diese Regeln betreffen einerseits die jährliche Kreditaufnahme, das heißt nicht mehr Kredite als Investitionen im Haushalt,
und zweitens die Maastricht-Kriterien: nicht mehr an öffentlicher Verschuldung für den Gesamtstaat als 3 % des Bruttoinlandsprodukts. Diese jährlichen Verschuldungsgrenzen können in Baden-Württemberg nur mit Tricks eingehalten werden.
Es gibt dann – und das geht in die Richtung des Vorschlags der Grünen – Regeln, die ausgeglichene Haushalte langfristig anstreben. Da haben wir schon eine Vorschrift in § 51 a des Haushaltsgrundsätzegesetzes.
Dort heißt es: „Bund und Länder... streben eine Rückführung der Nettoneuverschuldung mit dem Ziel ausgeglichener Haushalte an.“ Das gilt auch unmittelbar für das Land Baden-Württemberg und besagt nichts anderes als der Grünen-Vorschlag im Kern.
Weiter hat die Landesregierung sich in der Koalitionsvereinbarung verpflichtet, in ihrer Landeshaushaltsordnung eine Sollvorschrift mit dem Ziel ausgeglichener Landeshaushalte zu verankern. Diese gesetzgeberische Maßnahme steht aus. Die Bayern haben schon eine entsprechende Vorschrift in ihrer LHO verankert.
Jetzt wollen die Grünen die mehrjährige Kreditaufnahme mit weiteren Begrenzungen versehen. Im Kern fordert der Gesetzentwurf eine jährliche Nullverschuldung und dass
trotzdem auftretende Defizite in den Folgejahren wieder zurückgezahlt werden, also über mehrjährige Turnusse hinweg einen ausgeglichenen Haushalt. Das führt zu zahlreichen Problemen, die wir aus der mittelfristigen Finanzplanung kennen.
Eine mehrjährige Betrachtungsweise ist mit Unsicherheiten versehen, vor allem auf der Einnahmeseite.
Die geschätzten Einnahmen sind selten die tatsächlichen Einnahmen. Deshalb ist der Grünen-Vorschlag verbal radikal, aber in der Durchsetzung etwas schwierig und wird wahrscheinlich nicht viel besser funktionieren als die mittelfristige Finanzplanung.
Der zukünftige Konjunkturzyklus ist schwer vorhersehbar.
Außerdem hat das Land keine eigenen Möglichkeiten, die Einnahmeseite zu verbessern – leider. Es ist Aufgabe der Föderalismusreform, dies zu erreichen. Außerdem ist der Grünen-Vorschlag angesichts einer mittelfristigen Deckungslücke von 3 Milliarden € auch unrealistisch. Man legt die Latte sehr hoch.
Deshalb würde ich vorschlagen, anderen Vorschlägen näher zu treten. Man könnte zum Beispiel anknüpfend an den Gedanken von Maastricht vorsehen, dass die Verschuldung des Landes pro Jahr zumindest nicht stärker steigen soll als das Bruttosozialprodukt. Dies würde für Baden-Württemberg einen sehr ehrgeizigen Ansatz bedeuten: Wenn wir von einem nominalen Wachstum von 3 % ausgehen und die Landesschulden ausgehend vom bestehenden Schuldenberg demnach nur um 3 % ansteigen dürften, würde das bei einem Schuldenstand von 40 Milliarden € Ende 2004 einen maximalen Schuldenanstieg von 1,2 Milliarden € pro Jahr bedeuten. Das wäre wesentlich weniger, als die Landesregierung im Doppelhaushalt vorgesehen hat. Dort ist, wenn man die Verschleierungstricks hinzuzählt, mehr als das Doppelte vorgesehen. Das heißt, allein die Stabilisierung des Schuldenstands durch eine analoge Anwendung des Maastricht-Kriteriums auf den Landesschuldenberg wäre ein sehr ehrgeiziges Ziel, das uns zwar nicht ganz aus der Klemme befreien würde, aber zumindest überlegenswert wäre.
