Protokoll der Sitzung vom 28.07.2005

Nach dem Windatlas hätte die Gemeinde Simmersfeld in vier der fünf Ortsteile Windräder zulassen sollen. Durch diese Konzentration konnte dies vermieden werden.

Wir haben überhaupt nichts gegen Windkraft,

(Widerspruch bei der SPD)

aber sie sollte dort zum Zuge kommen, wo es Sinn macht: Das ist im Norden und vor allem an den Küsten.

(Beifall bei der CDU)

Und wir legen großen Wert auf eine sorgfältige Abwägung.

Zu den geplanten Anlagen auf der Hornisgrinde hat der Petitionsausschuss eine sehr weise Entscheidung getroffen:

(Abg. Teßmer SPD: Na ja!)

Mitten ins größte Vogelzuggebiet auf dem Schwarzwaldkamm gehören keine Windräder. Man kann nicht in Brüssel immer neue Vogelschutzgebiete fordern, und wenn dann Windräder gebaut werden sollen, sind einem die Vögel plötzlich egal.

(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Wem sind die Vögel egal?)

Allein die Tatsache, dass die potenziellen Investoren auf der Hornisgrinde während des Vogelzugs die Anlagen für fünf Monate stilllegen wollten, das heißt also fünf Monate lang auf die Einspeisevergütung verzichten wollten, zeigt

doch, was läuft: Der Ökostrom ist völlig unwichtig; Hauptsache, die Abschreibung läuft.

Falls die CDU die Bundestagswahlen gewinnen sollte, werden wir dies richten.

(Beifall bei der CDU – Abg. Fleischer CDU: Sehr gut! – Zurufe von der SPD: Falls! – Abg. Teßmer SPD: Nur für solche Sätze kriegen Sie Beifall! – Abg. Capezzuto SPD: Tote Vögel unter die Wind- räder legen! – Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)

Die Einspeisevergütung soll bleiben und die Abschreibemöglichkeit wegfallen, und dann werden sich von selbst die günstigen Standorte für Windenergie gegenüber den ungünstigen herauskristallisieren.

Dann steht ja noch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an. Das wird auch noch interessant.

Eine weitere Schnapsidee: Windkraftanlagenbetreiber sollen die Waldwege nutzen dürfen. Ja wer denn? Alle, die einen Fondsanteil haben? Sie verwechseln wohl Waldwege mit einer Autobahn.

(Abg. Knapp SPD: Immer die gleiche Leier! Er- kennen Sie mal, das sich was verändert hat in den letzten Jahren!)

Waldwege sind nicht befestigt. Waldwege werden nur im Winter, wenn alles gefroren ist, mit den schweren Maschinen zur Holzernte befahren. Sonst fährt da keiner. Kein Einheimischer, kein Tourist, niemand darf im Wald herumfahren. Selbst für Reiter und Mountainbiker müssen extra Regelungen getroffen werden.

(Abg. Fleischer CDU: Das gilt auch für SPDler!)

Man könnte es ja einmal durchspielen. Stellen Sie sich vor: Jemand in Stuttgart hat Anteile an einem Windfonds.

(Zuruf des Abg. Zimmermann CDU)

Das Windrad steht natürlich nicht in seinem Vorgärtchen am Bopser, sondern bei dieser seltsamen Landbevölkerung im Schwarzwald oder auf der Alb.

(Abg. Blenke CDU: Die ist nicht seltsam! – Abg. Teßmer SPD: Bei Ihnen vor dem Haus!)

Der kriegt eine Berechtigung. Also packt er am Wochenende Frau und Kinder in seinen Porsche Cayenne,

(Zurufe von der SPD)

düst zu seinem Windrad, schaut auf sein Display und fühlt sich wie der Förster vom Silberwald.

(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Ursula Haußmann: Da lachen sogar Ihre Kollegen!)

