Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, kein anderes Land ist beim Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe so konsequent wie Baden-Württemberg. An diesem Kurs halten wir nicht nur in Bezug auf die Adventssonntage fest. Vielmehr reduzieren wir die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr von bisher vier auf drei. Es ist schön, meine Damen und Herren von der Opposition, dass wir beim Schutz der Sonn- und Feiertage in Baden-Württemberg jetzt offensichtlich eine große Übereinstimmung haben.
Bei dieser großen Übereinstimmung, die wir jetzt haben, darf ich doch davon ausgehen, dass Sie unserem Gesetz
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Reinhold Gall SPD: Die Werktage ge- hören nämlich auch zu dem Gesetz!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den Gesetzentwurf werden wir ja in der nächsten Woche diskutieren.
Aber eines kann ich Ihnen sagen, liebe Kollegin Sitzmann – deshalb bin ich noch einmal ans Rednerpult gekommen –: Die CDU muss bei diesem Thema – sowohl was die Sonntage als auch was die Feiertage anbelangt – keinen Kurswechsel vornehmen.
(Zuruf von der SPD: Gehört der Ministerpräsident nicht zur CDU? – Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)
Ich lese Ihnen aber einmal etwas anderes vor. Das ist höchst interessant: Im Jahre 2003 forderten die Grünen, die Adventssonntage freizugeben und den Ladenschluss aufzuheben, um dadurch das Weihnachtsgeschäft anzukurbeln.
(Lachen und Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Reinhold Pix GRÜNE: Welche Grünen? Wo denn?)
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Reinhold Pix GRÜNE: Das scheint eine trübe Quelle zu sein! Winfried, warst du das? – Gegenruf des Abg. Winfried Kretschmann GRÜ- NE)
Erstens: Auch bei der Kompromissfindung ist ja darüber diskutiert worden, ob man den ersten Advent, wenn er noch im November liegt, freigeben könne. Sie von der SPD haben das offensichtlich in Ihren Gesetzentwurf übernommen.
Da frage ich einfach: Macht es einen Unterschied für die Besinnlichkeit des ersten Advents aus, ob er auf den 29. November oder auf den 3. Dezember fällt?
Ich habe mich zu der Gesetzeslage bekannt, die jetzt Gesetzeslage ist und weiterhin Gesetzeslage bleiben wird, dass die Kommunen bis zu drei Sonntage freigeben dürfen, aber nicht müssen, und dass das jeweils vor Ort zu entscheiden ist.
Das ist die bestehende Gesetzeslage. Wir trauen den Verantwortlichen vor Ort zu, dass sie mit diesem Instrument verantwortlich umgehen.
Als Nächstes sage ich klipp und klar: Bei all diesen Themen, sei es „Ladenöffnung“ oder sei es „Verkaufsoffene Sonntage“, gilt: Weder wird, wer einen Laden betreibt, gezwungen, diesen zu öffnen, noch wird der Konsument gezwungen, den Laden oder das Geschäft zu besuchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere von der linken Seite: Da fällt ja dann immer auch das schöne Wort „Konsumterror“.
Aber dann muss man schon einmal überlegen: Als Sie noch in Berlin waren, Frau Vogt, hat man immer gesagt, die Binnennachfrage schwächle, die Binnenkonjunktur sei schlecht. Was wollen wir denn jetzt? Wollen wir die Leute beschimpfen, wenn sie sich dem „Konsumterror“ hingeben, oder wollen wir, dass Nachfrage geschaffen wird?
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Nachfrage hängt am Geldbeutel und nicht an der Zeit!)
Dann zum letzten Punkt. Herr Kollege Buschle, Sie machen es sich da schon ein bisschen zu einfach. Gehen Sie einmal an einem verkaufsoffenen Sonntag in die Stadt.
(Abg. Ute Vogt SPD: Stellen Sie sich einmal an die Kasse! – Abg. Stephan Braun SPD meldet sich zu einer Zwischenfrage.)
Da treffe ich immer auch die SPD-Kollegen aus dem Gemeinderat mit ihren Familien und auch die Gewerkschaftsmitglieder,