Wilfried Klenk
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns – dies war in den Beratungen über die öffentlichen Haushalte über alle Bereiche hinweg zu hören – in einer Wirtschafts- und Finanzkrise, wie wir sie bislang noch nicht kannten. Bei allen weiteren Entwicklungen – auch beim ersehnten Aufschwung – gilt für die Sozialpolitik: Wir können und dürfen niemanden am Rand zurücklassen.
Aufgabe der Sozialpolitik ist es aber auch, unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit mit dafür zu sorgen, dass wir kommenden Generationen noch genügend Luft zum Atmen lassen.
Andernfalls, liebe Kolleginnen und Kollegen, wären die Probleme, die wir heute wälzen, marginal.
Ich darf mit Zustimmung des Herrn Präsidenten die Berichterstatterin im Finanzausschuss zitieren, die gesagt hat, der Einzelplan 09 biete eine hohe Transparenz.
Trotz der erbrachten Einsparauflagen – die Betonung liegt auf „erbrachten“ – erfahren die Bürger und Verbände – dies war bei den ohnehin knapp bemessenen und oft seit Jahren unveränderten Ansätzen ein großes Anliegen auch unserer Fraktion – keine Kürzungen. Dabei bedarf es besonderer Erwähnung, dass die bisherigen Ansätze nicht einfach fortgeschrieben, sondern strukturell verändert wurden. Nur so, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann man auch politische Schwerpunkte setzen und aktuellen Entwicklungen entgegentreten.
Allerdings ist Geld auch bei der Familienpolitik nicht alles, meine sehr verehrten Damen und Herren. So hat z. B. das Elterngeld den Trend bei der Geburtenrate bislang nicht wirklich umgekehrt. Wer verunsichert ist – etwa durch die Wirtschaftskrise –, stellt Kinderwünsche unter Umständen hintan. Während im Jahr 1980 Frauen mit durchschnittlich 25 Jahren ihr erstes Kind bekamen, liegt das Durchschnittsalter heute bei fast 30 Jahren; denn die Frauen wollen beruflich rasch wie
der Fuß fassen, um nicht den Anschluss zu verlieren. Wir stehen deshalb zu einem bedarfsgerechten Ausbau – die Betonung liegt auf „bedarfsgerecht“ – der Kleinkindbetreuung. Bei allem Verständnis können wir aber die Hauptlastträger in der jetzigen Situation nicht überfordern.
Um bestehende oder zu erwartende Not- und Konfliktlagen zu bewältigen, wollen wir eine Initiative des EAK aufgreifen und dessen Notlagenfonds für Schwangere „Kind willkommen“ gern einmalig unterstützen.
Als eine segensreiche Einrichtung kann man die vom Land bereits im Jahr 1980 gegründete Stiftung „Familie in Not“ bezeichnen. Aufgabe dieser Stiftung ist es, Familien und werdenden Müttern in Not- und Konfliktsituationen zu helfen, wenn andere Hilfen nicht zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Die Vertreter der im Landtag vertretenen Fraktionen, die Mitglied im Stiftungsrat sind, wissen, wovon ich spreche.
Das aktuelle Stiftungsvermögen beträgt knapp 8,2 Millionen €. Die Zahl der Bewilligungen ist, bedingt u. a. durch die aktuelle ökonomische Lage, aber auch durch die aktuelle Situation auf dem Kapitalmarkt, deutlich zurückgegangen. Außerdem verringerte sich die Höhe der Stiftungsleistung pro Bewilligung. Während sie im Jahr 2000 noch bei 2 750 € lag, betrug sie im Jahr 2008 gerade noch 1 157 €. Wir wollen in der Familienpolitik einen nachhaltigen Beitrag leisten, indem wir das Stiftungskapital um 800 000 € aufstocken.
Etwas Kummer – das geben wir zu – macht uns die mobile Jugendarbeit. Wir sind von ihrem Erfolg überzeugt und wollen daran festhalten bzw. sie weiter ausbauen. Obwohl es sich um eine kommunale Aufgabe handelt, sehen wir das Land in der jetzigen Phase durchaus auch hier weiter mit in der Verantwortung. Die im vergangenen Jahr durchgeführte landesweite Erhebung hat gezeigt, wie wichtig die mobile Jugendarbeit ist,
um besonders benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, die von den bestehenden Angeboten nicht oder nur teilweise erreicht werden, zu erreichen.
Die Fachkolleginnen und -kollegen haben im Rahmen der bisherigen Haushaltsberatung die Entwicklung natürlich mitbekommen. Da sich die Kommunen, die ohnehin, auch in Zukunft, 80 % der Stellenkosten zu tragen haben, aufgrund der derzeitigen Lage der kommunalen Haushalte schwertun, bestehende Angebote auszubauen bzw. neue aufzubauen, ist es unseres Erachtens unabdingbar, die Landesförderung entsprechend fortzuführen. Ansonsten bestünde aus den zuvor erwähnten Gründen sogar die Gefahr, dass auch bestehende Angebote abgebaut werden müssen.
Die Notwendigkeit haben wir mit unseren Fraktionsmitgliedern im Sonderausschuss „Amoklauf“ besprochen. Deshalb bitten wir um Vertrauen darauf, dass dies in der Folge auch so beschlossen wird. Dies mag dem einen oder anderen verfahrenstechnisch nicht ganz einleuchten. Ich gebe zu, dass ich auch nicht ganz verstanden habe, warum wir so damit umgehen. Ich denke aber, dass es andererseits – das ist entscheidend – auch Sinn macht, wenn der nach dem schrecklichen Amoklauf eigens eingerichtete Sonderausschuss ein Maßnah
menpaket schnürt und wir uns bei diesem wichtigen Thema – ich denke, dabei sind wir uns im Hohen Haus alle einig – nicht verzetteln, sondern miteinander ein Gesamtpaket schnüren.
Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir alle gemeinsam das erreicht haben, was wir letztendlich wollen.
Ich füge aber noch hinzu: Neben dem Vertrauen auf den Sonderausschuss habe ich auch Vertrauen in das Sozialministerium, wenn es darum geht, die Zeit bis zur Verabschiedung der Beschlussempfehlung des Sonderausschusses so zu überbrücken, dass die Förderung im derzeitigen Umfang gesichert ist. Ich denke, dies ist insbesondere gegenüber den Trägern ein wichtiges Signal.
Das ist nicht unglaublich.
