Protokoll der Sitzung vom 02.06.2005

(Abg. Walter GRÜNE: Das ist klar!)

wenn weiterführende Schulen in einer Stadt besucht wurden. Doch war dies lange Zeit Sache der Eltern. Mitte der Sechzigerjahre begann – damals aus pädagogischen Gründen –

(Zuruf der Abg. Carla Bregenzer SPD)

eine Zusammenlegung von Grund- und Hauptschulen. Man wollte keine Zwergschulen mehr. Die dadurch entstandenen Beförderungskosten wurden vom Land getragen, dies aber mit wenigen Millionen D-Mark.

Der finanzielle Sprung nach oben – immerhin schon auf 100 Millionen DM pro Jahr – kam 1973. Damals wurde nämlich teilweise der Kostenanteil für Realschulen und Gymnasien übernommen. Alles war durch Richtlinien des Kultusministeriums geregelt.

Die nächste und heute noch entscheidende Wende kam 1983 mit der Kommunalisierung der Schülerbeförderung, indem man sie ins FAG aufgenommen hat. Das erfolgte durchaus im Einvernehmen mit den Stadt- und Landkreisen. Denn man wollte den öffentlichen Nahverkehr damit besser steuern können – da sind wir ja bei einem Thema –, und das ist teilweise durchaus auch gelungen. Das ist teilweise so gut gelungen, dass es in manchen Landkreiskassen – ich sage nicht: zum Bau von Landratsämtern – durchaus auch ein Plus gegeben hat.

(Abg. Zeller SPD: Können Sie das einmal belegen? Das würde mich interessieren!)

Das ist belegbar.

(Abg. Zeller SPD: Können Sie sagen, welche das sind?)

Ich habe eben gesagt: in bescheidenem Maß.

(Abg. Zeller SPD: Ja, trotzdem würde es mich inte- ressieren!)

Das Kultusministerium hatte ab 1983 keine Vorgaben mehr zu machen. Das ist auch heute noch ein wesentlicher Punkt.

Nachdem die Summe einmal auf 415 Millionen DM angewachsen war, wurde ein Schnitt gemacht. Was ist in diesen Jahren, ab 1997, in Stadt- und Landkreisen geschehen? Nach dem Stand von 2003 haben die meisten Landkreise – bis auf zwei – wie zuvor schulartbezogen Eigenanteile fest

gelegt und bis auf sechs Ausnahmen die Schülerwege zu den Grundschulen freigestellt. Zwei Landkreise und sechs Stadtkreise bezahlen Zuschüsse zu den Schülerfahrkarten. Bei Stadtkreisen ist dies wohl auch verständlich, denn sie rechtfertigen sich teilweise dadurch, dass diese Karten auch für den Freizeitbereich der Schüler benutzt werden können und es damit vor allem für die über Zehnjährigen ein echter Vorteil ist, dass sie sich mit diesen Karten im ganzen Netz frei bewegen können. Ich kann das sagen, weil das auch in meiner Heimatstadt so gehandhabt wird.

Keine Freiheit von Schülerbeförderung bei Grundschülern: Dazu kann man nur sagen: Wir halten immer die kommunale Zuständigkeit hoch. Sie ist 1983 eingeführt worden, und wir legen dies in die Verantwortung der Stadt- und Landkreise und haben das damals auch so getan.

Bisweilen hört man, die Selbstbeteiligung sei heute quasi ein neues Schulgeld geworden. Dem widerspreche ich energisch.

(Zuruf der Abg. Carla Bregenzer SPD)

Zum einen hat die jahrzehntelange Entwicklung – deswegen habe ich sie aufgezeigt – gezeigt, dass aus kleinen und bescheidenen Anfängen riesige Summen geworden sind, und zum anderen ist das System von Baden-Württemberg auch heute noch immer eines der besten, die es in der Schülerbeförderung gibt. Andere Bundesländer haben völlig andere Systeme. Da gibt es zum Beispiel für die Eltern Gastbeträge, die erhoben werden, wenn man in einem anderen Schulbezirk wohnt. In Rheinland-Pfalz gibt es gar keinen extra im Landeshaushalt ausgewiesenen Zuschuss für die Schülerbeförderung. Da wird eben alles aus den allgemeinen Zuweisungen finanziert.

Über alles hinweg haben die Gerichte längst Recht gesprochen, nämlich dass unsere Schülerbeförderung ausdrücklich nicht zur Lernmittelfreiheit gehört. Ich denke, darüber brauchen wir uns auch nicht zu streiten.

Dazu kommt, dass die Belastung der Eltern in Baden-Württemberg im Ländervergleich insgesamt geringer ist als anderswo, da nämlich die Ausgaben für Bildung in BadenWürttemberg an der Spitze liegen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und des Abg. Seimetz CDU – Zuruf des Abg. Zeller SPD)

Das ist nachweisbar, und zwar aus den Daten des Statistischen Bundesamts. Da sind die prozentualen und absoluten Angaben für die Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Ländervergleich aufgeführt. Dabei liegen wir mit 27 % ganz vorn.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Man kann der Meinung sein, dass das nie genug ist. Aber leider sind die Ausgaben in unserem Haushalt mit den Einnahmen zu verrechnen, und dadurch sind wir im Moment nicht in der Lage, eine Änderung durchzuführen.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut! Her- vorragend!)

