Wir haben nach der ersten Lesung am 28. Juli 2005 einen Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zu den Indexzahlen eingebracht. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hatte den Auftrag, die Indexzahlen im Gesetzentwurf zu prüfen und zu präzisieren, nachdem bei der Abfassung des Gesetzentwurfs noch die Indexzahlen von Bayern übernommen worden waren. Die nunmehr für Baden-Württemberg präzisierten Indexzahlen haben Eingang in die Beschlussvorlage gefunden und sind heute auch Gegenstand der Abstimmung.
Ansonsten hat sich bei diesem Gesetzentwurf seit der ersten Lesung inhaltlich nichts getan. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Fraktionen bei der ersten Lesung allenthalben gesagt haben, dass das Festsetzungsverfahren vom Grundsatz her begrüßt wird. Eine unterschiedliche Auffassung bestand lediglich über den Zeitpunkt, wann dieses Verfahren behandelt und beschlossen werden soll.
Ich sage noch einmal ganz deutlich, dass es mir – ich bin bekanntermaßen schon sehr lange in diesem Parlament –
ein großes Anliegen ist, so schnell wie möglich zu einem Verfahren zu kommen, mit dem wir aus einer sehr unliebsamen und auch unverdienten Position herausgenommen werden,
die uns die letzten Jahre und Jahrzehnte in einer für das Abgeordnetenmandat unwürdigen Art und Weise belastet hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte heute deshalb lediglich feststellen, dass wir diese Entscheidung vom Inhaltlichen abkoppeln möchten,
und völlig unabhängig von dem ist, was wir nachher beschließen. Wir wissen außerdem nicht – bei allem guten Willen, den ich jedem von uns unterstelle –, zu welchem Ergebnis wir, wenn die Sachverständigen ihren Rat gegeben haben, bei der Frage der Diäten kommen werden. Nachdem dies völlig ungewiss ist, ist es angebracht, dass dieser Entwurf jetzt so über die Bühne gebracht wird und die parlamentarischen Hürden nimmt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist gerecht, angemessen und transparent, und er schafft auch die Gratwanderung zwischen verfassungsrechtlichen Vorgaben einerseits und dem Bemühen unsererseits, uns diesem unbefriedigenden Verfahren der letzten Jahre und Jahrzehnte nicht weiterhin ausgesetzt zu sehen.
Deshalb habe ich die herzliche Bitte, dass sich heute unter Zurückstellung anderer Bedenken eine große Mehrheit für diesen Verfahrensvorschlag findet, und ich habe die Bitte, dass man nicht aus populistischen Gründen oder um sich kurzfristig an bestimmten Stellen anzubiedern eine ablehnende Haltung einnimmt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute in zweiter Lesung abschließend den Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zu beraten.
Mein Kollege Frieder Birzele ist bei der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs am 28. Juli an dieser Stelle ausführlich auf die einzelnen Punkte eingegangen. Es ist daher sehr bedauerlich, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP/DVP, in der vergangenen Woche auch im zuständigen Ausschuss die Gründe, welche eine Beschlussfassung erst im November oder Dezember richtig erscheinen lassen, abgelehnt haben.
Umso wichtiger ist es, dass ich auf die Einzelpunkte nochmals näher eingehe. Ich weiß, dass Ihnen das nicht passt, aber ich darf daran erinnern, dass Sie die anderen Fraktionen, nämlich die SPD und die Grünen, bei dieser Beratung im Voraus überhaupt nicht mitgenommen haben. Fakt ist, dass der Landtag am 27. Juli letzten Jahres ausdrücklich beschlossen hat, eine unabhängige externe Diätenkommission einzuberufen, die verschiedene mit der Abgeordnetenentschädigung zusammenhängende Fragen ausführlich behandeln sollte. Diese unabhängige Kommission sollte im Herbst 2004 eingesetzt werden und zugleich mit dem nächsten Bericht des Landtagspräsidenten, nämlich im April dieses Jahres, ihre Vorschläge vorlegen.