Aber auch die Umsetzung der Ergebnisse aus dem Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ und weitere Projekte zur Prävention liegen uns am Herzen, weshalb wir uns hier für eine weitere Förderung einsetzen.
Nachdem uns im letzten Haushalt der Einstieg in die Erhöhung der Zahl der Plätze für das freiwillige soziale Jahr gelungen ist, begrüßen und unterstützen wir es ausdrücklich – dies war damals auch unser Ziel –, dass die Gesamtzahl der geförderten Plätze mit Blick auf die steigende Nachfrage nicht zuletzt wegen der aktuellen konjunkturellen Lage, aber auch im Hinblick auf den doppelten Abiturjahrgang 2012 in diesem Jahr auf 5 600 Plätze und 2011 auf 5 800 Plätze erhöht wird. Wir danken der SPD,
dass sie mit uns der Auffassung ist, dass eine Abschaffung bzw. Umwidmung des Landeserziehungsgelds nicht erfolgen darf,
da gerade in der jetzigen Situation zahlreiche Familien darauf angewiesen sind. Ich erinnere hierbei an die Worte unseres früheren Ministerpräsidenten Erwin Teufel, der uns immer gemahnt hat: Lasst die Finger davon, denn dieses Geld kommt gerade den Familien zugute, die es am bittersten nötig haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben sicher auch der Presse entnommen, dass die neue Bundesfamilienministerin alle familienpolitischen Leistungen – es sind, glaube ich, über 150 – auf den Prüfstand stellen will, jedoch – das ist wichtig – mit dem Zusatz, das geschehe nicht, um Geld einzusparen, sondern um sie auf deren Zielgenauigkeit zu überprüfen.
Immer wieder flammte in den letzten Monaten die Diskussion auf, ob die Mittel für die Verteilung von Bildungsgutscheinen nicht zugunsten aufsuchender Angebote umgewidmet
werden sollten. Aktuell haben wir dazu jetzt auch einen Antrag vorliegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind der Meinung, man sollte das eine tun, ohne das andere zu lassen. Das Einkommen einer Familie sagt noch gar nichts darüber aus, inwieweit man in dieser Familie mit einer neuen Situation fertig wird. Wir wollen mit den Gutscheinen einen Anreiz zum Besuch von entsprechenden Bildungsangeboten für alle schaffen. In diesem Zusammenhang sei auch einmal erwähnt, wie viele sehr gute Angebote dadurch in den letzten Jahren überhaupt erst entstanden sind.
Meine Damen und Herren, der Rat der Europäischen Union hat zur Unterstützung der Gemeinschaft bei der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung das Jahr 2010 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgerufen. Da bei EU-finanzierten Maßnahmen in der Regel eine Kofinanzierung auf nationaler Ebene erforderlich ist, sind auch der Bund und die Länder gefordert, im Jahr 2010 entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Wir möchten, dass sich unser Land an geeigneten Aktionen finanziell beteiligt und so auch eigene Akzente setzt. Vorrangig werden die Veranstaltungen aber wohl von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, durch bürgerschaftliches Engagement und von den Kirchen durchgeführt werden.
Nach Aussagen der Liga der freien Wohlfahrtspflege leben in Baden-Württemberg derzeit 9 906 Menschen ohne Wohnung. Mit Besorgnis stellt die Liga dabei fest, dass 1 265 junge Menschen unter 25 Jahren wohnungslos sind. Hier ist die freie Wohlfahrtspflege zusammen mit den kommunalen Trägern zwar selbst gefordert, jedoch sind wir der Auffassung, dass in den Jahren 2010/2011 ein Beitrag des Landes in Form eines Sonderinvestitionsprogramms speziell für diese jungen Menschen auf den Weg gebracht werden soll. Sie erinnern sich: In den Jahren 2008 und 2009 haben wir mit großem Erfolg ein Sonderinvestitionsprogramm für wohnungslose Frauen aufgelegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind der Meinung, dass wir Probleme nicht nur situativ thematisieren und problematisieren dürfen, um sie danach ganz schnell wieder zu vergessen. Als Beispiel seien aktuelle menschenunwürdige Formen von Prostitutionsausübung genannt. Deshalb halten wir die Kofinanzierung des Bundesmodellprojekts „Unterstützung des Ausstiegs aus der Prostitution“ für unterstützungswürdig.
Mit dem demografischen Wandel ist auch die Anzahl demenzieller Erkrankungen in den letzten Jahren stark angestiegen. Dieser Trend wird sich vermutlich in den nächsten Jahren verstärkt fortsetzen. Dies hat u. a. auch die Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion bestätigt. Das bedeutet für die Familien selbst, für das Gemeinwesen und die Sozialpolitik eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre.
Obwohl in den vergangenen Jahren durch vielfältige Initiativen bereits deutliche Fortschritte erreicht wurden, wird es in den nächsten Jahren darauf ankommen, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen. Dabei muss man allerdings auch immer wieder darauf hinweisen, dass dies nur gesamtgesellschaftlich zu bewältigen ist.
Nach unserer Intention sollten die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel der Verbesserung und Verbreitung der Erkenntnisse, z. B. in Bezug auf Hilfestellungen nach der Dia
gnose Demenz, Gewalt gegen Demenzkranke, Einsatz innovativer Technologien für Demenzkranke und Behinderung bei Demenz, dienen.
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind unsere Anmerkungen zum Einzelplan 09.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Frau Ministerin, Sie haben bezüglich des Themas „Kinderland“ eindrucksvoll dargelegt, dass dies nicht nur den Ausbau der Betreuung betrifft, sondern eine Querschnittsaufgabe über alle Ressorts hinweg ist. Da würde mich interessieren: Wird das in den einzelnen Ressorts der Landesregierung situativ von dem einen oder anderen Referat oder der einen oder anderen Abteilung bearbeitet, oder haben Sie konkrete Ansprechpartner für das Thema „Kinderland“ in den einzelnen Ressorts?
Zweitens würde mich interessieren: Wie sind bei dem Programm STÄRKE, das ja auch ein Teil unseres „Kinderland“Konzepts ist, die ersten Rückmeldungen bezüglich der Akzeptanz?
Und eine dritte Frage: Sie haben gesagt, dass sich hier inzwischen auch die kommunale Seite mit 30 Kommunen engagiert einbringt. Jetzt wissen wir natürlich alle: Wir haben insgesamt im Land 1 101 Kommunen. Da sind 30 für mich noch ein bisschen wenig.
