Hans-Peter Wetzel
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Herr Präsident, mei ne sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anhand der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP müssen wir feststellen: Wir können bei der Justiz in Baden-Württemberg auf eine Erfolgsge schichte verweisen. Die vorliegende Antwort der Landesre gierung zeigt, dass die Justiz in Baden-Württemberg im Län dervergleich eine ganz hervorragende Arbeit leistet. Sie ist ef fizient und insgesamt gut.
Wir haben mit die kürzesten Verfahrensdauern, sowohl bei den Gerichten als auch bei den Staatsanwaltschaften, und da mit auch einen sehr effektiven Rechtsschutz für unsere Bür gerinnen und Bürger.
In der Antwort auf unsere Anfrage haben wir ganz konkrete Zahlen mitgeteilt bekommen, die ich gern nennen möchte.
Wir haben beim Amtsgericht in Zivilsachen im Durchschnitt die kürzesten Verfahrensdauern; ein Verfahren dauert in Ba den-Württemberg im Durchschnitt 3,8 Monate. Im Bundes durchschnitt dauert ein solches Verfahren 4,6 Monate. Dabei gibt es Länder, die dafür durchschnittlich 5,6 Monate brau chen.
In Familiensachen – speziell bei Scheidungsverfahren – lie gen wir mit 8,6 Monaten auf Platz 2. Der Bundesdurchschnitt beträgt 9,9 Monate, wobei es Länder mit einer Verfahrensdau er von durchschnittlich 11,9 Monaten gibt.
Bei Zivilsachen in erster Instanz an Landgerichten haben wir in Baden-Württemberg eine Verfahrensdauer von durch schnittlich 6,3 Monaten. Der Bundesdurchschnitt beträgt 8,4 Monate, wobei es Länder mit durchschnittlich 11,2 Monaten Verfahrensdauer gibt.
Ich habe versucht, in Erfahrung zu bringen, welche Länder denn Schlusslicht sind. Leider ist dies nicht feststellbar, weil es unter den Datenschutz fällt; die Länder rücken ihre Zahlen nicht heraus. Wir dürfen nur vermuten, welche Länder dies sind.
Auch bei der Abwicklung von Strafverfahren liegen wir ganz vorn. Beim Amtsgericht beträgt die Dauer im Durchschnitt 2,9 Monate; damit liegen wir auf Platz 2. Der Bundesdurch schnitt beträgt 3,9 Monate. Es gibt aber Länder mit durch schnittlich 5,5 Monaten Verfahrensdauer.
Das sind nur einige Beispiele, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Auch die Justiz reagiert auf besondere Herausforderungen. Durch die Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 ist der Anteil der Verfahren im Bereich des Wirt schaftsstrafrechts höher geworden. Darauf hat die Landesre gierung sehr schnell reagiert: Durch die Schaffung von insge samt sieben neuen Stellen bei der zuständigen Staatsanwalt schaft Stuttgart konnte dafür gesorgt werden, dass die Verfah ren zügig abgewickelt werden.
Insgesamt erarbeitete sich unsere Justiz diesen Spitzenplatz mit einem – relativ gesehen – geringen Personalbestand. Im Bereich der Amtsgerichte haben wir pro 100 000 Einwohner 6,79 Richter. Der Bundesdurchschnitt beträgt 9,71 Richter, manche Länder leisten sich 14,59 Richter pro 100 000 Ein wohner.
Entsprechendes gilt für die Landgerichte, die Staatsanwalt schaften usw.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht zuletzt ist ei ne gut funktionierende Justiz mit hoher Qualität und kurzen Verfahrensdauern auch ein wirtschaftlicher Standortvorteil. Gerade Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass sie schnell und gut zu ihrem Recht kommen. Versuchen Sie einmal in Spanien, Italien, Bulgarien oder Rumänien, ei nen Zivilprozess zu führen. Sie werden erkennen, wie viel Ge duld Sie haben müssen und wie viel Zeit Sie mitbringen müs sen. Für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ist eine gut funktionierende Justiz daher eine eminent wichtige Rah menbedingung.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Die Justiz in BadenWürttemberg ist auch im Vergleich zu allen anderen Bundes ländern eine Erfolgsgeschichte.
Auch beim Strafvollzug und bei den Resozialisierungsmaß nahmen ist Baden-Württemberg fortschrittlich und bundes weit oftmals führend. Der Strafvollzug ist im Ländervergleich nicht nur besonders sicher, sondern im Hinblick auf das Ziel der Resozialisierung der Straftäter auch besonders modern und zeitgemäß.
Ja, die Opposition war bei vielem, was geschaffen wurde, dagegen, und wir können momentan noch nicht erkennen, dass diese Haltung eine Erfolgsgeschichte wäre.
Ich erinnere an das „Projekt Chance“, meine sehr verehrten Damen und Herren, den Jugendstrafvollzug im Seehaus Leon berg und in Creglingen. Ich darf daran erinnern, dass der Frei staat Sachsen dies ebenfalls übernehmen will. Herr Merckle vom Seehaus Leonberg steht in intensiven Verhandlungen mit Sachsen.
Ja, Herr Kollege von der Opposition, ich darf daran erin nern, dass dies Strafvollzug in privater Form ist; Sie sind ja immer gegen Privatisierung.
Ich erinnere auch an das Netzwerk Straffälligenhilfe. Es hat im Jahr 2008 die landesweite Vermittlung gemeinnütziger Tä tigkeiten übernommen. Dafür sind wir sehr dankbar.
Auch hierzu ein paar Zahlen: Durch das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ konnten im Jahr 2009 insgesamt 184 993 Haft tage vermieden werden.
Das erspart den Betrieb einer ganzen Strafvollzugsanstalt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wenn pro Hafttag in einer Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg im Durchschnitt 87,62 € aufgewendet werden und das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ pro Tag 10 € kostet, ergibt sich da durch eine Ersparnis von über 77 € pro Tag. Baden-Württem berg spart dadurch insgesamt ca. 2 Millionen € pro Jahr ein. Ich finde, das kann sich hören lassen. Insbesondere ist dies ebenfalls eine private Form des Strafvollzugs – gegen die Sie immer ins Feld ziehen.
Das ist kein Strafvollzug nach Kassenlage, sondern ein sehr sinnvoller Strafvollzug, bei dem insbesondere Opferschutz und Resozialisierung eine große Rolle spielen.
Ich denke, es ist wichtiger, dass die Menschen arbeiten, statt im Knast zu sitzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Behandlung von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern ist ebenfalls ein wichti ges Projekt. Damit werden die Sicherheit und insbesondere auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen in Baden-Württemberg erheblich gestärkt. Bei diesem Thema geht es meines Erachtens – das ist wichtig; das möchte ich auch hervorheben – im Wesentlichen um den Opferschutz. Wenn wir erreichen, dass Menschen, die einmal gefehlt ha ben, nie wieder rückfällig werden, dann sind die Opfer ge schützt und die betreffenden Straftäter ebenfalls.
