Christoph Palmer
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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU begrüßt, dass wir im Vorfeld der Entscheidung des Bundesrats am 23. Mai 2008 den Vertrag von Lissabon auch in diesem Hohen Haus diskutieren können.
Erfreulicherweise gab es im Landtag von Baden-Württemberg immer einen breiten Europakonsens, auch wenn es durchaus mitunter Bewertungsunterschiede gab, wie viel europäische Regelungsdichte wir im Einzelnen brauchen, wie weit die Subsidiarität gehen kann und gehen muss, wie wir insgesamt das Tempo der Integration bewerten.
Gerade die Landesparlamente in Deutschland werden Nutznießer dieses Reformvertrags von Lissabon sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann uns in Baden-Würt temberg auch mit Freude erfüllen; denn wir haben in den vergangenen Jahren europapolitisch sehr intensiv gearbeitet.
Ich darf daran erinnern, dass der frühere Ministerpräsident Erwin Teufel prägend im Verfassungskonvent mitgearbeitet hat. Die Prinzipien Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, insbesondere auch das ausdifferenzierte Subsidiaritätsprüfungsverfahren, tragen seine Handschrift.
Landtagspräsident Straub war Präsident des Ausschusses der Regionen. Baden-Württemberg führt traditionell den Vorsitz im Europaausschuss des Bundesrats, hat auch jetzt die BundLänder-Koordination zur Umsetzung des Reformvertrags verantwortet. Dafür darf ich mich bei Minister Willi Stächele herzlich bedanken.
Für mich selbst war während meiner Regierungstätigkeit die Mitwirkung in der Regierungskonferenz zur Umsetzung der Konventsergebnisse mit dem damaligen Justizminister Gerhards von Nordrhein-Westfalen zusammen eine besondere Herausforderung und auch ein Höhepunkt meiner Arbeit.
Dieser Landtag hat sich mit der Schaffung eines eigenständigen Europaausschusses zu Beginn der Legislaturperiode – ich sage: endlich – auf Augenhöhe mit der Landesregierung begeben. Nach zwei Jahren Erfahrung mit dem Europaausschuss darf man, glaube ich, sagen: Europäische Themen haben mittlerweile im Landesparlament einen höheren Stellenwert. Das ist gut so, der Europaausschuss hat sich bewährt, wir sollten ihn beibehalten.
Wir müssen jetzt den Lissabon-Vertrag mit Leben erfüllen. Die Rechte, die den Mitgliedsstaaten dort zukommen, müssen auch wahrgenommen werden. Dabei darf in den Mitgliedsstaaten aber nicht so etwas aufkommen wie die Angst vor der eigenen Courage.
Lassen Sie mich an dieser Stelle einige zentrale Verbesserungen des Verfassungsreformvertrags benennen.
Es gibt nun eine klare Kompetenzabgrenzung. Erstmals gibt es zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaa ten, der Systematik unseres Grundgesetzes folgend, ausschließ liche, konkurrierende und ergänzende Kompetenzrechte der
Union. Die Europäische Union darf nicht alles an sich ziehen. Es gibt kein Selbstbefassungsrecht, keine sogenannte „Kompetenz-Kompetenz“, sondern es ist ausdrücklich festgeschrieben, dass in Zukunft das Prinzip der „begrenzten Einzelermächtigung“ gilt.
Europa ist damit kein Superstaat, kein Moloch, von dem manche Kritiker sprechen, sondern bleibt ein Staatenverbund, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Maastricht-Urteil treffend benannt hat: Ein Staatenverbund ist mehr als ein Staatenbund, aber weniger als ein Bundesstaat.
Das ist auch folgerichtig, denn die europäische Geschichte lief anders als etwa die Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika. Sprachen, Kultur, Geschichte, Vielfalt – das prägt den europäischen Kontinent in einer ganz anderen Weise als die Vereinigten Staaten. Deshalb ist das Prinzip „Einig in Vielfalt“ das richtige Gestaltungs- und Bauprinzip für unsere Europäische Union.
Gleichwohl gilt es festzuhalten: Die Entwicklung in Europa in den vergangenen 50 Jahren ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte. Ausgehend vom Leid des 20. Jahrhunderts, von den Katastrophen der Kriege, der europäischen Spaltung hat sich Europa zum Erfolgsmodell schlechthin entwickelt. Die Entwicklung nach der Erweiterung in Südeuropa – denken Sie an Spanien, Portugal und Griechenland –, die Entwicklung in Irland und jetzt in Osteuropa gibt uns recht: Alle Erweiterungen waren eine Erfolgsgeschichte. Auch der Euro gehört zu dieser Erfolgsgeschichte. In immer weiteren Runden wird er sich über kurz oder lang auf den Rest Europas erstrecken. Auch das zeigt die Attraktivität unseres europäischen Zusammenlebens als Modell.