Was unternehmen Sie, um die Akzeptanz aufseiten der Kommunen noch zu verstärken?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir konnten erfreulicherweise zur Kenntnis nehmen, dass die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten in der Landesverwaltung auch im Jahr 2008 wieder zugenommen hat und über 5 % liegt. Es freut uns, dass hier noch einmal eine Steigerung eingetreten ist. Es freut uns insbesondere auch, dass sich der Schwerbehindertenbeauftragte der Landesregierung dahin gehend geäußert hat, dass er sich mit diesem Ergebnis allein nicht zufriedengeben wird, sondern nach wie vor versuchen wird, auch diese Quote weiter zu steigern.
Wir hätten nichtsdestotrotz ein paar Fragen an die Landesregierung.
Sie nannten eine Quote von insgesamt 5,17 % für das Jahr 2008. Frage: Können Sie uns darlegen, wie sich diese Quote über die einzelnen Ressorts verteilt darstellt?
Dann haben wir noch eine andere Frage. Es gibt ja auch Werkstätten für Behinderte, in denen bestimmte Produkte hergestellt werden oder Dienstleistungen erbracht werden können. Uns würde interessieren, ob die Landesverwaltung hier Einkäufe tätigt und diese Einrichtungen in Anspruch nimmt.
Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Nach der Aufregung vor und nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs können wir heute feststellen, dass man, nach
dem wir unsere Positionen, insbesondere was die Finanzbeziehungen betrifft, klar zum Ausdruck gebracht und auch signalisiert haben, an dem vorliegenden Entwurf unsererseits keine Änderungen mehr vorzunehmen, auf allen Ebenen – das erkennen wir sehr wohlwollend an – sehr bemüht ist, das gemeinsame Ziel eines bedarfsgerechten Ausbaus einer familien- und insbesondere auch kinderfreundlichen Betreuung mit großen Schritten umzusetzen. Längst ist vor Ort angekommen, dass ein entsprechendes Angebot zu einem nicht unbedeutenden Standortfaktor geworden ist.
Sie als Oppositionsfraktionen kritisieren zwar ständig, dass alles viel zu langsam gehe. Ohne die Summen im Einzelnen aufzuzählen, welche in den nächsten Jahren von allen Beteiligten, insbesondere aber von den Kommunen geschultert werden müssen, dürfte doch jedem klar sein, dass eine wesentlich schnellere Umsetzung alle Beteiligten unter Umständen überfordern würde. Nichtsdestotrotz hat die Landesregierung die Zusage gemacht, bei Bedarf in Gespräche mit den Kommunen einzutreten.
Unbestritten – dies haben im Grunde alle Redner bei der ers ten Lesung bestätigt – sind wir mit dem Grundsatz „Das Geld folgt den Kindern“ auf dem absolut richtigen Weg. Dafür müsste uns eigentlich die Mehrzahl der Kommunen dankbar sein, für welche entsprechende Zahlungen an andere Kommunen noch nie ein Problem dargestellt haben.
Auch vernehmen wir sehr wohl positive Signale zu der Möglichkeit privatgewerblicher Betreuung.
Von Landesseite aus haben wir große Anstrengungen unternommen, um den Bereich Tagespflege entsprechend aufzuwerten. Mit den Rahmenbedingungen insgesamt können wir jedoch noch nicht wirklich zufrieden sein.
Aktuelle Zahlen belegen, dass es unter diesen Bedingungen schwierig ist, die Tagespflege in unser aller Sinne auszubauen. Mehrfach haben wir – auch von unserer Seite aus – Vorstöße in Richtung Berlin unternommen, was in Teilbereichen durchaus zu einem gewissen Erfolg geführt hat,
nachdem wir anfänglich den Eindruck hatten, gegen gut gemeinte Vorschläge existierten ideologische Bedenken.
Es wäre schade, wenn dies ein Hemmschuh beim Ausbau der Tagespflege würde.
Von einer wirklichen Verbesserung kann man allerdings noch nicht reden, zumal man den Tageseltern die befristet zugestandene Entlastung bei der Sozialversicherung – es war übrigens ein- und erstmalig, dass im SGB befristete Regelungen aufgenommen wurden – über die Steuer wieder wegnimmt. Unseres Wissens ist vor Ort die Diskussion über den Stundensatz voll im Gange. U. a. befasst sich eine Arbeitsgruppe aus
einzelnen Jugendämtern mit der Entwicklung von Vorschlägen zur Neugestaltung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen.
Bei der ersten Lesung und bei den Beratungen im Ausschuss war noch die Zuständigkeit für die Kindertagespflege nach SGB VIII, also der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ein Thema. Obwohl dies zwischenzeitlich rechtlich zwar möglich ist, wollen wir an der bisherigen Zuständigkeit festhalten. Dabei gehen wir allerdings davon aus, dass die Stadt- und Landkreise nach der heutigen Verabschiedung des Gesetzes auf die Städte und Gemeinden zugehen werden, um zum einen die künftigen Strukturen in der Tagespflege zu erörtern und zum anderen aber auch die mögliche Übertragung der Tagespflege durch öffentlich-rechtliche Verträge zu besprechen.
Wir von der CDU-Fraktion stimmen deshalb dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Wenn ich heute feststelle, dass wir Sozialpolitiker der CDU-Fraktion mit dem Entwurf des Einzelplans 09 – Minis terium für Arbeit und Soziales – weitestgehend zufrieden sein können, und dies, obwohl zahlreiche, größtenteils sogar berechtigte Wünsche für mehr Mittel von Verbänden, Organisationen, Selbsthilfegruppen usw., die uns alle wohlbekannt sind, leider nicht berücksichtigt werden können
ich habe gesagt: weitestgehend –, dann hat dies damit zu tun, unter welchen Vorzeichen wir in die Beratungen eingetreten sind. Die klare Ansage lautete: Einsparauflagen von 20 Millionen €; über 17 Millionen € GMA sind zu erwirtschaften.
Aus diesem Grund sind wir, wie gesagt, froh, dass wir heute keine Kürzungen der bisherigen Ansätze, die bei den Empfängern spürbar schmerzlich angekommen wären, vertreten müssen. So sind wir u. a. sehr froh darüber, dass die drohende Kürzung bei der Familienpflege abgewendet werden konnte. Die Mittel für die Landesförderung bleiben in der bisherigen Höhe. Es ist darüber hinaus sogar gelungen, neue, sinnvolle und unseres Erachtens auch notwendige Projekte bereits in der Planungsphase in den Haushaltsentwurf aufzunehmen.
