Protokoll der Sitzung vom 07.12.2006

In zwei weiteren Fällen, die auch die Staatsgalerie Stuttgart betrafen, konnte auf dem Verhandlungswege ein Verbleib der Gemälde bei der Staatsgalerie erreicht werden.

Diese Herausgabeansprüche sind grundsätzlich rechtlich unproblematisch. Sie können nicht eingeklagt werden. Die Washingtoner Erklärung und auch die Gemeinsame Erklärung des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände stellen eine Art Selbstverpflichtung dar, die aber nur dann greift, wenn die Fallgestaltung eindeutig im Sinne dieser Erklärungen ist. Eine abschließende Entscheidung liegt im Ermessen des Landes.

Ist eine Einigung mit den Anspruchstellern nicht möglich, kann – wenn beide Seiten damit einverstanden sind – die Anrufung der Beratenden Kommission, die unter anderem durch Mitglieder wie Bundespräsident a. D. Dr. von Weizsäcker, Professorin Dr. Jutta Limbach und Professorin Dr. Rita Süssmuth besetzt ist, auf der Grundlage der entsprechenden Absprachen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden in Betracht gezogen werden.

Die aktuellen Fälle der Staatsgalerie zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht von vornherein als einschlägig im Sinne der Washingtoner Erklärung und der Gemeinsamen Erklärung anzusehen sind, da nicht eindeutig gesagt werden kann, dass diese Werke verfolgungsbedingt entzogen wurden.

Die Gemälde „Die kleinen blauen Pferde“ von Franz Marc und „Barfüßerkirche in Erfurt“ von Lyonel Feininger stammen aus der Sammlung des Erfurter Schuhfabrikanten Alfred Hess. Die Provenienzrecherche ist in beiden Fällen noch nicht abgeschlossen. Die Recherchen in diesen beiden Fällen sind zeitaufwendig, da es nur sehr wenige verlässliche Unterlagen gibt.

Zur zweiten Frage: Neben den schon genannten Gemälden von Franz Marc und Lyonel Feininger ist noch ein weiterer Fall bei der Staatsgalerie Stuttgart anhängig, bei dem es um eine Skulptur von Ernst Barlach geht.

Grundsätzlich stellen wir uns darauf ein, dass mit weiteren Ansprüchen zu rechnen ist. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst appelliert regelmäßig an die staatlichen Museen, die Inventare auf Ankäufe insbesondere aus den Jahren ab 1935 kritisch durchzusehen, um gegebenenfalls auch vonseiten der Museen aus initiativ zu werden.

(Staatssekretär Dr. Dietrich Birk)

Im Land war auch schon eine Reihe völlig unbegründeter Herausgabeverlangen internationaler Anwaltskanzleien zu verzeichnen, die rasch abgewehrt werden konnten. Es gibt inzwischen Kanzleien, die sich auf dieses Betätigungsfeld spezialisiert haben und eigenständig Provenienzrecherchen anstellen. Danach werden etwaige Erben ausfindig gemacht und deren Restitutionsansprüche gegen ein entsprechendes Honorar vertreten.

Zusatzfrage, bitte, Herr Abg. Dr. Palmer.

Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die ausführliche Beantwortung der Anfrage. Nun ist ja aus Presseberichten bekannt, dass der Bund in diesen Wochen eine einheitliche Position der Bundesrepublik Deutschland zu dieser sehr diffizilen und sensiblen Rechtsmaterie koordiniert. Sind die deutschen Länder und ist das Land Baden-Württemberg in diesen Prozess einbezogen?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Dr. Palmer, es ist richtig, dass Herr Bundeskulturstaatsminister Neumann im Rahmen einer Auftaktveranstaltung verschiedene Direktoren von Museen, aber auch von Einrichtungen des Bundes und der Länder, u. a. der Bundeskulturstiftung und der Kulturstiftung der Länder, eingeladen hat, um diese Materie und diesen Themenkomplex aufzuarbeiten. Hintergrund und Anlass war die Herausgabe eines Gemäldes von Kirchner durch den Berliner Senat an entsprechende Anspruchsteller.

Nach diesem Treffen wurde dann eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Länder sind an dieser Arbeitsgruppe bislang nicht beteiligt. Das Land Baden-Württemberg und die Landesregierung werden aber an den Bundeskulturstaatsminister herantreten in der Frage, wie die Länder mit ihrem Sachverstand und auch mit ihren Fällen in das weitere Verfahren mit eingebunden sind. Dies wird auf den Weg gebracht. Wir erwarten deshalb auch, dass die Länder in einer solchen Arbeitsgruppe adäquat beteiligt werden. Wir sind bereits jetzt über die Kulturstiftung der Länder mittelbar beteiligt. Aber es liegt natürlich auch im Interesse des Landes Baden-Württemberg, dass sich der Bund und das Land in diesen Fragen sehr schnell und sehr eng miteinander abstimmen.

(Abg. Dr. Christoph Palmer CDU: Danke schön!)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Diese Mündliche Anfrage ist damit erledigt.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R e i n h o l d P i x G R Ü N E – U m s e t z u n g d e r E i n s p a r p l ä n e a u f g r u n d d e r K ü r z u n g d e r R e g i o n a l i s i e r u n g s m i t t e l b e z o g e n a u f d e n l ä n d l i c h e n R a u m

Bitte, Herr Abg. Pix.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Nach welchen Gesichtspunkten sollen Einsparungen aufgrund der Kürzungen der Regionalisierungsmittel im strukturschwachen ländlichen Raum mit seinen strukturbedingt zwangsläufig niedrigen Fahrgastzahlen vorgenommen werden?

b) Inwieweit sind nach den Plänen der Landesregierung künftig die Region Hochschwarzwald und konkret die Bahnlinien Freiburg–Donaueschingen und Titisee–Seebrugg (Dreiseenbahn) von Streckenausdünnungen oder -streichungen betroffen?

