Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

Im Übrigen, meine Damen und Herren: Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie die von Ihnen begehrte Änderung aus irgendwelchen Haushaltsgründen vornehmen wollen. Ich will einmal versuchen, eine rationale Diskussion nur über das zu führen, was im Gesetzentwurf steht.

Nach unserer Auffassung wäre das ein Kompromiss, der die berechtigten Interessen, die Sie formulieren, berücksichtigt, der aber auch die ebenso berechtigten Einwände, die der Landesnaturschutzverband formuliert hat, berücksichtigt.

(Abg. Behringer CDU: Wir wollen keinen Kom- promiss, sondern klare Regelungen!)

Deswegen stellen wir diesen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf und bitten Sie um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall der Abg. Brigitte Lösch und Renate Ra- stätter GRÜNE)

Das Wort erteile ich Frau Ministerin Gönner.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hochwasserereignisse sowie ihre Folgen in den Alpen und in Bayern haben uns allen, glaube ich, noch einmal vor Augen geführt, wie wichtig Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge sind. Ich unterstütze daher ausdrücklich die Gesetzesinitiative der Fraktionen von CDU und FDP/DVP.

Eine Verlängerung der Frist zur Außerkraftsetzung der Planfeststellungsfristen von fünf Jahren auf acht Jahre halte ich aus mehreren Gründen für sinnvoll. Lieber Herr Palmer, es geht darum, dass der Planfeststellungsbeschluss von Anfang an auf acht Jahre ausgelegt wird – nicht um eine Opti

(Ministerin Tanja Gönner)

on auf weitere drei Jahre. Der Planfeststellungsbeschluss wird vielmehr von Anfang an auf acht Jahre ausgelegt – mit anschließender Verlängerungsoption.

Warum halte ich eine Verlängerung der Frist für richtig und notwendig?

Erstens: Mit der Änderung des Wassergesetzes können wir vermeiden, dass in Zukunft kostenintensive und aufwendige Planfeststellungsverfahren

(Abg. Boris Palmer GRÜNE unterhält sich mit Abg. Scheuermann CDU.)

ich würde mich freuen, wenn Sie zuhören würden, Herr Palmer;

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Entschuldigung! Der Kollege Scheuermann wollte mich aufklären!)

wir reden gerade über das, was Sie angesprochen haben – wiederholt werden müssen.

Im Übrigen: Nach einer Planfeststellung, nach einem aufgestellten Plan gibt es eine Ausführungsplanung. Also genau das, was Sie wünschen, die Anpassung an das, was gerade aktuell ist, erfolgt durch die Ausführungsplanung, die immer dann gemacht wird, wenn das Geld im Haushalt zur Verfügung gestellt ist.

Zweitens: Die Änderung des Wassergesetzes gibt uns die nötige Flexibilität, die Finanzmittel, die vorhanden sind, entsprechend der Dringlichkeit der Hochwasserschutzmaßnahmen einzusetzen

(Zuruf des Abg. Dr. Caroli SPD)

Herr Caroli, ich komme auch noch zu den Mitteln – und gerade nicht nach der Frage, wann ein Planfeststellungsbeschluss ausläuft. Ich glaube, dass das im Interesse gerade des Hochwasserschutzes ist, dass wir nach der Priorität vorgehen, nach dem, was notwendig ist, und nicht nach Fristen von Planfeststellungsbeschlüssen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Beh- ringer CDU: Genau!)

Drittens: Es freut mich, dass Frau Berroth darauf hingewiesen hat, dass man das auf Bundesebene für die Bundesfernstraßen auch einführen wollte,

(Abg. Hillebrand CDU: So ist es!)

aber wir es hier im Lande schon gemacht haben. Es geht darum, dass wir für Infrastrukturmaßnahmen im Land in Zukunft eine einzige Frist haben wollen. Wir haben das im Landesstraßengesetz bereits gemacht, und zwar auf acht Jahre. Genau dasselbe wollen wir jetzt im Wassergesetz nachholen, damit wir eine einheitliche Planfeststellungsfrist haben.

(Abg. Hillebrand CDU: Genau! So ist es!)

Wie sieht es nun mit den Mitteln aus? Das August-Hochwasser hat uns nämlich gezeigt, dass wir unsere Hausaufga

ben richtig gemacht haben. Wir haben in den letzten Jahren in Hochwasserschutzmaßnahmen investiert, die in einigen Ortslagen beim August-Hochwasser dazu geführt haben, dass sie vor Überflutung sicher waren. Viele Häuser und Betriebe im Einzugsgebiet der Argen und der Iller standen gerade deshalb nicht unter Wasser. Im Bereich Ulm haben die neuen Dämme ihre Feuerprobe bestanden. Sie sehen also, die Maßnahmen wirken.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Wasserprobe, Frau Kollegin!)

Ist in Ordnung, dann sagen wir Wasserprobe. Auf alle Fälle haben sie die Probe, sei es Feuer oder Wasser, bestanden. Dennoch dürfen wir nicht nachlassen, und wir werden nicht nachlassen.