Ich darf einige davon hier nennen: Konzeption zur Umsetzung der Aufgaben des Glücksspielstaatsvertrags. Da wissen wir natürlich alle, wo das Geld herkommt. Wenn wir auf der einen Seite als Staat daraus Geld einnehmen, dann müssen wir auf der anderen Seite natürlich auch etwas für Prävention tun.
Genau.
Wichtig sind aber auch die folgenden Projekte: Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung in Baden-Württemberg, Fördermittel für mobile Jugendarbeit – zusätzliche Mittel im Vergleich zum Ansatz in Höhe von immerhin 600 000 € –, ein Sonderinvestitionsprogramm für den Rettungsdienst, das insbesondere zur Sicherstellung der Einhaltung der Hilfsfristen dienen soll. Daneben ist ein Kinderschutzkonzept geplant; da
bei geht es insbesondere um Familienhebammen und um ein E-Learning-Modul zur Fortbildung unserer Jugendamtsmitarbeiter.
Dann gibt es noch das Thema Familienhilfe und die Einrichtung eines Fonds für Opfer von Menschenhandel.
Da dürfen Sie gern alle klatschen; ich sage Ihnen auch gleich, warum: In der Anhörung zum Frauenplenartag wurde die Forderung nach einem Fonds für Opfer von Menschenhandel erneut formuliert. Die frauenpolitischen Sprecherinnen aller Fraktionen hatten sich dieser Forderung angeschlossen.
Gern sind wir deshalb dem Vorschlag unserer Kollegin Brunnemer gefolgt und haben dieses Anliegen unterstützt. Heute sind wir froh darüber, dass im Haushalt der Betrag in Höhe von 170 000 € eingestellt ist.
Durchaus zufrieden können wir insgesamt sein, was die Familienpolitik im Land betrifft. Der bedarfsgerechte Ausbau der Kleinkindbetreuung schreitet gut voran. Spätestens im Jahr 2013 – vielleicht auch schon früher – werden wir das Ziel einer landesweiten Versorgungsquote von 34 % erreicht haben.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen der letzten beiden Tage wurde wieder einmal das Landeserziehungsgeld kritisch angesprochen. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass wir die Beibehaltung und Anpassung nach der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 nach wie vor für konsequent und berechtigt halten. Ständig hören wir Klagen – die zum Teil durchaus berechtigt sind – über die Einkommenssituation junger Eltern.
Da stellen Sie eine zehn Monate währende finanzielle Unterstützung innerhalb entsprechender Einkommensgrenzen von immerhin über 200 € immer wieder infrage. Für mich ist das eigentlich unverständlich.
Die Umwidmung eines Teilbetrags in das Projekt STÄRKE seit letztem Herbst zeigt aber auch auf, dass wir uns aktuellen Entwicklungen anpassen. STÄRKE soll laut dem Ministerium für Arbeit und Soziales
den Stellenwert von Familien- und Elternbildung betonen, die Kooperation zwischen Jugendamt, Bildungsträgern und sonstigen professionellen Diensten fördern und zur Weiterentwicklung eines landesweit bedarfsgerechten Netzes von Familien- und Elternbildungsveranstaltungen beitragen. Außerdem sollen bei den Eltern Schwellenängs te vor der Inanspruchnahme außerfamiliärer Hilfe abgebaut und die Teilnahme an Elterntreffs und -kursen finanziell ermöglicht bzw. erleichtert werden.
Zu den Familienhebammen. Mit der Förderung der Familienhebammen wollen wir erreichen, dass junge Familien intensiver und länger durch Hebammen begleitet werden können, als dies bisher der Fall ist.
Gerade Hebammen sind in der Lage, einer Schwangeren und später dann der jungen Mutter mit ihrem Kind in ihrer besonderen Lebensphase seelische und körperliche Ausgeglichenheit zu vermitteln. Wir wollen deshalb die Ausbildung zusätzlicher Familienhebammen sowie deren erste 50 Einsatzstunden fördern, damit ein solches Angebot in Baden-Württemberg möglichst bald flächendeckend zur Verfügung steht. Beginnend mit diesem Jahr werden deshalb fünf Jahre lang jährlich rund 200 000 € zur Verfügung gestellt.
Zum freiwilligen sozialen Jahr: Wir sind dankbar, dass es gelungen ist, Mittel aus dem Landeshaushalt, die im Planansatz noch nicht vorgesehen waren, für die Förderung des freiwilligen sozialen Jahres und die Gesundheitsprävention bereitzustellen. Mit den zusätzlichen Mitteln in Höhe von 175 000 € können 350 weitere Plätze im FSJ gefördert werden.
Wir halten Jugendfreiwilligendienste im Rahmen eines Orientierungs- und Bildungsjahrs für ein geeignetes Instrument, um dem Bedürfnis von Jugendlichen nach Orientierung, Bestätigung und Selbstständigkeit entgegenzukommen und um entsprechende Kompetenzen zu vermitteln, die für eine funktionierende Gesellschaft unverzichtbar sind.
Die FSJ-Träger bitten wir in diesem Sinne um Verständnis dafür, dass wir uns entschieden haben, die Zahl der Plätze insgesamt zu erhöhen, anstatt zum heutigen Zeitpunkt den Einzelbetrag zu erhöhen.
Wir beide, Kollege Noll und ich, sind gespannt, was heute in Berlin passiert. Sie wissen ja, dass Bundesfinanzminister Stein brück das FSJ unter Umsatzsteuerpflicht stellen will. Gerade heute findet ein Gespräch zwischen den Staatssekretären im Bundesfamilienministerium und im Bundesfinanzministerium statt. Führt das nicht zu dem Ergebnis, das wir uns vorstellen, dann wird ein Teil der Mittel, die wir zusätzlich bereitstellen, nicht für weitere FSJ-Stellen zur Verfügung stehen, sondern muss für Steuerbelastungen der Träger aufgewendet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, angesichts einer immer höheren Lebenserwartung und mit Blick auf das Krankheitsspektrum unserer Gesellschaft kann es nicht mehr nur darum gehen, Krankheiten zu behandeln, wenn sie aufgetreten sind. Vielmehr gilt es, durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern, dass sie überhaupt ausbrechen können.
