Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

Deswegen abschließend: Ich kann diesen Gesetzentwurf nur begrüßen. Ich freue mich, dass er eingebracht wurde. Er

wird uns eine Erleichterung schaffen. Er sorgt dafür, dass wir für Infrastrukturmaßnahmen in diesem Land eine einheitliche Frist für Planfeststellungsbeschlüsse haben. Deswegen glaube ich, dass das ein sehr sinnvolles Gesetz ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4489.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Drucksache 13/4681. Dazu rufe ich den mittlerweile vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/4695, auf.

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

und lasse zu dem darin genannten § 64 zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/4695, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nun über Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Übergangsvorschriften

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 5. Oktober 2005 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Danke schön. Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Heute ist noch mal Trimm-dich-Tag!)

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

a) Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP und Antwort der Landesregierung – Langfristige Sicherung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsträger Straße und Schiene im Gütertransport – Drucksache 13/2413

b) Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr – Verlagerung von Güterverkehren von der Straße auf die Schiene und Binnenwasserstraße – Drucksache 13/3321

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung zu Buchstabe b fünf Minuten, für die Aussprache über die Buchstaben a und b zehn Minuten je Fraktion und für das Schlusswort zu Buchstabe a fünf Minuten.

Das Wort erteile ich Frau Abg. Berroth.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Güterverkehr ist ein Phänomen: Jede und jeder in Baden-Württemberg profitiert davon. Genauso fühlen sich aber auch alle vom Güterverkehr belästigt.

Seit Jahrzehnten gibt es eine stabile Prognose: Der Güterverkehr wird weiter zunehmen. Diese Vorhersage ist auch immer eingetroffen. Ebenfalls seit Jahrzehnten gibt es die Zielsetzung – sie ist im Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg von 1995, im Landesentwicklungsplan von 2002, im Bundesverkehrswegeplan 2003 und auch im Weißbuch der EU festgelegt –, dass mehr Güter von der Straße auf die Schiene verlagert werden sollen. Das aber hat bisher noch nie geklappt.

Ganz interessant ist Folgendes: Im Bundesverkehrswegeplan 2003 ist vorgesehen, dass die Steigerung des Güterverkehrsaufkommens auf der Schiene mehr als 100 % betragen soll. Obwohl die Verlagerung bisher nie geklappt hat, hat man doch gleichzeitig auf der Basis dieser Ausgangsgröße den festgelegten Bedarf an Straßen verringert. Sie werden ahnen, wohin das führt.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Manche notwendigen Straßen werden dadurch unterdimensioniert oder sind gar nicht im Plan enthalten. Schon heute ist klar, dass das Ziel der über 100-prozentigen Steigerung auf der Schiene gar nicht eingehalten werden kann. Schauen Sie sich nur einmal an, was in der Rheinschiene an Schienenstrecken gebaut wird und was eben nicht gebaut wird. Das wird also nie klappen.

Wir fragen uns bei der Gesetzgebung aber auch nie – das gilt, glaube ich, für alle gesetzlichen Ebenen –, wie viel wir mit jedem Gesetz, das wir beschließen, denn an Güterverkehr induzieren. Insbesondere spreche ich da die EU-Gesetzgebung an. So manche Subvention auf EU-Ebene verlangt, dass Güter hin- und hertransportiert werden, damit überhaupt die Zuschusswürdigkeit gegeben ist. Hier nenne ich nur das berühmte Beispiel der Milch, die nach Italien transportiert wird, um hinterher als Joghurt zurückzukommen. Es gibt noch viele andere Beispiele.

Dabei verlangt gerade die EU in ihrem Weißbuch, das wir im Übrigen im Jahr 2001 hier auch diskutiert haben, eine Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Verkehrsentwicklung. Dieses Ziel hat die EU erreicht – allerdings in umgekehrtem Sinne: Das Wirtschaftswachstum ist eingestellt, und der Güterverkehr wächst trotzdem.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

Der Güterverkehr hat eine wichtige Bedeutung für unsere Arbeitsplätze.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr richtig!)

Nicht nur werden hier in Baden-Württemberg Lkw produziert, sondern genauso wichtig ist das Transportgewerbe. Handel, Handwerk und Industrie sind darauf angewiesen, dass sie Zulieferungen bekommen und dass ihre fertige Ware zum Abnehmer kommt. Tankstellen, Raststätten, Rasthöfe, Reparaturwerkstätten, sie alle haben mit dem Güterverkehr zu tun. Eine arbeitsteilige Wirtschaft braucht den Güterverkehr als Grundvoraussetzung. Auch der Staat profitiert davon ganz massiv: Er kassiert gleichermaßen bei der Mineralölsteuer wie bei der Umsatzsteuer und noch bei einigem anderen.

Anderseits ist der Güterverkehr eine Last; das ist keine Frage. Er verursacht Lärm, und wer von uns hat nicht schon über den Lkw-Verkehr geschimpft, wenn er wieder einmal im Stau stand? Es gibt Abgase und Umweltbelästigungen. Die Frage ist allerdings, ob wir bei diesem Thema nicht oft den Teufel mit Beelzebub austreiben. Ein Beispiel aus der heutigen Zeitung ist Pleidelsheim. Da atmen jetzt die Menschen in Pleidelsheim auf, aber gleichzeitig stößt die Regelung im Nachbarort Freiberg auf wenig Beifall, und auch die Benninger sagen, sie müssten künftig ihre Kinder in den Kindergarten begleiten, da der Weg dorthin durch die Zunahme des Verkehrs nicht mehr so sicher sei.

(Zuruf der Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD)

Dass die Lkw dann eine mindestens doppelt so lange Strecke fahren, damit mehr Mineralöl verbrauchen und auch mehr Abgase produzieren, wenn auch an anderer Stelle, das soll nur am Rande mit angesprochen werden.

Warum kommt jetzt nicht mehr Güterverkehr auf die Schiene? Dafür gibt es verschiedene Gründe. Zum einen ist es die Transportzeit. Wenn Sie ein Gut durch Deutschland schicken, dann fährt dieses auf der Schiene mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 bis 30 km/h. Bis es dann wirklich ankommt, ist es oft zu spät. Auch ist der Übergang zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern immer noch viel zu kompliziert. Zudem gibt es internatio

nale Restriktionen, sodass die Deutsche Bahn immer noch Schwierigkeiten hat, wenn sie zum Beispiel auf französischen Gleisen fahren will, und Ähnliches.

Die Frage des schonenden Transports darf man ebenfalls nicht vergessen. Güter, die Sie auf der Schiene transportieren wollen, müssen Sie wesentlich stoßsicherer und damit umfangreicher und teurer verpacken, als wenn Sie andere Transportwege nutzen.