hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel unterliegt. Wir müssen hier einfach das Gesamtbild im Auge haben.
Sie wissen, wer für Geldeinnahmen zuständig ist. Es ist nicht das Verschulden der Landesregierung, dass unsere Steuereinnahmen so massiv geschrumpft sind.
Als Letztes füge ich noch an, dass wir selbstverständlich auch die rückwirkende Regelung für derzeit schon rechtskräftige Verfahren für wichtig halten, weil wir zusätzliche Kosten für erneute Planfeststellungen vermeiden müssen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf den ersten Blick wirkt dieses Gesetz rein formal und ordnungspolitisch sinnvoll und auch im Hinblick auf die Organisation recht beschaulich, sodass man sagen könnte: Damit kann man sich zufrieden geben.
Genau auf diesen Punkt will ich jetzt zu sprechen kommen. Es geht nämlich um die Grundsatzfrage – zumal sich in dieser Frage sowieso alles auf den Hochwasserschutz konzentriert, wie es Frau Kollegin Berroth soeben in ihrem Redebeitrag verdeutlicht hat –: Handelt es sich um ein Hochwasserschutzerleichterungsgesetz oder um ein Hochwasserschutzverzögerungsgesetz?
Meine Damen und Herren, ich lasse diese Frage noch offen. Wir sind heute in der ersten Lesung, und wir werden das in den Ausschussberatungen zu überprüfen haben. Ich sage Ihnen nur eines: Wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stünden, wenn diese Mittel in jedem Jahr zur Verfügung gestellt würden und wenn der entsprechende politische Wille dahinterstünde, dann bräuchten wir dieses Gesetz überhaupt nicht.
Herr Fleischer, Sie wollen das zur Tanja-Frage umformulieren, aber ich bleibe bei der Gretchenfrage. Diese lautet: Wie halten Sie es mit dem Hochwasserschutz? Wie halten Sie es mit dem Integrierten Rheinprogramm?
(Abg. Scheuermann CDU: Der soll doch seinen Mut in der Elzmündung kühlen, aber nicht in Stutt- gart!)
Wir brauchen Stauraum für 167 Millionen Kubikmeter Wasser. Dazu haben wir uns international verpflichtet. Im Falle eines Hochwassers am Rhein haben wir Leib, Leben und Eigentum von 700 000 Menschen zu schützen und Schäden in Höhe von 6 Milliarden € zu vermeiden. Das ist die Position der Landesregierung seit 15 Jahren. Dazu gibt es Kabinettsbeschlüsse seit 15 Jahren und einstimmige Beschlüsse im Landtag.
Für die Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms spricht die schlichte wirtschaftliche Vernunft, da sie die Elemente der Schadensvorsorge und der Schadensvermeidung in den Vordergrund stellt.
Ja, Moment! Damals war dies das erklärte Ziel. Mittlerweile weiß man nicht mehr so ganz genau, Herr Fleischer,
was die Landesregierung bzw. die Fraktionen, die die Landesregierung tragen, in dieser Geschichte überhaupt noch wollen
Meine Damen und Herren, 167 Millionen Kubikmeter – das ist das Gesamtziel für den Retentionsraum. Bislang haben wir nur 73 Millionen Kubikmeter erreicht. Das heißt im Klartext: Die Maßnahmen müssen beschleunigt vorangetrieben werden, damit wir Vertragstreue beweisen
Gerade dass Sie, Herr Fleischer, sich jetzt so stark in Positur bringen, macht mich ja noch misstrauischer. – Wir stehen hinter diesem Ziel und haben dazu auch eine Anhörung durchgeführt. Alle Fraktionen des Landtags haben dazu ihr Ja gegeben – Sie vor Ort natürlich nicht;
andere Mitstreiter bei Ihnen kämpfen sogar dagegen. Wir aber stehen zu dieser Verantwortung. Das ist eine umweltpolitische Notwendigkeit. Ich möchte an Sie appellieren, bei der Beratung dieses Gesetzes darauf zu achten, dass es nicht darauf hinausläuft, dass dringend anstehende Maßnahmen um 13 Jahre verzögert werden können.
Herr Kollege Caroli, sind Sie bereit, anzuerkennen, dass es niemanden gibt – weder bei den Bürgermeistern am Oberrhein noch bei Abgeordneten, noch in der Bevölkerung –, der gegen eine zügige Verwirklichung unserer Hochwasserschutzpflichten wäre?
Sind Sie ferner bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die Diskussion, die dort läuft, nicht mit dem Hochwasserschutz und seiner notwendigen Durchführung befasst, sondern einzig und allein mit den Ausgleichsmaßnahmen, die in diesem Zusammenhang heiß diskutiert werden?
Sind Sie schließlich bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Hochwasserschutz mit dem Integrierten Rheinprogramm nichts zu tun hat, sondern dass das Integrierte Rheinprogramm dafür da ist, die vom Gesetzgeber vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen zu formulieren?