Für die CDU-Fraktion ist die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung, auch unter den Bedingungen des demografi schen Wandels, eine zentrale Aufgabe des Landes. Nicht erst heute, sondern bereits 2006 hat das Land mit den Trägern der Sozialversicherung Baden-Württemberg im Rahmen der Neuausrichtung der Vorbeugung einen Präventionspakt vereinbart.
Ebenso dankbar sind wir für die Zustimmung, dass die bei der Förderung der Ersatzschulen gegebenenfalls nicht benötigten Mittel stattdessen zum Nachteilsausgleich für die Förderung der Ergänzungsschulen verwendet werden können.
Das klingt jetzt etwas kompliziert.
Wie Sie wissen, gilt für die Privatschulen für nicht akademische Gesundheitsberufe, dass eine Schule kraft Gesetzes dann eine Ersatzschule ist, wenn im Land entsprechende öffentliche Schulen bestehen. Der Status der Schule hängt somit nicht von ihrer gesundheitspolitischen Bedeutung oder Qualität ab. Deshalb haben wir diese Änderung eingebracht.
Ebenso dankbar sind wir für die Zustimmung, dass für die Gewinnung ärztlichen Personals für den öffentlichen Gesundheitsdienst bei Neueinstellungen das Angebot einer Verbeamtung gemacht werden kann. Es kann nicht sein, dass der öffentliche Gesundheitsdienst bei uns darunter leidet, dass keine qualifizierten Bewerbungen mehr eingehen, weil der TVöD bzw. die besonderen Entgeltregelungen für Krankenhausärzte gegenüber dem TV-L, der kaum Aufstiegschancen vorsieht, deutlich bessere Vergütungen bieten. Wir versprechen uns durch diese neu geschaffene Flexibilität bei den Stellenbesetzungen, qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern ein attraktives Angebot unterbreiten zu können.
Wenn das Konjunkturprogramm des Bundes und das Infrastrukturprogramm des Landes in der angekündigten Form kommen, können auch erhebliche Mittel für vorgezogene investive Maßnahmen bei den Zentren für Psychiatrie eingesetzt werden. Das Ziel, damit Arbeitsplätze in Baden-Württemberg zu sichern, wäre im Grunde konterkariert worden, wenn die ursprünglich veranschlagte spezifische globale Minderausgabe von immerhin über 6 Millionen € aus den veranschlagten Investitionsmitteln der Zentren für Psychiatrie erwirtschaftet werden müsste.
Durch die Zustimmung zur Verlagerung auf die einzelplanspezifische GMA können die Mittel jetzt, wenn sie denn fließen, rasch und umfassend eingesetzt werden.
Lassen Sie mich zum Schluss meiner Ausführungen noch einen Punkt ansprechen. Am Montag dieser Woche hat der Ministerrat das Pflegeheimförderprogramm für das Jahr 2009 beschlossen. 2010 wird es letztmalig eine derartige Förderung geben. Dazu stehen wir, und das ist auch begründbar.
Wir möchten jedoch schon heute auf die Notwendigkeit hinweisen, dass die frei werdenden KIF-Mittel nicht schon jetzt gedanklich irgendwo anders verteilt werden, sondern nach unserem Willen auf absehbare Zeit in die Krankenhausfinanzierung fließen müssen.
Dabei gehen wir davon aus, dass dies auch die Sichtweise zumindest des Städtetags und des Landkreistags ist.
Es bleibt mir, den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den vielfältigen sozialen Diensten, aber auch den in diesen Bereichen hauptberuflich Tätigen Dank zu sagen.
Dank an das Ministerium, an der Spitze unsere Sozialministerin, für die Zusammenarbeit. Allein der heute zu verabschiedende Haushalt zeigt, dass, wenn man gemeinsam kämpft, dies durchaus zum Erfolg führen kann.
Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind der felsenfesten Überzeugung, dass wir mit dem heute von der Regierung eingebrachten Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes einen großen Schritt nach vorn gehen, dabei aber auch neue Wege einschlagen: zum einen, weil uns bestimmte Punkte, auf die ich gleich zu sprechen komme, wichtig sind, und zum anderen aufgrund der Erfahrungen, die wir bei der bisherigen Kindergartenförderung gemacht haben.
Wir beraten heute nicht über einzelne Summen. Wer wie viel bezahlt und sich mit wie viel an was beteiligt, darüber war man sich schon vor einem Jahr weitestgehend einig, wohl wissend, dass man immer auch gern etwas mehr hätte. Um was es uns und, wie wir von der Ministerin schon gehört haben,
auch der Regierung bei diesem Gesetzentwurf insbesondere ging, waren folgende Punkte.
Erstens: Wie können wir dafür sorgen, dass die Gelder zielgerichtet und zeitnah genau dort ankommen, wo sie gebraucht werden? Mit anderen Worten ausgedrückt: Das Geld soll den Kindern folgen.
Ich mache dabei auch keinen Hehl daraus, dass wir am liebs ten ein eigenes Landesprogramm aufgelegt hätten,
damit wir uns nicht dauernd anhören müssen, das Land würde viel zu wenig beisteuern, und damit auch von den Eltern sehr wohl bewusst wahrgenommen wird, welchen Beitrag das Land hier leistet. 175 Millionen €, liebe Kolleginnen und Kollegen, ab dem Jahr 2014 sind auch für das Land kein Pappenstiel. Es gibt auch noch andere Entwicklungen – das Thema wurde schon vorhin vom Kollegen angesprochen; ich meine z. B. Familienhebammen –, bei denen wir uns von Landesseite aus in Bezug auf das „Kinderland“ sehr wohl auch einbringen.
Jetzt haben wir uns ja davon überzeugen lassen, dass ein solches Landesprogramm mit bürokratischem Aufwand und auch zusätzlichen Personalstellen verbunden gewesen wäre. Deshalb sind wir auch bereit, die Beteiligung des Landes an den Betriebskosten über Zuweisungen nach dem FAG zu verteilen.
Zweitens: Es ist uns wichtig, einen Anreiz zur Verbesserung der Qualität zu schaffen. Dies halten wir nicht für „bürokratischen Unsinn“, wie manche sich äußern, sondern für einen Anreiz, nicht nur eine quantitative, sondern auch eine qualitative Verbesserung der Betreuungsangebote zu erhalten.
Dabei haben wir kein Problem damit, wenn es auf kommunaler Ebene zu einer Einigung auf der Grundlage einer gemeinsamen Empfehlung von Städte- und Gemeindetag kommt, wie auch die Ministerin erwähnt hat.