Eine zweite Bemerkung, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Menschen werden Europa auf Dauer nur befürworten, wenn die im Reformvertrag explizit enthaltene Anerkennung der nationalen Identität, das heißt u. a. die regionale und kommunale Selbstverwaltung, die Staatsprinzipien, der Staatsaufbau, die Organisation im Inneren unserer Staaten und auch die Daseinsvorsorge mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, gelebt wird.
Selbstbescheidung tut not. Kluge Köpfe in der Kommission und im Europäischen Parlament haben das längst erkannt. Sie nehmen sich eher zurück. Denken Sie an die aktuelle Diskussion über den Bürokratieabbau in Europa. Diese Diskussion wäre noch vor einigen Jahren so nicht möglich gewesen. Europäer in Brüssel und Europäer in den Ländern und Regionen müssen erkennen, dass es ein Irrweg wäre, in Europa alles zu vereinheitlichen. Dem werden wir auch in Zukunft entgegenwirken.
Eine dritte Bemerkung, die vorhin schon kurz angesprochen war: Das Subsidiaritätsfrühwarnsystem macht erstmals in der EU-Geschichte die nationalen Parlamente, auch unseren Bundesrat, zu europäischen Mitspielern. Sie können Bedenken äußern. Wenn eine Mehrheit der Parlamente Bedenken äußert, ist ein Vorschlag vom Tisch gewischt. Das Klagerecht bei Subsidiaritätsverstößen ist wichtig, ebenso das Recht des Ausschusses der Regionen auf eine solche Klage.
Freilich muss die Zusammenarbeit der nationalen Parlamente jetzt intensiver und effizienter werden. Ich erwähne in diesem Zusammenhang die COSAC und das Informationssystem IPEX, wo der Meinungsaustausch zwischen den Parlamenten verbessert werden kann. Wer effizient kontrollieren, prüfen und zusammenarbeiten will, muss hier neue Formen der Zusammenarbeit entwickeln.
Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch offen sagen: Eine offene Flanke Europas bleibt die bislang fast ausschließlich auf Wettbewerbsrecht und die Ausweitung binnenmarktrechtlicher Regelungen beruhende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Es wird in der Praxis wesentlich davon abhängen, ob die Schärfung und Präzisierung unserer europäischen Rechtsordnung durch diesen Reformvertrag auch dauerhaft zu einer vorsichtigen Anpassung, also einem Rechtswandel hin zu einer stärkeren Zulassung der Differenzierung von Lebensverhältnissen, führt. Deshalb wird der Europäische Gerichtshof nach meiner Auffassung in den kommenden Jahren stärker in den Fokus der Beobachtung und auch der Berichterstattung gelangen.
Lassen Sie mich schließlich stichwortartig einige große Fortschritte des Lissabon-Vertrags benennen: Die doppelte Mehrheit, die die größeren Staaten in eine stärkere Rolle bringt, ist ein solcher Fortschritt. Die Straffung der Kommission – es war ja nicht möglich, auf Dauer eine Kommission mit 27, bald 30 Kommissaren zu haben – auf jetzt 18 Kommissare ist ein Fortschritt. Dies gilt ebenso für die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen und die Einführung eines zwar nicht so genannten, aber faktisch als solcher operierenden Außenministers für Europa, damit man endlich einen einheitlichen Ansprechpartner für die Außenbeziehungen hat. Schließlich zählt – materiell – dazu die notwendige Erweiterung um Kompetenzen für Klima und Energie. Das alles war im Reformvertrag richtig und wichtig. Zentrale deutsche Anliegen sind damit erfüllt.
Es wird sich zeigen, ob sich der EU-Ratspräsident, der für zweieinhalb Jahre gewählt wird, im Dreieck mit Kommis sionspräsident und Präsident des Europäischen Parlaments bewähren wird. Man sollte ihm jedenfalls einen Vorschuss für seine neue Arbeit mit auf den Weg geben und hoffen, dass für die erstmalige Besetzung eine herausragende Persönlichkeit gefunden wird.
Was ein großer Fehler bleibt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Der EU-Reformvertrag von Lissabon wird keinen Verfassungsvertrag aus einem Guss ergeben. Er wird nicht lesbarer. Es bleibt ein schwer erschließbares Dokument. Europa bleibt verfassungsrechtlich ein Buch mit sieben Siegeln. Das war den Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden geschuldet. Mehr war nicht erreichbar. Hoffen wir, dass sich aus diesem Reformvertrag in einigen Jahren dann doch noch auf Dauer eine lesbare europäische Verfassung entwickelt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies war meine letzte Rede vor dem Hohen Haus. Ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit mit mir in den vergangenen zwölf Jahren, in denen ich als Staatssekretär, als Minister und als Abgeordneter in verschiedenen Ressorts und auf verschiedenen Themenfeldern tätig war. Ich danke insbesondere auch für die gute eu
ropapolitische Zusammenarbeit hier im Haus und in den vergangenen zwei Jahren im Europaausschuss.