Für die Landesregierung erhält Herr Staatssekretär Köberle das Wort.

(Abg. Ernst Behringer CDU: Dauerredner!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Kollege Pix, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Buchstabe a: Die anstehende Angebotsreduzierung ist nicht mit den Maßnahmen aufgrund des SPNV-Controllings zu vergleichen, die zum Fahrplanwechsel im Dezember 2004 umgesetzt wurden. Damals wurden gezielt nur solche Züge abbestellt, die nur wenige Fahrgäste hatten. Deshalb betrafen die Kürzungen überwiegend den ländlichen Raum.

Die Controllingaktion bezweckte die Durchforstung des bestehenden Verkehrsangebots. Sie diente nicht in erster Linie der Einsparung von Mitteln, sondern dem effektiven Einsatz von Regionalisierungsmitteln. Übrigens hat BadenWürttemberg als einziges Land eine kritische Überprüfung des Einsatzes der Regionalisierungsmittel vorgenommen und entsprechende Konsequenzen gezogen mit der Folge, dass wir jetzt im Land weitgehend nur gut ausgelastete Züge haben, sei es im städtischen oder sei es im ländlichen Bereich.

Hier geht es in erster Linie um die Einsparung von Zuschussmitteln für den SPNV im Zusammenhang mit der bekannten Kürzung der Regionalisierungsmittel durch den Bund. Die Angebotskürzungen sind daher in erster Linie auf größtmögliche Einsparung von Ressourcen im Fahrzeugbereich und im Personalbereich bei den betroffenen Verkehrsunternehmen ausgerichtet. Die Auslastung der Züge spielt daneben eine kleinere Rolle. Die Angebotsreduzierungen stellen einen Kompromiss dar zwischen dem Wunsch der DB Regio AG, Kosten zu sparen, und den Interessen des Landes, weiterhin ein landesweit möglichst gutes Angebot zu gewährleisten.

Die DB AG hatte die Landesregierung zunächst mit Stilllegungsabsichten und Plänen für drastische Angebotskürzungen für eine Vielzahl von Strecken konfrontiert. Wir haben es aber geschafft, uns mit der Bahn auf ein einigermaßen verträgliches Kürzungskonzept zu einigen. Insbesondere werden die Kriterien des Integralen Taktfahrplans auf den betroffenen Strecken eingehalten.

Zu Buchstabe b Ihrer Mündlichen Anfrage: Eine Antwort auf Ihre Frage nach den konkreten Auswirkungen auf das

(Staatssekretär Rudolf Köberle)

Fahrplanangebot der Strecken Freiburg–Donaueschingen und Titisee–Seebrugg ist gegenwärtig noch nicht möglich. Derzeit läuft die Abstimmung der notwendigen Maßnahmen zwischen der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg und der DB Regio AG. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende Januar feststehen und dann der Öffentlichkeit vorgestellt. Einen Kahlschlag – das lässt sich schon jetzt sagen – wird es auf beiden Strecken nicht geben.

Ich will diese Gelegenheit gern noch einmal wahrnehmen – ich habe es im Landtag aber schon gesagt –, um darauf hinzuweisen: Das Land Baden-Württemberg hat es seit seiner Zuständigkeit für den regionalen Schienenverkehr geschafft, das Angebot in den vergangenen zehn Jahren um 50 % aufzustocken. Jetzt, nach der Umsetzung der Kürzung der Regionalisierungsmittel, müssen wir das Angebot im Land um knapp 3 % reduzieren. Das ist also weit weg von Abbau oder Rückzug des ÖPNV aus dem ländlichen Raum.

Die Mündliche Anfrage ist damit erledigt. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Somit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Lebensmittelkontrollen in Baden-Württemberg – Drucksache 14/378

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort für die SPD-Fraktion darf ich Frau Abg. Kipfer erteilen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister ist noch nicht anwesend. Ich bin – –

(Zurufe: Doch! – Zuruf von der CDU: Er sitzt beim Volk! – Minister Peter Hauk: Ich höre Sie!)

Minister Hauk sitzt bei den Abgeordneten der CDU-Fraktion und fühlt sich dort offensichtlich wohl.

(Minister Peter Hauk zu Abg. Birgit Kipfer SPD: Ich gehe jetzt selbstverständlich zur Regierungs- bank! Ich wollte Sie nur besser sehen!)

Wir können uns alle noch gut daran erinnern – –

(Minister Peter Hauk begibt sich zur Regierungs- bank. – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Der Mi- nister ist extra wegen Ihnen gekommen, Frau Kip- fer!)

Das ist nett von Ihnen. Ich weiß das sehr zu schätzen.

(Minister Peter Hauk: Ich wollte Sie mehr von vorn sehen, nicht nur im Profil!)

Aber das ist besser. Setzen Sie sich hier vorn in die erste Reihe, dann kann ich Sie direkt ansprechen.

(Heiterkeit – Vereinzelt Beifall – Abg. Karl-Wil- helm Röhm CDU: Das ist ein grüner Minister, aber kein Grüner!)

Das geht alles von meiner Redezeit ab.