Das dürfen sie sein. – Sie können ohne Weiteres die Kom munen mit Mustersatzungen unterstützen. Sie müssen aber ganz klar – das steht auch im Gesetzestext – Kartierungen auf den Weg bringen. Das heißt, sie sind gezwungen, flächende ckend die Gemarkung nach bestimmten Kriterien zu untersu chen.
Wir sehen das als ein Signal und als einen ersten Schritt an, auf die Kommunen zuzugehen. Es wird aber zu einem fal schen Instrument gegriffen. Ich denke, wir sollten in Zukunft schauen, dass wir noch einen Schritt weiter gehen.
Herr Kollege Dr. Murschel, zur Frage, ob wir das wieder in das Waldgesetz zurücknehmen oder es den Gemeinden überlassen, das per Satzung zu regeln: Sind Sie nicht auch der Überzeugung, dass die Schnellum triebshölzer und auch die Christbaumkulturen eigentlich nicht mehr Forstwirtschaft bedeuten, sondern Landwirtschaft?
Es kommt doch niemand auf die Idee, Baumschulen ebenfalls der Forstwirtschaft zuzuordnen. Vielmehr werden diese der Landwirtschaft zugeordnet. Insoweit ist die Logik richtig, es der Landwirtschaft zuzuordnen. Deshalb sollte die Regelung der Flächen den Gemeinden überlassen sein. Halten Sie es nicht für richtig, dass man es nicht wieder der Forstwirtschaft zuordnet?
(Abg. Walter Heiler SPD: Kommunale Selbstverwal tung! – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP)
Es war ja nicht der Forst wirtschaft zugeordnet. Das ist völlig richtig. Es gilt als land wirtschaftliche Kultur.
Es geht darum, dass ein Zustand im Einvernehmen aller – das muss ich hier feststellen – geregelt werden soll. Dabei geht es um die Frage, wie man den bürokratischen Aufwand minimie ren kann.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Elke Brunnemer CDU: Immer dagegen! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Immer dagegen sein! – Abg. Friedlin de Gurr-Hirsch CDU: Wenn wir sonst keine Proble me haben, haben wir die Hausaufgaben gut gemacht!)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Murschel, ich glaube, wenn man es so hand haben wollte wie Sie, dann müsste man Sonnenblumen und
Mais demnächst ebenfalls in das Waldgesetz aufnehmen. Im Übrigen meine ich, dass für Begriffe wie „Blödsinn“ oder „Verweigerung“ eher Sie zuständig sind – nicht die Regie rungskoalition.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir das Vermes sungsgesetz weiterentwickeln und es von Vorgaben entrüm peln, die nicht mehr zeitgemäß sind, war u. a. bereits Ziel der Koalitionsvereinbarung. Wir haben das Gesetz vereinfacht. Außerdem soll sich die staatliche Vermessungsverwaltung – wie übrigens auch andere Verwaltungen – größtenteils aus operativen Bereichen zurückziehen, und zwar dort, wo Priva te es ebenso gut können. So können öffentlich bestellte Ver messungsingenieure viele Aufgaben ebenso gut erledigen wie staatliche Behörden.
Ziel ist es deshalb mittelfristig, den Anteil der öffentlich be stellten Vermessungsingenieure an Liegenschaftsvermessun gen auf 80 % zu steigern.
Dies ergibt Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger im Land, für unsere Wirtschaft, für die Wissenschaft und für die Ver waltung. Wir weisen bestimmte Teile von hoheitlichen Auf gaben den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren als beliehenen Unternehmern gesetzlich zu. In zwei Stufen, die bereits genannt wurden, wird das angestrebte Privatisierungs ziel erreicht werden – gemäß dem Motto „Nur so viel Staat wie nötig, so viel privat wie möglich, und das sinnvoll“.
Um es klar zu sagen, Herr Kollege: Eine ideologisch moti vierte Privatisierung, eine Privatisierung um jeden Preis darf es in keinem Bereich geben. Hier aber ist dies angebracht.