Herzlichen Dank Ihnen allen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie weit ist die Planung für den Erweiterungsbau der
Hochschule der Medien in Stuttgart-Vaihingen gediehen?
b) Kann von der Etatisierung des in der Zukunftsoffensive III
vorgesehenen und seit der Fusion der Fachhochschule Druck mit der Fachhochschule für Bibliothekswesen zugesagten Erweiterungsbaus im nächsten Haushalt verbindlich ausgegangen werden?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut Ding will Weile haben. Das kann man im Hinblick auf die langjährige Debatte um eine Theaterakademie im Land sagen. Jetzt sind wir aber am Ziel, und das ist gut so.
Ich habe das Projekt in verschiedenen Häusern viele Jahre lang mit entwickelt und vorbereitet. Es wurde dann Ende des Jahres 2004 in die Zukunftsoffensive IV von Ministerpräsident Erwin Teufel aufgenommen.
Ich will heute an dieser Stelle ausnahmsweise einmal einem Beamten besonders danken – normalerweise tut man das ja nicht; der Generalstab hat keine Namen, heißt es –, der dieses Projekt über viele Jahre vorangebracht hat und sich durch keinen Rückschlag hat entmutigen lassen. Ich nenne namentlich den Leitenden Ministerialrat i. R. Dr. Klaus Bessey. Ohne ihn wären wir heute nicht so weit. Das muss einfach einmal gesagt werden.
Am Ende hat diesem Projekt der Kunststaatssekretär Dr. Birk zum Durchbruch verholfen. Er hat die Sache in die Hand genommen, er hat sich durchgesetzt und hat Widerstände – auch
solche, die in letzter Minute noch auftraten – geduldig überwunden. Ich gratuliere ihm namens der CDU-Fraktion herzlich zu diesem Erfolg.
Warum brauchen wir eine solche Akademie für Darstellende Kunst? Nach meiner Überzeugung bleibt das Schauspiel eine der Schlüsselsparten der Kunst. Auch im Zeitalter des Internets verliert der unmittelbare Eindruck von Menschen und von Ereignissen auf der Bühne oder im Film nichts von seiner Bedeutung. Digitale Kunstfiguren, sogenannte Avatare, werden den lebendigen Menschen, der etwas zum Ausdruck bringt und verkörpert, nie ersetzen können.
Schauspieler müssen gleichermaßen für Bühne und Film geeignet sein. Wir brauchen Doppelqualifikationen. Im Übrigen werden dadurch auch die Berufschancen besser. Das Faszinierende an der neuen baden-württembergischen Konzeption ist die interdisziplinäre Anlage. Studiengänge für Dramaturgie, für Kostüm, für Regie, für Bühnenbild und für Schauspiel, dazu Praxis im Bühnen- und Filmbetrieb – das ist bundesweit einmalig. Ein solches praxisbezogenes Studium wird sich durchsetzen. Es bietet mehr als die klassische Schauspielausbildung, wie wir sie bisher von den Schauspielschulen kennen.
Wir wollen die Kreativitätspotenziale im Land halten, wir wollen sie wecken. Die Akademie für Darstellende Kunst ist die dritte der Kreativeinrichtungen in unserem Land, die in Zukunftsbranchen ausbilden. Die Filmakademie wurde 1991 gegründet, die Popakademie 2003/2004, und nun kommt die ADK 2007/2008 hinzu. Der Dreiklang ist fertig, er ist in sich harmonisch abgestimmt und auch in einem Gesetz – so, wie das richtig ist – zusammengefasst.
Wir gewinnen in Baden-Württemberg weiter an nationaler und internationaler Wahrnehmbarkeit. Die ADK – ich will allerdings einschränkend sagen: richtige personelle Weichenstellungen vorausgesetzt; denn die richtige Personalauswahl ist, wie wir an der Filmakademie ebenso wie an der Popakademie gesehen haben, von entscheidender Bedeutung – wird den Erfolg der anderen Akademien wiederholen können.
Ich will heute als Stuttgarter Abgeordneter abschließend noch mein Unverständnis über die Schach- und Winkelzüge von Hochschulleitung und einzelnen Personen im Hochschulrat der Musikhochschule Stuttgart zu Protokoll geben.
