Protokoll der Sitzung vom 02.03.2011

Das denke ich auch.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Wetzel.

Herr Minister, kürz lich haben die Landräte von Bodensee-Oberschwaben bis hi nein ins schwäbische Allgäu und auch ins bayerische Allgäu, also die Bayern – nicht ganz so weit; hauptsächlich Boden see-Oberschwaben und das baden-württembergische und bay erische Allgäu – –

Was jetzt?

(Heiterkeit)

Entschuldigung!

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Herr Präsident, werden Sie nicht ungeduldig!)

Entschuldigung. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, wenn Sie mich nicht unterbrochen hätten, wäre ich schon längst fer tig. Da sehen Sie, was Sie da angerichtet haben.

Noch einmal: Die besagten Landräte haben sich an die Regie rungen in Bayern und Baden-Württemberg gewandt. Der Grund war, dass es insbesondere im ländlichen Raum – in Weilern, in kleinen Orten – Probleme bei der Baugenehmi gung gibt, wenn beispielsweise Scheunen oder andere land wirtschaftliche Gebäude in Wohngebäude umgewidmet wer den sollen. Dabei gibt es offenbar große Probleme. Die Land räte wollten dort eine Änderung des Bebauungsrechts erwir ken. Ist Ihnen das bekannt? Geben Sie denen recht? Gibt es da schon Aktionen?

Danke schön.

Sehen Sie, Herr Präsident, so schnell geht das.

(Heiterkeit)

Herr Minister, bitte schön.

Das Problem ist natür lich bekannt. Wir haben die Situation, dass in abgelegenen Ortsteilen, z. B. in Weilern, aufgelassene landwirtschaftliche Gebäude existieren, die nicht mehr bewirtschaftet werden. Na türlich stellt sich die Frage: Was mache ich mit diesen Gebäu den? Mit denen muss doch irgendetwas geschehen. Sie müs sen doch einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.

Ohne jetzt ins Detail zu gehen: Die Bereitschaft der Landes regierung, flexible Maßnahmen einzuleiten, um hier zu einer sinnvollen Nutzung auch außerhalb der Landwirtschaft zu kommen, ist gegeben.

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Vielen Dank!)

Vielen Dank.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist die halbe Stunde für die Fragestunde vorbei. Wir haben festgelegt, dass wäh rend des Probelaufs für die Regierungsbefragung die Frage stunde auf eine halbe Stunde begrenzt wird.

(Abg. Jochen Karl Kübler CDU: Das ist aber scha de!)

Die noch offenen Mündlichen Anfragen werden, nachdem sie in der Fragestunde nicht beantwortet werden konnten, schrift lich beantwortet.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Methode Drautz!)

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. K a t r i n A l t p e t e r S P D – B a u d e r E t h y l e n P i p e l i n e S ü d v o r E i n t r i t t d e r R e c h t s v e r b i n d l i c h k e i t i m P l a n f e s t s t e l

l u n g s b e s c h l u s s

a) Welche Enteignungen wurden für den Bau der Ethylen

Pipeline Süd bereits vollzogen, obwohl noch kein rechts kräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt?

b) Aus welchem Grund wirkt die Landesregierung nicht dar

auf hin, die Enteignungen zumindest bis zum Abschluss al ler im Zusammenhang mit der Planfeststellung anhängigen Verfahren auszusetzen?

Schriftliche Antwort des Wirtschaftsministeriums

Zu a: Die Trasse der Ethylen-Pipeline Süd verläuft in BadenWürttemberg durch die Regierungsbezirke Karlsruhe und Stuttgart.

Dem Regierungspräsidium Stuttgart gingen 182 Enteignungs anträge zu. 129 dieser Anträge wurden erledigt durch Enteig nungs- und/oder Besitzeinweisungen, fünf Anträge durch Um planungen und 48 Anträge durch Einigung der Beteiligten vor Ort.

Im Regierungspräsidium Karlsruhe wurde ein Enteigungs- und Besitzeinweisungsverfahren durchgeführt, das 19 Flur stücke mit 14 verschiedenen Eigentümern betraf.

Im Regierungsbezirk Karlsruhe ist der Planfeststellungsbe schluss vom 5. September 2008 für den Bau und den Betrieb der Ethylen-Rohrleitungsanlage seit dem 4. November 2008 bestandskräftig. Im Regierungsbezirk Stuttgart haben der ur sprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 12. Juli 2008 so wie der auf Initiative einer Kommune zustande gekommene Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 11. Juli 2010 noch keine Bestandskraft.