Die notwendigen Dammsanierungen und die Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms werden zügig weitergeführt. Die jetzige Änderung des Wassergesetzes schafft für uns eine Hilfe bei der kontinuierlichen Realisierung der Maßnahmen. Den Polder Söllingen/Greffern werde ich im November in Betrieb nehmen. Dann haben wir ein Rückhaltevolumen von ca. 67 Millionen Kubikmetern erreicht. Das entspricht 40 % des insgesamt vom Land zu schaffenden Rückhaltevolumens.

(Glocke der Präsidentin)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Caroli?

Ja.

Bitte sehr, Herr Dr. Caroli.

Frau Ministerin, weil Sie gesagt haben, Sie hätten die Hausaufgabe richtig gemacht, darf ich Sie mit einer Aussage des Oberbürgermeisters Fenrich konfrontieren, der gesagt hat, angesichts eines Schadenspotenzials von 6 Milliarden € allein in Baden-Württemberg und der Bedrohung von 90 000 Menschen allein in der Technologieregion Karlsruhe müssten die Finanzmittel des Landes für die Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms und zur Dammsanierung deutlich erhöht werden. Eine Verschiebung sei nicht mehr zu verantworten. Die Frage lautet: Wie stellen Sie sich diesem Vorwurf? Denn Sie haben ja gesagt, Sie hätten die Hausaufgabe gemacht. Er meint offensichtlich, die Hausaufgabe sei nicht gemacht.

(Abg. Hillebrand CDU: Ist jetzt Herr Fenrich für die wundersame Geldvermehrung zuständig?)

Vielen herzlichen Dank, Herr Caroli. Ich wollte gerade darauf hinweisen, dass wir mit dem Polder Söllingen/Greffern 40 % des Integrierten Rheinprogramms – von dem, was wir als Land BadenWürttemberg zu erbringen haben – erbracht haben und damit Schutz gegen ein 120jährliches Hochwasser unterhalb der Staustufe Iffezheim besteht. Ich glaube, dass wir das auch sehen müssen und beim Hochwasserschutz Stück für Stück vorangehen müssen. Das dürfte hier im Hause wie

(Ministerin Tanja Gönner)

derum Zustimmung finden, nachdem Herr Palmer vorhin immer gefragt hat: „Findet das Ihre Zustimmung?“

(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Stück für Stück!)

Natürlich würde mir durchaus einfallen, wie ich Geld, das man mir gibt, ausgeben kann. Nur muss man sich immer auch den Realitäten stellen. Ich bin überzeugt davon, dass Herr Oberbürgermeister Fenrich unerfreut wäre, wenn wir in anderen kommunalen Bereichen Mittel wegnehmen müssten, um den Hochwasserschutz entsprechend vorziehen zu können. Das sollte man auch nicht vergessen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Rü- ckert CDU: Sehr gut!)

Im Übrigen wurde erst kürzlich grünes Licht für den Baubeginn beim Polder Rheinschanzinsel am Rhein gegeben – wiederum ein weiterer Teil des Integrierten Rheinprogramms – und außerdem auch beim Hochwasserbecken Wolterdingen im Einzugsbereich der Donau. Wir dürfen schließlich nicht vergessen, dass wir nicht nur den Rhein, sondern auch die Donau, den Neckar und in Teilen auch den Main haben. Deswegen sage ich: Das sind weitere wichtige Meilensteine in der Verbesserung des Hochwasserschutzes an diesen beiden Flüssen.

In Südbaden sind im Übrigen – auch das zum Thema „Integriertes Rheinprogramm“ – für weitere vier Rückhalteräume die Planfeststellungsverfahren im Gange. Also auch dort machen wir unsere Hausaufgaben. Im Oktober finden außerdem noch die Erörterungsverhandlungen für die Rückhalteräume Kulturwehr Breisach und Elzmündung statt.

Ferner weise ich darauf hin, dass wir, was die Hochwasserschutzmaßnahmen angeht, für den Haushalt des nächsten Jahres dank des Einsatzes der CDU-Fraktion weitere 6 Millionen € hinzubekommen, was uns natürlich insofern erfreut, als wir dann entsprechende Maßnahmen vorziehen können. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Wir haben auch zugestimmt!)

Die FDP/DVP hat auch zugestimmt. Entschuldigung, Frau Berroth!

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist nicht unwichtig!)

Das zeigt sehr wohl, dass wir auch diese Aufgabe sehr ernst nehmen und dass wir wissen, was wir da zu tun haben. Dabei wird aber immer vergessen – ich halte es für wichtig, das auch zu sagen –: Baden-Württemberg gibt neben den 30 Millionen € noch 40 Millionen € für Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung aus. Ich glaube, dass man das auch nicht vergessen darf. Das heißt, wir unterhalten uns über 70 Millionen €, die wir in Baden-Württemberg an originären Landesmitteln für den Hochwasserschutz einsetzen. Damit sind wir im bundesweiten Vergleich mit an der Spitze. Ich glaube, das sollte man auch sehen.

Deswegen abschließend: Ich kann diesen Gesetzentwurf nur begrüßen. Ich freue mich, dass er eingebracht wurde. Er