Deshalb lautet unsere Empfehlung an die Landesverbände, nicht alles aufzubieten, um diese Regelung zu Fall zu bringen, sondern den Beweis anzutreten, dass man selbst um noch mehr Qualität bemüht ist und eine starke Selbstverwaltung darstellt.
Drittens: Die Förderung der Kindertagespflege ist uns sehr wichtig, und zwar nicht nur in der Strukturförderung, sondern auch bei den Betriebskosten. Wir halten diese Art der Betreuung für die den Familienstrukturen am nächsten kommende,
aber auch für eine sehr flexible Betreuungsform. Wir wollen auch, dass 15 % der Mittel für die fachliche Begleitung der Tagespflegepersonen verwendet werden.
Weiter haben wir Verständnis dafür, dass die Wohnsitzgemeinde – da sind wir bei den Kommunen – ein Kind so lange nicht in ihrer Bedarfsplanung berücksichtigen muss, solange es in einer anderen Gemeinde betreut wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns auf dieser Basis in die weiteren Beratungen in den Ausschüssen eintreten. Unser Wunsch bei der späteren Umsetzung wäre, dass jeder in seinem Zuständigkeitsbereich alles unternimmt, um daraus insgesamt ein gemeinsames Erfolgsmodell werden zu lassen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit keine Missverständnisse entstehen, sage ich gleich vorweg: Es geht heute nicht um eine Änderung des Gesetzes, weder um eine Verschärfung noch um eine Lockerung.
Es geht um das baden-württembergische Nichtraucherschutzgesetz. Das baden-württembergische Nichtraucherschutzgesetz ist auch kein „Murks“, wie gestern von einer Kommune in der Zeitung kommentiert wurde.
Was allerdings längst überfällig war – da gebe ich allen Kritikern recht –, ist die Richtlinie zum Vollzug.
Um was es uns, lieber Herr Schmiedel, heute geht, ist: Wir wollen gern hören, ob noch alle Fraktionen hier in diesem Haus zu diesem Gesetz stehen,
insbesondere diejenigen, die im letzten Jahr nicht schnell genug und nicht umfassend genug für dieses Gesetz plädiert haben.
Sie geben mir sicherlich recht, Herr Schmiedel: Ein Fraktionsvorsitzender ist nicht irgendjemand.
Ich sage das, Herr Drexler. Herr Schmiedel wird mir darin recht geben, dass ein Fraktionsvorsitzender nicht irgendjemand ist. Ich möchte nur einmal wissen, lieber Herr Schmiedel, was die Gesundheitspolitiker Ihrer Fraktion zu Ihren unüberlegten Äußerungen zum Nichtraucherschutzgesetz gesagt haben.
Vielleicht waren sie aber durchaus auch überlegt, und Sie stehen zu dem, was Sie in Bezug auf Lockerungen gesagt haben. Deshalb bitten wir Sie: Stellen Sie sich heute hier hin – darauf sind wir gespannt – und sagen, was Sie tatsächlich meinen.
Ich sage Ihnen aber auch ganz offen: Auch wir wissen inzwischen natürlich, dass bei diesem Thema der Teufel im Detail steckt.
Lieber Herr Schmiedel, ich muss Sie schon direkt ansprechen. Das ist auch der Grund, warum wir diese Aktuelle Debatte beantragt haben. Ich darf jetzt einfach einmal aus Ihren Pressemitteilungen und Zwischenrufen aus dem letzten Jahr zitieren:
Sie haben ein „generelles, ausnahmsloses Rauchverbot“ in Gaststätten, auch in Bars, Kneipen und Bierzelten gefordert.
Der Landesregierung wurde „Feigheit und Verantwortungslosigkeit“ vorgeworfen.
Der Landesregierung wurde vorgeworfen, sie drücke sich vor klaren Entscheidungen.
Sie haben von einem Eiertanz des Fraktionsvorsitzenden der CDU geredet.
Sie haben gesagt, wir unterlägen den Einflüsterungen der Tabaklobby.
Als es uns um eine Regelung im Bereich der Schulen ging, hat Herr Schmiedel dazwischengerufen: „Aber nicht, wenn es um Leben und Tod geht!“
Deshalb, lieber Herr Schmiedel, gebe ich Ihnen jetzt Gelegenheit, Ihre wahre Position hier zum Besten zu geben.
Wir bleiben bei dem, was im Moment gilt.
Was in der Zeitung steht, interessiert mich jetzt nicht.
Ich sage Ihnen hier: Wir haben im Moment keinen Handlungsbedarf, das Gesetz zu ändern.
Wir wollen nur von Ihrem Fraktionsvorsitzenden hören, wie Sie zu diesem Gesetz stehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lässt die Landesregierung die Kommunen beim Ausbau des Kleinkindbetreuungsangebots im Stich?
Ein klares Nein.
Ich sage Ihnen: Wir lassen unsere Kommunen nie im Stich, bei keinem Thema.
Liebe Frau Vogt, ich weiß überhaupt nicht, wie Sie zu der Aussage kommen, wir würden die Kommunen im Stich lassen.
Sie haben sich vorhin hier hingestellt und gesagt, es habe eine Sitzungsunterbrechung gegeben. Sie haben sogar Gesprächs inhalte weitergegeben und so getan, als wüssten Sie darüber Bescheid. Da frage ich Sie schon: Waren Sie denn dabei?
Ich kann Ihnen nur sagen: Wir pflegen ein gutes Verhältnis zwischen Fraktion und Regierung. Es liegt in der Natur der Sache, dass wir uns abstimmen.
Es war ein ergebnisoffenes erstes Gespräch, und wer die Komplexität des Themas kennt, der weiß, dass man ein solches Thema nicht im Schnellverfahren einfach in einem Gespräch abhandeln kann, sondern dass man weitere Gespräche braucht.
Liebe Frau Vogt, wenn ich Sie so höre, dann kann ich nur sagen: Wir sind gottfroh, dass Sie nicht auf dem Stuhl unseres Ministerpräsidenten sitzen und Verhandlungen führen. Würden Sie denn schon in der ersten Verhandlung alle Karten auf den Tisch legen?
Nein. – In diesem Zusammenhang frage ich Sie einmal etwas ganz anderes: Welche Interessen haben die Mitglieder dieses Hauses eigentlich zu verfolgen? Haben Sie die Interessen des Landes zu vertreten, oder für wen sprechen Sie hier überhaupt?