Ich denke, da sind wir auf dem richtigen Weg.
Auch das Projekt KURS ist ein Erfolg. Hier wird die Zusam menarbeit zwischen den öffentlichen Stellen gewährleistet und durch die Einrichtung einer gemeinsamen Zentralstelle koor diniert, um das Risiko zu mindern, dass die entlassenen Se xualstraftäter rückfällig werden. Die Arbeiten haben begon nen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die Behand lungs-Initiative Opferschutz, BIOS-BW, hat begonnen. Das ist ebenfalls sehr sinnvoll.
Im Zusammenhang mit der Resozialisierung darf ich auch das Thema Bewährungshilfe ansprechen. Auch hier gibt es ganz konkrete Einsparpotenziale, die durch die Übertragung auf NEUSTART erreicht werden konnten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir konnten erreichen, dass sich die Zahl der Bewährungswiderrufe erheblich reduziert hat. Ich denke, das ist ebenfalls ein großes Stück Opferschutz. Auf diesem Weg müssen wir weitergehen.
Abschließend möchte ich mich beim Justizministerium und insbesondere bei Herrn Justizminister Professor Dr. Goll herz lich für die hervorragende und umfangreiche Antwort
und auch für die gute Arbeit bedanken.
Dafür, dass das Ministerium so gute Zahlen vorweisen kann, gibt es natürlich noch einen weiteren Grund. Ich bedanke mich bei den Menschen, die im Ministerium und bei den Gerichten tätig sind, insbesondere bei den guten Richterinnen und Rich tern, bei den Staatsanwaltschaften – Staatsanwältinnen und Staatsanwälten –, bei den Justizvollzugsanstalten, den Ge richtsvollziehern usw. Sie alle leisten eine hervorragende Ar beit für unser Land, damit unser Land sicher bleibt, damit es sich lohnt, in Baden-Württemberg zu leben.
Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Kollege Palm, Sie haben vorhin völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass Prävention nicht alles ist. Wenn ich merke, dass ich auf dem Holzweg bin, dann muss ich natürlich strafen. Dafür gibt es Sanktionen.
In Zürich gibt es ein hochinteressantes Modell: Jeder Gewalt straftäter und jeder Sexualstraftäter wird nach der Tat aus nahmslos im Hinblick darauf begutachtet, ob er resozialisier bar ist. Das finde ich hervorragend. Das ist eine großartige Einrichtung. Man ist momentan dabei, in dieser Hinsicht et was zu ändern. Das wäre ein guter Weg, insbesondere im Hin blick auf die anschließende Sicherungsverwahrung. Hierbei hat man gute Erkenntnisse gewonnen.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Streitkultur geändert werden könnte, Stichwort „mehr Mediation“. Das finde ich prima. Es gibt andere Bundesländer, die gerichtliche Media tionsverfahren haben. Das finde ich interessant und gut.
Jetzt noch einmal zurück zur Opposition: Ich fände es hervor ragend, wenn die Aufgaben der Gerichtsvollzieher privatisiert werden könnten. Denn sie wollen dies im Übrigen auch und fänden dies prima.
Ich verstehe auch nicht, dass Sie gegen einen privaten Forde rungseinzug sind. Laut einer Statistik fließen dem Haushalt tagtäglich 5 000 € über das private Forderungsmanagement zu. Ich finde, das ist hervorragend und tut dem Landeshaus halt gut.
Herr Schattenjustizminister, ich bin gespannt, wie Sie dies vorhaben, wenn Sie denn Justizminister werden, und zwar ins besondere mit der Linken. Anders geht es ja nicht. Ich darf Sie daran erinnern, dass Frau Lötzsch von den Linken vor Kurzem gesagt hat – ich zitiere –: „Wir wollen in Baden-Würt temberg zusammen mit der SPD und den Grünen den Weg in den Kommunismus ausprobieren.“
Viel Spaß dabei.
Herr Kollege Oelmayer, nun zu Ihrer Justizpolitik. Sie ver heimlichen, dass Sie – wenn Sie an die Macht kämen – die Zahl der Amtsgerichte abbauen wollen, und zwar von derzeit 108 auf insgesamt 17 Amtsgerichte.
Viel Spaß dann draußen.
17.
Ja, natürlich.
Halt, halt! Wir haben 17 Landgerichte und 108 Amtsgerich te.
Lassen Sie mich bitte ausreden. – Sie wollen – so steht es auf jeden Fall in Ihrem Wahlprogramm – genauso viele Amts gerichte wie Landgerichte haben.
Wir haben 17 Landgerichte und 108 Amtsgerichte. Also müs sen Sie insgesamt 91 Gerichte abbauen. Viel Spaß. Das ist die Tatsache.
Als Nächstes zum Thema „Grüne und Demokratieverständ nis“. Ich bin dem Herrn Justizminister sehr dankbar dafür, dass er darauf hingewiesen hat. Das reiht sich in das Demokratie verständnis Ihres Kollegen Pix ein. Als Frau Gönner hier zum Thema „Rechtsstaatlichkeit von Stuttgart 21“ gesprochen hat und aufzählte, wann was alles gemacht worden ist – dass ge richtliche Verfahren stattgefunden haben, dass alles demokra tisch legitimiert ist –, hat Kollege Pix dazwischengerufen: „Das ist ein demokratischer Unfall!“ So kann man natürlich alles verstehen.
So kann man „demokratisch“ verstehen, so kann man Demo kratie und Rechtsstaat verstehen. Aber alle Menschen im Land müssen wissen, wie Sie Demokratie verstehen und wie Sie Demokratie praktizieren wollen.
Ich komme gleich zum Schluss.
Ich weiß, dass Sie draußen im Mäntelchen der Demokratie und des Rechtsstaats herumgehen. Aber im Kern sind Sie eben teilweise anders. Das müssen die Menschen wissen.
Sie von der Opposition waren auch gegen den elektronischen Hausarrest, ein weiteres Erfolgsmodell. Der elektronische Hausarrest funktioniert hervorragend. Auch dagegen waren Sie. Sie sind einfach eine „Dagegen-Partei“.
Herzlichen Dank.
Betrachten Sie es als eine vorweggenommene Amtsübergabe, wenn der Justiz minister von einer Zwischenbilanz spricht?
Ich habe gefragt: Betrachten Sie es als eine vorweggenommene Amtsübergabe,...
... wenn der Herr Justizminister gerade eben von einer Zwischenbilanz gespro chen hat? Nach Ihrer Meinung müsste er doch eher von einer Schlussbilanz sprechen.
Herr Minister, kürz lich haben die Landräte von Bodensee-Oberschwaben bis hi nein ins schwäbische Allgäu und auch ins bayerische Allgäu, also die Bayern – nicht ganz so weit; hauptsächlich Boden see-Oberschwaben und das baden-württembergische und bay erische Allgäu – –
Herr Präsident, wenn Sie mich nicht unterbrochen hätten, wäre ich schon längst fer tig. Da sehen Sie, was Sie da angerichtet haben.