Wir hätten, meine sehr verehrten Damen und Herren, in den vergangenen Wochen und Monaten manche überflüssige Debatte vermeiden können, wenn man überall in diesem Land, vor allem aber in der Region Stuttgart, regional denken würde und wenn man nicht nur den eigenen Vorgarten, die eigenen Einrichtungen sehen würde, sondern mehr auf das Ganze verpflichtet wäre. Dieses Ganze heißt Baden-Württemberg, heißt aber natürlich auch regionale Zusammenarbeit. Es ist geradezu absurd, dass zwischen Stuttgart und Ludwigsburg
Statuskämpfe um den Standort dieser Einrichtung ausgelöst wurden.
Umso mehr danke ich der Stadt Ludwigsburg, danke ich der Filmakademie Ludwigsburg, aber danke ich auch – hieran sehen Sie, dass das Thema in Stuttgart keinesfalls einheitlich gesehen wurde – der traditionellen Kunstakademie Stuttgart oben am Weißenhof dafür, dass sie stets Kurs gehalten haben und sich nicht haben verwirren lassen.
Die Musikhochschule Stuttgart ist auch jetzt als Kooperationspartner willkommen. Sie muss jedoch wissen, dass es auch Alternativen gibt. Wir deuten diese Alternativen in unserem Entschließungsantrag an. Natürlich wäre es besser, wir würden alle mit an Bord nehmen. Es gibt aber auch die Möglichkeit eines eigenen Studiengangs Filmschauspiel an der Akademie für Darstellende Kunst.
Wir wünschen dem Staatssekretär und den zuständigen Beamten im Ministerium für die Schlussrunde der Verhandlungen alles Gute und hoffen, dass die Kooperation zustande kommt. Aber jeder muss wissen: Es gibt zur Not auch einen Plan B.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf für die CDU-Fraktion gern die Zustimmung zu diesem großen Wurf, zur Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg, die nach vielen Jahren nun glücklich ins Ziel kommt, ankündigen.
Herzlichen Dank.
Bei Kultur ist man nicht so aufgeregt.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst will ich für unsere Fraktion feststellen: Wir sind froh, dass es die Landesstiftung Baden-Württemberg gibt.
Sie ist eine der großen Stiftungen in der Bundesrepublik Deutschland. Sie wächst, sie gedeiht, sie verzehrt sich nicht, sondern sie legt Kapital zurück, sie gleicht die Inflation aus. Es war eine großartige Tat, dass wir vor sieben Jahren diese Landesstiftung auf den Weg gebracht haben. Sie bewährt sich jeden Tag besser.
Ich füge gern hinzu: Sie hat ein gutes Management, sie hat auch gute Aufsichtsgremien. Man darf auch einmal loben, wenn ein Management seine Aufgaben gut macht, im Übrigen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Man kann sehr zufrieden sein mit der personellen Besetzung dieser Stiftung, in jeder Hinsicht.
Zu dieser guten Landesstiftung gehört bereits, lieber Kollege Walter, ein guter, flexibler, unbürokratischer Kulturunterausschuss. Es ist unglaublich, in welcher Vielfalt – wenn Sie sich die Anlage zur Drucksache 14/761 anschauen – Projekte auf den Weg gebracht wurden.
Sie haben ein Zerrbild der Wirklichkeit entwickelt. Es gibt keine Kunstsparte, keine Kunstgattung, die nicht gefördert wird mit einer erfreulichen Vielfalt, unbürokratisch, flexibel. Überall, wo eine gute neue Idee entsteht und Geld vorhanden ist, fördert man das – jedoch überhaupt nicht aufgrund von Beziehungen oder etwas anderem, was Sie vorgetragen haben, sondern aufgrund der Qualität der eingereichten Vorschläge und Anträge.
Man muss in der Bundesrepublik Deutschland weit gehen, um eine solche Vielfalt an Kulturförderung in einer Stiftung abgebildet zu sehen. Das wollen wir behalten und nicht verändern.
Lieber Kollege Walter, früher haben die Grünen immer gesagt: Was zufällig ist, was spontan ist, findet unsere Unterstützung. Jetzt wollen Sie alles hineinpressen in das bürokratische Zwangsbett einer vorherigen Beurteilung, einer nachlaufenden Evaluierung. Wo ist denn die alte Spontaneität? Wo ist der Aufbruchgeist?
Wo ist Ihr Pep, wo ist Ihr Mumm? Eher ist das ein CDU-Antrag, den Sie gestellt haben, als ein spontaner, schöner alter Spontiantrag der Grünen.
