Protokoll der Sitzung vom 28.07.2005

Allerdings nun doch noch zumindest ein kurzes Wort der Kritik: Diese Übergangsregelungen hätten Sie sich und vor allem den Beschäftigten und Personalvertretungen eigentlich ersparen können, hätten Sie die Gesetzesänderung rechtzeitig auf den Weg gebracht. Die bereits vor Jahren durchgeführte Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes auf Bundesebene hat doch darauf hingedeutet, dass auch im öffentlichen Dienst Veränderungen anstehen, die, wie gesagt, durch den neuen Tarifvertrag bereits umgesetzt wurden.

Es ist, glaube ich, des Weiteren kein Ruhmesblatt für die Landesregierung, dass das novellierte Gesetz, das wir auf

den Weg bringen, bei der Landesverwaltung selbst nicht zur Anwendung kommen wird, weil sie bisher nicht in der Lage war, einen neuen Tarifvertrag abzuschließen, der die neue Beschäftigtengruppenbezeichnung beinhaltet, auf die dann auch das Landespersonalvertretungsrecht hätte Anwendung finden können.

Trotz alledem macht das Gesetz Sinn. Das Gesetz ist notwendig. Deshalb signalisiere ich grundsätzliche Zustimmung der SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der SPD: Bra- vo!)

Das Wort erhält Herr Abg. Theurer.

(Abg. Sakellariou SPD: Ausgeschlafen?)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es war eine gute taktische Variante, nach dem Kollegen der SPD zu sprechen, sodass die Regierung noch auf die Argumente der Opposition eingehen kann.

(Heiterkeit – Abg. Schmiedel SPD: Die ist doch schon abgelöst!)

Nach der guten Rede vom Kollegen Scheuermann sind die wesentlichen Inhalte unseres gemeinsamen Gesetzentwurfs bereits begründet worden. Das habe ich natürlich auch sehr genau mitverfolgt, auch wenn ich nicht im Saal war und das hier einräume.

Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass der Tarifvertrag die eigentliche Grundlage für diese Gesetzesänderung ist. In diesem Tarifvertrag werden nach meinem Dafürhalten und auch nach dem Dafürhalten der FDP/DVP-Landtagsfraktion viele gute Neuerungen vorgenommen. Wir finden es auch ganz wichtig, dass hier Leistungselemente in das öffentliche Dienstrecht mit aufgenommen werden.

Wie immer bei solchen Reformen kann man feststellen, dass sie dem einen zu weit, dem anderen nicht weit genug gehen. Uns gehen diese Reformen nicht weit genug. Wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz erforderlich ist, um den gesetzlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Es eignet sich allerdings nicht für eine Grundsatzdebatte über die Frage, ob die Länder im Bereich der Tarifpolitik mehr Autonomie erhalten sollten.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

Wir haben überhaupt nichts dagegen, dass die Länder die Angelegenheit selber in die Hand nehmen. Wir sind im Gegenteil der Auffassung, dass der Wettbewerb zwischen den Bundesländern auch dazu führen wird, dass neue Elemente in der Tarifgestaltung des öffentlichen Dienstes zum Zuge kommen. Das muss nicht immer für die Beschäftigten nachteilig sein, sondern kann auch dazu führen, dass Bundesländer in bestimmten Bereichen auch nach oben abweichen. Das ist uns natürlich wohl bewusst. Die Abweichung von einem einheitlichen Tarifvertrag für Bund, Länder und Gemeinden kann Vorteile haben, muss es aber nicht. Wir haben uns als FDP/DVP-Landtagsfraktion jedenfalls dafür ausgesprochen, dass die Länder hier eigene Verhandlungen führen.

Aber darum geht es ja in diesem Gesetz überhaupt nicht; vielmehr soll mit diesem Gesetz vor allem die Rechtslage für die Wahl der Personalräte an die neuen Tarifverträge angepasst werden. Hier sind wir uns weitgehend einig; das hat ja auch der Kollege von der SPD hier artikuliert. Deshalb kann ich für die FDP/DVP-Landtagsfraktion erklären, dass wir diesem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Kleinmann FDP/ DVP: Gut! – Abg. Beate Fauser FDP/DVP: Bra- vo!)

Das Wort erhält Herr Abg. Oelmayer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht bei diesem Gesetzentwurf – wie schon bei den Gesetzentwürfen in der gestrigen Beratung und auch bei der anschließenden Beratung des Landesverfassungsschutzgesetzes – um die Anpassung landesrechtlicher Regelungen an bundesgesetzliche Regelungen. Es geht hier um die Regelungen, die im Tarifvertrag auch für die Bundesbeamten und für die Kommunalbeamten getroffen worden sind. Deswegen bleibt uns im Kern ja gar nichts anderes übrig, als diese Regelungen zu übernehmen und in Landesrecht umzusetzen.

Darüber hinaus finde ich – das sage ich für unsere Fraktion – das Gesetzesvorhaben aber auch richtig. Es ist ein kleiner Schritt hin zu einem einheitlichen Dienstrecht. Wir sind ja der Auffassung – das haben wir hier im Haus ja auch schon des Öfteren vorgetragen –, dass das öffentliche Dienstrecht grundsätzlich reformiert werden muss. Dass hier jetzt die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern quasi ad acta gelegt wird, ist aus unserer Sicht ein längst überfälliger Schritt. Er ist jetzt auch auf Bundesebene in den Tarifverträgen entsprechend vereinbart. Deswegen sind wir der Meinung, dass die Regelungen, die wir jetzt in diesem Gesetzesvorhaben der Landesregierung vorfinden, zwingend und richtig sind, und werden dieser Umsetzung und diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Gut!)

