Das Land ist nicht verpflichtet, eine Ganztagsschule einzu richten. Sie wird auf Antrag des jeweiligen Schulträgers ge nehmigt. Gleiches gilt für die Betreuungsangebote.
Es ist richtig, dass unter den Flächenländern nur in Thüringen und in Baden-Württemberg die Ganztagsschule nicht im Schulgesetz verankert ist. Allerdings haben andere Länder wie Bayern eine Verankerung im Schulgesetz mit einem Finanzie rungsvorbehalt verknüpft.
Im Grundgesetz ist klar verankert, dass den Eltern die Kin dererziehung übertragen ist und sie damit selbst bestimmen können, ob die Erziehung und Betreuung ihres Kindes inner halb oder außerhalb der eigenen Familie erfolgen soll. An die sem Grundsatz wollen wir auch künftig festhalten. Wir wol len auch an dieser Ecke keine Ideologie und keine überzoge ne Reglementierung. Das ideologisch und sozialistisch ge prägte Ansinnen der Grünen lehnen wir ab
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Lachen bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Richtig! Sehr gut! – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Jawohl!)
dass der Staat die Kinder besser erziehen könnte, als es liebe volle und fürsorgliche Eltern können. Für die Fraktion der CDU kann ein Ganztagsangebot an Schulen nur ein freiwilli ges Angebot für die Kinder und ihre Eltern sein. Wir wollen keine Zwangsbeglückung aller Familien im Land.
Die Landeskonzeption sieht zwei Formen der Ganztagsschu len vor: eine mit besonderer pädagogischer und sozialer Auf gabenstellung und eine offene Angebotsform. Dies wollen wir so beibehalten, weil sich diese Formen bewährt haben. Wir wollen nicht das Risiko eingehen, dass nach einer gerichtli chen Überprüfung aus Gründen der Konnexität eventuell al les vom Land finanziert werden muss.
Vor diesem Hintergrund wollen wir die Ganztagsschule auch in Zukunft nach dem Freiwilligkeitsprinzip anbieten.
Bei einem Rechtsanspruch, wie ihn der Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE vorsieht, hätte das Land keine Steuerungs möglichkeit bei der Einrichtung von Ganztagsschulen. Eben so wenig wollen wir aus Sicht des Landes die Aufsicht wäh rend der Mittagspause und des Essens übernehmen. Das soll ten nicht Lehrkräfte machen.
Nach einer Berechnung aus dem Jahr 2007 würden allein für diese Betreuung Kosten von 14 Millionen € entstehen – da für, dass qualifizierte Lehrkräfte beim täglichen Mittagessen dabei wären. Das ist ein unverantwortliches Ansinnen.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einen Rückblick vornehmen: Im Jahr 2006 ist der bedarfsorientierte Ausbau der Ganztagsschulen beschlossen worden. Im Endausbau soll für jeden Schüler ein Ganztagsschulangebot in erreichbarer Nähe vorhanden sein; das ist auch der Fall.
Zu folgender Aussage von Ihnen, liebe Frau Rastätter, muss ich noch eines anfügen. Sie haben am 23. November 2010 ge genüber der dpa gesagt:
(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ist es! Richtig! – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Sie sind doch rück wärtsgewandt!)
die sich dafür entschieden haben, sich ganz ihrer Familie zu widmen und mittags ihren Kindern ein Mittagessen zu kochen.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dietmar Bach mann FDP/DVP – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ein CDU-Mann kann gar nicht kochen!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Traub, jetzt bin ich gerade er schrocken über Ihre „sozialistischen“ Einlassungen.
Ist Ihnen bekannt, dass die meisten Länder dieser Erde nach Ihrer Definition sozialistische Staaten wären, weil die meis ten Länder nämlich Ganztagsschulen haben?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sie haben nicht zuge hört!)
Meine Damen und Herren, wir befassen uns jetzt aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs zum wiederholten Mal mit der gesetzlichen Verankerung der Ganztagsschule, Frau Rastätter. Auch wir haben in dieser Legislaturperiode ähnli che Initiativen eingebracht. Wir sind in der Argumentation sehr nahe beieinander. Auch der Städtetag und der Gemein detag, Herr Traub, fordern die gesetzliche Einführung der Ganztagsschule.
Ich frage mich, ob Sie denen auch sozialistische Verhaltens weisen unterstellen. Ich glaube, Sie haben sich da ein biss chen verstiegen.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Nicht nur ein bisschen! – Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Das ist eine Ma sche bei denen!)
Es geht darum, meine Damen und Herren, dass Ganztagsschu len im Schulgesetz verankert werden; Frau Rastätter hat dar auf hingewiesen. Wir haben inzwischen über 1 200 Schulver suche in diesem Bereich. Irgendwann muss man fragen: En den die Schulversuche eigentlich, oder ist hier nicht eine ge setzliche Verankerung sinnvoll und notwendig?
Dass Sie sich vor diesem Schritt scheuen, hat doch folgenden Grund: Sie wollen nicht, dass die Kommunen, die Schulen da raus einen Rechtsanspruch ableiten. Das ist der wahre Grund.
Es geht Ihnen ums Geld. Sie wollen den Kommunen die fi nanziellen Mittel für eine Ganztagsschule vorenthalten.
Ihre Vorstellung von Ganztagsschule – da haben Sie sich ganz gewaltig entlarvt; das ist nämlich gar kein Ganztagsschulkon zept – ist „Ganztagsschule light“: vormittags Halbtagsschule, dann Mittagessen, und nachmittags ein bisschen Betreuung, wofür die Eltern und die Kommunen zahlen sollen.
Natürlich hat der Staat die Verpflichtung, das pädagogische Personal für die Ganztagsschulen zu stellen,