Der Charme dieser Stiftung, lieber Kollege Walter, und ihres Kulturunterausschusses besteht gerade darin, dass man sich sehr vertrauensvoll – nachdem ich dem Gremium seit vielen
Jahren angehöre, darf ich das auch einmal sagen – und nahezu nie mit Mehrheitsentscheidung, sondern immer in einem konsensualen Prozess darauf verständigt, was sinnvollerweise gefördert werden soll. Das ganze Problem wäre im Übrigen schon beendet, wenn ein Grüner in dem Ausschuss wäre.
Dann hättet ihr auch den Antrag nicht gestellt.
Ein Grüner gehört dem Kulturunterausschuss nicht an. Aber wir sind total offen. Darüber kann man mit uns reden. Das ist eines der Gremien, wo ein Argument zählt – der Kollege Rust wird das sicher bestätigen –, wo die Qualität der Aussage zählt und wo man sich aufgrund der Qualität der Anträge für die Förderung von Projekten entscheidet.
Nun sagen Sie, Herr Kollege Walter, innovative Projekte würden nicht gefördert. Aber wenn Sie die Liste durchschauen, ist das gerade der Ausweis lauter innovativer Projekte im Land.
Ich nenne gern ein paar Einzelbeispiele. Schauen Sie sich die Ausstellungen an, die Kongresse, die Gedenkstätten, die gefördert werden im Land, das Forum Neues Musiktheater – was war das anderes als eine Innovation im Land? –,
die Literaturtage, der Literatursommer, der auf den Weg gebracht wird. – Was jetzt ist? Die Förderung erfolgt immer nur projektbezogen, Kollege Walter, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern. Deshalb hat man beim Forum Neues Musiktheater von Anfang an gesagt: Das ist eine Anlauffinanzierung für drei Jahre, und wenn die Zeit vorbei ist, ist sie beendet. Denn der Kulturunterausschuss macht eines nicht: Es geht nicht irgendwann einmal von der Projektförderung auf eine dauerhafte institutionelle Förderung über. Das macht er nach seinem eigenen Anspruch nicht.
Das ist auch richtig, weil wir im ganzen Land dauerhaft Innovationen und Projekte fördern wollen, meine Damen und Herren.
Das, was Sie hier fordern, ist bereits Praxis des Ausschusses. Von einer Begutachtung von außen durch eine Vertretung von zehn Externen halte ich nichts. Ich finde, wir sollten uns in der Politik nicht immer kleinmachen. Natürlich geht eine fachliche Bewertung durch die Ministerien voraus. Aber, meine Damen und Herren, in jedem Gemeinderat entscheiden über finanzrelevante Dinge die gewählten Volksvertreter. So ist das auch im Kulturunterausschuss: Er ist zur Hälfte mit Vertretern der Regierung und zur Hälfte mit Vertretern des Parlaments besetzt. Wir haben eine Verantwortung für das Geld. Deshalb entscheiden wir nach vorhergehender fachlicher Bewertung. So sollte das auch bleiben.
Mehr Geld für den Kulturunterausschuss wäre wünschenswert, ist aber nach Lage der Dinge nicht zu erwarten. Wir werden in diesem Gremium weiterhin vernünftig, zukunftsgerichtet und innovativ mit den Anträgen umgehen. Es ist sehr verdienstvoll, was in den vergangenen Jahren durch die Landesstiftung und durch diesen Ausschuss in der Kulturförderung unseres Landes auf den Weg gebracht wurde. Das wird im Übrigen in der ganzen Kulturszene Baden-Württembergs auch so gesehen.
Herzlichen Dank.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass die Musikhochschule Stuttgart über einen längeren Zeitraum voll in die Gespräche zur Schaffung der Akademie für Darstellende Kunst eingebunden war und ursprünglich Zustimmung zu diesem Konzept signalisiert hat und dass die Vereinbarung erst auf den Schlussmetern aufgekündigt wurde?
Zweite Zusatzfrage: Ich habe vorhin Ihren Ausführungen entnommen, dass Sie noch einmal mit der Musikhochschule sprechen wollen und dem Hochschulrat für den 2. Juli ein solches Angebot gemacht haben, was sicher sinnvoll ist. Es ist zu hoffen, dass dies aufgegriffen und angenommen wird. Gesetzt den Fall, es scheitert,
haben Sie in der Presse angekündigt, dass man sich auch vorstellen kann, die Akademie in Ludwigsburg zunächst mit zwei Partnern zu starten. Würde dann Offenheit bestehen, dass die Musikhochschule Stuttgart gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch einsteigt? Oder wie stellen Sie sich dieses Konzept in Ludwigsburg dann vor?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Europaausschuss scheint sich schon zu bewähren, denn wir führen eine munterere EU-Debatte als in den vergangenen Jahren.