Das Wort erhält Herr Innenminister Rech.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! So viel Einmütigkeit gibt es ja selten.

(Abg. Schmiedel SPD: Bei Ihnen machen wir das gern!)

Wenn nun sogar noch attestiert wird, dass das Gesetz Sinn mache, dann müsste der Minister eigentlich nichts mehr sagen. Aber es gibt da doch die eine oder andere kritische Frage, auf die ich in meinen Ausführungen noch kurz eingehen und die ich etwas zurechtrücken möchte.

Der neue Tarifvertrag sieht, wie Sie richtig gesagt haben, eine neue Gruppe, nämlich die der Arbeitnehmer, vor. In dieser Gruppe werden Angestellte und Tarifbeschäftigte zusammengefasst. Bei den Dienststellen, für die der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt, ist für die Durch

führung rechtlich einwandfreier Beteiligungsverfahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens, also ab dem 1. Oktober 2005, diese neue Gruppenabgrenzung notwendig. Dazu muss auch im Land das Personalvertretungsrecht angepasst werden.

Diesen Erfordernissen trägt der Gesetzentwurf in vollem Umfang Rechnung. Er sieht vor, dass die bisherigen Gruppen der Angestellten und der Arbeiter künftig in der Gruppe der Arbeitnehmer zusammengefasst werden. Diese Zusammenfassung kann aber erst dann in vollem Umfang umgesetzt werden, wenn die Angestellten und Arbeiter als einheitliche Gruppe der Arbeitnehmer ihre Vertreter gemeinsam in die Personalräte wählen. Das war bei den Wahlen in den kreisangehörigen Gemeinden in diesem Frühjahr noch nicht der Fall. Die Angestellten und die Arbeiter haben noch getrennt gewählt.

Auch bei den Wahlen in den Stadt- und Landkreisen im vierten Quartal dieses Jahres kann die neue Gruppeneinteilung noch nicht berücksichtigt werden; denn die Wahlvorbereitungen werden bis zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes weit fortgeschritten sein. Eine Umstellung auf die neue Gruppeneinteilung birgt die Gefahr von Verfahrensfehlern, die dann auch zu Wahlanfechtungen führen können. Der Gesetzentwurf sieht daher richtigerweise vor, dass auch die bevorstehenden Personalratswahlen bei den Stadt- und Landkreisen wie auch bei den Dienststellen der Landesverwaltung noch auf der Grundlage der geltenden Gruppeneinteilung durchgeführt werden.

Gleichzeitig stellt der Gesetzentwurf durch Übergangsregelungen sicher, dass die Vertreter der Angestellten und Arbeiter in den Personalräten der kommunalen Dienststellen sofort im Sinne der neuen Gruppeneinteilung zusammenwirken können. Sie sollen die Interessen der Beschäftigten beider Gruppen grundsätzlich gemeinsam wahrnehmen.

Für die Landesverwaltung, meine Damen und Herren, können die Übergangsregelungen zum Zusammenwirken der Gruppen erst dann greifen, wenn auch hier ein Tarifvertrag die Gruppen der Angestellten und der Arbeiter zur Gruppe der Arbeitnehmer zusammenfasst. Wann dies der Fall sein wird, kann ich derzeit überhaupt noch nicht absehen.

Der Bund hat mit der Änderung der rahmenrechtlichen Vorgaben im Bundespersonalvertretungsgesetz – ich weiß nicht mehr, wer es gesagt hat, Herr Kollege Oelmayer oder Herr Kollege Gall – erst jetzt die Voraussetzungen für die Änderung des Landesrechts geschaffen. Ich sage das ohne Kritik und möchte das nur klarstellen. Damit reichte die Zeit für eine Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes zum 1. Oktober 2005 auf der Grundlage eines Entwurfs der Landesregierung nicht aus. Die Landesregierung ist der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP deshalb dankbar, dass sie einen entsprechenden Initiativgesetzentwurf eingebracht haben. Wir hätten das zeitlich ansonsten nicht mehr gepackt.

Darin kommt auch ein politischer Wille zum Ausdruck. Dieser politische Wille der Regierungsfraktionen schafft schon jetzt die notwendige Klarheit für die Durchführung der Wahlen im vierten Quartal dieses Jahres und für die künftige Arbeit in den Personalräten.

(Minister Rech)

Ich danke Ihnen für die signalisierte Zustimmung, und ich danke den Regierungsfraktionen nochmals für die Initiative zu diesem Gesetzentwurf, der es uns ermöglicht, rechtzeitig zu Ergebnissen zu kommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Bevor ich die Sitzung unterbreche, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die erste Sitzung des Untersuchungsausschusses „Die Rolle der Landesregierung bei der Verlagerung Sinsheimer Messen nach Stuttgart“ heute eine Viertelstunde nach Beginn der Mittagspause des Plenums im Friedrich-Ebert-Saal stattfindet.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14:00 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:26 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:01 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 13/4532

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – D e r z e i t l a u f e n d e S t r a ß e n b a u m a ß n a h m e n i m R e g i e r u n g s b e z i r k F r e i b u r g

Herr Abg. Haas, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

(Abg. Blenke CDU: Herr Haas hat schon lange kei- ne Anfrage mehr gestellt! Letztes Mal war keine dabei! Das fällt richtig auf!)

Herr Präsident, ich frage die Landesregierung: