Lassen Sie mich meine Rede mit einem Zitat des damaligen Bundesinnenministers Dr. Schäuble beenden. Als das Gesetz im Bundestag verabschiedet wurde, hat er gesagt:
Der neue Personalausweis macht den elektronischen Ge schäftsverkehr sicherer und einfacher für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Er trägt zum Bü rokratieabbau bei
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Landesbegleitgesetz ist kein stritti ges Thema, auch bei uns nicht. Es regelt das Notwendige. Die Kompetenz liegt beim Bund.
Wesentlich ist – Kollege Heiler hat es richtig gesagt – die Ab deckung des kommunalen Mehraufwands. Wir würden heute gern hören, Herr Minister, dass die Landesregierung vom Grunde her hier die Gültigkeit des neuen Konnexitätsprinzips anerkennt – ohne Festlegung auf die damit verbundenen kos tenmäßigen Folgen in der Zukunft, die erst einmal evaluiert werden sollen. Ich glaube, das wäre eine wichtige Aussage für die Kommunen.
Ich will aber die Gelegenheit nutzen, um noch einmal deut lich zu machen, dass nicht umsonst von vielen bürgerrechts bewegten Gruppierungen – Humanistische Union, Anwalts vereine und andere – schwerwiegende Bedenken gegen die Einführung des elektronischen Personalausweises geltend ge macht worden sind. Dieser wird am 1. November kommen; das wissen wir. Aber wir sollten uns schon darüber im Klaren sein, dass das ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Bürger sein wird, insbesondere durch die Speicherung biometrischer Daten, auch wenn der Fingerabdruck nur freiwillig genom men werden wird.
Wir haben uns noch einmal das Gesetzgebungsverfahren an geschaut und festgestellt: Selbst das Bundeskriminalamt hat im Vorfeld zum Ausdruck gebracht, dass es mit dem bisheri gen Dokument Personalausweis eigentlich keine Sicherheits probleme gibt und dass Fälschungen von ihrem Umfang her eine vernachlässigbare Größe sind. In diesem Zusammenhang ist aus unserer Sicht bei dem Pflichtdokument Personalaus weis nicht dargetan, warum es genau diese Art von Ausweis mit genau diesen biometrischen Daten sein soll.
Es gibt Sicherheitsprobleme, Herr Minister. Wir würden es, auch wenn die gesetzgeberische Beratung im Bundesrat in zwischen abgeschlossen ist – das wissen wir –, sehr begrüßen, wenn Sie sich auf der nächsten Innenministerkonferenz noch mals um die Themen „Sicherheitslücken bei den Lesegerä ten“, „Raub der PIN-Nummer“ und „Missbrauch mit den künftigen PIN-Daten des Bürgers“ beschäftigen würden. Da gab es in der Fachdiskussion Ende September Sicherheitsbe denken, die nach unserem Dafürhalten aufgeklärt werden müssen.
Die richtige und wichtige Idee bei diesem elektronischen Per sonalausweis ist die Schaffung einer optionalen Identifikati onsfunktion für die Onlinetätigkeit. Wenn der Bürger also On linebanking betreibt, dann soll er künftig die staatlich garan tierte und zertifizierte Sicherheit dafür haben. Aber muss es – die Frage muss erlaubt sein – wirklich das Pflichtdokument Personalausweis sein, oder hätte dafür nicht eine Identifikati onskarte genügt, die der Bürger zusätzlich erwerben kann, oh ne dies mit dem Personalausweis verbinden zu müssen? Inso fern bleibt ein schaler Beigeschmack.
Wir können dies vonseiten des Landes nicht beeinflussen; der Bundesgesetzgeber hat so entschieden. Ich möchte aber an dieser Stelle auch an Sie adressiert, lieber Herr Kollege Kluck, auf dieses Manko des Gesetzes im Hinblick auf die Bürger rechte ausdrücklich hinweisen. Dieses Gesetz ist schließlich durch die Bundesregierung unter Mitwirkung der FDP bestä tigt und letztlich umgesetzt worden.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Dass dieses Gesetz nicht das Gelbe vom Ei ist, haben wir von Herrn Heiler sowie auch von Herrn Kolle gen Sckerl bereits gehört. Herr Kollege Sckerl hat hier jedoch – für Herrn Heiler gilt das sowieso – den falschen Eindruck zu erwecken versucht, dieses Gesetz sei von Schwarz-Gelb gemacht worden.
Worum es bei diesem Gesetzentwurf geht, hat Frau Kollegin Bormann freundlicherweise schon erläutert. Es handelt sich lediglich um eine Anpassung an die Rechtsetzung auf Bun desebene. Die Fraktion der FDP/DVP wird diesem Landesaus führungsgesetz deshalb zustimmen.
Die saftige Gebührenerhöhung stört uns auch. Ebenso stört uns der Bürgerrechtsaspekt. Aber dies können wir von hier aus nicht heilen,
obwohl wir Heiler und Wunderheiler bei uns haben. Die CDU hat gute Drähte zu Herrn de Maizière in Berlin. Vielleicht kann man da noch schauen, dass die Sache nicht ganz so teu er wird. Lassen wir diese Verbindung ruhig einmal spielen.
Herr Kollege Sckerl sagte eben, man bräuchte es so nicht. Ich selbst habe das Glück, dass mein Ausweis noch bis 2019 gül tig ist. Da stellt sich die Frage, ob ich überhaupt noch einen neuen Ausweis brauche.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Sicher! Das sind ja noch zwei Legislaturperioden! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sicher, Hagen, bei deinem Lebenswan del!)
Ja, dieser Lebenswandel hat mich bislang bis in mein hohes Alter glücklich gemacht, und das soll auch so bleiben. Aber vielleicht gibt es bis dahin auch schon wieder eine Vereinfa chung, wenn ich 2019 aufs Amt gehe.
Der neue Ausweis hat ergänzende elektronische Funktionen. Manche Leute brauchen sie vielleicht nicht, andere wiederum brauchen sie. Wenn man z. B. über das Internet eine Fahrkar te kauft, muss man dem Schaffner zu dem Fahrkartenausdruck
immer ein Dokument zur Identifikation vorzeigen. Ich weiß nicht, ob Herr Kollege Heiler schon einmal Zug gefahren ist.
Der Schaffner hält sein Lesegerät an diese seltsame Grafik, dann klickt es, und dann weiß er: Das ist genau dieser Mensch. Das wird zukünftig mithilfe des Ausweises möglich sein, so dass man nicht immer seine Kreditkarte bei sich führen muss – was die Sicherheit zumindest der eigenen Geldreserven er höhen könnte.
Man braucht also nicht immer zu schauen, ob man das richti ge Dokument dabei hat. Den Personalausweis pflegen der deutsche Mann und die deutsche Frau bei sich zu führen.
Mich stört mehr, dass man einen Fehler schon des bisherigen Ausweises mit dem neuen nicht geändert hat. Schauen Sie sich einmal Ihren Ausweis an. Seit man die biometrischen Kenn zeichen hat, dürfen Sie nicht mehr lächeln, sondern Sie wer den immer mit einem grimmigen Gesicht abgebildet. Ich mei ne, es würde dem Sicherheitsbedürfnis der Bundesbürgerin nen und Bundesbürger durchaus entsprechen, wenn man Leu te mit lächelndem Antlitz auf dem Ausweis abbilden könnte.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Lieber Kollege Heiler, Kompliment, dass man über ein so kurzes Gesetz so lange re den kann, zumal wenn es die Zustimmung aller Fraktionen er fährt.