Wir führen sie auch an einen prominenteren Ort. Ich halte das für richtig, denn die EU-Themen sind natürlich ganz wesentliche Themen eines Landes. Nicht immer lassen sie
sich im Verhältnis 1 : 1 operationalisieren und in eine Gesetzgebungstätigkeit umsetzen. Aber die europäische Ebene muss mit bedacht werden, weil sie unser Handeln auf Landesebene immer stärker beeinflusst. Auch deshalb halten wir den Europaausschuss für richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich möchte auf ein paar Punkte institutioneller Art eingehen: auf die Verfassungsdiskussion, auf Kroatien und auf die Beitrittsperspektive der Türkei.
Zur Verfassungsdiskussion: Die deutsche Ratspräsidentschaft muss im ersten Halbjahr 2007 die Verfassungsdiskussion wieder „anspringen“ lassen. Wir brauchen einen Zeitplan, wir brauchen Verfahrensregeln. Ich sage deutlich, wir halten nichts von einer neuen Regierungskonferenz. Denn einen besseren Verfassungsvertrag als den vorliegenden wird auch eine neue Regierungskonferenz nicht erbringen. Für uns ist klar: Die CDU möchte den vorliegenden Verfassungsvertrag weitgehend verwirklichen.
Es ist immer nur die Rede von Frankreich und von den Niederlanden. Das Augenmerk sollte aber auch einmal darauf gelegt werden, dass 18 von 25 derzeitigen EU-Staaten den Verfassungsvertrag mittlerweile schon ratifiziert haben. Das heißt, wir sind schon weit fortgeschritten. Für mich ist klar: Bewegung in die Verfassungsdebatte kommt erst, wenn eine handlungsfähige Regierung in den Niederlanden gebildet ist, und vor allem erst dann, wenn die französische Präsidentschaftswahl im ersten Halbjahr 2007 vorbei ist. Dann allerdings sollte der bestehende Verfassungsvertrag zügig durchgesetzt werden. Denn mit den bisherigen unübersichtlichen Vertragsbestandteilen und Einzelverträgen werden wir über kurz oder lang – das ist meine große Sorge – mit dem ehrgeizigen Projekt Europa auf Grund laufen. Deshalb brauchen wir diesen Vertrag, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zur Beitrittsdiskussion: Die EU-Außenminister haben in dieser Woche – endlich, will ich sagen – die Entkopplung der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien beschlossen. Es werden jetzt unterschiedliche Kapitel zeitlich getrennt verhandelt. Kroatien gehört zu Kerneuropa. Es muss zügig verhandelt werden. Die wirtschaftlichen Probleme des Landes sind ungleich geringer als beispielsweise in den Beitrittsländern Rumänien und Bulgarien. Ich darf an dieser Stelle auch sagen: Wir heißen diese beiden Länder zum 1. Januar 2007 in unserer Gemeinschaft willkommen. Wir sollten in der Tat nicht immer nur die Probleme sehen, sondern auch die Chancen, die gerade für Wirtschaft und Kultur mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens verbunden sind.
Das Durchschnittseinkommen ist in Kroatien viel höher als in Rumänien und Bulgarien. Die Hausaufgaben in Justiz und Verwaltung erscheinen bewältigbar, sodass eine Perspektive für 2008 oder 2009 da ist. Ich danke Herrn Minister
Willi Stächele dafür, dass er mit Engagement und mit großer Leidenschaft den Vorsitz der gemischten Kommission mit Kroatien wahrnimmt. Ich finde, Baden-Württemberg kann da eine ähnlich gute, konstruktive Rolle spielen, wie wir das bei Ungarn und bei einigen anderen Beitrittsländern der letzten Phase gemacht haben. Wir sollten die nächsten Jahre entschlossen nutzen, um die Verwaltung zu modernisieren und etwas für Kroatien zu tun. Herzlichen Dank für diese Arbeit!
Mit dann 28 Mitgliedsstaaten wird die EU allerdings vorläufig zu einem Moratorium kommen müssen. Dann gilt die folgende Reihenfolge: zuerst Integration, dann klare Vereinbarung der Spielregeln, Verfassungsvertrag und eine vernünftige Diskussion um die europäische Nachbarschaftspolitik.
Damit bin ich beim letzten Thema, nämlich der Türkei. Hierbei möchte ich betonen: Ich bin gegen eine isolierte TürkeiDebatte. Diese Gemeinschaft muss über alle ihre Randzonen in einer vernünftigen Art und Weise gemeinsam diskutieren. Andernfalls wird sich das Türkei-Problem bei der Ukraine, die ebenfalls einen Beitrittsantrag gestellt hat, bei Weißrussland, beim Kaukasus – denken Sie an Georgien –, im Nahen Osten, im Maghreb, also an allen Rändern der Gemeinschaft wiederholen.
