Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

Langsam, langsam! – Das Thema ist ja auch vorbei. Es geht doch nur darum: Wenn wir eine tierschutzgerechte Haltung wollen, dann müssen wir doch gemeinsam dafür sorgen, dass diese Tiere dann nach Möglichkeit auch in Deutschland gehalten werden, und zwar aus zwei Gründen: einerseits aus Gründen des Tierschutzes und andererseits aus Gründen der Wertschöpfung und der Produktion, die wir ja auch in Deutschland halten wollen. Wir müssen nicht alles importieren, zumal wir hier auch die Vorgaben in der Qualität etc. haben. So ist es doch.

Seien wir uns also einmal insofern einig: Wir wollen aus der Käfighaltung aussteigen. Sie haben gesagt, Sie wollten das früher, nämlich Ende nächsten Jahres. Wir sind dafür, die Ausnahmegenehmigungen noch etwas zu erweitern. Aber die Käfighaltung ist im Grundsatz passé. Darüber sind wir uns ja einig. Darüber gibt es keinen Dissens.

(Abg. Alfred Winkler SPD: Also! Dann ist doch der Tierschutz nicht schuld am Rückgang!)

Ich sage doch: Da gibt es keinen Dissens. – Die Frage ist doch nur: Was wollen wir im Anschluss daran? Da bin ich halt der Meinung, dass wir für diejenigen, die aus wirtschaftlichen Gründen Tiere halten – wir haben Gott sei Dank noch eine ganze Reihe von Leuten, die dies tun –, entsprechende Rahmenbedingungen schaffen müssen. Die Tiere müssen dann auch einmal transportiert werden, und zwar entweder wenn sie tot sind oder wenn sie noch leben.

(Abg. Teßmer SPD: Es geht doch um die Ver- bandsklage!)

Es ist so. – Dann müssen wir denen, die noch Tiere bei uns halten, Rahmenbedingungen dafür geben, dass diese Tiere auch bei uns gehalten werden können. Es hat doch gar keinen Wert, wenn die Schweine- und Rinderzucht, die Milchproduktion und all das, was wir brauchen, außerhalb Deutschlands stattfinden. Wir haben dann keinen Einfluss mehr auf die Qualität des Fleisches

(Abg. Döpper CDU: So ist es!)

und auf die Qualität unserer Nahrungsmittel, und wir haben dann auch keinen Einfluss mehr auf den Tierschutz. Dann können Sie sich auf die Haustiere beschränken. Aber das kann ja wohl nicht sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Da muss man dann einfach eine gewisse Kongruenz zwischen einerseits den Ansprüchen des Tierschutzes, die zu Recht bestehen, und andererseits dem, was auch wirtschaftlich tragbar und machbar ist, herstellen. Denn dahinter ste

(Minister Hauk)

cken zum Teil auch Investitionen in Höhe von dreistelligen, zum Teil sogar von vier-, sechs- oder siebenstelligen Eurobeträgen.

Noch einmal, Frau Kollegin Rastätter: Sie wissen ja selbst, dass wir in Baden-Württemberg jede grundsätzliche Angelegenheit, die den Tierschutz betrifft, auch im Landesbeirat für Tierschutz besprechen. Sie fordern eine Beteiligung aller anerkannten Vereine, die sich nicht nur auf die Anhörung beschränken soll, sondern auch ein Mitspracherecht bei jeder Einzelfallentscheidung umfasst, zum Beispiel bei Genehmigungen – und zwar bei jeder einzelnen – oder bei sonstigen Verwaltungsakten. Die Einführung einer solchen Beteiligung wäre tatsächlich ein Novum in behördlichen Verwaltungsverfahren.

Trauen Sie doch bitte unseren Beamten auch einmal etwas zu!

(Abg. Hillebrand CDU: Sehr gut!)

Sie sind doch an die allgemeinen Gesetze gehalten. Trauen Sie ihnen doch zu, dass sie nach Recht und Gesetz entscheiden, und zwar auch in behördlichen Verwaltungsverfahren, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Frau Rastätter, es ist Ihnen unbenommen, jeden einzelnen Fall im Rahmen einer Anfrage oder im Rahmen eines Abgeordnetenbriefes, im Rahmen einer Kleinen Anfrage oder auch eines Antrags hier im Landtag, im Plenum zur Sprache zu bringen. Trauen Sie uns aber doch bitte zu, dass wir die Regel- und Routineverfahren auch seitens der Behörden in aller Offenheit und aller Transparenz managen können.

(Beifall bei der CDU – Abg. Döpper CDU: Ja- wohl!)