Noch einmal: Die besagten Landräte haben sich an die Regie rungen in Bayern und Baden-Württemberg gewandt. Der Grund war, dass es insbesondere im ländlichen Raum – in Weilern, in kleinen Orten – Probleme bei der Baugenehmi gung gibt, wenn beispielsweise Scheunen oder andere land wirtschaftliche Gebäude in Wohngebäude umgewidmet wer den sollen. Dabei gibt es offenbar große Probleme. Die Land räte wollten dort eine Änderung des Bebauungsrechts erwir ken. Ist Ihnen das bekannt? Geben Sie denen recht? Gibt es da schon Aktionen?
Danke schön.
Sehen Sie, Herr Präsident, so schnell geht das.
Zwei Fragen, Herr Kollege Winkler: Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass sich
der Bauernverband nicht für ein Gentechnikverbot ausspricht, und würden Sie weiter zur Kenntnis nehmen, dass sich der Vatikan inzwischen für die grüne Gentechnik ausgesprochen hat?
Herr Präsident, mei ne sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Landesverfassung ist ein bewährter und sta biler Pfeiler unserer Demokratie in Baden-Württemberg. Das hat heute Morgen auch der Herr Bundespräsident hervorge hoben. Dem kann man nur zustimmen.
Unsere Landesverfassung sieht mit dem Volksbegehren und der Volksabstimmung zwei Instrumente der direkten Demo kratie für Entscheidungen in wichtigen Landesangelegenhei ten vor. Allerdings – da gebe ich Ihnen recht, Herr Kretsch mann – sind die Hürden sehr hoch. Baden-Württemberg hat sich damals, im Jahr 1953, bewusst für die repräsentative De mokratie entschieden und hat festgelegt: Bei Volksabstimmun gen und Volksbegehren müssen die Hürden sehr hoch sein.
Wir Liberalen wollen die Hürden abbauen; sie sind zu hoch. Das steht auch überall in unserem Wahlprogramm.
Ja, Frau Kollegin Haußmann. – Ich darf daran erinnern: Die Liberalen haben sich im Jahr 2003 dafür ausgesprochen, dass über die Einführung der EU-Verfassung eine Volksabstim mung in der Bundesrepublik stattfindet. Die SPD hat zunächst auch dafür gesprochen, aber dann war sie, insbesondere mit den Grünen, im Bundestag ruhig. Da war es plötzlich nichts mehr mit direkter Demokratie.
Ja. – Wir brauchen aber für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit in diesem Hause, und diese Mehrheit ha ben wir – wenn ich das richtig sehe – heute jedenfalls nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten auch un ter dem Eindruck der Proteste gegen Stuttgart 21 nun nicht in einem Schnellschuss die Hürden einfach reduzieren und her unterreißen. Viele umstrittene landespolitische Entscheidun gen sind von sehr großer Tragweite und Komplexität. Es ist daher fraglich, ob solche Entscheidungen mit einem Volksent scheid ohne Zustimmungsquorum, wie Sie es vorgesehen ha ben, einfach abgehandelt werden können.
Bei der Diskussion über den Volksentscheid und über das Volksbegehren wird natürlich schnell und immer wieder die Schweiz als Paradebeispiel für eine gut funktionierende, teil weise repräsentative Demokratie angeführt.
Dieses Beispiel trägt jedoch aus zwei Gründen meines Erach tens nicht – man kann keine Blaupause aus der Schweiz über nehmen –: Erstens hat die Schweiz eine ganz andere Ge schichte und daher auch eine ganz andere Erfahrung mit Volksentscheiden als die Bundesrepublik.
Wir können uns dem Schweizer Recht – Herr Kollege Kretsch mann, da gebe ich Ihnen recht – meines Erachtens schrittwei se, aber nicht in einem Hauruckverfahren nähern.
Außerdem sind die zuletzt bekannt gewordenen Volksent scheide in der Schweiz in diesem Jahr über die Ausschaffung von Straftätern und, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch von Sozialhilfeempfängern – das wurde vorhin gar nicht erwähnt – sowie im letzten Jahr über das Verbot des Baus wei terer Minarette jedenfalls in diesem Haus nicht in vollem Um fang überall auf Zustimmung gestoßen.
Ich kann mir vorstellen, dass Volksentscheide zu solchen und ähnlichen Fragen und Themen auch in Deutschland durchaus vorstellbar sind und gegebenenfalls auch erfolgreich sein könnten. Wir müssen uns meines Erachtens jedoch einmal fra gen, ob wir das wollen.
Jetzt zu Ihrem Gesetzentwurf. Danach können 10 000 Perso nen – also nur 0,1 % der Stimmberechtigten in Baden-Würt temberg – ein Gesetzgebungsverfahren und darüber hinaus andere Beschlussfassungen im Landtag initiieren. BadenWürttemberg hat 10,5 Millionen Einwohner. Angesichts mo derner Kommunikationstechniken ist meines Erachtens die Voraussetzung, 10 000 Stimmen zusammenzutragen, sehr leicht zu erfüllen, sodass sich der Landtag dann damit beschäf tigen muss. Ich denke, das sollte man genauer überlegen.
Nein. Nachdem die Grünen keine Zwischenfrage von mir zulassen, gebe ich dies einfach zurück.
Das alles ist meines Erachtens problematisch und sollte gut überlegt werden. Nach Ihrem Vorschlag müsste ein durch Volksinitiative eingebrachter Gesetzentwurf innerhalb von sechs Monaten im Landtag behandelt werden. Schauen Sie sich doch einmal an, welche Behörden, Einrichtungen und sonstigen Stellen im Gesetzgebungsverfahren – zu Recht – angehört werden müssen, bevor ein Gesetz dann hier im Par lament beraten und beschlossen werden kann. Darauf sollten wir natürlich Rücksicht nehmen, und darauf legen Sie natür lich auch großen Wert.
Sie wollen das Quorum zur Durchführung eines Volksbegeh rens auf 5 % reduzieren. Da würde ich mitmachen; ein Quo rum von 5 % finde ich in Ordnung. Das Problematischste da bei ist meines Erachtens der vollständige Verzicht auf ein Zu stimmungsquorum.
Dies finde ich außerordentlich problematisch.
Wie wir wissen, sind immer die Initiatoren und die Neinsager leichter auf die Straße und an die Urnen zu bekommen. Das ist immer leichter, wenn es gegen etwas geht, und schwerer, wenn für etwas gestimmt werden soll. Ich bin mir sicher, dass wir uns gründlich überlegen sollten, ob wir auf ein Zustim mungsquorum tatsächlich ganz verzichten. Das könnte dazu führen, dass in ganz eklatanter Weise die Minderheit über die Mehrheit bestimmt. Aber, meine Damen und Herren, in einer Demokratie gilt noch immer das Mehrheitsprinzip. Das soll ten wir auch nicht ändern.