Gerade deshalb sage ich, dass das Konzept der privilegierten Partnerschaft, wenn es einmal an einem Rand ausprobiert wurde, zukunftweisend ist. Es ist keine Diskriminierung, sondern der richtige Ansatz, zu sagen: Es gibt für die Türkei nicht die volle Mitgliedschaft, sondern eine abgestufte Mitgliedschaft in Form der privilegierten Partnerschaft und in konsequenter Weiterentwicklung der Assoziierung, die wir in den letzten 40 Jahren betrieben haben.
Die Vollmitgliedschaft funktioniert nicht. Sie funktioniert von beiden Seiten her nicht. Wirtschaftlich würden wir uns überfordern, und das würde die EU sprengen. Die Türkei ihrerseits ist aber auch nicht bereit, von ihrem spezifischen Weg abzugehen. Es ist doch nicht vertretbar – das hat bislang auch kein Redner der Opposition hier unterstützt –, dass ein rechtmäßig abgeschlossener Vertrag, das AnkaraProtokoll, einfach nicht umgesetzt wird und die Türkei seit einem Jahr nicht bereit ist, Freizügigkeit für Zypern zu gewährleisten. Das darf es innerhalb der Europäischen Union, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht geben.
Es geht um die Rolle der Minderheiten, und es geht um die Kirchen. Die Türkei bekennt sich zum Kemalismus, zu einer dominierenden Rolle des Militärs. Der Generalstabschef hat vor zwei Tagen gesagt: „Ich bin weder informiert
noch konsultiert worden“, und sofort ist die Regierung zum Ankara-Protokoll, zur Öffnung eines Hafens, eingeknickt. Es ist doch bizarr, dass ausgerechnet die Grünen den Weg zur Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union unterstützen – eines Landes, in dem die minimalen rechtsstaatlichen Grundlagen, die Mindeststandards an Rechtsstaatlichkeit in dieser Art und Weise nicht gewährleistet sind.
Die Aussetzung der Beitrittsverhandlungen – von acht der 35 Kapitel – durch die Außenminister ist richtig. Es wird dreimal Bewertungen geben: 2007, 2008 und 2009. Unsere große Sorge der vergangenen Jahre, dass es bei dem Weg der Türkei zur Europäischen Union einen schleichenden Automatismus geben wird, braucht nicht mehr länger aufrechterhalten zu werden. Jetzt ist die Zeit für Realismus angebrochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, die Enttäuschung für die Türkei wäre am Ende dieses Weges viel größer – dann wäre wirklich Porzellan zerschlagen –, wenn jahrelang verhandelt worden wäre und erst am Ende Nein gesagt werden würde. Auch Herr Hofelich hat für die SPD hier im Übrigen ein klares Bekenntnis zur Vollmitgliedschaft vermieden. Jetzt ist noch Gelegenheit, den Prozess zu stoppen
und eine realistische und faire Perspektive für die Türkei zu entwickeln, so, wie wir das vonseiten der CDU in den vergangenen Jahren auch immer gefordert haben.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie bewertet sie – zumindest vorläufig – die Restitutionsansprüche auf Bilder und Kunstgegenstände in baden-württembergischen Museen?
b) Auf welche konkreten Kunstwerke in baden-württembergischen Museen werden derzeit Eigentumsansprüche geltend gemacht, und ist mit weiteren Ansprüchen – wenn ja, welchen – zu rechnen?
Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die ausführliche Beantwortung der Anfrage. Nun ist ja aus Presseberichten bekannt, dass der Bund in diesen Wochen eine einheitliche Position der Bundesrepublik Deutschland zu dieser sehr diffizilen und sensiblen Rechtsmaterie koordiniert. Sind die deutschen Länder und ist das Land Baden-Württemberg in diesen Prozess einbezogen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Kollege Hofelich und Kollege Walter haben die Landesregierung, aber auch die sie tragenden Fraktionen geziehen, schrankenloser Liberalisierung das Wort zu reden oder dieses Konzept zu vertreten.
Davon kann keine Rede sein. Wir haben doch in diesem Land – und das sage ich durchaus auch an die Adresse von Parteifreunden – in den vergangenen Jahren nicht ein Problem von zu viel Freiheit gehabt,
sondern wir haben ein Problem von zu viel Gleichheit gehabt. Im Vergleich der Standorte sollten wir uns überhaupt von Ländergrenzen lösen; denn wir konkurrieren nicht innerhalb Europas, sondern wir konkurrieren mit den großen Zentren der Welt, wir konkurrieren mit Asien, wir konkurrieren mit den Vereinigten Staaten von Amerika, wir konkurrieren mit Indien, und wir konkurrieren mit China. Das sind die Herausforderungen! Wer sich vor der Globalisierung versteckt, der wird über kurz oder lang weitere Arbeitsplätze in diesem Land verlieren, weil sie sich automatisch verlagern. Das ist leider die Realität.