Das Wort erhält Frau Abg. Berroth.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wurde schon darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme zum vorliegenden Antrag vom Februar 2004 stammt. Es gibt deswegen keinen großen Sinn, auf die einzelnen Zahlen einzugehen.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig! – Abg. Zeller SPD: Das Problem hat sich aber vergrößert! Das ist der Punkt!)

Aber eine deutliche Aussage will ich machen: Wir stehen zur im Jahr 1997 beschlossenen Deckelung. Herr Zeller, wenn Sie ein Beispiel wollen, kann ich sagen: Wir hatten kürzlich bei uns im Kreistag in Böblingen eine Darstellung, die die Entwicklung der Schülerbeförderungskosten aufzeigt. Daraus ging hervor, dass bis 1997 ein leichter – wirklich nur ein leichter – Überschuss für den Kreis zu verzeichnen war. Aber ich weiß auch, dass das in verschiedenen anderen Kreisen dezidiert noch viel kräftiger war.

(Abg. Zeller SPD: Ja, wenn Sie das wissen, dann sagen Sie es doch einmal!)

Ich habe mich nicht darauf vorbereitet,

(Abg. Zeller SPD: Das ist doch eine Behauptung!)

weil ich eigentlich gedacht habe, dass Sie das selbst recherchiert haben, wenn es Sie interessiert.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Zuruf des Abg. Hofer FDP/DVP – Abg. Käppeler SPD: Wie sieht es denn heute aus?)

Die entsprechenden Zahlen gibt es beim Statistischen Landesamt.

Die Stadt- und Landkreise haben diese Entwicklung auf ganz unterschiedliche Weise aufgefangen. Teilweise haben sie generell die Eigenanteile erhöht. Die Organisation der Erstattung der Schülerbeförderungskosten wurde effizienter gestaltet. Das ist ein sehr positiver Nebeneffekt. In einigen Kreisen wurden auch Leistungen, zum Beispiel für die inneren Schulverkehre, ausgegrenzt. In etlichen Kreisen – das hat die Kollegin Lazarus schon erwähnt – wurden auch zusätzliche Anstrengungen unternommen, um Schülertickets attraktiver zu machen, zum Beispiel durch kreis- oder verbundweite Geltung. Das ist ja ein echter Vorteil, gerade dann, wenn man Schüler und Jugendliche an den öffentlichen Nahverkehr heranführen will. Damit wurde der Absatz der Schülertickets gesteigert.

Diese unterschiedliche Entwicklung zeigt auch, wie richtig es war, damals dem Wunsch der kommunalen Landesverbände zu folgen, die ausdrücklich keine Vorgaben des Landes für die Umsetzung der Kürzungen und die künftige Ausgestaltung der Erstattung der Schülerbeförderungskosten gewünscht hatten.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

Sämtliche Landkreise haben im Übrigen Regelungen in ihren Satzungen, die eine Überforderung der Eltern verhin

dern sollen. Regelmäßig wird ab dem dritten Kind auf die Erhebung von Eigenanteilen verzichtet, und in der Regel gibt es auch zusätzliche Härtefallklauseln. Das Katastrophengemälde der SPD findet sich bisher in der Realität nicht wieder.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

Allerdings gibt es inzwischen eine gravierende Neuentwicklung durch die Umsetzung der – wohlgemerkt – vom Bundesgesetzgeber, und zwar aufbauend auf der so genannten Koch/Steinbrück-Liste, beschlossenen Kürzungen bei den Ausgleichsleistungen nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes und den entsprechenden Paragrafen im Eisenbahngesetz. Das hat im Jahr 2005 teilweise zu deutlichen Preiserhöhungen im öffentlichen Personennahverkehr geführt.

Bei Eigenanteilsregelungen – und das gilt in der Regel für die Landkreise; die Stadtkreise haben, wie die Kollegin Lazarus bereits erwähnte, vor allem Zuschussregelungen – gibt es keinen Nachteil für die Kommunen. Aber bei den Eigenanteilsregelungen entstehen für die Kreise und die Kommunen deutlich höhere Kosten, wenn nicht zugleich die Eigenanteile erhöht werden.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

Deshalb hat ein großer Teil der Kreise diese Eigenanteile auch erhöht.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

Ein ganz kräftiger Brocken ist da übrigens gerade im Verband Region Stuttgart, also beim VVS, angefallen. Herr Käppeler, das betrifft bei weitem nicht nur den ländlichen Raum. Allerdings muss man beim Stichwort „ländlicher Raum“ auch einmal dazusagen: Wer im ländlichen Raum immer nur jammert,

(Abg. Zeller SPD: Was heißt hier „jammert“? Das ist ja ungeheuerlich!)

muss gelegentlich daran erinnert werden, dass man dafür dort wesentlich niedrigere sonstige Lebenshaltungskosten hat.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Ich bin selbst im Übrigen neun Jahre lang mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule gefahren und habe von daher reichlich Erfahrung.