Die Landesverfassungen in Deutschland sind hinsichtlich der Frage des Volksentscheids und des Volksbegehrens sehr un terschiedlich. Diese Unterschiede beziehen sich sowohl auf Unterschriftenquoren als auch auf Zustimmungsquoren. Die Länder haben ihre guten, aber auch ihre weniger guten Erfah rungen gemacht. Diese Erfahrungen sollten wir uns meines
Erachtens näher anschauen. Auch Baden-Württemberg muss das Rad nicht zweimal erfinden.
Sie haben sich doch gerade darüber beschwert, dass andere „dazwischenblöken“. Jetzt haben Sie das auch gemacht.
Wir sollten im nächsten Landtag genau prüfen und sorgfältig überlegen, was wir wollen. Wir wollen nicht unter dem Ein druck von Stuttgart 21 schnell noch ein Gesetz beschließen, das wir in einer ersten Bewährungsprobe dann möglicherwei se bereuen. Aus diesem Grund ist es ein guter Vorschlag, im neuen Landtag eine Enquetekommission zu diesem Thema einzurichten, um das Für und das Wider sorgfältig gegenein ander abzuwägen.
Ich zitiere auch hierbei noch einmal den Bundespräsidenten Wulff, der heute Morgen gesagt hat: Wir müssen das ändern, und wir stehen am Beginn dieser Überlegungen und nicht am Ende.
Ich denke, da ist die Enquetekommission ein sehr gutes Mit tel.
Wir können meines Erachtens dann gemeinsam – das wün sche ich mir – zu einem guten Ergebnis kommen. Wenn wir über die Modalitäten eines Volksbegehrens in diesem Haus neu entscheiden, wäre es wünschenswert, wenn nicht eine Fraktion gegen eine andere stünde, sondern wir dies mit gro ßer Mehrheit beschließen würden. Es geht schließlich um un sere bewährte Landesverfassung; es geht um die Demokratie. Diese Grundsätze sollten wir nicht einfach unter dem Druck der Protestierer für ganz partielle Interessen über Bord wer fen.
Meine verehrten Damen und Herren, auch ich will kurz noch zu Punkt 4 der heutigen Tagesordnung – Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg – Stellung nehmen: Wir wollen als erste Maßnahme das Zustimmungs quorum für einen Volksentscheid von einem Drittel auf ein Viertel reduzieren. Das wäre meines Erachtens ein erster Schritt in die Richtung, die Sie auch gehen wollen, Herr Kol lege Kretschmann. Machen Sie mit, geben Sie ein Zeichen; dann sind wir auf einem guten Weg.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Kol leginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ent hält zwei wesentliche Komponenten, die für uns Liberale Be deutung haben.
Erstens: die Umsetzung der Datenschutzaufsicht. Ich freue mich, dass wir beim Datenschutz so schnell nach Einbringung unseres Antrags in der letzten Plenarsitzung einen Gesetzent wurf vorlegen können, der vor allem diesen Anforderungen Rechnung trägt. Die FDP setzt sich seit Jahren dafür ein,
dass der öffentliche und der nicht öffentliche Datenschutz in einer Behörde zu einer einheitlichen Datenschutzstelle zusam mengelegt werden und diese dem Landtag unterstellt wird.
Der Europäische Gerichtshof hat am 9. März 2010 diese For derung ebenfalls erhoben. Ich habe mich in diesem Haus be reits des Öfteren dazu geäußert und dies auch ausdrücklich begrüßt.
Nun handeln wir auch dementsprechend. Die neue Daten schutzstelle wird dem Landtag unterstellt und kann frei, ef fektiv und insbesondere unabhängig arbeiten, so, wie es auch der Europäische Gerichtshof gefordert hat.
Der Gesetzentwurf enthält auch genaue Regelungen zu Be richtspflichten des Datenschutzbeauftragten. Damit ist ge währleistet, dass sich die Abgeordneten genau informieren können.
Verfassungsrechtlich sauber ist es außerdem, dass die Buß geldzuständigkeit von einem Regierungspräsidium ausgeübt
wird. Denn dies ist keine Tätigkeit, die unbedingt der Landes beauftragte für Datenschutz wahrnehmen muss. Er soll sich auf seine datenschutzrechtlichen Tätigkeiten konzentrieren.
Zudem können wir die Ressourcen gut nutzen. Die neue Da tenschutzstelle hat dadurch mehr Bedeutung. Auch die ver bleibende Aufsicht über den Datenschutzbeauftragten trägt den strengen Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs Rechnung und gewährleistet, dass andererseits eine Einfluss nahme durch die Politik ausgeschlossen ist.
Die Amtszeit des Datenschutzbeauftragten konnten wir ge meinsam auf sechs Jahre festlegen. Mir wären acht Jahre recht gewesen, aber ich kann auch mit sechs Jahren gut leben. Dies ist u. a. auch deshalb von Vorteil, weil es in den meisten an deren Bundesländern ebenfalls eine Amtszeit des Daten schutzbeauftragten von sechs Jahren gibt.
Zu berücksichtigen ist auch der schnelle Fortschritt im Daten schutz und im IT-Bereich. Dann kann man meines Erachtens schauen, ob wir den richtigen Datenschutzbeauftragten haben, der stets auf der Höhe der Zeit agiert.
Außerdem haben wir hier gleichzeitig den Vorteil, dass der jetzige Datenschutzbeauftragte, Herr Klingbeil, am 1. April 2011 noch genau sechs Jahre im Amt ist. Dann gibt es keine weiteren, unnötigen Überschneidungen.
Der Rest nach Ihren Reden.
Danke schön.
Ganz kurz. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kol lege Stoch, Sie haben gesagt, Sie hätten dies bereits vor vier, fünf Legislaturperioden gefordert.
Ja. – Rechnen Sie doch einfach einmal. Wenn Sie drei Le gislaturperioden zurückgehen, dann haben Sie den Zeitraum zwischen 1996 und 2001. Wenn Sie eine weitere Legislatur
periode zurückgehen – vier, wie Sie sagen –, dann liegt das auf jeden Fall in der Zeit, in der Sie regiert haben.
Das war von 1992 bis 1996. In dieser Zeit haben Sie zusam men mit der CDU regiert.
Nein. Zusammen mit der CDU haben Sie regiert.
Herr Kollege Stoch, sehen Sie: Sie sollen nicht von anderen etwas verlangen, wozu Sie selbst nicht in der Lage waren.
Das wollte ich Ihnen zunächst einmal einfach gesagt haben.
Als Weiteres: Über die Wichtigkeit des Datenschutzes wurde genügend ausgeführt, und es wurde richtig ausgeführt.
Zu den Stellen: Wir werden im Nachtragshaushalt drei weite re Stellen beantragen. Wir wollen auf Dauer, das heißt in der nächsten Legislaturperiode, den Datenschutz insgesamt mit 30 Stellen ausstaffieren. Der Datenschutzbeauftragte Kling beil hat 30 Stellen gewünscht und gesagt, damit könne er sei ne Aufgabe gut ausführen. Ich denke, das ist eine konkrete Aussage. Ich denke, diesem Wunsch sollte man nachkommen.
