(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Aber doch nicht zu entscheiden! – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP zur SPD: Was Ivo Gönner sagt, ist Ihnen letztlich egal!)
Ja gut, aber zu beschäftigen – das ist Faktum – mit Themen, die wir hier unter ganz anderen Gesichtspunkten miteinander zu diskutieren haben.
Meine Damen und Herren, repräsentative Demokratie ist kein Jahrmarkt und kein Toto-Lotto-Geschäft. Wir müssen uns ernsthaftere, tiefer gehende Gedanken machen, wie wir das Vertrauen der Bevölkerung in diesen Staat, in seine Repräsen tanten zurückgewinnen.
Wir dürfen nicht mit solch vereinfachten Instrumenten ope rieren, die wirklich den Demagogen Tür und Tor öffnen.
Wir kommen jetzt in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/6866. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 14/7318. Der Ständige Aus schuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 14/6866 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 14/6866 in der Zweiten Beratung mehrheitlich abgelehnt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. N i k o l a o s S a k e l l a r i o u S P D – D i e S i t u a t i o n i n d e r J u s t i z v o l l z u g s a n s t a l t – –
Herr Kollege, ich habe Sie erstens noch gar nicht aufgerufen und zweitens noch gar nicht gesagt, worum es in dieser Anfrage geht. Aber Sie kön nen das jetzt gleich mit machen.
(Abg. Jörg Döpper CDU: Eine Entschuldigung! – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Missachtung des Prä sidenten!)
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD, den Grünen und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU – Zuru fe, u. a. des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. N i k o l a o s S a k e l l a r i o u S P D – D i e S i t u a t i o n i n d e r J u s t i z v o l l z u g s a n s t a l t A d e l s h e i m n a c h i h r e r b a u l i c h e n U m r ü s t u n g
hausinternen Bewegungsmöglichkeiten für die Insassen in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim mit Blick auf die Kon sequenzen für die Insassen, die Bediensteten und die Kon zeption des Strafvollzugs in dieser Justizvollzugsanstalt?
ation der jungen Gefangenen vor dem Hintergrund, dass nunmehr in den Zellen keine Sanitäreinrichtung mehr vor handen ist und die jungen Gefangenen ein Durchgehverbot bei geöffneter Tür einzuhalten haben?
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Kann man das nicht telefonisch oder so regeln? – Gegenruf der Abg. Ur sula Haußmann SPD: Sei doch einmal ruhig!)
Für die Landesregie rung erteile ich das Wort Herrn Ministerialdirektor Steindorf ner, weil der Justizminister für heute entschuldigt ist. – Bitte, Herr Ministerialdirektor.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Er ist amtierender Prä sident! – Zuruf des Abg. Rainer Stickelberger SPD)
Ich darf in Vertretung des Herrn Justizministers die Mündli che Anfrage des Herrn Abg. Sakellariou, und zwar die Buch staben a und b zusammengefasst, wie folgt beantworten:
Es ist das Bestreben und auch die Verpflichtung sowohl des Justizministeriums als auch der Leitungen der Vollzugsanstal ten, durch die Vollzugsgestaltung vor allem auch Übergriffe unter den Gefangenen in den Anstalten und ganz besonders auch im Jugendstrafvollzug zu verhindern. Dies entspricht un serer gesetzlichen Verpflichtung. In Abschnitt 1 § 2 Abs. 4 des Vierten Buchs des Justizvollzugsgesetzbuchs steht:
Schädlichen Folgen des Jugendstrafvollzugs ist entgegen zuwirken. Die jungen Gefangenen sind vor Übergriffen zu schützen.
Wir praktizieren in der Jugendstrafanstalt Adelsheim in den intern gelockerten G-Bauten, wie sie genannt werden, von je her einen Wohngruppenvollzug. Die Hafträume sind dement sprechend offen. In den Hafträumen waren in diesem Bereich noch nie Toiletten oder Waschgelegenheiten vorhanden. Die Gefangenen waren schon immer darauf angewiesen, die ge meinschaftlichen Einrichtungen auf den Fluren zu nutzen, die entsprechend eingebaut sind.
Aus personalwirtschaftlichen Gründen gab es in diesen G-Bauten bis vor Kurzem auch keinen festen Nachtdienst, sondern nur die allgemeine Zuständigkeit der Außenstreife. Den jungen Gefangenen war untersagt, sich nach 22:00 Uhr auf dem Flur aufzuhalten oder andere Hafträume aufzusuchen. Hinreichend kontrollierbar war das allerdings nicht. Es war und ist die Sorge des Anstaltsleiters um die jungen Gefange nen und um die Ordnung in der Vollzugsanstalt, dass diese Ordnung bei dieser Handhabung so nicht gewährleistet wer den kann.
Deshalb wurde von der Anstaltsleitung für die Ruhezeit zwi schen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr angeordnet, dass die jungen Gefangenen den Besuch der Gemeinschaftstoilette während der Nachtzeit dem Stockwerksbeamten anzuzeigen haben. Da durch ist sichergestellt, dass die jungen Gefangenen ihre Hafträume nachts nur zu diesem Zweck verlassen, sodass Übergriffe auch in dieser Zeit ausgeschlossen werden können.
Ein fester Nachtdienst – zurzeit ist es ein Bediensteter pro Stockwerk – überwacht dies. Ursprünglich war verfügt wor den, dass die jungen Gefangenen bei einem nächtlichen Toi lettenbesuch von einem Bediensteten begleitet werden müs sen. Diese Regelung wurde im Einvernehmen mit der An staltsleitung und unserem Haus dahin gehend modifiziert, dass dieser Toilettengang dem im Flurbereich Aufsicht führenden Bediensteten lediglich anzuzeigen ist. Eine Konzeptionsän derung irgendeiner Art ist damit nicht verbunden.