Wir haben sowieso alle Hände voll zu tun, die Stadtbevölkerung am Wochenende freundlichst zu lenken und zu leiten. Dann dürfen einige wenige plötzlich die Waldwege befahren und alle anderen nicht. Diesen Windradkontrolltourismus wollen wir nicht. Das Landeswaldgesetz gilt auch für Windradbesitzer und damit basta.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Blenke CDU: Diese Tourismus- förderung wollen wir nicht! – Abg. Teßmer SPD: Quatsch! – Zuruf des Abg. Kretschmann GRÜNE)

Aber wir unterstützen, was bei uns einen Wert hat, das heißt erstens grundlastfähig und zweitens in hohem Potenzial vorhanden ist: Wasserkraft, Geothermie, Biomasse, vor allem Holz, auch Photovoltaik und mittelfristig die Wasserstofftechnologie, bei der unsere Forschungsinstitute im Übrigen führend sind. Ihre Träume vom Windenergieland sind aufgrund unserer naturräumlichen Gegebenheiten nichts als Sternschnuppen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Fleischer CDU: Sehr gut! – Abg. Blenke CDU: Lieber 100 Meter nach unten als 100 Meter nach oben! – Abg. Fleischer CDU: Deshalb geht der Spargel auch nach unten! – Glocke der Präsidentin)

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Nachfrage des Herrn Abg. Dr. Witzel?

Nein, danke.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Hofer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Windkraft und kein Ende! Ich möchte einfach das Pro und – –

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, das Wort hat Herr Abg. Hofer!

(Abg. Knapp SPD: Wir müssen die bisherigen Worte verarbeiten! Das geht nicht so leicht!)

Danke schön. – Ich möchte das Pro und Kontra nicht noch weiter bereichern. Wir kennen das ja, und wir werden uns auch hier nicht einigen. Unsere Standpunkte sind klar. Warum sollte ich sie alle noch einmal in epischer Breite wiederholen?

(Abg. Capezzuto SPD: Das sollten Sie nicht ma- chen! Nein, nein!)

Es geht um drei Anträge. Auf diese drei Anträge, die heute zur Diskussion stehen, würde ich gern eingehen.

Das eine ist, dass man Vorranggebiete nicht gewissermaßen torpedieren darf, indem man eine Verhinderungsplanung macht. Man kann zur Windkraft stehen, wie man will: Wenn das Land ein Landesplanungsgesetz erlässt und darin die Regionalverbände verpflichtet, Vorranggebiete auszuweisen, dann wäre es mit einem Rechtsstaat ganz einfach nicht vereinbar, daraus eine Verhinderungsplanung zu machen.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Witzel GRÜ- NE: Richtig!)

Ob das der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Ich weiß aus dem eigenen Bereich: In der Region Stuttgart ist keine Verhinderungspolitik betrieben worden.

(Abg. Schmiedel SPD: Na, na, na! – Abg. Knapp SPD: Wenn von 18 Standorten einer übrig bleibt, ist das Verhinderung!)

Die einen hätten sich vielleicht mehr gewünscht als die anderen. In der Stellungnahme steht ja, wenn ich es richtig weiß, dass insgesamt etwa 185 Windkraftanlagen in den Gebieten ausgewiesen sind.

Dass das in jeder Raumplanung, auch in jeder Bebauungsplanung immer unbeschadet der Rechte, der Eigentumsverhältnisse gemacht wird, ist klar. Aber natürlich muss schon im Vorfeld überlegt werden: Habe ich dort nach den Eigentumsverhältnissen die Möglichkeiten dazu oder nicht? Ich gehe einmal davon aus – weil ich Optimist bin –, dass das überall nach Recht und Gesetz geht. Dort, wo das nicht der Fall ist, muss die Aufsichtsbehörde einschreiten.

Der nächste Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die Zugänglichkeit zu diesen Windkraftanlagen. Für den Betrieb einer Windkraftanlage, wenn sie genehmigt ist oder wenn sie in einem Vorranggebiet ausgewiesen ist, muss selbstverständlich eine Zugänglichkeit gewährleistet sein.

(Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)