Herr Kollege Walter, das Landesdatenschutzzentrum Schles wig-Holstein ist natürlich eine wunderschöne Sache. Aber ich glaube, dass das für Baden-Württemberg ein frommer Wunsch bleibt. Ich habe auch schon beim letzten Mal dazu ausgeführt: Das Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein hat ins gesamt 55 Stellen; wir wollen 30 Stellen. Wenn Sie Schles wig-Holstein mit Baden-Württemberg vergleichen, stellen Sie fest: Baden-Württemberg hat 10,8 Millionen Einwohner und Schleswig-Holstein 2,8 Millionen Einwohner. Wenn wir mit Schleswig-Holstein gleichziehen wollten, müssten Sie den Datenschutz in Baden-Württemberg mit 200 Stellen ausstat ten.
Ja, natürlich. Sicher, es geht auch um die Aufgaben. Bei Ih rem letzten Antrag haben Sie diesem Amt ähnliche Aufgaben zugewiesen. Dann müssen Sie mir nur noch verraten, wie Sie 200 Stellen finanzieren wollen.
Ja, aber Sie haben dem Amt die Aufgaben zugewiesen. Dann müssen Sie auch die Stellen geben.
Zur Frage: Wo sollen Bußgelder bei einem Verstoß gegen den Datenschutz erhoben werden? Ich denke, dass es gut ist, dies beim Regierungspräsidium anzusiedeln; das ist die Exekuti ve; sie kann es auch machen. Das ist besser, als es beim Lan desdatenschutzbeauftragten anzusiedeln.
Ein weiteres Wort noch zum Thema Videoüberwachung. Wir haben dabei nicht sehr laut gerufen, aber wir sind mit dem Ko alitionspartner mitgegangen. Wenn Sie, Herr Kollege, sagen, es sei problematisch, dass bei der Videoaufzeichnung nicht zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftrat unterschieden wird, sprechen Sie ein Problem der Straftäter oder derjenigen an, die Ordnungswidrigkeiten begehen. Sie laufen nicht mit Schildern herum und sagen: „Vorsicht, jetzt begehe ich eine Ordnungswidrigkeit“
oder „Vorsicht, jetzt begehe ich eine Straftat“, und abhängig davon darf aufgezeichnet werden oder eben nicht. Das ist das große Problem.
Ich denke, dass wir einen guten Kompromiss gefunden haben. Ich freue mich, wenn in der nächsten Lesung alle zustimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Minister, durch die Verwaltungsreform erfolgte eine Neuordnung bei den Flur bereinigungsämtern. Welche Erfahrungen liegen dem Minis terium hierzu vor? War die Entscheidung richtig, oder gibt es Nachbesserungsbedarf?
Zweitens: Die Flurneuordnung fängt an, wenn eine neue Stra ße, z. B. die B 30, die B 31 im Bereich des Bodensees, gebaut werden soll. Gibt es schon erste Maßnahmen zur Flurneuord nung in diesem Bereich?
Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbrau cherschutz Rudolf Köberle: Selbstverständlich. Wir haben, was die B 31 betrifft, im Landkreis und, was die B 30 betrifft, kreisüberschreitend bereits planfestgestellte Abschnitte. Es wäre überhaupt nicht denkbar, mit einem Bau zu beginnen – wir könnten mit dem Bau beginnen –, solange Grundstücks fragen nicht geklärt sind. Ein Flurneuordnungsverfahren läuft also solchen großen Baumaßnahmen eigentlich eher voraus als nach.
Wie gesagt: Die Verfahren sind komplex. Sie können auch be gleitend zu Arbeiten erfolgen, die zur Planfeststellung führen. Aber gerade in diesen Bereichen sind wir so weit, dass es im Zusammenhang mit der Flurneuordnung keinerlei Probleme oder Hindernisse für einen Baubeginn an der B 30 oder an der B 31 gibt.
Zu Ihrer Frage nach den Erfahrungen mit der Verwaltungsre form: Die Erfahrungen sind gut, und zwar deshalb, weil die Flurneuordnung auch mit ihrem großen Sachverstand immer wieder in Bereichen gefragt ist, die jetzt alle unter einem Dach, dem des Landratsamts, anzutreffen sind, z. B. die Land wirtschaft, die Forstwirtschaft, der Naturschutz. Da entstehen ganz neue Formen des Zusammenwirkens und der Zusam menarbeit. Da sind die Bereiche beieinander – nicht mehr in Behörden getrennt –, die dringend und zwingend zusammen arbeiten müssen, damit ein Flurneuordnungsverfahren schnell und erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Wenn wir von der Arbeitsbelastung her jonglieren müssen, dann haben wir die Poolteams, die von Landesseite aus ver waltet und gesteuert werden, sodass uns die Verwaltungsre form auch die nötige Flexibilität in der Schwerpunktsetzung ermöglicht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich freue mich, dass wir heute offenbar in so vielen Punkten überwiegend einig sind. Sie von der Op position können daran sehen: Es geht auch gemeinsam.
Die Debatte ist meines Erachtens wichtig, insbesondere weil man immer wieder hervorheben muss, wie wichtig der Daten schutz ist. Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 in seinem Urteil zum Volkszählungsgesetz den Datenschutz zum Grund recht erhoben. Hiervon müssen wir immer ausgehen.
Die FDP hat sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass der öffent liche und der nicht öffentliche Datenschutz in einer Behörde zu einer einheitlichen Datenschutzstelle zusammengelegt wer den und dass diese Behörde dem Landtag unterstellt wird. Das ist sinnvoll. Meines Erachtens würde es keinen Sinn machen, die beiden Datenschutzstellen getrennt zu betreiben und un terschiedliche Zuständigkeiten zu haben. Mit der jetzt ange strebten Lösung gibt es auch erhebliche Synergieeffekte.
Der Europäische Gerichtshof ist in seinem Urteil vom 9. März 2010 ebenfalls dieser Forderung gefolgt. Dieses Urteil begrü ßen wir, natürlich insbesondere auch vor dem Hintergrund der zahlreichen Datenschutzskandale, die es in den vergangenen Jahren gab. Ich nenne als Beispiele nur Lidl, Facebook, Goo gle, Sehne etc.
Wir brauchen eine unabhängige, schlagkräftige und personell angemessen ausgestattete Kontroll- und Aufsichtsbehörde für die Wahrung unserer Grundrechte. Die Bedeutung, die der Da tenschutz im öffentlichen wie auch im nicht öffentlichen Be reich bei der Bevölkerung hat, zeigt sich deutlich bei einer Al lensbach-Umfrage. 82 % der Befragten misstrauen den Un ternehmen grundsätzlich in der Frage, was diese mit den ge sammelten Daten machen. 72 % misstrauen dem Staat in der Frage, was er mit den gesammelten Daten anfängt.