Aus Zeitgründen möchte ich hier nur zwei Themen ansprechen. Das erste ist das Thema Bürokratieabbau. Auch das gehört zur Lissabon-Strategie. Ich finde es absolut richtig, dass der EU-Kommissar Günter Verheugen als erster Kommissar dieses Thema erkannt hat und gesagt hat: Wir haben die Apparate nicht mehr im Griff; ich weiß überhaupt nicht, was wir in der EU-Kommission beschlossen haben. Das war seine Aussage, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn wir in Europa nicht von der Bürokratiebelastung herunterkommen, wenn wir nicht andere Standards anwenden, dann wird dieses europäische Projekt über kurz oder lang Schiffbruch erleiden. Mittlerweile sieht das selbst ein profunder Kommissar so und hat gesagt: Die Apparate haben uns im Griff und nicht mehr wir die Apparate.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, machen wir im Rahmen der Lissabon-Strategie auf allen politischen Ebenen endlich Ernst mit Bürokratieabbau! Das ist das Gebot der Stunde; darum muss es gehen.
Was heißt das? Das heißt: Themen beschränken, Statistiken weg, Standards zurücknehmen! Ich halte für den einzig Erfolg versprechenden Ansatz von allen, die ich bisher zum Thema Bürokratieabbau gehört habe, den, das niederländische Modell vom Ziel her zu diskutieren und zu sagen: Je
des Gesetz muss binnen eines bestimmten Zeitraums 25 % weniger Kosten für die Wirtschaft, für die Menschen auslösen; nur dann wird es verabschiedet. Das ist das Standardkostenmodell nach niederländischem Vorbild. Nur wenn wir dieses Modell in Europa nationalstaatlich und gesamteuropäisch verwirklichen, kommen wir von dieser Krake Bürokratie herunter. Darum muss es gehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dem widerspricht diametral, dass fortlaufend neue EU-Reglementierungen und Handlungsempfehlungen kommen, neue Institute vom Gleichstellungsinstitut bis hin zu einem Technologieinstitut, aktuell eine Kompetenz Europas gegen Alkoholmissbrauch, eine Bodenschutzrichtlinie, die in der Tat – Kollege Blenke hat es gesagt – niemand braucht, die den Fehler der FFH-Richtlinie parzellenscharf wiederholen wird, oder eine Sparkasseneingrenzungspolitik, mit der ein über Jahrhunderte bewährtes Instrumentarium wie das mitteleuropäische Sparkassenwesen jetzt einfach zur Disposition gestellt wird. Das alles brauchen wir nicht.
Europa muss sich, meine sehr verehrten Damen und Herren, um die großen Themen kümmern, dann kümmert es sich um die richtigen Themen.
Nachrichtlich einen zweiten und letzten Punkt – Kollege Hofelich hat es angesprochen –: Wissensgesellschaft, Bildungsorientierung. Wenn es überhaupt eine Königsdisziplin gibt, bei der Baden-Württemberg seine Aufgaben im europäischen Vergleich vorbildlich gemacht hat, dann ist es der Gesamtkomplex der Patentpolitik, der Forschungspolitik, der Hochschulpolitik, der Innovationspolitik. Wir haben den höchsten Anteil am Bruttoinlandsprodukt – das darf man doch einmal sagen, ohne bescheinigt zu bekommen, dass man sich selbst beweihräuchert; Realitäten müssen doch benannt werden – von Ausgaben für Forschung und Entwicklung, nämlich 3,9 %.
Wir werden in Europa als Modellregion, als Musterregion für einen gelungenen Technologietransfer, für eine vorbildliche, moderne Wissenschafts- und Forschungspolitik vorgeführt. Darauf sind wir stolz. Das müssen wir mit einer konsequenten Cluster-Politik, Verbundpolitik mit unterschiedlichen Kompetenz-Clustern in den kommenden Jahren fortführen. Ich bin sicher, dass das die Landesregierung mit einem guten Europaminister und einer hervorragenden Wissenschafts- und Technologiepolitik auch tun wird. Das ist unsere Antwort auf die Herausforderungen der LissabonStrategie.
Ich habe die Bitte, dass wir nicht müde werden, beim Bürokratieabbau in diesem Land voranzukommen. Aber auch da hat die Landesregierung mit der Schaffung des Ombudsmanns und der Erkenntnis, dass viele zu detaillierte Normen weg müssen, Richtiges auf den Weg gebracht. Wir ermuntern die Landesregierung, genau diese Politik so fortzusetzen.