Zudem stärken wir mit diesem Gesetz die Eigenverantwor tung der Bürgerinnen und Bürger, indem wir auf die öffent lich-rechtliche Abmarkungspflicht verzichten. Flurstücks- und Grundstücksgrenzen werden künftig nur noch auf Antrag ab gemarkt. Dies spart Aufwand und Kosten. Wer aber will, kann die Vermessung natürlich beantragen. Die Frage, die sich die SPD hierbei gestellt hat, nämlich ob wir auf die Abmarkungs pflicht ganz verzichten können, wird künftig von den Grund stückseigentümern selbst, also in Eigenverantwortung, beant wortet. Wir setzen hier auf den mündigen Bürger, meine Da men und Herren.
Wir halten es im Zeitalter von Satelliten und GPS für ange bracht, dass mündige Bürgerinnen und Bürger selbst entschei den, wie weit sie bürokratischen Aufwand betreiben wollen. Bereits jetzt werden landwirtschaftliche Grundstücke von den Landwirten häufig gemeinsam bewirtschaftet, und die Abrech nung wird hinterher GPS-gestützt durchgeführt.
Mit diesem Gesetz stellen wir aber dennoch eine landesweit flächendeckende Versorgung mit hoheitlichen Vermessungs dienstleistungen sicher. Öffentlich bestellte Vermessungsin genieure können landesweit tätig werden. Gleichzeitig ver pflichten wir sie jedoch, die nachgefragten Vermessungsleis
Der FDP/DVP-Fraktion geht es auch darum, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und den Interessen privater Vermes sungsingenieure zu finden. Eine völlige Gleichstellung ist je doch nicht möglich. Den oft bereits langjährig tätigen Vermes sungsingenieuren mit hoher Qualifikation und Erfahrung muss vonseiten des Ministeriums daher die Gelegenheit gegeben werden, die erforderlichen Prüfungen neben ihrer Berufstä tigkeit ablegen zu können.
Die von uns im Ausschuss eingebrachten und mit den Stim men aller Fraktionen beschlossenen Änderungen bezüglich der Besoldung der Förster machen nicht nur Sinn, sondern wa ren auch dringend geboten.
Ebenso ist es mit diesem Gesetz gelungen, eine Neuregelung bei der Anlage von Weihnachtsbaumkulturen zu erreichen, und zwar ganz im Sinne der Subsidiarität. Aufgrund der so er zielten Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung kann nun vor Ort entschieden werden. Hier sind die Gemeinderäte und Bürgermeister gefordert.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, wünsche ich mir mit diesem Gesetz erstens – in diesem Zusammenhang fordere ich auch den Petitionsausschuss dazu auf –, dass die derzeit an hängigen Petitionen, die im Zusammenhang mit Vermessungs fragen stehen, im Sinne der neue Regelung entschieden wer den und dass die Petenten von den außerordentlich hohen Ge bühren – Gebühren, die zum Teil auch durch mangelnde Auf klärung seitens der Landratsämter entstanden sind – entbun den werden. Eine solche Heilung, meine Damen und Herren, sollte über das Petitionsrecht doch möglich sein. Zweitens sollten die Landräte im Interesse der Motivation und der Qua lität sowie der Nachwuchsgewinnung im Bereich der techni schen Beamten diese Mitarbeiter zukünftig – das sage ich deutlich – bei Beförderungen besser berücksichtigen.
Für die Landesregie rung erteile ich Herrn Landwirtschaftsminister Köberle das Wort und weise darauf hin, dass es im Haus eigentlich nur zwei kleine Unterschiede in der Bewertung gibt.
Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbrau cherschutz Rudolf Köberle: Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe sehr wohl wahrgenom men, dass es nur kleine Unterschiede gibt. Es sind aber doch entscheidende.
Seit 1995 steht der Zug nun am Bahnhof. Das Ziel ist eigent lich klar: Wir wollen ein modernes, bürgerfreundliches, effek tives Vermessungsgesetz.
In den Waggons wird seit 15 Jahren darüber diskutiert, wel chen Weg man nehmen soll. Diskutiert wird in der Verwal tung und in der Politik, auch zwischen dem Land und der kommunalen Seite.
Wenn jetzt der Pfiff zur Abfahrt gegeben wird, dann überrascht es mich überhaupt nicht, dass die Grünen die Abfahrt noch mals aufhalten wollen, das Ganze verwässern wollen. Das ist eigentlich so üblich, vor allem wenn es um Züge geht, die in die Zukunft fahren sollen. Dann bleiben die Grünen am Bahn steig stehen und wollen wieder aussteigen.