Das heißt für mich: Die Bürger sind sich des Risikos bewusst, dass sich aus den großen Datensammlungen – sowohl bei den Unternehmen als auch beim Staat – Probleme ergeben kön nen. Wir müssen meines Erachtens auch dafür sorgen, dass das Problembewusstsein, die Sensibilität der Bürger für den Datenschutz erhöht wird. Meines Erachtens sollten wir damit schon in den Schulen beginnen.
Es ist daher erforderlich, eine neue Datenschutzstelle dem Landtag anzugliedern und sie nicht etwa einem Ministerium zu unterstellen. Damit sind die Vorgaben des EuGH auch er füllt. Wir zeigen damit deutlich und klar, dass es uns mit ei nem von der Politik unabhängigen Datenschutz ernst ist.
Die Forderung nach teilweise erheblichen Stellenaufstockun gen, die die Grünen nun erhoben haben, ist aber natürlich schon etwas abenteuerlich; das muss man sagen. Sie berufen sich da immer wieder auf das Ihres Erachtens vorbildhafte Da tenschutzzentrum in Schleswig-Holstein. Wenn man jedoch, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen, ein mal fragt, was die Schleswig-Holsteiner denn dabei so gut ma chen, dann zeigt sich: In diesem Zentrum gibt es momentan 55 Stellen. Wir werden aufgrund unserer Planungen, wenn es gutgeht, in den Jahren 2010 bis 2012 30 Stellen haben. Wenn wir in der Relation bezüglich der Stellenzahlen mit Schles wig-Holstein gleichziehen wollten, Herr Walter, dann müss ten wir mit unseren ca. 10,8 Millionen Einwohnern – Schles wig-Holstein hat ca. 2,8 Millionen Einwohner – ca. 200 Stel len vorsehen.
Sie sehen dabei, dass die Schleswig-Holsteiner gut vom Län derfinanzausgleich profitieren, was sich auch auf den Daten schutz auswirkt – die anderen zahlen es ja. Ich meine, wir brauchen dies, zumindest in dieser Form, nicht zu übertreiben – es sei denn, Sie schicken uns hierfür die Mittel.
Nein, dabei haben Sie nicht recht. Die Datenschutzstelle wurde in der Amtszeit von Herrn Weichert eingeführt. Sie können sich vermutlich an ihn erinnern; er war auch bereits hier im Haus. Er ist der dortige Landesbeauftragte für den Da tenschutz, und diese Landesdatenschutzzentrale wurde zu ei nem Zeitpunkt eingeführt, als es in Schleswig-Holstein noch eine rot-grüne Landesregierung gegeben hat, und nicht unter Schwarz-Gelb. Das sollten Sie beachten.
Wir haben, wie gesagt, erfreulicherweise einen großen Kon sens. Ich hoffe, wir können in dieser Form, in dieser Einigkeit weitermachen und noch in dieser Legislaturperiode eine neue Datenschutzstelle schaffen.
Herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie haben vorhin ausgeführt, dass sich bei der letzten Konferenz der deutschen Landwirtschaftsminister in Lübeck 15 Land wirtschaftsminister für etwas entschieden hätten und ein Land wirtschaftsminister, der den Grünen angehört, sich dagegen ausgesprochen habe. Was war denn so problematisch, dass sich dieser Minister nicht einreihen konnte, oder was waren denn seine Vorschläge? Können Sie das dem Hohen Haus sa gen?
Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbrau cherschutz Rudolf Köberle: Wir hatten 50 Tagesordnungs punkte. Drei Viertel der Zeit wurden aber für einen einzigen Punkt aufgewendet, und da wiederum wurden drei Viertel der
Zeit für das Bemühen verwendet, diesen etwas isoliert und ei genartig auftretenden Kollegen „einzufangen“.
Der Auseinandersetzung ging eine Geschichte voraus. Es ging darum, welche Verhandlungsposition Deutschland in den Ver handlungen auf europäischer Ebene im Hinblick auf die Ge meinsame Agrarpolitik nach 2013 einnimmt. Das ist das Leit thema gewesen. Im Mittelpunkt standen die Fragen: Was sind unsere Eckpunkte? Worauf verständigen wir uns? Wie wer den die erste und die zweite Säule ausgestaltet?
Der Kollege, der neu hinzukam – es kann ja eine erfrischen de Unterhaltung werden, wenn jemand neue Gedanken ein bringt –, hat wenig Neues eingebracht. Vielmehr bedeuteten seine Ansichten eine Rückkehr hin zu der Vorstellung, dass man die Märkte im Gleichgewicht halten könnte, wenn man sie nur weiter ökologisierte. Er hat – so wie der Kollege Mur schel – versucht, gesellschaftliche Ansprüche zu formulieren. Das können Ansprüche aus dem Wahlprogramm der Grünen sein. Aber es entspricht nicht den mehrheitlichen Erwartun gen der deutschen Bevölkerung an die Landwirtschaft und schon gar nicht den Erwartungen der Landwirtschaft gegen über sich selbst oder den Notwendigkeiten, dass die Landwirt schaft in eine sichere Zukunft gehen kann.
Das müssten wir vielleicht im Einzelfall weiter vertiefen. Die Marschrichtung war jedenfalls: Die Produktion herunterfah ren und mehr Auflagen – z. B. Umweltauflagen – und Stan dards einbauen,
obwohl unserer Landwirtschaft nur noch wenig Flächen zur Verfügung stehen – diese sind auch noch heiß umkämpft; wir brauchen sie dringend –, die nicht schon mit bestimmten Schutzregimen behaftet sind.
Wir haben schon in den vergangenen Jahren kräftige Beiträ ge geleistet, damit sich unsere Landwirtschaft umwelt- und naturverträglich entwickelt und nicht umgekehrt. Bei uns hat sich eine nachhaltige Landwirtschaftspolitik entwickelt. Wir sollten dies nicht übertreiben, damit wir nicht in einen Wett bewerbsnachteil kommen und nicht deswegen mehr Betriebe aufgeben müssten. Den Leuten vorzumachen, dass dadurch Betriebe in einem globalen Agrarmarkt gesichert werden könnten, ist völlig daneben gedacht.
Vielen Dank.
Herr Minister, kön nen Sie dem Hohen Haus erstens berichten, wie die Konzep tion von NEUSTART aussieht, und bestätigen, dass überhaupt erstmals eine Konzeption gemacht wurde, nachdem NEU START die Bewährungshilfe übernommen hatte?
Können Sie zweitens im Vergleich zu vorher berichten, in wel chem Umfang NEUSTART den Täter-Opfer-Ausgleich aus übt? Können Sie auch darüber berichten, wie sich die Anzahl der Bewährungswiderrufe im Vergleich zwischen staatlicher Bewährungshilfe und jetziger privater Bewährungshilfe ent wickelt hat?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirk lichkeit.“ Kurt Schumacher hat das einmal gesagt.