Ich sage Ihnen nur: Es ist immer nett, Ihre Redner bei den Haushaltsberatungen der Kreistage zu hören, wenn sie über die Bürgermeisterriege herfallen. Dann hört Ihre Kommunalfreundlichkeit plötzlich auf.
Frau Haußmann, wir kommen zur Sache.
Der baden-württembergischen Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen ist sehr wohl klar, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam Verantwortung für die Kinder tragen. Und wir lassen bei aller Euphorie auch die Eltern nicht außen vor, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dies sagt noch lange nichts darüber aus, welche Ergebnisse man bei Verhandlungen hinbekommen kann, möglicherweise in Form einer Staffelung. Es muss aber auch klar sein, dass es hinsichtlich der Kinderbetreuung klare Zuständigkeiten gibt.
Sonst jammern wir beim Sozialhaushalt immer, dass uns Gel der fehlten, und überlegen, wofür wir die Mittel einsetzen könnten. Wir wollen uns hier nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir werden uns dieser Aufgabe stellen, und Sie werden sich noch wundern, was wir miteinander auf die Beine stellen – aber nicht mit Ihnen, sondern zusammen mit der Landesregierung.
Ich sage Ihnen: Am Freitag dieser Woche wird das zweite Gespräch stattfinden. Sie dürfen sicher sein, dass unser Ministerpräsident gestärkt von seiner Fraktion in die Verhandlungen geht, um ein gutes Ergebnis und weitere Schritte mit den Vertretern der kommunalen Landesverbände auszuhandeln.
Selbstverständlich müssen wir Richtlinien erlassen. Bis jetzt hat aber noch fast kein Bundesland diese Richtlinien schon erlassen. Die ersten haben es letzte Woche getan.
Wir stehen nicht so sehr unter Zeitdruck. Insgesamt gibt es bei der Betreuungssituation viele Faktoren, die mit hineinspielen. Es gibt noch viele Unsicherheiten, und auch die Bundesregierung wird ihren Gesetzentwurf erst im nächsten Jahr einbringen.
Deshalb: Gehen Sie das Ganze ruhig etwas entspannter an. Ich erinnere auch daran, dass ausgerechnet Sie früher in diesem Hause bezüglich der Bildungspolitik beklagt haben, dass wir zu viele Baustellen hätten. Jetzt lassen Sie uns nicht auch
bei der Betreuung noch weitere Baustellen aufmachen, sondern sauber ein Thema nach dem anderen abarbeiten.
Ich sage Ihnen, was unsere Kommunen brauchen – und das werden wir ihnen auch geben –: Sie brauchen Planungssicherheit. Das ist unbestritten.
Jetzt sage ich Ihnen, was man unter Planungssicherheit versteht: Es bringt überhaupt nichts, wenn der Bund – wenn ich mich recht erinnere, war das unter Rot-Grün – bei den Kommunen Erwartungen weckt, die Länder und Kommunen unter Zugzwang setzt und dann das Rechenexempel aufmacht, bei einer Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe blieben
Moment einmal – 1,5 Milliarden € übrig, und den Kommunen zusagt, sie könnten damit ihre Betreuungsangebote ausbauen. Letztendlich kommt bei den Kommunen nichts davon an. Da müssen wir einfach sagen: Das ist keine Verlässlichkeit gegenüber den Kommunen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Wonnay, erst wusste ich nicht so richtig, was die Aktuelle Debatte mit dem Thema „Aufschwung für alle: Familien in Baden-Württemberg durch landespolitische Maßnahmen entlasten“ soll.
Nein, nein. Wenn es um ein aktuelles Thema wie z. B. die Essensversorgung oder um ein anderes Problem ginge, dann würden wir hier sicherlich darüber reden. Es gibt dazu Aussagen auch unseres Ministerpräsidenten, auf die ich noch zu sprechen komme.
Ich hatte eher den Eindruck, es geht schon wieder um eine Neiddiskussion mit der Überschrift
ja, ja –:
(Abg. Ute Vogt SPD: Sie sind neidisch auf Rhein- land-Pfalz! – Zuruf der Abg. Marianne Wonnay SPD)
„Aufschwung für alle“. Dann wollen Sie diese Gelder schon wieder mit der Gießkanne im Land verteilen.
Sie sagen: Wir müssen unseren Kindern Zukunftschancen geben.
Jetzt sage ich Ihnen einmal etwas anderes: Wir sind hier in Baden-Württemberg
und zahlen pro Tag über 5 Millionen € Zinsen. Das sollten wir uns einmal alle auf der Zunge zergehen lassen. Es ist nicht meine Aufgabe als Sozialpolitiker, hier Finanzpolitik zu machen.
Aber ich sage Ihnen trotzdem: Wir zahlen in Baden-Württemberg – Stand heute – über 5 Millionen € Zinsen pro Tag. Da frage ich Sie, ob das im Blick auf künftige Generationen nach dem Motto „Kindern Zukunft geben“ in Ordnung ist.
Die tragen wir auch.
Deshalb nutzen wir die derzeitige wirtschaftliche Lage, um den künftigen Generationen Entlastung zu verschaffen.
Ihr Finanzpolitiker Schmid, den wir übrigens sehr schätzen, stellt sich hin und sagt: „Warum macht ihr eigentlich erst ab 2008 keine neuen Schulden mehr? Das könnt ihr doch schon jetzt machen.“ Sie kommen jetzt aber schon wieder und sagen: Lassen Sie uns mit der Gießkanne über das Land gehen
und Gelder verteilen.
Ich sage Ihnen einmal, was wir für die Familienpolitik in diesem Land ausgeben. Wir haben ein Landeserziehungsgeld. Das wollten Sie schon längst abschaffen
und für die Haushaltskonsolidierung bzw. für Betreuungsangebote umwidmen. Das sind 80 Millionen € im Jahr. Übrigens ergibt sich für die nächsten Jahre durch die Umgestaltung ein Mehrbedarf von 52 Millionen €. Das ist kein Problem. Das haben wir
ohne Probleme in den Regierungsfraktionen und auch mit der Landesregierung durchgesetzt.
Wir haben ein Programm, aus dem Familien mit Mehrlingsgeburten Zuschüsse erhalten. Das kommt alles Familien hier im Land zugute. Wir haben einen Landesfamilienpass, wir haben eine Landesstiftung „Familie in Not“. Wir haben Zuschüsse für Vereinigungen, die auf dem Gebiet der Familienpflege tätig sind – das sind fast 600 000 €. Wir stellen für die Schwangerschaftskonfliktberatung 16 Millionen € und für die Förderung von Kinderkrippen und Kindertagespflege 19 Millionen € zur Verfügung. Wir geben für die Kindergärten jetzt fast 400 Millionen € im Jahr an freie Träger und Kommunen.