Meine Damen und Herren, das größte Problem ist aber, dass der Gesetzentwurf aus der Sicht der Landesregierung verfassungsrechtlich bedenklich ist. Die Länder können im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung – auch das haben wir schon in der Ersten Beratung besprochen – Gesetze nur insoweit erlassen, als vom Bund nicht bereits eine andere Regelung getroffen ist. Im Tierschutzgesetz des Bundes – daran war ich nun wahrlich nicht beteiligt – und in den darauf beruhenden Verordnungen hat der Bund alle Bereiche des Tierschutzes abschließend erfasst. Damit bleibt für Gestaltungsspielräume und für die Gesetzgebung der Länder in diesem Bereich kein Spielraum. Deshalb können wir prinzipiell auch gar keine Verbandsklage einführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Rastätter: Warum haben Sie und warum hat auch der Bund den Vorstoß von Schleswig-Holstein zur Einführung der Verbandsklage auf Bundesebene nicht selbst aufgegriffen, solange die rot-grüne Koalition an der Macht war? Offensichtlich hat auch die rot-grüne Bundesregierung erkannt, dass dies eine Sackgasse ist. Frau Künast hätte das aufgreifen können – es war lange genug im Bundesrat anhängig –, um selbst dieses Verfahren für sich in die Bundesgesetzgebung einzubringen.

(Abg. Teßmer SPD: Er lobt die Frau Ministerin! Sehr erfreulich!)

Der erhebliche Aufwand, der mit der Einführung des Verbandsklagerechts verbunden sein würde, stünde den Bestrebungen des Bürokratieabbaus entgegen. Wir alle beklagen jeden Tag die Bürokratie. Wenn es jedoch konkret wird, machen wir immer das Gegenteil. Das wäre vielleicht, angesichts der guten Qualität der Arbeit unserer Beamten und Mitarbeiter, gerade noch zu verkraften, wenn sich aus diesem Verbandsklagerecht tatsächlich ein Nutzen für die Tiere ableiten ließe. Aber einen solchen Nutzen kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

(Abg. Teßmer SPD: Nur Sie nicht!)

Wir haben in den letzten Jahren die Voraussetzungen dafür geschaffen, den Tierschutz wirkungsvoll voranzubringen. So haben wir immer wieder auf eine Weiterentwicklung des Tierschutzes auf Landes- und Bundesebene sowie bei der Europäischen Union hingewirkt.

Der Gesetzentwurf der Grünen führt zu mehr Bürokratie und zu höheren Ausgaben und bliebe ohne jede positive Auswirkung für den praktischen Tierschutz. Mit anderen Worten: Er ist im Prinzip kropfunnötig. Nach sorgfältiger Abwägung spricht sich die Landesregierung daher entschieden gegen die Einführung der Verbandsklage im Tierschutz in Baden-Württemberg aus. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, diesem Votum beizupflichten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf.

Der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft empfiehlt Ihnen in der Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung Drucksache 13/4673, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass ich den Gesetzentwurf insgesamt zur Abstimmung stelle.

(Zurufe: Ja!)

Das ist der Fall.

Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich abgelehnt.

In der Beschlussempfehlung des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft wird unter Ziffer 2 empfohlen, den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3440 Abschnitt II, abzulehnen. Ich rufe daher den Antrag Drucksache 13/3440 auf.

Abschnitt I dieses Antrags ist ein Berichtsantrag. Ich stelle fest, dass er erledigt ist.

Abschnitt II begehrt, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, ein Verbandsklagerecht analog zum Bundesnaturschutzgesetz für den Bereich des Tierschutzes zu erreichen und hierzu dem Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein zuzustimmen. Der Ausschuss schlägt Ihnen unter Zif

(Stellv. Präsident Birzele)

fer 2 seiner Beschlussempfehlung Drucksache 13/4673 vor, diesen Antrag der Fraktion der SPD abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich zugestimmt.

(Abg. Knapp SPD: Typisch!)

Damit ist Tagesordnungspunkt 7 erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 13/4487

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 13/4678

Berichterstatter: Abg. Mack

Der Berichterstatter, Herr Abg. Mack, wünscht das Wort nicht.

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Fleischer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes geht es um das Festsetzungsverfahren der Diäten, nicht aber um die Inhalte, die uns in diesem hohen Hause in der Zukunft noch sehr umfänglich und intensiv beschäftigen werden.

Auch wenn dieses Thema eines der großen Reizthemen für die größte deutsche Zeitung ist, werden Sie sicherlich einverstanden sein, wenn ich nicht alle Gründe, die wir in der ersten Lesung ausgetauscht haben, wiederhole, sondern wenn ich zunächst einmal frage: „Was hat sich eigentlich seit Ende Juli getan und geändert?“, um sodann zu einer entsprechenden Bewertung zu kommen.

Wir haben nach der ersten Lesung am 28. Juli 2005 einen Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zu den Indexzahlen eingebracht. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hatte den Auftrag, die Indexzahlen im Gesetzentwurf zu prüfen und zu präzisieren, nachdem bei der Abfassung des Gesetzentwurfs noch die Indexzahlen von Bayern übernommen worden waren. Die nunmehr für Baden-Württemberg präzisierten Indexzahlen haben Eingang in die Beschlussvorlage gefunden und sind heute auch Gegenstand der Abstimmung.