Schauen wir uns einmal die Wirklichkeit an. Wie sieht die Wirklichkeit bei der Notariatsreform aus? Ich möchte darauf hinweisen: Am 28. Juni 2007 hat der Europäische Gerichts hof ein Urteil mit weitreichenden Auswirkungen für das No tariatswesen gefällt. Die Richter haben nämlich entschieden, Gebühren, die ein verbeamteter Notar für die Beurkundung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen erhebt und die auch nur teilweise dem Staat zufließen, seien eine richtlinien widrige Steuer und dürften damit grundsätzlich nicht erhoben werden. Sie haben gesagt, es handle sich dabei nicht um eine Gebühr. Denn eine Gebühr darf nur erhoben werden, wenn ei ne Kostendeckung besteht – Kostendeckungsprinzip. Vom Kostendeckungsprinzip ist dabei weit und breit nichts zu se hen. Deswegen handelt es sich um eine Steuer. Eine Gebühr wäre unzulässig.
Das heißt, die verbeamteten Notare haben in Sachen gesell schaftsrechtliche Beurkundung seit dem 28. Juni 2007 gratis gearbeitet. Es stellt sich die Frage, ob wir das weiter haben wollen. Wollen wir, dass sie weiterhin gratis arbeiten? Jeder, der Gebühren zahlen sollte, konnte sich mit Erfolg dagegen wehren.
Was sollte man machen? Welche Möglichkeiten gab es? Mei nes Erachtens gab es zwei Alternativen. Die eine Alternative ist, den Europäischen Gerichtshof einfach zu ignorieren und zu sagen: „Luxemburg ist weit weg. Das geht uns gar nichts an.“ Ich denke, dass wir alle hier im Saal sagen können: Das können wir nicht machen. Denn wir leben in einem Rechts staat. Außerdem könnte der Europäische Gerichtshof BadenWürttemberg durch ein weiteres Urteil zwingen, dieses Urteil auch anzuwenden. Das wäre die schlechteste Alternative.
Ich denke auch, bevor weiteres Unheil geschieht, sollten wir uns darum bemühen, dieses Urteil umzusetzen, insbesondere auch deswegen, weil der Europäische Gerichtshof den verbe amteten Notaren in Baden-Württemberg auch aus anderen Gründen kritisch gegenübersteht. Dabei geht es um das The ma Freizügigkeit. Es entspricht der europäischen Rechtspre chung, dass z. B. ein Franzose grundsätzlich auch in BadenWürttemberg den Beruf des Notars ausüben darf, auch ohne Beamter zu sein. Da haben wir ein weiteres Problem.
Gegen das freie Notariat wird vorgebracht, es gebe zu wenig Notare im ländlichen Raum. Ich denke, die Zeit wird zeigen, ob es zu wenige sind. Wenn es zu wenige sind, müssen eben mehr zugelassen werden. Dann haben wir das Problem gelöst.
Es wird weiter gefragt: Was machen die Notare ab dem 1. Ja nuar 2018?
Die verbeamteten Notare können wählen, ob sie ein Notariat übernehmen wollen oder nicht. Die badischen Notare, die al le Richter sind oder die Befähigung zum Richteramt haben, können an einem Gericht als Richter arbeiten. Das ist kein Problem.
Was machen die anderen? Die württembergischen Bezirks notare haben ebenfalls die Möglichkeit, ein Notariat zu über nehmen.
Wenn sie sich nicht für das Notariat entscheiden, werden sie am Amtsgericht arbeiten und sich dort mit Nachlass- und Be urkundungsangelegenheiten befassen. Das haben sie bisher u. a. auch gemacht.
Zu den finanziellen Auswirkungen: Wenn uns der Europäi sche Gerichtshof zu dieser Reform zwingt,
haben wir gar keine Möglichkeit, nach den finanziellen Aus wirkungen zu suchen. Es bleibt uns gar nichts anderes übrig, als die Reform vorzunehmen.
Zur Grundbuchamtsreform: Wie sieht die Wirklichkeit aus? Gegenwärtig gibt es 657 Grundbuchämter. Das sind mehr als in allen übrigen 15 Bundesländern zusammen, die 580 Grund buchämter haben. Der Rechnungshof hat gemahnt und hat ge sagt, das Ganze sei zu teuer, wir müssten Änderungen vorneh men.
Wenn das elektronische Grundbuch eingeführt wird und das Ganze dadurch automatisiert und billiger wird, dann ist ganz klar, dass weniger Personal tätig sein wird. Irgendwo muss die Effizienzrendite ja herkommen.
Sie arbeiten nach dem Motto „Wasch mich, aber ich bleibe trotzdem trocken“. Das ist das Problem bei Ihnen.
Im Hinblick auf die Reform des Grundbuchwesens gibt es ver schiedene Alternativen. Man kann sich entsprechend den Landgerichtsbezirken auf 18 Grundbuchämter verständigen, man kann sich auch an die Amtsgerichtsbezirke halten. Wir haben uns für elf Grundbuchämter entschieden. Es wird ein modernes Grundbuchwesen sein. Jede Gemeinde und jeder Notar hat eine Einsichtsmöglichkeit.
Ich komme zum Schluss. Ich darf insbesondere darauf hin weisen, dass die Arbeit mit dem Grundbuch nach der Reform wesentlich bequemer ist. Es muss nicht umständlich schrift lich ein Grundbuchauszug angefordert werden. Vielmehr kann der betreffende Grundbuchauszug vom jeweiligen Notar über den Computer online angefordert werden.
Das ist also wesentlich bequemer. Das ist ähnlich wie beim Handelsregister, und das Verfahren funktioniert tadellos. Da zu sagen Sie nichts. Damals haben Sie auch kritisiert. Heute läuft es wunderbar und funktioniert.
Die Arbeit mit dem Grundbuch wird künftig also für die Be teiligten wesentlich bequemer und einfacher sein,...
... und sie wird ins besondere für alle kostengünstiger.
Ich danke dem Justizministerium sowie den dort tätigen Mit arbeiterinnen und Mitarbeitern für die Erstellung dieses gu ten und für Baden-Württemberg weitreichenden Gesetzes.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, mei ne sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein kurzes Wort an die SPD: Herr Gall, die FDP/ DVP – das sollten Sie sich einfach einmal merken, das lernt man im Politikunterricht – hat keine Ideologie und schon gar keine Ideologien.
Die Ideologien müssen Sie bei der SPD, bei den Grünen und insbesondere bei Ihren Freunden, den Linken, suchen.
Ja, ja. – Die Landesbank musste von ihren Trägern im Jahr 2009 umfangreich gestützt werden – ganz einfach deswegen, um noch größere Probleme im Land, in der Stadt Stuttgart und bei den Sparkassen zu vermeiden. 5 Milliarden € wurden an Eigenkapital zugeführt, 12,7 Milliarden € wurden an zusätz lichen Sicherheiten und Bürgschaften übernommen.
Die EU hat diese Unterstützungsaktion nicht einfach hinge nommen, da sie insbesondere – darauf kommt es an; das hat bisher noch niemand gesagt – darauf achtet – jetzt können Sie sagen, die EU-Kommission sei eventuell FDP-freundlich – und sagt: „Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Banken müssen vermieden werden.“ Diese Unterstützung wäre eine Wettbewerbsverzerrung gewesen.