Das sind immense Summen. Die müssen wir erst einmal schul tern.
Worüber wir nicht geredet haben – wir reden jetzt nur über das Land –:
Wir müssen die Mittel aber in der Summe sehen. Was gibt der Bund, was gibt das Land – die Leistungen des Landes habe ich aufgezählt – und was geben unsere Kommunen
für die Familien jeden Tag in Einrichtungen, damit Familien entlastet werden?
Freiburg ist inzwischen bereit – andere Städte sind es auch –, für das Mittagessen einen finanziellen Beitrag zu leisten.
Das können wir nur lobend erwähnen. Das ist eine Frage der Zuständigkeit. Ich kann Ihnen sagen, unser Ministerpräsident hat sich schon dahin gehend geäußert, dass er bei diesem Thema den Kommunen entgegenkommen will.
Nein.
Er sagt eines – deshalb habe ich so angefangen –: Wir müssen den kommenden Generationen gerecht werden, indem wir unsere Schulden abbauen.
Er sagt weiter:
Lasst uns mit dem, was wir an Zinsausgaben einsparen, vernünftige Modelle auch im Hinblick auf die Familienpolitik und damit auch die Kinder umsetzen. Dabei hat er u. a. auch an diese Essenszuschüsse gedacht.
Gern.
Lieber Kollege Prewo, das ist uns bekannt. Deshalb sage ich: Lassen Sie uns einmal alles zusammentragen, was Bund, Land und Kommunen schon heute für Familien tun, und lassen Sie uns für die weiteren Gespräche überlegen, wo wir ansetzen müssen.
Sie sagen selbst immer, finanzielle Transferleistungen seien nur bedingt der richtige Weg. Deshalb müssen wir uns sehr wohl überlegen, wo wir Familien künftig unterstützen können.
Dazu gibt es eine Aussage unseres Ministerpräsidenten, in welche Richtung er gehen wird. Diese Vorschläge unserer Landesregierung werden wir auch in der Fraktion beraten und entsprechend mittragen.
Doch, wir tragen das mit.
Aber wir haben in unserer Fraktion im Gegensatz zu Ihnen immer eine Gesamtverantwortung und dürfen deshalb finanzielle Aspekte nicht aus dem Auge lassen.
Noch einmal: Wir sind gern bereit, das, was wir an Zinsen einsparen, auszugeben. Aber so, wie Sie es wollen, können wir keine Zukunft für Kinder gestalten.
Liebe Kollegin Wonnay!
Wir sind in der zweiten Runde.
Ich kann Ihnen auf Ihre Aussagen gegenüber unserem Minis terpräsidenten nur erwidern:
Unser Ministerpräsident hat sich aktuell in einem Punkt geäußert.
Als es um die Essensversorgung von Kindern ging, hat er sich dahin gehend geäußert, dass es Aufgabe der öffentlichen Hand sei, dafür zu sorgen, dass Kinder morgens ein Frühstück und mittags ein Mittagessen bekommen.
Und er überlegt sich, wie Land und Kommunen gemeinsam einen Weg finden können, dies den Kindern ohne Stigmatisierung zukommen zu lassen. Da gibt es intelligente Systeme. Ich denke, da werden wir auch einen Weg finden.
Es gibt weiter die Aussage – dazu stehen wir auch als Regierungsfraktion –: Wenn wir uns über mehr Mittel unterhalten, dann über Mittel aus den Zinseinsparungen. Ich habe heute Morgen im Radio gehört: Bei der gestrigen Einbringung des Haushalts der Stadt Ludwigsburg war auch davon die Rede, dass zur Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung, gegebenenfalls auch der Beitragsfreiheit, möglicherweise ab 2010 die Grundsteuer erhöht werden solle. Das heißt, man muss vom Bürger, auch von den Familien, irgendwo wieder Geld nehmen, um andere Wohltaten, die man – manchmal zu großzügig – verteilen will, zu finanzieren.
Ich darf noch einmal auf einen Punkt hinweisen, den die Ministerin angesprochen hat. Uns kommt es – das hat die Kollegin Lösch richtig gesagt – auf die Qualität an, nicht nur auf die Quantität. Aber wenn wir von Qualität reden – ob im Kindergarten oder bei der Kinderbetreuung –, dann tun Sie bitte nicht so, als ob unsere Erzieherinnen schlechte Arbeit leisten würden.
Sie leisten schon heute hervorragende Arbeit.
Ich kann Ihnen nur sagen: Viele Dinge, die Sie hier ansprechen und deren Fehlen Sie kritisieren, finden vor Ort schon längst statt. Haben Sie doch einfach ein bisschen mehr Vertrauen in unsere Träger und in unsere Kommunen vor Ort, die hier hervorragende Arbeit leisten und auch Angebote schaffen.
Wir machen einen Unterschied, Herr Gall, in den Gemeinden, aber auch im Land. Wir sagen immer – das war auch unser Thema beim Ausbau der Betreuungsangebote –: Wir haben ein gespaltenes Verhältnis zu dieser Vorgabe mit dem Rechtsanspruch auf eine Versorgungsquote von 35 % ab 2013. Das kann man ruhig sagen.
Wir haben bislang immer die Haltung eingenommen: Wir wollen einen bedarfsgerechten Ausbau. Mit dieser Aussage und diesem Ansatz sind wir in Baden-Württemberg bislang nicht so schlecht gefahren.
Dort, wo der Bedarf ist, wo die Notwendigkeit besteht, wo Familien darauf angewiesen sind, müssen wir Angebote schaffen. Wir müssen das aber – ich sage es noch einmal – nicht mit der Gießkanne über das ganze Land verteilen.
Dazu gab es heute Morgen die richtige Aussage, dass mit 35 % auch nicht gemeint sei, dass das überall sein müsse. Es kann durchaus sein, dass es Bereiche gibt, in denen man weniger braucht, aber auch andere Bereiche, in denen man mehr braucht. Aber noch einmal: Ich muss die Kommunen hier einfach lobend erwähnen. Nehmen Sie die Stadt Stuttgart. Sie
bietet inzwischen ein Mittagessen für entsprechende Kinder an.