Ein weiterer Vorschlag, ebenfalls an der jährlichen Kreditaufnahme anzusetzen, wäre eine Verschärfung des Kreditlimits zum Beispiel durch die Vorgabe, die Verschleierung der Verschuldung durch Leasing oder durch die Auslagerung auf Finanzierungsgesellschaften wie die Baufinanz aufzugeben. Man könnte auch einmalige Geldschöpfungen wie den Verkauf von Landesvermögen nicht als normale Einnahmen verbuchen,
wie es Maastricht schon vorsieht. Man könnte bei der Investitionsgrenze auf die tatsächlichen Investitionsausgaben abstellen und nicht nur auf die Sollausgaben. Schließlich könnte man überlegen, ob über diese verschärften Grenzen hinausgehende Kreditaufnahmen an eine Zweidrittelmehrheit im Landtag gebunden werden könnten, um so eine zusätzliche Bremse einzubauen.
Ich denke, wir haben eine Bandbreite an Möglichkeiten, die Kreditaufnahme Jahr für Jahr schärfer an die Kandare zu nehmen. Wir sollten diese Möglichkeiten insgesamt betrachten und nicht einseitig auf den Vorschlag der Grünen abstellen. Es bleibt unsere Aufgabe, die Staatsverschuldung zu beschränken. Die Verfassung kann helfen; entscheidend ist aber der politische Wille, meine Damen und Herren.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wegtauchen, Kleinreden, Gefälligkeit, auch vorgetragen im angenehmen kurpfälzischen Singsang, enthebt
uns nicht der Aufgabe, einen nüchternen Blick auf diesen Landeshaushalt zu werfen. Der nüchterne Blick zeigt: Wir haben zum dritten Mal in Folge eine Rekordneuverschuldung von annähernd 2 Milliarden € pro Jahr.
Ein Blick auf das Zahlenwerk lehrt uns, dass die Regierung Teufel/Oettinger den Schuldenberg des Landes mehr als verdoppelt hat, und zwar von etwas mehr als 20 Milliarden € auf 44 Milliarden € am Ende dieses Doppelhaushalts, dass sich die CDU-FDP/DVP-Landesregierung den weitaus größten Anteil dieser Zunahmen, nämlich 90 % seit 1996, auf die Schultern laden muss und dass wir kurzfristig aus diesem Schlamassel nicht herauskommen, dass allerdings der Landeshaushalt für 2005/2006 auch keinerlei Perspektive aufweist, wie wir aus diesem Schlamassel herauskommen können.
Die Haushaltsberatungen haben mit einem Paukenschlag begonnen. Die Kreditwürdigkeit des Landes wurde herabgestuft. Das hat Folgen, nämlich die Einsicht beim Finanzminister, dass wir nicht mehr erster Klasse sind, und auch Folgen für die Kreditfinanzierung, denn jeder Kredit des Landes kostet jetzt etwas mehr. Wenn wir davon ausgehen, dass wir ein Achtel der derzeit 40 Milliarden € Schulden im Land im Jahr umschichten, dann bedeutet dieses verschlechterte Rating Mehrkosten von 2 Millionen € in den nächsten beiden Jahren. Das ist zunächst nur ein kleiner Effekt. Aber man sieht, dass wir auch da auf einer abschüssigen Piste angelangt sind. Das kann nur noch gefährlicher werden.
Was ist die Antwort der Landesregierung darauf in diesem Doppelhaushalt? Die Antwort ist Verhüllen und Täuschen. Der verfassungsgemäße Haushalt, der auch gerade eben schon wieder so beschworen wurde, steht nur auf dem Papier.
Mindestens eine weitere Milliarde Euro an Vermögensverkäufen und Forderungsverkäufen hat dazu gedient, diese Deckungslücke zu schließen. Der alte solide Haushaltsgrundsatz, dass Vermögen zu Vermögen gemacht werden muss, wurde von Ihnen gänzlich aufgegeben, weil Sie Vermögensbestandteile des Landes weggeben, um Haushaltslöcher zu stopfen. Übrigens wäre dies bei Anlegen der Maastricht-Kriterien auch nicht angängig gewesen. Maastricht sieht dafür vor, dass dies nicht gewertet werden darf.