Insbesondere fordert die EU, dass die Landesbank ihr Ge schäftsmodell ändert und künftig keine Kreditersatzgeschäf te mehr durchführt, das heißt, sich nicht mehr am Zocken be teiligt. Weitere Forderungen sind, dass die LBBW künftig wie der rentabel geführt werden muss, dass es keine Wettbewerbs verzerrungen gibt, dass künftig hohe Risiken vermieden wer den und die Bank – Herr Kollege Schlachter, so steht es ge schrieben, da können Sie jetzt auf dem Kopf stehen und mit den Ohren wackeln, wie Sie wollen – rein betriebswirtschaft lich geführt werden muss.
Diese Kriterien müssen einfach erfüllt werden. Dazu hat die EU gewisse Vorgaben gemacht: Umwandlung in eine Kapi talgesellschaft. Da wird gesagt, wir hätten Federn lassen müs sen. Ich finde, das Federnlassen war nicht so stark, sondern hielt sich in Grenzen. Insbesondere wenn man sich anschaut, wie viele Federn die WestLB lassen musste, wird klar, dass es dann ganz anders aussieht.
Die damals zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes führte u. a. Folgendes aus – ich zitiere –:
Die LBBW wird sich künftig auf die Finanzierung deut scher Mittelstandsunternehmen konzentrieren
hören Sie gut zu! –
und ihr riskantes Investmentgeschäft aufgeben. Beson ders erfreulich finde ich die Verbesserungen der Corpo rate Governance, die nicht nur eine bessere Unterneh menskontrolle ermöglichen, sondern auch garantieren, dass die LBBW wie ein privatwirtschaftliches Unterneh men geführt wird.
Das wird umgesetzt – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Was die ehemalige EU-Kommissarin gesagt hat, ist offensicht lich auch das Kernproblem der Grünen. Sie verkennen voll kommen, dass der öffentliche Auftrag durch die jetzigen Än derungen gar nicht aufgegeben wird.
§ 2 des geltenden Landesbankgesetzes trägt die Überschrift „Aufgaben“. An den Aufgaben wird gar nichts geändert. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Schauen Sie sich den Ge setzentwurf an.
§ 7 des geltenden Gesetzes – hören Sie gut zu, Herr Schlach ter, wenn Sie es noch nicht gelesen haben – trägt die Über schrift „Grundsätze der Geschäftsführung“. Das hat also gar nichts mit Aufgaben zu tun. Diese Grundsätze der Geschäfts führung lauteten bisher:
Die Geschäfte der Landesbank sind unter Beachtung ih res öffentlichen Auftrags nach wirtschaftlichen Grundsät zen zu führen.
Mit der heutigen Gesetzesänderung soll lediglich die Beifü gung „unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags“ gestri chen werden. Das heißt, an der Aufgabe wird gar nichts ge ändert.
Sie behaupten zwar immer wieder etwas Falsches, aber Ihre Behauptungen werden durch Wiederholungen nicht besser.
Wegen dieser Beifügung machen Sie hier dieses Tamtam.
Wenn Sie also behaupten, der öffentliche Auftrag werde ge strichen, so ist dies – ich möchte es noch einmal sagen – falsch. Wenn Sie mich aus der letzten Debatte richtig zitieren wollen, müssen Sie sagen: Ich habe dort gesagt, die Fungibi lität werde natürlich erhöht, wenn in eine Kapitalgesellschaft, in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werde. Aber damit ist doch der Abend noch nicht zu Ende. Denn zur Fungibilität ge hört auch, dass ich verkaufe. Dazu gehört aber nicht nur je mand, der verkaufswillig ist, sondern auf der anderen Seite auch jemand, der kaufwillig ist. Da gehören immer zwei da zu. Die sehe ich aber heute weit und breit nirgends. Sie ma chen also die Leute wieder scheu, obwohl kein Grund dafür gegeben ist.
Die Landesbank wird sich künftig wieder auf die Kreditver gaben an den Mittelstand konzentrieren. Die verbleibenden Kapitalmarktaktivitäten werden die Stabilität der Bank nicht mehr weiter gefährden, sodass weitere staatliche Hilfen in der Zukunft nicht mehr notwendig sind. Für diese Vorgaben dür fen wir der EU meines Erachtens dankbar sein; sie vermei den, dass wir zukünftig noch einmal helfen müssen.
Den Änderungsantrag der SPD lehnen wir ebenfalls ab, weil er widersprüchlich ist, meine sehr verehrten Damen und Her ren. Wir wandeln momentan noch nicht in eine Kapitalgesell schaft um. Wir haben jetzt eine Landesbank als Anstalt des
öffentlichen Rechts mit einem Verwaltungsrat, und wenn sie umgewandelt wird, haben wir einen Betriebsrat. Dann sind die Arbeitnehmerrechte gesichert.
Danke schön.
Herr Präsident, mei ne sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich darüber, dass wir heute so weit sind und über die Notariats- und Grundbuchamtsreform sprechen können. Das Projekt beschäftigt das Justizministerium – Herr Oelmayer hat es erwähnt – schon eine ganze Weile. Ich bin froh darüber, dass wir heute anfangen können, Nägel mit Köp fen zu machen.
Ich bedanke mich beim Justizminister sowie seinen Mitarbei terinnen und Mitarbeitern auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlich für die umfangreiche und gute Arbeit. Beide Elemente, sowohl die Notariatsreform als auch die Grund buchamtsreform, sind für Baden-Württemberg sehr wichtig, wenn auch aus ganz unterschiedlichen Gründen.
Mit der Notariatsreform schaffen wir eine rechtliche Grund lage, die schon längst überfällig ist. Der Herr Justizminister hat darauf hingewiesen, dass die EU mit unserem heutigen Notariatswesen in Baden-Württemberg nicht mehr einverstan
den ist. Ein Urteil wurde bereits erlassen, und die nächsten Urteile wären sicherlich gekommen. Die bisherige Gestaltung des Notariats in Baden-Württemberg ist mit den zukünftigen Vorgaben des Bundes- und des Europarechts nicht mehr ver einbar.
Wie wir wissen, haben wir in Baden-Württemberg einen Fli ckenteppich von verschiedenen Notariaten: freiberufliches Notariat, Amtsnotariat, Bezirksnotariat, Anwaltsnotariat. Das soll ein normaler Mensch durchschauen.
Ab 1. Januar 2018 haben wir eine einheitliche Regelung. Ins besondere haben wir auch keinen Beurkundungstourismus in Grenzregionen mehr, Herr Kollege. So fahren Personen aus dem Badischen zur Beurkundung zum württembergischen Anwaltsnotar oder gegebenenfalls auch in die grenznahe Schweiz, weil es dort günstiger ist und man in der Schweiz insbesondere die Gebühren auch aushandeln kann.
Alle Notare sind ab 1. Januar 2018 als Freiberufler tätig.