Das neue Landesgesetz muss meiner Meinung nach einen erheblichen Beitrag zur Vereinfachung und zur Entbürokratisierung leisten. Und das wird es auch, so denke ich, um mit einer Überarbeitung der bisherigen Vorschriften – in einem Zusammenhang, in einer Integration – mehrere bestehende Regelungen in ein Gesetz zu gießen. Ich denke an das bisherige Bundesgesetz über den Ladenschluss, die Verordnung des Bundes über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen und insbesondere die Ladenschlussverordnung in Baden-Württemberg. Ich sage noch einmal: Es geht um das Zusammenschweißen in einem Guss.
Nach unserer Auffassung können Ladenschlusszeiten an Werktagen vollständig aufgehoben werden. Die Ladenöffnungszeiten an Werktagen können damit vollständig eigenverantwortlich und von dem jeweiligen Ladeninhaber und -betreiber festgelegt werden.
An Sonn- und Feiertagen dagegen ist ein grundsätzlicher Ladenschluss vorgesehen. Verkaufsoffene Sonn- und Feier
tage sollten zweimal im Jahr ermöglicht werden. Über sie soll praxis- und basisnah vor Ort entschieden werden. Bei besonderen herausragenden Stadtjubiläen soll wie bisher die Möglichkeit bestehen, dass vom Regierungspräsidium eine Freigabe für einen dritten verkaufsoffenen Sonntag gewährt wird.
Mit der Beibehaltung des grundsätzlichen Ladenschlusses an Sonn- und Feiertagen wird unabhängig vom Arbeitszeitrecht und seiner Beschränkung auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Frau Vogt, ein Mindestmaß an sozialem Arbeitsschutz für Ladeninhaber und Beschäftigte von Verkaufsstellen sichergestellt. Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Kolleginnen und Kollegen, sollte unser gemeinsames Ziel sein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt zwei Vorschläge gehört: zum einen den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, die sagt, bei den Ladenöffnungszeiten solle alles so bleiben, wie es derzeit ist, und zum anderen den Vorschlag der Regierungsfraktionen CDU und FDP/DVP, die schon seit Jahren auf eine Änderung beim Ladenschluss dringen. Allerdings muss man sagen: Solange die Zuständigkeit noch nicht beim Land war, sondern beim Bund, konnte es gar nicht schnell genug gehen. Seitdem das Land darüber entscheiden kann, hat sich das Tempo extrem verlangsamt.
Wir haben bis heute noch keinen Gesetzentwurf auf dem Tisch. Sie haben in den letzten Jahren viele Erwartungen geweckt. Es gibt zu Recht einige, die von Ihnen jetzt enttäuscht sind. Seit Mitte 2004 kennen wir Ihre Position, nämlich an Werktagen die Öffnungszeiten völlig freizugeben und die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr von vier auf zwei zu reduzieren. Also seit zweieinhalb Jahren müssten Sie einen fertigen Gesetzentwurf in der Schublade haben. Wir sind gespannt, wann wir den hier im Plenum diskutieren werden.
Es geht um die Frage: Soll man den Ladenschluss an Werktagen völlig freigeben, oder soll alles so bleiben, wie es ist? Unseres Erachtens wird in beiden Vorschlägen darauf verzichtet, in diesem Bereich tatsächlich zu steuern. Sie sagen Top oder Flop. Wir dagegen sagen: Der richtige Weg ist: Lasst die Kommunen im Land über den Ladenschluss an Werktagen selbst entscheiden.
Ich möchte Ihnen drei Beispiele geben, warum das der richtige Weg ist. Z. B. war letzten Samstag in der „Stuttgarter Zeitung“ über eine Umfrage der SPD unter 200 Einzelhändlern zu lesen. Das Ergebnis war, dass unter den 70 Einzel
händlern, die geantwortet haben, 44 in den Stadtbezirken gegen längere Öffnungszeiten sind. Aber diejenigen, die im Stadtzentrum angesiedelt sind, sagen, sie hätten gerne eine Liberalisierung der Öffnungszeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Fazit dieser Umfrage liegt meines Erachtens klar auf der Hand: Wir lassen die Stadt Stuttgart selbst entscheiden, wann und wo es richtig ist, die Öffnungszeiten zu verlängern.
Frau Kollegin, finden Sie es eigentlich gerecht, wenn ein Textilhändler in der einen Stadt öffnen darf, der in einer anderen Stadt aber nicht, wenn diese zugleich miteinander in Wettbewerb stehen? Finden Sie es in Ordnung, dass ein Händler in der Frage, ob er öffnen darf oder nicht, von seinem Gemeinderat abhängig ist,
Herr Kollege Theurer, das finde ich okay. Das wird noch viel deutlicher, wenn ich Ihnen weitere Beispiele nenne.