Zu b: Der Landtag von Baden-Württemberg hat das BadenWürttembergische Ethylen-Rohrleitungsgesetz bei einer Ge genstimme mit großer Mehrheit beschlossen und dem Vorha ben ein hohes öffentliches Interesse bescheinigt. Von der Mög lichkeit, eine Regelung mit dem Inhalt aufzunehmen, dass die Enteignung nur dann möglich ist, wenn der nach § 25 des Lan desenteignungsgesetzes erforderliche Planfeststellungsbe schluss gegenüber allen Adressaten unanfechtbar geworden

ist, hat der Gesetzgeber keinen ausdrücklichen Gebrauch ge macht. Der Gesetzgeber wollte mit diesem Gesetz u. a. den Weg für eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens freimachen.

Die Landesregierung sieht sich an diesen klaren gesetzlichen Beschleunigungsauftrag gebunden und würde sich vor diesem Hintergrund mit dem Aussetzen von Verfahren in Widerspruch zur fast einstimmigen Auffassung des Landtags setzen. Dar über hinaus würde sich die Landesregierung – und damit das Land – gegebenenfalls gegenüber dem Bauherrn schadenser satzpflichtig machen, wenn sie bei dieser eindeutigen Rechts lage nunmehr einen faktischen Baustopp im angefragten Sinn veranlassen würde, zumal es hierfür keine Rechtsgrundlage und auch keine sachliche Rechtfertigung gibt.

Ein solcher Baustopp würde zu einer zeitlich nicht absehba ren Unterbrechung führen, denn die Formulierung der Anfra ge „aller im Zusammenhang mit der Planfeststellung anhän gigen Verfahren“ erfasst offensichtlich nicht nur das erstins tanzliche Verwaltungsgerichtsverfahren, sondern darüber hi naus auch weitere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungs gericht, eventuell auch nicht gerichtliche Verfahren wie Peti tionsverfahren.

Im Hinblick auf die Vielzahl möglicher Verfahren, die im Zu sammenhang mit der Planfeststellung stehen können, wäre ein Zeitpunkt, zu dem das Vorhaben abgeschlossen werden kann, nicht absehbar. Dies wäre vor der Rechtsposition des Vorha benträgers sowie mit Blick auf die Vorgaben des Landtags von Baden-Württemberg nicht akzeptabel und würde den Ruf des Landes als dynamischer und aufgeschlossener Industriestand ort nicht fördern.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. J o c h e n K a r l K ü b l e r C D U – A u s b a u d e r B r e i t b a n d v e r s o r g u n g i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

a) In welcher Höhe und an wie vielen Orten wurde seit In

krafttreten der Förderrichtlinie Breitbandversorgung geför dert?

b) Wie beurteilt die Landesregierung die Gesamtversorgung

mit Breitbandverkabelungen in Baden-Württemberg im Vergleich zu den anderen deutschen Ländern?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz

Zu a: Seit Beginn der Förderung von Breitbandvorhaben im Rahmen der Sonderlinie „Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum“ zum ELR im April 2008 wurden bis Ende Februar 2011 Fördermittel in Höhe von rund 36,3 Millionen € bewil ligt. Dadurch konnten insgesamt 478 Breitbandvorhaben in 412 Orten gefördert werden. Die Fördermaßnahmen kamen insgesamt 275 Städten und Gemeinden in Baden-Württem berg zugute.

Zu b: Nach den Erhebungen zum Breitbandatlas des Bundes durch den TÜV Rheinland erreicht Baden-Württemberg un ter den Flächenländern eine Spitzenposition. Legt man die Grundversorgungsschwelle von 1 Megabit pro Sekunde zu grunde, besteht in Baden-Württemberg ein Abdeckungsgrad von mehr als 97 % der Haushalte, sodass lediglich NordrheinWestfalen, Schleswig-Holstein und das Saarland marginal bes

ser versorgt sind. Im Bereich der erhöhten Breitbandversor gung mit mehr als 50 Megabit pro Sekunde, die technisch be dingt kabelgebunden angeboten wird, nimmt Baden-Württem berg mit einem Abdeckungsgrad von 75 % die Spitzenpositi on unter den Flächenländern ein.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H a n s H e i n z C D U – S t a n d d e r I n v e s t i t i o n e n f ü r d e n B e v ö l k e r u n g s s c h u t z

a) Wie ist der Umsetzungsstand des Zukunftsinvestitionspro

gramms hinsichtlich der Investitionen für den Bevölke rungsschutz?

b) Wie wird der Bund seiner Verantwortung bei der techni