Besonders dreist ist das Beispiel des Verkaufs der Zinsforderung aus der stillen Einlage des Landes bei der Landesbank Baden-Württemberg. Diese Zinsforderung bringt uns 80 Millionen € im Jahr. Für den Kredit, den wir aufnehmen mussten, um diese stille Einlage zu zeichnen, müssen wir pro Jahr 65 Millionen € aufbringen. Sie haben jetzt die Zinsforderung, also die Einnahmeposition von 80 Millionen € bis zum Jahr 2017, in diesem Doppelhaushalt verkauft. Aber natürlich müssen wir Jahr für Jahr bis zum Jahr 2017 weiterhin diese 65 Millionen € einstellen, weil wir weiterhin unseren Kredit als Land Baden-Württemberg bedienen müssen. Das heißt, Sie haben einseitig die Einnahmeposition weggegeben, aber die Kostenseite, die Ausgabeposition läuft im Haushalt durch. Allein dadurch haben
Sie 550 Millionen € für den Doppelhaushalt an außergewöhnlichen Effekten erzielt. Das ist nicht beliebig wiederholbar. Irgendwann gibt es keine Forderungen mehr zu verkaufen.
Das Sündenregister der verdeckten Verschuldung geht noch viel weiter. Wir haben Forderungsverkäufe im Bereich des MLR von 30 Millionen €. Wir haben weitere Veräußerungen von Forderungen im Einzelplan 12 von knapp 5 Millionen €. Wir haben die Aussetzung von Zinszahlungen an den Schattenhaushalt Baufinanzierung von 60 Millionen €. Wir haben eine Streckung der Zahlungen für die Finanzierungskosten von NSI in Höhe von 23 Millionen €. Wir haben außerdem Immobilienverkäufe in Höhe von 240 Millionen €. Wir haben eine Sonderausschüttung der L-Bank von 200 Millionen €. Wir haben die Auskehrung von Resten für das Stadtqualitätsprogramm aus der L-Bank von 18 Millionen €. Das heißt, Sie haben an breiter Front einmalig Forderungen und Vermögen aktiviert, um diesen Haushalt in der Nettoneuverschuldung nicht ganz so stark ansteigen zu lassen.
Das ist 1 Milliarde € an verdeckter Staatsverschuldung, die in diesem Haushalt drinsteckt.
Hinzu kommt eine Belastung durch erhöhte Verpflichtungsermächtigungen. Das heißt, der Stand der Vorbelastungen für kommende Haushalte durch Verpflichtungsermächtigungen ergibt eine Erhöhung der Nettosumme, also abzüglich der bedienten Verpflichtungsermächtigungen in diesem Doppelhaushalt, von 400 Millionen €. Auch da haben Sie zulasten der Zukunft gewirtschaftet, indem Sie Gelder bewilligt haben, für die Sie in den Folgejahren erst noch die Finanzierungsquelle erschließen müssen.
Wenn wir das zusammenfassen, müssen wir davon ausgehen, dass das Land bei ehrlicher Betrachtungsweise eine Deckungslücke von eher 3 Milliarden € pro Jahr hat. Deshalb ist bei materieller Betrachtung, wenn man das Kreditlimit der Verfassung nach Sinn und Zweck betrachtet, der Haushalt natürlich nicht verfassungsgemäß, weil er nur durch zahlreiche Tricks in den Bereich der Verfassungsmäßigkeit gehoben worden ist.
Außerdem ist dieser Haushalt zum wiederholten Mal formell verfassungswidrig, weil er erst am 23. Februar verabschiedet werden wird. Artikel 79 der Landesverfassung sieht allerdings vor, dass er zum Jahresbeginn verabschiedet werden muss. Das ist ein Problem, das wir in Serie haben. Da werden Sie sozusagen zum Serientäter, was Verfassungsverstöße anbelangt. Der Haushalt in Baden-Württemberg wird strukturell durch das Agieren der Landesregierung zu spät eingebracht, obwohl § 30 der Landeshaushaltsordnung vorsieht, dass der Haushalt im Entwurf bis zum 30. September im Parlament vorgelegt werden muss. Das heißt, dieser Haushalt ist sowohl in der Sache als auch formell nach den Verfassungsvorschriften für Fristen nicht verfassungsgemäß.
Die SPD-Landtagsfraktion hat auf diese schwierige Situation mit einer zweigleisigen Strategie geantwortet. Wir wissen, dass wir mittelfristig den Landeshaushalt nur sanieren können, wenn wir strukturelle Einsparungen vornehmen. Wir wissen aber auch, dass wir kurzfristig für den vorhandenen Doppelhaushalt ein Gegenfinanzierungskonzept für unsere Verbesserungsvorschläge vorlegen müssen. Beides haben wir getan, sodass alle Änderungsanträge, die wir als Fraktion im Laufe dieser Haushaltsberatungen eingebracht haben, durch Finanzierungsvorschläge, die im Doppelhaushalt realisiert werden können, gedeckt worden sind.