Während der Fußball-WM war es über Ausnahmeregelungen möglich, die Ladenöffnungszeiten zu verlängern. Das Ergebnis war, dass dies in der Fläche eher zurückhaltend angenommen worden ist, dass es aber zum Beispiel in Mannheim, Reutlingen, Weinheim und anderswo lange Einkaufsnächte gab, die sehr gut angenommen worden sind. Auch das zeigt ganz klar, dass wir regional unterschiedliche Lösungen brauchen, damit das auch für die betroffenen Einzelhändler wirklich etwas bringt.
Das dritte Beispiel, meine Damen und Herren aus den Reihen der FDP/DVP: Vom Wirtschaftsminister war in dieser Woche zu vernehmen, er wolle den Kampf gegen die Verödung der Innenstädte aufnehmen. Das ist ein sehr lobenswertes Unterfangen. Allerdings frage ich mich dann wirklich, warum Sie das Steuerungsinstrument, das man den Kommunen beim Ladenschluss geben kann – nämlich zu differenzieren, wo die Öffnungszeiten verlängert werden –, so schnell und freiwillig aus der Hand geben. Damit wird nämlich genau das passieren, wogegen der Minister angeblich kämpft.
Unser Fazit ist deshalb: Hören Sie auf die Menschen, und achten Sie auf die Bedürfnisse, die regional unterschiedlich sind. Geben Sie den Kommunen das Recht, die Öffnungs
zeiten in ihrem Gemeindegebiet dann zu verändern, wenn es für sie sinnvoll ist. Lassen Sie ansonsten, wenn die Kommunen von diesem Recht nicht Gebrauch machen wollen, die Ladenöffnungszeiten so, wie sie sind. Das ist der beste Weg, und dies werden wir in den weiteren Beratungen einbringen. So kommt es zu bürgernahen und ortsbezogenen Lösungen.
Lassen Sie mich zum Schluss ein letztes Wort zum Thema Sonntagsöffnung sagen. Hier teilen wir nicht die Ansicht der SPD, dass alles so bleiben soll, wie es derzeit ist – mit häufigen Sonntagsöffnungen –, sondern wir sind der Ansicht
(Unruhe bei der SPD – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Reinhold Gall: Bis zu vier! Die Kommunen können entscheiden!)
ich sage ja: wie es bisher ist –, dass eine Einschränkung auf zwei verkaufsoffene Sonntage der richtige Weg ist.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Warum lassen Sie da die Kommunen nicht entscheiden? – Abg. Alfred Winkler SPD: Lasst doch die Kommunen entschei- den!)
Sonntagsschutz ist ein Verfassungsrecht. Das ist ein anderes Thema als die Freigabe an Werktagen. Es gehört zu unserer Kultur, einen Tag in der Woche für soziales Leben, Familie und Erholung freizuhalten.
Ich hoffe, Sie lassen sich im Laufe der weiteren Beratung von unseren Vorschlägen überzeugen. Dies ist der richtige Weg für Baden-Württemberg.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD hat in Reaktion darauf, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf – mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt und im Kabinett zur Anhörung freigegeben – vorgestellt hat, der Ihnen wahrscheinlich nicht gänzlich unbekannt ist, jetzt auf die Schnelle schlicht und einfach den alten Gesetzestext, der bisher auf Bundesebene gegolten hat, übernommen. Das ist eine schöne Deregulierung und Nutzung der Ergebnisse der Föderalismusreform, wenn man alles so macht, wie es bisher war, weil das vermeintlich gut war!
Liebe Frau Vogt, wir hören in der Tat auf die Menschen. Wir hören nun einmal zunächst auf die Menschen, die sich in den Verbänden organisieren. Deswegen verstehe ich die
Kritik nicht so ganz, wir kämen nicht in die Puschen. Wir machen ein ganz geordnetes Verfahren mit einem Gesetzentwurf, der vom Sozialministerium vorgelegt wird. Daher meine ich, dass es völlig in Ordnung ist, das Pro und Kontra noch einmal anhand unseres Gesetzentwurfs ausführlich zu diskutieren.
sondern wir bekommen immer wieder, etwa von Menschen, die aus dem Urlaub zurückkehren, zu hören – und unter ihnen soll es auch Gewerkschaftsmitglieder geben –: Ich fand es mit am tollsten, dass ich im Urlaub rund um die Uhr, wenn es mir danach war, zum Einkaufen gehen konnte.
(Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP – Abg. Alfred Wink- ler SPD: Das war aber ein starkes Argument!)
Das ist jetzt sicherlich nicht das einzige Argument. Ein weiteres Argument: Alle Länder um uns herum haben signalisiert oder setzen dies schon um – es wird ja wieder kritisiert, wir seien zu spät dran – –