Dazu ist es nicht gekommen, weil uns die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen veranlasst hat, abzuwarten, was in diesem Bundesland beschlossen wird. In Nordrhein-Westfalen ist ein Bruttomodell beschlossen worden, ein Modell also, das die Abgeordnetenentschädigung, die Pauschalen und die Altersversorgung in eine einzige steuerpflichtige Vergütung einbezieht. Dementsprechend sind natürlich ganz unterschiedliche Regelungen zu treffen. Deshalb haben wir bereits bei den Haushaltsberatungen des Einzelplans 01 – Landtag – einen Entschließungsantrag einbringen wollen, nach dem entsprechend der Beschlusslage in Nordrhein-Westfalen verfahren werden sollte. Darüber hinaus fordern wir eine konsequente Unvereinbarkeit zwischen der Wahrnehmung eines Mandats und einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
Man ist dann schließlich übereingekommen – und nun kommt das erwähnte Problem –, dass unter den Fraktionsvorsitzenden über diese Thematik gesprochen werden solle, und dies geschah dann auch. Die Fraktionsvorsitzenden haben dann Anfang Juli beschlossen, eine Kommission einzurichten – bestehend aus dem Präsidenten des Landtags, dem Präsidenten des Rechnungshofs, dem Amtschef des Finanzministeriums und den beiden Abteilungsleitern der Landtagsverwaltung –, die unter anderem die Konsequenzen einer Übernahme des Bruttomodells, also des nordrhein-westfälischen Modells, unter besonderer Berücksichtigung unserer Verhältnisse – des so genannten Teilzeitmandats, wie ja immer gesagt wird – untersuchen soll.
Dass der Begriff Teilzeitmandat unzutreffend ist, möchte ich nicht von neuem mit allen Argumenten belegen, sondern nur so viel sagen: Wenn man für die Abgeordnetentätigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wöchentlich viel mehr als 40 Stunden aufwendet, kann von einer Teilzeittätigkeit mit Sicherheit keine Rede sein.
Darüber hinaus sollten die Alternativen – Beibehaltung der steuerfreien Pauschale oder nicht, eigenständige Altersversorgung mit oder ohne Versorgungswerk, Beibehaltung der bisherigen Zuschusssysteme usw. – überprüft werden. Das alles sind Dinge, liebe Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Bruttomodell zusammenhängen.
Weiter ist beschlossen worden, dass zum Beispiel auch überprüft werden soll, wie es denn bei den öffentlich Bediensteten ist, die keine Reduzierung ihrer Arbeitszeit bean
tragen, die aber kraft Gesetzes nur 60 % ihrer Amtsbezüge erhalten, bei der Altersversorgung jedoch voll entschädigt werden.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass unter rechtlichen Gesichtspunkten die Weitergewährung des Ausgleichsmandats inkompatibler Beamter geprüft wird.
Ferner sind eine Überprüfung des Übergangsgeldes, eine Durchforstung der Anrechnungsregelungen und auch noch einmal eine Überprüfung der Vereinbarkeitsregelung im Abgeordnetengesetz vorgeschlagen worden.
Es gab also eine ganze Menge von Vorschlägen. Die Diätenkommission sollte ursprünglich im Oktober dieses Jahres – wir haben ja nun schon Anfang Oktober – und nunmehr, wie man nun hört, im November dieses Jahres ihre Vorschläge vorlegen.
Nun macht es doch keinen Sinn mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute eine Gesetzesregelung zu beschließen, um dann in den nächsten Wochen auf der Grundlage des Beschlusses dieses Gremiums zu überlegen, wie und in welcher Form wir die Abgeordnetenentschädigung regeln wollen, und das Abgeordnetengesetz dann erneut zu ändern. Dies macht keinen Sinn,
Deshalb unser Petitum: Stellen Sie das zurück, liebe Kolleginnen und Kollegen, bis die Vorschläge der Kommission vorliegen. Dann werden wir uns auf der Grundlage dieser Vorschläge unterhalten
und, ich bin überzeugt, auch zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Lassen Sie uns deshalb in den nächsten Wochen auf der Grundlage der Vorschläge – ich wiederhole das nochmals – gemeinsam eine Lösung finden, die all diese Probleme regelt.
einen ganz kurzen Moment noch, Frau Präsidentin –, Sie haben gesagt: So schnell wie möglich beschließen, heute abkoppeln. Das ist unehrlich,
Ich möchte nur ein Zitat bringen, obwohl ich die „Bild“Zeitung normalerweise nicht zitiere. Wir sollten uns solchen Überschriften nicht hingeben, die heute in der „Bild“Zeitung stehen: „Die Nimmersatten! Sie tricksen sich die Taschen voll“.
Nein. – Das ist nur ein Minimum, und Sie wollen heute schon dem nächsten Landtag vorschreiben, wie er seine Rechte in Anspruch nimmt.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Flei- scher CDU: Leicht populistisch! – Gegenruf des Abg. Fischer SPD: Nein, es ist überhaupt nicht po- pulistisch! – Gegenruf des Abg. Fleischer CDU: Sehr populistisch! – Abg. Marianne Wonnay SPD: Das sagt der Richtige!)