Herr Staatssekretär, es war ja ursprünglich vorgesehen, schon zum 1. Januar 2007 die Fehlbelegungsabgabe abzuschaffen. Können wir jetzt davon ausgehen, dass dann aber wirklich im Laufe des Jahres 2007 ein solches Gesetz verabschiedet wird, sodass bis zum 1. Januar 2008 letztendlich auch die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft wird? Schaffen Sie das in diesem Jahr?
Wie steht die Landesregierung zu der Tatsache, dass sich nicht nur die Verwaltungen für einen Erhalt ausgesprochen haben, sondern sich im Fall von Mannheim auch der komplette Gemeinderat für den Erhalt dieser Regelung ausgesprochen hat und von der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen hat, dass sich diese Verordnungen außerordentlich bewährt haben, um in den entsprechenden Stadtteilen ein wenig Ruhe in den Immobilienmarkt zu bringen?
Ich beantworte die Zusatzfrage gern. Man muss sich einmal überlegen, dass zum Beispiel die Städte Heilbronn, Karlsruhe, Pforzheim, Stuttgart, Reutlingen und Ulm die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft haben, weil sie frei sein wollen. Die Fehlbelegungsabgabe wurde zunächst auf drei Jahre, später dann auf zehn Jahre ausgeweitet. Leute, die damals investiert haben, haben oft nicht mehr in Wohnungen investiert, weil sie zehn Jahre mit der Wohnung festgelegt waren. Aus diesem Grund muss das Land meines Erachtens der Stadt Mannheim helfen, damit auch Mannheim auf den richtigen Weg kommt,
weil wir voll für Bürokratieabbau stehen. Das ist ein typischer Fall für Bürokratieabbau. Ich sage Ihnen auch gern noch dazu, dass im Jahr 2002 die Länder Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen und im Jahr 2004 Nordrhein-Westfalen insgesamt – die SPD hat Nordrhein-Westfalen ja immer als Vorbild genommen – die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft haben. Lediglich Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben die Fehlbelegungsabgabe; alle anderen Bundesländer haben sie abgeschafft.
Verstehe ich Sie richtig, dass sich eine Kommune wie Mannheim immer an Heilbronn und den anderen von Ihnen genannten Städten orientieren soll, um die Meinung der Landesregierung festzustel
len und um zu erfahren, wie hier zukünftig Politik für Mannheim oder für die anderen Städte gemacht wird?
Zweite Frage: Wie wird diese Hilfe für Mannheim noch ergänzend aussehen, oder beschränkt sich das darauf, uns zu empfehlen, uns an diesen Kommunen zu orientieren?
Er hat gerade zwei Fragen gestellt. Aber zuvor hat er auch schon eine Frage gestellt. Ich möchte das nur feststellen; das ist aber okay.
Aber ich muss klar sagen: Es geht natürlich nicht darum, dass sich Mannheim an Heilbronn orientieren soll.
Vielmehr geht es darum: Baden-Württemberg orientiert sich an anderen Bundesländern. Denn man muss auch den Verwaltungsaufwand und die entsprechenden Kosten bei den Kommunen sehen.
Ich habe Verständnis dafür, dass Mannheim daran festhalten will. Wenn man etwas möchte, sagt man halt, man sei es gewohnt, dass man es schon immer habe.
Aber ich sage Ihnen ganz offen: Wenn man sich mit Vertretern von Städten unterhält, in denen die Fehlbelegungsabgabe vor vier Jahren abgeschafft worden ist, sagen diese Vertreter – ich habe deshalb auch Gespräche geführt –, sie seien froh, dass sie vor vier Jahren abgeschafft worden sei.
Ich will es ganz kurz machen. – Da gibt es jetzt sicher auch einen Dissens zwischen Mannheim und Freiburg.
Mich hat etwas erstaunt, Herr Staatssekretär. Ich ging immer davon aus, die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe sei eine Vorgabe der Landesregierung und wir könnten die Fehlbelegungsabgabe erst dann abschaffen, wenn das der Landtag auch entsprechend beschlossen habe. Jetzt haben Sie aber Städte erwähnt, die die Abgabe schon abschafft haben. Da ist mir der Zusammenhang nicht so ganz klar. Denn, wie gesagt: Unser Kenntnisstand ist, dass dies eigentlich nicht geht. Deswegen warten wir ja eigentlich auf diese Vorgabe der Landesregierung.
Frau Abgeordnete, wir haben hier über zwei verschiedene Themen gesprochen. Das eine Thema – Sie haben völlig recht, wenn Sie mir vorwerfen, dass ich beide Themen jetzt zusammen angesprochen habe – wird jetzt praktisch zum 31. Dezember abgeschafft.
Fehlbelegungsabgabe. Dieses Thema wird hier im nächsten Jahr beraten. Da können Sie genauso mitberaten wie jeder andere Abgeordnete im Landtag auch.
Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, welche Wohnungsdefizite die betroffenen Kommunen, die um Verlängerung gebeten haben, Ihnen jeweils angegeben haben? Wie hoch waren die Zahlen, die die Kommunen Heidelberg, Mannheim, Freiburg und Tübingen angegeben haben?
Ja, das ist klar. Sie reichen die Antwort schriftlich nach, weil Sie die Zahlen nicht dabei haben. Das ist doch selbstverständlich.